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    Mietendeckel  240  0 Kommentare Senat sieht Priorität beim Bundesverfassungsgericht

    BERLIN (dpa-AFX) - Bei der rechtlichen Bewertung des umstrittenen Mietendeckels setzt der Berliner Senat auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Seine Anwälte regten deshalb beim Verfassungsgerichtshof des Landes an, das dortige Verfahren bis zu einem Urteil aus Karlsruhe auszusetzen. Das sagte eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Wohnen am Freitag, nachdem der "Tagesspiegel" berichtet hatte.

    Das Bundesverfassungsgericht sei schon länger mit der Thematik befasst als das Gericht in Berlin, hieß es zur Begründung. Wegen der bundesweiten Relevanz erscheine es nicht sinnvoll, strittige Rechtsfragen in parallelen Verfahren vor dem Bundes- und dem Landesverfassungsgericht zu klären.

    In Berlin sind seit dem 23. Februar Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. CDU und FDP gehen mit Verfassungsklagen auf Landes- und Bundesebene gegen den deutschlandweit einmaligen Mietendeckel vor./kr/DP/eas







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