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    EANS-Hauptversammlung  482  0 Kommentare Andritz AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 3


    der Internetseite der Gesellschaft www.andritz.com zugänglich.

    NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
    Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
    des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
    Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
    Anteilsbesitz am Ende des 16. März 2015 (Nachweisstichtag).

    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
    diesem Stichtag Aktionärin bzw. Aktionär ist und dies der
    Gesellschaft nachweist.

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    Als Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
    23. März 2015 unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.

    Per Post: ANDRITZ AG
    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
    Köppel 60
    8242 St. Lorenzen am Wechsel

    per Telefax: +43 (1) 8900 500 DW 94

    per E-Mail: anmeldung.andritz@hauptversammlung.at
    (Depotbestätigung, beispielsweise im PDF-Format, dem E-Mail
    angefügt.)

    oder

    per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt unter Angabe
    der ISIN AT0000730007)

    DEPOTBESTÄTIGUNG GEM. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
    depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
    Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
    OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

    - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im
    Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT-Code),
    - Angaben über die Aktionärin bzw. den Aktionär: Name/Firma,
    Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls
    Register und Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben
    über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000730007,
    - Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt,
    auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

    Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
    an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
    Nachweisstichtag 16. März 2015 beziehen.

    Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
    Sprache entgegengenommen.

    Die Aktionärinnen und Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur
    Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
    blockiert; Aktionärinnen und Aktionäre können deshalb über ihre
    Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
    Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
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    EANS-Hauptversammlung Andritz AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 3 - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 108. ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, dem 26. März …

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