Prokon-Insolvenz

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    20 Millionen Euro für Prokon-Gläubiger - Ein Drittel der Forderungen erfüllt

    Am 22. Januar 2014 meldete das Windkraftunternehmen Prokon Insolvenz an (wallstreet:online warnte Anleger bereits am 11. Januar). Viele der Anleger, die insgesamt 1,4 Milliarden Euro als Genusskapital in das Unternehmen gesteckt hatten, standen buchstäblich vor dem Nichts. Die Vorwürfe gegen Prokon waren erdrückend. Von einem Schneeballsystem war die Rede. wallstreet:online berichtete mehrfach über das undurchsichtige Geschäftsmodell, fehlende und fehlerhafte Konzernabschlüsse und die zähen und langen Versuche des Prokon-Gründers, Carsten Rodbertus, alles als eine Kampagne der Medien gegen ihn, seine Firma und den Erfolg erneuerbarer Energien darzustellen.

    Erste Forderungen an Prokon-Gläubiger ausgezahlt

    Nun sind nahezu zwei Jahre vergangen. Im Juli dieses Jahres entschied sich eine Mehrheit der Prokon-Gläubiger für die Fortführung des Windkraftunternehmens im Rahmen des Genossenschaftsmodells des Vereins „Freunde von Prokon“ und ließen Teile ihrer Ansprüche im Unternehmen ruhen. Damit erteilten sie der Übernahme durch EnBW mit einem Kaufpreis von 550 Millionen Euro eine Absage (mehr dazu hier und hier). Wie die „WirtschaftsWoche“ aktuell berichtet, haben die Prokon-Gläubiger nun erstmals Geld erhalten. Demnach hat Prokon-Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin in den vergangenen Tagen mehr als 20 Millionen Euro an rund 25.000 Kleingläubiger sowie Arbeitnehmer und Lieferanten ausgezahlt. Ihnen wurden damit 34,5 Prozent ihrer Forderungen ausgezahlt.

    Genussrechte der Prokon Regenerative Energien

    Die Prokon-Insolvenz war eine der größten Pleiten Deutschlands. Über 75.000 Anleger haben gut 1,4 Milliarden Euro in Form von Genussrechten in die Prokon Regenerative Energien GmbH investiert. Ein Problem dieser Anlageform ist ihre mangelnde Fungibilität. Mit Genussrechten beteiligen sich Anleger zwar an dem Unternehmen, doch ohne Stimmrecht und ohne Handelbarkeit der Papiere an den klassischen Börsen.

    Laut nicht testiertem Jahresabschluss hatte Prokon im Jahr 2012 bei einem Umsatz von ca. 410 Millionen Euro, einen Verlust in Höhe von rund 171 Millionen Euro eingefahren. Der operative Gewinn lag bei 37 Millionen Euro. Bei Herausrechnung des Genussrechtskapitals hatte Prokon eine negative Eigenkapitalquote von sieben Prozent. Der Insolvenzantrag Anfang 2014 hatte auch die Politik auf den Plan gerufen und für strengere Regeln beim Anlegerschutz gesorgt (siehe auch hier).

     



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    Prokon-Insolvenz 20 Millionen Euro für Prokon-Gläubiger - Ein Drittel der Forderungen erfüllt Am 22. Januar 2014 meldete das WindkraftunterhmensProkon Insolvenz an. Viele der Anleger, die insgesamt 1,4 Milliarden Euro als Genusskapital in das Unternehmen gesteckt hatten, standen buchstäblich vor dem Nichts. Jetzt gab es erstmals Geld.

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