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    Altersvorsorge  8046  0 Kommentare Versorgungswerk-Renten in Gefahr? - Seite 2

    Versorgungswerke bieten flexible Rentenbezugszeiten

    Denn die Versorgungswerke bieten eine weitaus höhere Flexibilität als die gesetzliche Rentenversicherung. Dies betrifft neben möglichen freiwilligen Zuzahlungen auch den Zeitpunkt der Altersrente. Die berufsständischen Versorgungswerke kennen nach der Satzung sowohl vorgezogene als auch aufgeschobene Altersruhegelder. Im ersten Fall wird ein versicherungsmathematischer Abschlag von der Rentenhöhe fällig, im zweiten Fall ist es umgekehrt. Als Faustregel gilt: Je Monat des früheren oder hinausgeschobenen Rentenbezugs ist ein Ab- beziehungsweise Zuschlag von 0,5 Prozent fällig. Der frühestmögliche Zeitpunkt zum Beginn einer vorgezogenen Altersrente ist für Personen, die vor dem 1. Januar 2012 schon Versicherungszeiten in einem berufsständischen Versorgungswerk erlangt haben, die Vollendung des 60. Lebensjahres, für alle anderen Mitglieder die Vollendung des 62. Lebensjahres. Grundlage ist dabei immer die jeweilige Satzung.

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    Trotz Rente darf man weiterarbeiten

    Bei den Versorgungswerken erhält man die vorgezogene Altersrente genauso wie die reguläre Altersrente nach Eintritt in den Regelaltersruhestand ohne die Anrechnung sonstiger Einkünfte. Das bedeutet, das man trotz Rente weiterarbeiten kann. Gerade für selbstständige Freiberufler bieten sich hier interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Bei einem Renteneintritt mit beispielsweise 62 Jahre (5 Jahre früher) beträgt der Rentenabschlag ca. 30 Prozent (60 Monate * 0,5). Auf der anderen Seite spart man die Beitragszahlungen in das Versorgungswerk. Niedergelassene Ärzte zahlen in NRW einen Pflichtabgabe von 1.648,40 Euro pro Monat. Bei 5 Jahren ergibt das eine Ersparnis in Höhe von 98.904 Euro. Zusätzlich fließt schon die Altersrente, die mit Abschlag beispielsweise 2.400 Euro beträgt. Bei 60 Monaten ergibt das einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 144.000 Euro. In Summe ergibt sich eine zusätzliche Liquidität in Höhe von 242.904 Euro, die alternativ angelegt werden kann.

    Finanzplanung ist Lebensplanung

    Das oben genannte Beispiel ist stark vereinfacht. Selbstverständlich müssen die individuellen steuerlichen Auswirkungen und der Einfluss auf die Hinterblieben-Versorgung berücksichtigt werden. Mit Hilfe eines vollständigen Finanzplans kann eine individuelle Break-even-Berechnung durchgeführt werden. In vielen Fällen liegt der Break-even-Point erst in den späten 80er Lebensjahren. Mitglieder eines Versorgungswerkes haben die Möglichkeit ihre Altersrente aktiv zu gestalten. Ein vollständiger Finanzplan bietet dafür die idealen Voraussetzungen.

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    Markus Richert
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    Seit 2010 ist Markus Richert als Vermögensverwalter und Finanzplaner bei der Portfolio Concept Vermögensmanagement GmbH in Köln beschäftigt. Bereits während des Studiums der Betriebswirtschaftslehre in den USA und an der Universität Bielefeld, arbeitet er freiberuflich als Finanzmakler. Nach dem Abschluss als Diplom Kaufmann 1996 arbeitete er einige Jahre bei einem großen deutschen Finanzdienstleister. Von 2003 bis 2004 studierte er Finanzökonomie an der European Business School (EBS) und ist seit 2004 als certified financial planner (cfp) zertifiziert. Neben der Finanzplanung und der Kundenbetreuung in der Vermögensverwaltung verantwortet er seit 2011 als Autor eine wöchentliche Finanzkolumne. Weitere Informationen finden Sie unter www.portfolio-concept.de.
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    Verfasst von Markus Richert
    Altersvorsorge Versorgungswerk-Renten in Gefahr? - Seite 2 Selbständige und angestellte Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschafts- und Buchprüfer, Tierärzte und Zahnärzte sowie Notare gehörten bei der Rentenversicherung lange Zeit zu einer privilegierten Gruppe. Da Angehörige der Freien Berufe von der Versorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen waren, gründeten sich vor allem nach der „Adenauerschen-Rentenreform“ von 1957 eigene berufsständische Versorgungswerke. Heute bestehen in Deutschland fast 90 auf Landesrecht beruhende öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen der Angehörigen der verkammerten Freien Berufe. Die zu zahlenden Beiträge richten sich nach der Höhe des Einkommens. Bei identischer Beitragshöhe wie in der gesetzlichen Rentenversicherung lockte in der Vergangenheit aber in den Versorgungswerken eine deutlich höhere Rente.

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