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    EQS-News  195  0 Kommentare Relief lädt zur ordentlichen Generalversammlung der RELIEF THERAPEUTICS Holding AG ein - Seite 2

    7.4 Wiederwahl der Mitglieder des Nominierungs- und Vergütungsausschusses

    7.5 Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters

    7.6 Wiederwahl der Revisionsstelle


    Die vollständige Traktandenliste kann auf der Website des Unternehmens heruntergeladen werden (https://relieftherapeutics.com/investor-relations).

    Der Verwaltungsrat empfiehlt der ordentlichen Generalversammlung, den Geschäftsbericht, den gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das zum 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr zu genehmigen.

    Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Verlust für das Jahr 2020 in Höhe von CHF 20.009.867 vorzutragen.

    Der Verwaltungsrat empfiehlt der ordentlichen Generalversammlung, den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung die Entlastung zu erteilen.

    Erhöhung des genehmigten und bedingten Aktienkapitals

    Das genehmigte Aktienkapital ist für die künftige Finanzierung der Gesellschaft vorgesehen, die im Zusammenhang mit künftigen Projekten erforderlich ist, sowie für die rasche Reaktion auf strategische Geschäftsgelegenheiten. Der Verwaltungsrat schlägt vor, genehmigtes Aktienkapital von rund, jedoch nicht mehr als, 50% des ordentlichen Aktienkapitals beizubehalten und den Betrag des vorhandenen genehmigten Aktienkapitals entsprechend von CHF 11.250.000,00 auf CHF 16.850.000,00 zu erhöhen.

    Wie das genehmigte Aktienkapital bietet auch das bedingte Kapital 3b2 der Gesellschaft die Flexibilität, schnell Finanzmittel zu sichern, ermöglicht aber auch den Einsatz bestimmter Finanzinstrumente mit derivativen Merkmalen. Der Verwaltungsrat schlägt vor, bedingtes Aktienkapital von rund, jedoch nicht mehr als, 50% des ordentlichen Aktienkapitals beizubehalten und den Betrag des vorhandenen bedingten Aktienkapitals entsprechend von CHF 2.533.413,33 auf CHF 15.630.000,00 zu erhöhen.

    Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung

    Der Verwaltungsrat empfiehlt zur Vergütung seiner Mitglieder für den Zeitraum ab der ordentlichen Generalversammlung 2021 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2022 einen Höchstbetrag von CHF 1.500.000 (beinhaltet sowohl feste als auch variable Vergütung, einschliesslich Aktienoptionen und anderer Vergütungsbestandteile, jedoch ohne Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers) und eine maximale Gesamtvergütung von CHF 5.000.000 für die Mitglieder der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2022. Diese Vergütungen entsprechen den Beträgen, die von der ausserordentlichen Generalversammlung im Dezember 2020 für die Vorperiode (von der ordentlichen Generalversammlung 2020 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2021 für die Vergütung des Verwaltungsrats und für das Geschäftsjahr 2021 für die Vergütung der Geschäftsleitung) genehmigt wurden.

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