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    EANS-Hauptversammlung  147  0 Kommentare Rath AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG - Seite 3


    Jedem Aktionär wird auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
    Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
    eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
    Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
    und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.rath-
    group.com/IR/Hauptversammlungen zugänglich.
    NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
    Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
    geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 22.
    September 2020 (Nachweisstichtag).
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
    Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.


    Depotverwahrte Inhaberaktien
    Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 29.
    September 2020 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen
    muss.
    per Post: Rath Aktiengesellschaft, Investor Relations, Walfischgasse 14, A-1015
    Wien
    per Telefax: +43 1 513 44 27-2187
    per E-Mail: RathHV2020@nhp.at
    per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000767306 in Text
    angeben)

    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
    Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
    der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

    * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
    zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
    * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
    natür­lichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
    juristischen Personen,
    * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung
    der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapier­kennnummer,
    * Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,


    * Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.


    Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
    Haupt­versammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 29.
    September 2020 beziehen.
    Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
    ent­gegengenommen.
    Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
    Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
    über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
    Depot­bestätigung weiterhin frei verfügen.
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    EANS-Hauptversammlung Rath AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG - Seite 3 - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - 31.08.2020 Zwtl.: Rath Aktiengesellschaft 1015 Wien, Walfischgasse 14 FN 83203 h / …