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Haier Smart Home Co.,Ltd.: Dividendenbekanntmachung
- Haier Smart Home Co., Ltd. hat beschlossen, eine Dividende von EUR 0,0725221 brutto pro Aktie für das Geschäftsjahr 2022 ausz
EQS-News: Haier Smart Home Co.,Ltd. / Schlagwort(e): Dividende Haier Smart Home Co., Ltd. |
Qingdao, Provinz Shandong, Volksrepublik China
Dividendenbekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Juni 2023 hat beschlossen, je D-Namensstammaktie eine
Dividende pro Aktie in Höhe von EUR 0,0725221 brutto
Dividende pro Aktie in Höhe von EUR 0,0652699 abzgl. 10 % Quellensteuer in China
zahlbar ab 25. August 2023
für das Geschäftsjahr 2022 auszuschütten. Dividendenberechtigt sind diejenigen Aktionäre, für die am 24. August 2023 (Stichtag) Aktien der Gesellschaft verbucht sein werden.
Der Wechselkurs von 1 EUR = 7,8172 RMB richtet sich nach dem Durchschnittswechselkurs der Woche unmittelbar vor der Hauptversammlung.
Die Notierung der Aktien der Gesellschaft erfolgt im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) am 25. August 2023 "ex-Dividende".
Die Auszahlung der Dividende über die Clearstream Banking AG erfolgt grundsätzlich unter Abzug einer chinesischen Quellensteuer in Höhe von 10 %. Die chinesische Quellensteuer kann grundsätzlich auf die auf chinesische Einkünfte entfallende deutsche Ertragsteuer anrechenbar, oder bei der Ermittlung der Einkünfte steuerlich abziehbar sein.
Eine inländische, die Kapitalerträge auszahlende Stelle (also in der Regel die jeweilige depotführende Stelle) wird die Dividenden einer in der Volksrepublik China ansässigen Gesellschaft an den in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseigner grundsätzlich unter Abzug deutscher Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) auszahlen. Der Steuerabzug beträgt grundsätzlich 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5 % (effektiver Steuersatz somit 26,375 %) und ggf. zuzüglich Kirchensteuer (abhängig von der individuellen Konfession und vom Bundesland des Wohnsitzes). Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer ist die Bruttodividende.
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