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    DGAP-News  396  0 Kommentare Salzgitter AG: Salzgitter AG legt Konditionen für Wandelanleihe fest - Seite 3


    Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder in einer sonstigen
    Rechtsordnung, an die bzw. in der ein solches Angebot oder eine solche
    Aufforderung rechtswidrig ist, sie stellt kein solches Angebot und keine
    solche Aufforderung dar, ist nicht Bestandteil davon und ist auch nicht so
    auszulegen. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden
    auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des US Securities Act
    (Wertpapiergesetz) von 1933 in der jeweils geltenden Fassung oder den
    Gesetzen eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder den
    anwendbaren Wertpapiergesetzen von Italien, Australien, Kanada, Südafrika
    oder Japan registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten
    angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Securities Act
    registriert werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft
    werden, die von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist
    oder diesen nicht unterliegt. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen
    die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Italien,
    Australien, Kanada, Südafrika oder Japan angeboten oder verkauft werden
    bzw. an oder für Rechnung von oder zugunsten von Staatsangehörigen,
    Gebietsansässigen oder Bürgern von Italien, Australien, Kanada, Südafrika
    oder Japan angeboten oder verkauft werden. Es erfolgt kein öffentliches
    Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten
    Staaten, Italien, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan.

    Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des
    Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") erfolgt, die die Prospektrichtlinie
    umgesetzt haben (jeweils ein "maßgeblicher Mitgliedstaat"), richtet es sich
    ausschließlich an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte Anleger" im
    Sinne der Prospektrichtlinie handelt ("Qualifizierte Anleger"). Im
    vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff "Prospektrichtlinie" die
    Richtlinie 2003/71/EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der
    Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie, soweit diese in einem
    maßgeblichen Mitgliedstaat umgesetzt wurde) und schließt alle maßgeblichen
    Umsetzungsmaßnahmen in dem maßgeblichen Mitgliedstaat mit ein, und der
    Begriff "Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie" bezeichnet
    die Richtlinie 2010/73/EU.

    Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an
    Qualifizierte Anleger, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick
    auf Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and
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    DGAP-News Salzgitter AG: Salzgitter AG legt Konditionen für Wandelanleihe fest - Seite 3 DGAP-News: Salzgitter AG / Schlagwort(e): Anleiheemission Salzgitter AG: Salzgitter AG legt Konditionen für Wandelanleihe fest 02.06.2015 / 13:08 --------------------------------------------------------------------- NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER …

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