Altersvorsorge
Versorgungswerk-Renten in Gefahr? - Seite 2
Versorgungswerke bieten flexible Rentenbezugszeiten
Denn die Versorgungswerke bieten eine weitaus höhere Flexibilität als die gesetzliche Rentenversicherung. Dies betrifft neben möglichen freiwilligen Zuzahlungen auch den Zeitpunkt der Altersrente. Die berufsständischen Versorgungswerke kennen nach der Satzung sowohl vorgezogene als auch aufgeschobene Altersruhegelder. Im ersten Fall wird ein versicherungsmathematischer Abschlag von der Rentenhöhe fällig, im zweiten Fall ist es umgekehrt. Als Faustregel gilt: Je Monat des früheren oder hinausgeschobenen Rentenbezugs ist ein Ab- beziehungsweise Zuschlag von 0,5 Prozent fällig. Der frühestmögliche Zeitpunkt zum Beginn einer vorgezogenen Altersrente ist für Personen, die vor dem 1. Januar 2012 schon Versicherungszeiten in einem berufsständischen Versorgungswerk erlangt haben, die Vollendung des 60. Lebensjahres, für alle anderen Mitglieder die Vollendung des 62. Lebensjahres. Grundlage ist dabei immer die jeweilige Satzung.
Trotz Rente darf man weiterarbeiten
Bei den Versorgungswerken erhält man die vorgezogene Altersrente genauso wie die reguläre Altersrente nach Eintritt in den Regelaltersruhestand ohne die Anrechnung sonstiger Einkünfte. Das bedeutet, das man trotz Rente weiterarbeiten kann. Gerade für selbstständige Freiberufler bieten sich hier interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Bei einem Renteneintritt mit beispielsweise 62 Jahre (5 Jahre früher) beträgt der Rentenabschlag ca. 30 Prozent (60 Monate * 0,5). Auf der anderen Seite spart man die Beitragszahlungen in das Versorgungswerk. Niedergelassene Ärzte zahlen in NRW einen Pflichtabgabe von 1.648,40 Euro pro Monat. Bei 5 Jahren ergibt das eine Ersparnis in Höhe von 98.904 Euro. Zusätzlich fließt schon die Altersrente, die mit Abschlag beispielsweise 2.400 Euro beträgt. Bei 60 Monaten ergibt das einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 144.000 Euro. In Summe ergibt sich eine zusätzliche Liquidität in Höhe von 242.904 Euro, die alternativ angelegt werden kann.
Finanzplanung ist Lebensplanung
Das oben genannte Beispiel ist stark vereinfacht. Selbstverständlich müssen die individuellen steuerlichen Auswirkungen und der Einfluss auf die Hinterblieben-Versorgung berücksichtigt werden. Mit Hilfe eines vollständigen Finanzplans kann eine individuelle Break-even-Berechnung durchgeführt werden. In vielen Fällen liegt der Break-even-Point erst in den späten 80er Lebensjahren. Mitglieder eines Versorgungswerkes haben die Möglichkeit ihre Altersrente aktiv zu gestalten. Ein vollständiger Finanzplan bietet dafür die idealen Voraussetzungen.
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