Risiko der Geldanlage
Anlegerschutz - BaFin fordert Ampel für Finanzprodukte
Vor dem aktuellen Hintergrund der möglichen Milliarden-Insolvenz der Prokon Regenerative Energien GmbH fordert die Präsidentin der
deutschen Finanzaufsicht BaFin die Einführung einer Ampel für Finanzprodukte. Ziel sei es, Kleinanleger stärker zu schützen. „Ich könnte mir vorstellen, dass man Anlagen nach ihrer Komplexität und
den damit verbundenen Risiken kennzeichnet“, sagte Elke König der Wochenzeitung „Die Zeit“. Dies könne „in Form einer Ampel“ geschehen: „Rot für hoch riskante Produkte, Gelb für weniger riskante
und Grün für Anlagen mit relativ geringem Risiko.“ Zwar sei es „schwierig“, die Grenzen zu ziehen, doch „die Frage einer Ampel gehört auf die Agenda“, so König weiter. „Wir sollten die Idee
ernsthaft prüfen, selbst wenn das bedeutet, dass wir Produkte und Anleger in Schubladen stecken.“
Am 22. Januar dieses Jahres stellte der Windkraftbetreiber Prokon beim Amtsgerichte Itzehoe einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (wallstreet:online berichtete). Mehr als 75.000 Kleinanleger haben über Genussrechte insgesamt 1,4 Milliarden
Euro bei Prokon investiert. Vorwürfe aus den vergangenen Tagen, die BaFin habe schon vor Jahren Probleme bei Prokon erkannt, aber zu wenig unternommen, machen König „fassungslos.“ Einem Bericht des
Handelsblatts zufolge wusste die Finanzaufsicht bereits Ende 2008 bzw. Anfang 2009 von den Finanzproblemen bei Prokon. Das Unternehmen brauchte dringend frisches Geld zum Auszahlen alter Anleger,
da die BaFin die bisherige Finanzierung über Geschlossene Fonds als bankenähnliches Geschäft beanstandete. Doch war Prokon nicht in der Lage, die Kommanditisten im Rahmen der Rückabwicklung
auszuzahlen und teilte dies der BaFin schriftlich mit der Bitte um Aufschub mit (siehe: Finanzaufsicht BaFin war Finanzproblem bei Prokon seit Jahren bekannt).
Nach Auffassung Königs müsse die Politik den grauen Kapitalmarkt generell stärker regulieren, nicht jedoch die BaFin. „Wir müssen uns etwa fragen, welche Produkte über Wurfblätter im Briefkasten
oder auch in der Straßenbahn beworben werden dürfen – und welche nur über professionelle Berater verkauft werden können“, sagte König der „Zeit“. Auch sei zu überlegen, „welche Finanzierungsformen
unter Aufsicht gehören, vor allem wenn sie an Verbraucher vertrieben werden.“
Mit Blick auf die vielen Bankenskandale plädierte König für schärfere staatliche Sanktionsrechte. „Nachdenken“ könne man dagegen über ein Unternehmensstrafrecht: „Nehmen Sie das Thema Geldwäsche:
Ist das die Schuld eines Einzelnen oder des Unternehmens?“ Auch die Frage, ob die BaFin höhere Bußgelder verhängen dürfe, bleibe „auf der Tagesordnung“ – „teils wirklich lächerlich“ seien die
Bußgelder, die sie heute verhängen könne. In den USA erreichen Strafzahlungen für Banken Milliardenhöhe.
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