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     455  0 Kommentare Einladung zur 19. Generalversammlung der Aktionäre der Private Equity Holding AG - Seite 3



    Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 18,000,000 und ist eingeteilt in 3,000,000 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 6.00. Sämtliche Aktien sind voll einbezahlt. Art. 3: Aktienkapital

    Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 16,500,000 und ist eingeteilt in 2,750,000 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 6.00. Sämtliche Aktien sind voll einbezahlt.
    1. Vergütung des Verwaltungsrates

    Der Verwaltungsrat beantragt einen maximalen Gesamtbetrag von CHF 275,000 als Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrates für die Amtsdauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung.

    1. Vergütung des Delegierten des Verwaltungsrates

    Der Verwaltungsrat beantragt einen maximalen Gesamtbetrag von CHF 100,000 als zusätzliche Vergütung für den für die Geschäftsleitung verantwortlichen Delegierten des Verwaltungsrates für die Amtsdauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung.

    1. Diverses

    Unterlagen

    Der Geschäftsbericht 2015/2016 mit Jahresbericht, Jahresrechnung und konsolidierter Jahres­rechnung sowie Vergütungsbericht und die Berichte der Revisionsstelle sowie der Prüfungsbericht der KPMG AG im Zusammenhang mit der unter Traktandum 6 beantragten Kapitalherabsetzung (Art. 732 OR) liegen am Sitz der Gesellschaft, Gotthardstrasse 28, 6302 Zug, ab dem 16. Juni 2016, Montag bis Freitag, zur Einsicht auf und können dort bezogen werden. Der Geschäftsbericht ist ausserdem auf der Webseite der Gesellschaft (www.peh.ch) elektronisch verfügbar. Die Druckversion kann unter info@peh.ch oder telefonisch unter +41 41 726 79 80 bezogen werden.

    Stimmberechtigung

    Lesen Sie auch

    Aktionäre, welche beim Versand der Einladung im Aktienregister der Private Equity Holding AG mit Stimmrecht eingetragen sind, werden zur Teil­nahme an der ordentlichen General­ver­sammlung eingeladen. Nach Versand der Einladung werden bis zum Tage nach der General­versammlung keine neuen Eintragungen im Aktien­register vorgenommen (Art. 6 Abs. 2 der Statuten). Auf jede Aktie entfällt eine Stimme. Aktionäre, welche ihre Aktien vor der General­versammlung veräussert haben, sind nicht mehr teilnahme- oder stimm­berechtigt.

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