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    Was wusste die BaFin?  4914  0 Kommentare Fall Wirecard: Gefährlicher Kompetenzen-Dschungel deutscher Aufsichtsbehörden

    Bei den Ermittlungen zum Wirecard-Betrugsfall überschlagen sich die Ereignisse. Ex-Vorstandschef Markus Braun muss sich nun auch wegen Insiderhandels verantworten. Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München gestellt. Brauns Beteiligungsgesellschaft hatte am 24. Juni Wirecard-Aktien im Wert von 6,6 Millionen Euro verkauft. Nur einen Tag später meldeten die Aschheimer Insolvenz an.

    Braun ließ die Anschuldigungen über seinen Anwalt dementieren. „Wir weisen diesen Verdacht, zu dem Herr Braun von der Bafin vorher nicht einmal angehört worden ist, als völlig haltlos zurück“, sagte Brauns Anwalt Alfred Dierlamm der Süddeutschen Zeitung.

    Gleichzeitig steht die Bonner Behörde selbst im Fokus des Wirecard-Skandals. Nach Informationen von finanz-szene.de durchleuchtete die BaFin im Sommer 2017 die Wirecard-Bank zwei Monate lang in einer Sonderprüfung. 2019 folgte eine weitere Sonderprüfung. Gemessen an der Bilanzsumme handelt es sich bei der Wirecard-Bank um ein relativ kleines Institut. Zwei Sonderprüfungen innerhalb von zwei Jahren erscheinen Fachleuten deshalb auffällig.

    Die BaFin hatte sich im Zuge der Insolvenz des Zahlungsdienstleisters stets darauf berufen, nicht für die Aufsicht des Konzerns, sondern lediglich für die Wirecard-Bank zuständig zu sein. Die Sonderprüfungen werfen nun die Frage auf, inwieweit die Behörde über die Probleme bei Wirecard informiert war.

    Auch das Finanzministerium steht im Kreuzfeuer der Kritik. Ende letzten Jahres hatte sich Jörg Kukies, Ex-Deutschlandchef von Goldman Sachs und mittlerweile einflussreicher Staatssekretär im Bundesfinanzministerium sowie Chef des BaFin-Verwaltungsrates, zwei Mal mit Markus Braun getroffen. Worum es in diesen Gesprächen ging, dass will das Ministerium unter Verweis auf „Geheimschutzinteressen“ nicht erklären. Weitere Details sollen Parlamentarier nur in den Räumen der Geheimschutzstelle des Bundestags einsehen können.

    Zuletzt war der Verdacht aufgekommen, Insider könnten bereits vor der Veröffentlichung des EY-Berichts über die fehlenden 1,9 Milliarden Euro informiert gewesen sein – und ihre Anteile zum richtigen Zeitpunkt verkauft haben. Am 10. Juni schrieb ein anonymer Nutzer in einem Online-Börsenforum, EY werde Wirecard kein uneingeschränktes Testat ausstellen. „Woher ich diese Kenntnis habe, bleibt mir überlassen. Näheres wird am 18.06.2020 bekanntgegeben“, hieß es darin weiter.

    Ob BaFin, Finanzministerium oder die Deutsche Prüfungsstelle für Rechnungslegung: Der Wirecard-Betrug legt den Kompetenzen-Dschungel der deutschen Aufsichtsbehörden offen. Das Chaos ruft jetzt sogar die europäische Finanzaufsicht Esma auf den Plan. Die Behörde mit Sitz in Paris will den Fall Wirecard mit einem eigenen Gutachten unter die Lupe nehmen. Ein Ergebnis wird Ende Oktober erwartet.

    Der Skandal wird Anlegerschützer und Anwälte wohl noch lange Zeit beschäftigen. Laut w:o-Gastautor und Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf, Roland Klaus, können geschädigte Anleger sich durchaus Chancen auf Schadensersatz machen. „Wenn sich die Anhaltspunkte für ein Versagen der Politik mehren, dann könnte eine Variante immer drängender werden: Ein gut dotierter Entschädigungsfonds für Wirecard-Anleger könnte ein Zeichen setzen und Anlegern zumindest einen Teil des Minus ersetzen.“

    Autor: Julian Schick, wallstreet:online Zentralredaktion



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    Verfasst vonJulian Schick
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