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     201  0 Kommentare Zahl der Schutzsuchenden im Jahr 2023 leicht gestiegen

    WIESBADEN (ots) -

    - Deutlich mehr anerkannte Schutzsuchende und deutlich weniger Personen mit
    offenem oder abgelehntem Schutzstatus als im Vorjahr
    - Zahl geduldeter Personen erstmals seit dem Jahr 2012 gesunken
    - Starke demografische Unterschiede je nach Staatsangehörigkeit der anerkannten
    Schutzsuchenden

    Zum Jahresende 2023 waren in Deutschland rund 3,17 Millionen Menschen als
    Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Wie das Statistische
    Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl der registrierten Schutzsuchenden
    gegenüber dem Vorjahr um etwa 95 000 oder 3 %. Schutzsuchende sind
    Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf
    völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten.
    Neben Ukrainerinnen und Ukrainern (977 000 Personen; -3 % zum Vorjahr) waren die
    meisten Schutzsuchenden syrische (712 000; +6 %), afghanische (323 000; +13 %),
    irakische (200 000; -5 %) oder türkische (152 000; +51 %) Staatsangehörige.
    Zusammen stellten diese fünf Staatsangehörigkeiten fast drei Viertel aller
    Schutzsuchenden.

    Zahl anerkannter Schutzsuchender steigt weiter

    2,53 Millionen Schutzsuchende verfügten Ende 2023 über einen humanitären
    Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus, das waren 275
    000 mehr als im Vorjahr (+12 %). Dieser Anstieg ist vor allem auf die
    Anerkennung von ukrainischen Schutzsuchenden (+188 000) zurückzuführen. Die vier
    Herkunftsstaaten Ukraine (37 %), Syrien (25 %), Afghanistan (10 %) und Irak (6
    %) machten gemeinsam mehr als drei Viertel aller Schutzsuchenden mit anerkanntem
    Schutzstatus aus. Für die große Mehrheit war dieser Schutzstatus zeitlich
    befristetet (87 % oder 2,2 Millionen Personen), lediglich 13 % (340 000) besaßen
    einen unbefristet anerkannten Schutzstatus.

    Etwa die Hälfte der befristet anerkannten Schutzsuchenden (1,1 Millionen
    Personen) erhielt ihren Schutzstatus im Rahmen eines Asylverfahrens. Die
    Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention war dabei mit einem
    Anteil von 52 % (562 000) der häufigste Schutztitel. Der Anteil subsidiär
    Schutzberechtigter lag bei 30 % (326 000) der befristet anerkannten
    Schutzsuchenden, die Ihren Schutzstatus in einem Asylverfahren erhielten.

    Neben dem Weg über ein Asylverfahren gibt es auch die Möglichkeit, ohne
    Asylverfahren einen befristeten Schutzstatus zu erlangen. Hier ist der
    vorübergehende Schutz (§ 24 AufenthG), der im Zusammenhang mit dem russischen
    Angriffskrieg in der Ukraine gewährt wird, der häufigste Anwendungsfall. Diesen
    Schutzstatus hatten 83 % (919 000) der befristet anerkannten Schutzsuchenden
    ohne Asylverfahren zum Jahresende 2023 inne.
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