Milliardenstrafen drohen
Illegale Steuerschlupflöcher für Apple, Fiat und Co? Das kann teuer werden!
Nutzen internationale Großkonzerne illegale Methoden der Steueroptimierung in der Europäischen Union? Erste Prüfungen der EU-Kommission legen die Vermutung nahe, dass unter anderem Apple und Fiat mit der Ausnutzung von Steuerschlupflöchern gegen das Recht der Europäischen Union verstoßen haben, berichtet das „Wall Street Journal Deutschland“.
Im Juni hatte die Europäische Kommission als Kartellwächter der EU formale Untersuchungen eröffnet. Im Visier stehen die Steuerpraktiken des US-Tech-Konzerns Apple in Irland, von der Finanztochter des italienischen Autokonzerns Fiat in Luxemburg und von der US-Kaffeekette Starbucks in den Niederlanden. Dabei geht es um die entscheidende Frage: Ist die Körperschaftssteuer, welche die Konzerne in den Ländern entrichtet haben, mit den europäischen Regeln über staatliche Beihilfen für Konzerne vereinbar?
Apple - Steuerabkommen als illegale Staatshilfe
Bei Apple kommt die Kommission zu dem Schluss, dass zwei Steuerabkommen zwischen dem Konzern und der irischen Regierung, geschlossen in den Jahren 1991 und 2007, illegale Staatshilfen bedeuteten. Apple hat nun 30 Tage, auf die Entscheidung zu antworten, so das WSJ. Ein Sprecher der irischen Regierung dagegen sagte, Irland sei zuversichtlich, "dass hier keine Staatshilfe-Regeln verletzt wurden". Irland habe bereits eine förmliche Antwort an die Kommission geschickt, in der die wesentlichen Fragen und einige Missverständnisse angesprochen worden wären.
Ebenso beim Autokonzern Fiat: Auch hier wolle die EU-Kommission darauf plädieren, dass der Konzern gegen Steuergesetze verstoßen habe. Wann die EU-Kommission eine erste Einschätzung zu Starbucks trifft, sei hingegen noch unklar, schreibt das „Wall Street Journal Deutschland“.
Drohen Nachzahlungen in Milliardenhöhe?
Es ist das erste Mal, dass Brüssel die Steuerpraktiken der Konzerne danach untersucht, ob Beihilferegeln verletzt werden. Das Verfahren könnte dazu führen, dass dass die Konzerne bisher nicht entrichtete Steuern noch zahlen müssen.