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    EANS-Adhoc  563  0 Kommentare COLEXON Energy AG / Ad hoc-Mitteilung der COLEXON Energy AG Einberufung der Hauptversammlung auf den 15. Februar 2013 und Änderungen im Aufsichtsrat

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    Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
    einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
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    Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen/Unternehmen
    08.01.2013

    Hamburg, den 8. Januar 2013 - Der Vorstand der COLEXON Energy AG (WKN
    525070, ISIN 0005250708), Hamburg, wird heute die außerordentliche
    Hauptversammlung zur Beschlußfassung über die beabsichtigten
    Kapitalmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Erwerb der zumindest
    80%-igen Beteiligung an dem nicht börsennotierten belgischen
    Solarunternehmen 7C Solarparken NV, Mechelen/Belgien, auf den 15.
    Februar 2013 einberufen. Die Beschlußvorschläge sehen u.a. vor,
    zunächst das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung einer
    unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktie der Gesellschaft auf
    eine durch zwei ganzzahlig teilbare Zahl zu glätten, sodann das
    geglättete Grundkapital durch Zusammenlegung jeweils zweier Aktien zu
    einer Aktie auf die Hälfte (EUR 8.872.278,00) herabzusetzen, um
    dieses sodann um bis zu EUR 16.012.125,00 auf bis zu EUR
    24.884.403,00 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung soll durch Sacheinlagen
    dergestalt erfolgen, dass die 30 Aktionäre von 7C Solarparken NV
    sämtliche von ihnen gehaltenen Anteile an der 7C Solarparken NV gegen
    Gewährung der neuen COLEXON-Aktien in die COLEXON Energy AG
    einbringen, die dadurch zu einer Tochtergesellschaft von COLEXON
    wird. Das Bezugsrecht der Aktionäre von COLEXON ist bei dieser
    Kapitalerhöhung also ausgeschlossen. Die Kapitalerhöhung soll nur
    durchgeführt werden, wenn so viele der Aktionäre von 7C Solarparken
    NV an der Kapitalerhöhung teilnehmen, dass COLEXON zumindest eine
    Mehrheit von 80% am Kapital der 7C Solarparken NV erwirbt. Sollten,
    was angestrebt wird, alle Aktionäre von 7C Solarparken NV sämtliche
    von ihnen an der 7C Solarparken NV gehaltenen Anteile im Rahmen der
    Kapitalerhöhung in die COLEXON einbringen, so würde sich der Anteil
    der bisherigen Aktionäre von COLEXON auf ca. 25,9% am Grundkapital
    von dann EUR 24.884.403,00 verringern. Da die 7C Solarparken NV
    derzeit selbst mit ca. 22,9% am Grundkapital von COLEXON beteiligt
    ist, würde sich dadurch, dass 7C Solarparken NV im Zuge der
    Sachkapitalerhöhung eine Tochtergesellschaft von COLEXON würde, der
    Anteil der von COLEXON unmittelbar und mittelbar gehaltenen eigenen
    Aktien von zur Zeit ca. 4,6% am derzeitigen Grundkapital auf ca. 9,8%
    am erhöhten Grundkapital in Höhe von EUR 24.884.403,00 erhöhen. Den
    Bedingungen der Kapitalerhöhung liegen gutachterlich ermittelte
    Unternehmenswerte von COLEXON und 7C Solarparken NV zum
    Bewertungsstichtag 14. Februar 2013 zu Grunde. Das von Warth & Klein
    Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellte
    Bewertungsgutachten beziffert den Wert einer Aktie von 7C Solarparken
    NV auf EUR 4.508,93 und den Wert einer Aktie von COLEXON nach
    Kapitalherabsetzungen auf EUR 1,40 (jeweils gerundet). Hieraus folgt
    im Rahmen der Sachkapitalerhöhung ein Umtauschverhältnis von
    gerundeten 3.225 COLEXON-Aktien zu 1 7C-Aktie. Der gutachterliche
    Wert der von den derzeitigen COLEXON-Aktionären gehaltenen
    Beteiligungen wird trotz der eintretenden Beteiligungsverwässerung
    nicht beeinträchtigt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates Dr. Carl Graf
    von Hardenberg (Aufsichtsratsvorsitzender) und Dr. Ing.
    Kurt-Friedrich Ladendorf haben vor dem Hintergrund, dass die COLEXON
    Energy AG bei Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen in erheblichem
    Umfang neues Geschäft hinzuerwirbt, erklärt, dass sie ihre Mandate
    mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung am 15.
    Februar 2013 niederlegen werden, um der außerordentlichen
    Hauptversammlung die Möglichkeit zu geben, den Aufsichtsrat um
    Personen zu ergänzen, die über spezifische Kenntnisse in Bezug auf
    die Geschäftstätigkeit von 7C Solarparken NV verfügen. Daher ist auch
    eine Beschlußfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
    auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 15. Februar 2013
    vorgesehen. Alle insoweit relevanten Einzelheiten werden in der
    Hauptversammlungseinladung im Bundesanzeiger vom heutigen Tage sowie
    auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht.

    Rückfragehinweis:
    Friederike Thyssen, Investor Relations COLEXON Energy AG,
    friederike.thyssen@pvf.de

    Ende der Mitteilung euro adhoc
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    Emittent: COLEXON Energy AG
    Große Elbstraße 45
    D-22767 Hamburg
    Telefon: +49 (0) 40 2800 31 0
    FAX: +49 (0) 40 2800 31 102
    Email: info@colexon.de
    WWW: http://www.colexon.de
    Branche: Energie
    ISIN: DE0005250708
    Indizes: CDAX
    Börsen: Freiverkehr: Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart, Regulierter
    Markt/General Standard: Frankfurt
    Sprache: Deutsch




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