EANS-Hauptversammlung
C-QUADRAT Investment AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 2
Type MT599 (unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000613005 oder bei
Aktien, die zur Annahme des von der Cubic (London) Limited
veröffentlichten antizipierten Pflichtangebotes eingereicht worden
sind, die ISIN AT0000A1KKY6).
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes
(SWIFT-Code); * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen; * Angaben über die
Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000613005 bzw bei
Aktien, die zur Annahme des von der Cubic (London) Limited
veröffentlichten antizipierten Pflichtangebotes eingereicht worden
sind, die ISIN AT0000A1KKY6; * Depotnummer bzw eine sonstige
Bezeichnung; * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag (03.05.2016) beziehen und wird nur in deutscher oder
in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Hinweise auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre deren Anteil zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
22.04.2016 der Gesellschaft ausschließlich per Post an der Adresse
C-QUADRAT Investment AG, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.,
Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5% des Grundkapitals) seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind,
und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes
(SWIFT-Code); * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen; * Angaben über die
Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000613005 bzw bei
Aktien, die zur Annahme des von der Cubic (London) Limited
veröffentlichten antizipierten Pflichtangebotes eingereicht worden
sind, die ISIN AT0000A1KKY6; * Depotnummer bzw eine sonstige
Bezeichnung; * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag (03.05.2016) beziehen und wird nur in deutscher oder
in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Hinweise auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre deren Anteil zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
22.04.2016 der Gesellschaft ausschließlich per Post an der Adresse
C-QUADRAT Investment AG, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.,
Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5% des Grundkapitals) seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind,
und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
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