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     718  0 Kommentare Facebook könnte schon diesen Sommer eigenen TV-Content herausbringen - Seite 2

    Ein neuer Vertrag

    Facebook möchte den Content jedoch selbst besitzen und nicht nur für die Lizenz bezahlen. Andererseits zieht es auch Hollywood vor, den Content zu besitzen und nur die Lizenzen dafür zu verkaufen, um damit langfristigen Umsatz zu generieren.

    Aber Facebook verfügt über etwas anderes, das das Unternehmen in die Waagschale werfen kann: Nutzerdaten. Das Unternehmen sagt, man wäre bereit, die Nutzerdaten mit Hollywood zu teilen, was einen starken Kontrast zu den Konkurrenten ausmacht, denn beispielsweise sind die Nutzerdaten von Netflix (WKN:552484) ein sehr gut gehütetes Geheimnis. Das dominante Video-Streaming-Unternehmen ist bekannt dafür, seine Daten mit niemandem zu teilen. Das muss Netflix auch nicht, wenn wir bedenken, dass das Unternehmen auch keine Werbung auf seiner Plattform möchte.

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    Die wirtschaftlichen Gegebenheiten sind noch unklar

    Eigenproduktionen sind heutzutage der letzte Schrei, da viele Tech-Unternehmen das als eine Möglichkeit sehen, um ihren Dienst von anderen abzuheben. Der schwierige Teil dabei ist, dass jeder dieser Rivalen verschiedene Ziele und Modelle verfolgt. Netflix nutzt den eigenen Content, um werbefreie Abonnements zu verkaufen. Apple hofft dasselbe zu schaffen, mit der Ausnahme, dass man hier Eigenproduktionen in einen Dienst wie Musik-Streaming einbauen möchte. Auch Snap setzt darauf, dass der eigene Content sich auf der Plattform Snapchat gut entwickeln wird, da diese besonders gut mit Fotos und Videos funktioniert.

    Bei Facebook wird es Werbung geben und die dadurch generierten Umsätze werden die primäre Monetarisierungsmethode für die Eigentümer des Contents werden. Das ist allerdings ein Konflikt in sich: Wenn man hohe Kosten und hochwertigen Fernseh-Content exklusiv durch Werbung finanzieren möchte, wird es extrem schwierig, wenn man nicht massive Zuschauerzahlen erreicht. Wenn Facebook für diesen Dienst kein Geld verlangen sollte, dann könnte das finanziell nicht lohnenswert sein.

