Zahl der Schutzsuchenden im Jahr 2023 leicht gestiegen
WIESBADEN (ots) -
- Deutlich mehr anerkannte Schutzsuchende und deutlich weniger Personen mit
offenem oder abgelehntem Schutzstatus als im Vorjahr
- Zahl geduldeter Personen erstmals seit dem Jahr 2012 gesunken
- Starke demografische Unterschiede je nach Staatsangehörigkeit der anerkannten
Schutzsuchenden
Zum Jahresende 2023 waren in Deutschland rund 3,17 Millionen Menschen als
Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl der registrierten Schutzsuchenden
gegenüber dem Vorjahr um etwa 95 000 oder 3 %. Schutzsuchende sind
Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf
völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten.
Neben Ukrainerinnen und Ukrainern (977 000 Personen; -3 % zum Vorjahr) waren die
meisten Schutzsuchenden syrische (712 000; +6 %), afghanische (323 000; +13 %),
irakische (200 000; -5 %) oder türkische (152 000; +51 %) Staatsangehörige.
Zusammen stellten diese fünf Staatsangehörigkeiten fast drei Viertel aller
Schutzsuchenden.
- Deutlich mehr anerkannte Schutzsuchende und deutlich weniger Personen mit
offenem oder abgelehntem Schutzstatus als im Vorjahr
- Zahl geduldeter Personen erstmals seit dem Jahr 2012 gesunken
- Starke demografische Unterschiede je nach Staatsangehörigkeit der anerkannten
Schutzsuchenden
Zum Jahresende 2023 waren in Deutschland rund 3,17 Millionen Menschen als
Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl der registrierten Schutzsuchenden
gegenüber dem Vorjahr um etwa 95 000 oder 3 %. Schutzsuchende sind
Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf
völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten.
Neben Ukrainerinnen und Ukrainern (977 000 Personen; -3 % zum Vorjahr) waren die
meisten Schutzsuchenden syrische (712 000; +6 %), afghanische (323 000; +13 %),
irakische (200 000; -5 %) oder türkische (152 000; +51 %) Staatsangehörige.
Zusammen stellten diese fünf Staatsangehörigkeiten fast drei Viertel aller
Schutzsuchenden.
Zahl anerkannter Schutzsuchender steigt weiter
2,53 Millionen Schutzsuchende verfügten Ende 2023 über einen humanitären
Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus, das waren 275
000 mehr als im Vorjahr (+12 %). Dieser Anstieg ist vor allem auf die
Anerkennung von ukrainischen Schutzsuchenden (+188 000) zurückzuführen. Die vier
Herkunftsstaaten Ukraine (37 %), Syrien (25 %), Afghanistan (10 %) und Irak (6
%) machten gemeinsam mehr als drei Viertel aller Schutzsuchenden mit anerkanntem
Schutzstatus aus. Für die große Mehrheit war dieser Schutzstatus zeitlich
befristetet (87 % oder 2,2 Millionen Personen), lediglich 13 % (340 000) besaßen
einen unbefristet anerkannten Schutzstatus.
Etwa die Hälfte der befristet anerkannten Schutzsuchenden (1,1 Millionen
Personen) erhielt ihren Schutzstatus im Rahmen eines Asylverfahrens. Die
Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention war dabei mit einem
Anteil von 52 % (562 000) der häufigste Schutztitel. Der Anteil subsidiär
Schutzberechtigter lag bei 30 % (326 000) der befristet anerkannten
Schutzsuchenden, die Ihren Schutzstatus in einem Asylverfahren erhielten.
Neben dem Weg über ein Asylverfahren gibt es auch die Möglichkeit, ohne
Asylverfahren einen befristeten Schutzstatus zu erlangen. Hier ist der
vorübergehende Schutz (§ 24 AufenthG), der im Zusammenhang mit dem russischen
Angriffskrieg in der Ukraine gewährt wird, der häufigste Anwendungsfall. Diesen
Schutzstatus hatten 83 % (919 000) der befristet anerkannten Schutzsuchenden
ohne Asylverfahren zum Jahresende 2023 inne.
2,53 Millionen Schutzsuchende verfügten Ende 2023 über einen humanitären
Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus, das waren 275
000 mehr als im Vorjahr (+12 %). Dieser Anstieg ist vor allem auf die
Anerkennung von ukrainischen Schutzsuchenden (+188 000) zurückzuführen. Die vier
Herkunftsstaaten Ukraine (37 %), Syrien (25 %), Afghanistan (10 %) und Irak (6
%) machten gemeinsam mehr als drei Viertel aller Schutzsuchenden mit anerkanntem
Schutzstatus aus. Für die große Mehrheit war dieser Schutzstatus zeitlich
befristetet (87 % oder 2,2 Millionen Personen), lediglich 13 % (340 000) besaßen
einen unbefristet anerkannten Schutzstatus.
Etwa die Hälfte der befristet anerkannten Schutzsuchenden (1,1 Millionen
Personen) erhielt ihren Schutzstatus im Rahmen eines Asylverfahrens. Die
Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention war dabei mit einem
Anteil von 52 % (562 000) der häufigste Schutztitel. Der Anteil subsidiär
Schutzberechtigter lag bei 30 % (326 000) der befristet anerkannten
Schutzsuchenden, die Ihren Schutzstatus in einem Asylverfahren erhielten.
Neben dem Weg über ein Asylverfahren gibt es auch die Möglichkeit, ohne
Asylverfahren einen befristeten Schutzstatus zu erlangen. Hier ist der
vorübergehende Schutz (§ 24 AufenthG), der im Zusammenhang mit dem russischen
Angriffskrieg in der Ukraine gewährt wird, der häufigste Anwendungsfall. Diesen
Schutzstatus hatten 83 % (919 000) der befristet anerkannten Schutzsuchenden
ohne Asylverfahren zum Jahresende 2023 inne.