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Die Analysen stützen sich auf allgemein zugängliche Informationen und Daten (die „Informationen”), die als zuverlässig gelten. Aktienwelt360 hat die Information jedoch nicht auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft und behauptet nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Insbesondere, aber nicht beschränkt auf in diesen Analysen enthaltene Aussagen, Planungen oder sonstige Einzelheiten bezüglich der untersuchten Unternehmen, deren verbundener Unternehmen, Strategien, konjunkturelle, Markt- und/oder Wettbewerbslage, gesetzlicher Rahmenbedingungen. Obwohl die Analysen mit aller Sorgfalt zusammengestellt werden, können Fehler oder Unvollständigkeiten nicht ausgeschlossen werden. Aktienwelt360, die Anteilseigner und Angestellte behaupten auch nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Aussagen, Einschätzungen, Empfehlungen oder Schlüsse, die aus in den Analysen enthaltenen Informationen abgeleitet werden. Die Anlageempfehlungen stellen weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers dar. Es ist möglich, dass Gesellschafter, Geschäftsleitung oder Angestellte von Aktienwelt360 oder Freiberufler, die auf aktienwelt360.de schreiben, in verantwortlicher Stellung, z. B. als Mitglied des Aufsichtsrats, in den in Analysen genannten Gesellschaften tätig sind oder eine Investitionsposition darin haben. Die in Anlageempfehlungen enthaltenen Meinungen können ohne Ankündigung geändert werden. Alle Rechte vorbehalten. Erklärung gemäß § 85 WpHG iVm der MAR sowie der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/958 („DelVO“) Die Empfehlungen, die auf der kostenlosen Seite www.aktienwelt360.de veröffentlicht werden, sind das Ergebnis sowohl angestellter als auch freiberuflicher Analysten von Aktienwelt360. Die Empfehlungen sind keine „offiziellen“ Empfehlungen der kostenpflichtigen Produkte der Aktienwelt360 GmbH, sondern stellen die Meinungen der Analysten zum betreffenden Zeitpunkt dar. Im Artikel benutzte Bewertungsmethodologie Die Bewertung, die der Anlageempfehlung für das jeweils analysierte Unternehmen zugrunde liegt, stützt sich auf allgemein anerkannte und weit verbreitete Methoden der fundamentalen Analyse, wie z. B. Discounted-Cash-Flow (DCF)-Modell, Terminal-Multiple-Bewertung, Peer-Gruppen-Vergleich, „Sum of the parts“-Modell oder ähnliche, häufige und weit verbreitete fundamentale Bewertungsmethoden. Das Ergebnis dieser fundamentalen Bewertung wird als Basis der Empfehlung benutzt, obwohl es auch abhängig von der Einschätzung des Analysten bezüglich möglicher Industrieveränderungen, Alternativen möglicher zukünftigen Entwicklungen, Ergebnissen der Unternehmensstrategie, Wettbewerbsdruck usw. angepasst wird. Die letztendliche Meinung des Analysten sollte nicht ausschließlich im Modell betrachtet werden, sondern eher als das wahrscheinlichste Ergebnis vieler möglicher zukünftiger Auswirkungen. Unabhängig von der verwendeten Bewertungsmethode besteht das Risiko, dass das Investitionsergebnis nicht erreicht wird, z. B. aufgrund unvorhergesehener Veränderungen der Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens, Änderungen des Managements, der Technologie, der konjunkturellen Entwicklung, der Zinsentwicklung, der operativen und/oder Materialkosten, des Wettbewerbsdrucks, des Aufsichtsrechts, des Wechselkurses, der Besteuerung, usw. Bei Anlagen in ausländischen Märkten und Instrumenten gibt es weitere Risiken, etwa aufgrund von Wechselkursänderungen oder Änderungen der politischen und sozialen Bedingungen. Diese Ausarbeitung reflektiert die Meinung des jeweiligen Verfassers zum Zeitpunkt ihrer Erstellung. Eine Änderung der Bewertung zugrundeliegenden fundamentalen Faktoren kann nachträglich dazu führen, dass die Bewertung nicht mehr zutreffend ist. Ob und in welchem zeitlichen Abstand eine Aktualisierung dieser Ausarbeitung erfolgt, ist vorab nicht festgelegt worden. Es wurden zusätzliche interne und organisatorische Vorkehrungen zur Prävention oder Behandlung von Interessenkonflikten getroffen. Die Ergebnisse der Analysen sowie die Meinungen der Analysten werden den analysierten Unternehmen vor der Veröffentlichung nicht offengelegt. Alle Preise von Finanzinstrumenten, die in der jeweiligen Anlageempfehlung angegeben werden, sind Schlusskurse des dem jeweiligen ausgewiesenen Veröffentlichungsdatums vorangegangen Börsenhandelstages, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Zeitpunkt genannt wird. Anlageempfehlung: Erwartete Entwicklung der Gesamtperformance des Finanzinstruments bis zum angegebenen Kursziel, nach Meinung des dieses Finanzinstrument betreuenden Analysten. Marktschlagende: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren stärker als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird. Profitabel: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren weniger als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird, aber mehr als null. Negativ: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren fallen wird. Handelsregeln und Offenlegungen von Analysten und Dritten in Verbindung mit der Aktienwelt360 GmbH Wenn ein Analyst (Mitarbeiter sowie Freiberufler) von Aktienwelt360 über eine Aktie schreibt, von der er oder sie selbst eine Position besitzt oder davon anderweitig profitiert, dann wird dieser Umstand am Ende eines Artikels oder Berichts erwähnt. Wir haben Aktienempfehlung in unseren kostenpflichtigen Newslettern und wir legen auch diese Empfehlungen offen, wenn wir darüber auf unserer kostenlos zugänglichen Website schreiben (aktienwelt360.de). Um unseren zahlenden Mitgliedern gegenüber fair zu bleiben, legen wir diese Empfehlungen mindestens 30 Tage ab der ersten Veröffentlichung der Empfehlung nicht in unserem kostenlosen Content offen. Nach dieser Frist von 30 Tagen werden wir auch diese Empfehlungen offenlegen. Zusätzlich zu den oben erwähnten Anforderungen unterliegen wir zusätzlichen Handelsbeschränkungen und Richtlinien. Diese Beschränkungen verlangen, dass die Angestellten von Aktienwelt360: - jede Aktie, die sie besitzen, mindestens zehn volle Handelstage besitzen müssen. (Daytrading ist nicht zugelassen – als ob wir das überhaupt wollten!) - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen. - unsere Compliance-Abteilung informieren müssen, wenn sie eine Aktie kaufen oder verkaufen, egal ob sie darüber geschrieben haben oder nicht. Wir arbeiten auch mit freiberuflichen Autoren, die: - jede Aktie, die sie besitzen und über die sie bei Aktienwelt360 schreiben, mindestens zehn volle Handelstage halten müssen. - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen.
    Verfasst von Aktienwelt360
    Facebook könnte schon diesen Sommer eigenen TV-Content herausbringen - Seite 2 Die Investoren haben immer wieder davon gehört, dass Facebook (WKN:A1JWVX) plane, eigenen Content zu produzieren, um Videos im sozialen Netzwerk zu verbreiten. Das Unternehmen hat schon jahrelang Milliarden von Dollar ausgegeben, um die …

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