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    Hilfe - Wer kennt Magolino? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.07.06 09:44:33 von
    neuester Beitrag 08.09.09 13:29:10 von
    Beiträge: 468
    ID: 1.072.410
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 09:44:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wichtige frage an euch :eek:

      Wer kennt die "firma" Magolino ???

      Die haben mir ne rechnung geschickt über knapp 60� ..dazu kommen dann mahnkosten von nochmal 15� !!!

      Angeblich habe ich irgend ein PDF-magazin bestellt und nach erhalt des ersten probeexemplars nicht gekündigt .... kann mich nur dran erinneren wie ich mal bei so einem scheiss gewinnspiel mitgemacht habe...dabei muss ich mich wohl registriert haben :mad:

      Die einzelnen rechnungen und mahnungen habe ich nicht bekommen da sie zurecht im SPAM ordener abgelegt wurden :D ... jetzt drohen die mir natürlich mit gericht .....das kam dann mit der brief-post :mad:

      Würde mich über rückmeldungen freuen :)

      Habe schon gegoogelt da findest sich aber nicht viel weil:



      Lord Sinclair
      User


      Anmeldungsdatum: 20.03.2006
      Beiträge: 44


      16/28

      BeitragVerfasst am: 06.07.2006 13:20 Titel: Back to top
      Viele deutsche Verbraucherschutzforen erhielten dieser Tage Post vom Magolino-Geschäftsführer A.Y. mit der Aufforderung, sämtliche Magolino-Threads zu entschärfen (Unkenntlichmachen von Namen und Firmen) bzw. die entsprechenden Threads zu löschen, andernfalls man "rechtliche Schritte" einleiten wolle.

      Es wird ausführlich begründet, warum die Ausführungen der jeweiligen Poster nicht zuträfen.

      Offensichtlich blieb Snakecity.cc bislang davon verschont (ist halt doch eine gewaltige Strecke bis zu den Cocos-Inseln
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 09:46:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.837.403 von ZockerFreak am 21.07.06 09:44:33Meine natürlich 60€ :look:
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 10:04:31
      !
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      Avatar
      schrieb am 21.07.06 10:04:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.837.414 von ZockerFreak am 21.07.06 09:46:00An Gewinnspielen teilnehmen und dann nicht löhnen wollen, so Typen
      hab ich gerne, los zahl die Zeche. :mad::laugh:

      Aus 60€ werden schnell 6000€ . :D
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 10:05:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.837.735 von kfe1000 am 21.07.06 10:04:31Vielen dank :kiss:

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      Avatar
      schrieb am 21.07.06 10:06:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.837.736 von Okawanga am 21.07.06 10:04:33ja klar...die 8000€ rechnung bekommst du dann von mir :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 10:09:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.837.777 von ZockerFreak am 21.07.06 10:06:16Upps...sind ja nur 6000€ :D
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 10:09:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.837.403 von ZockerFreak am 21.07.06 09:44:33:D

      Hatte sowas auch schon mal, da bekommt man echt die Krise. Aber die machen das ganz geschickt. Wenn du einen guten Anwalt hast, kann so ein "Drohbrief" die schon mal von der Forderung ablassen.

      Also wie gesagt, nicht zu lange auf die lange Bank schieben, da können dann schnell auch 100 € raus werden und mehr ...

      Am allerschlimmsten sind jedoch die Knöllchentanten, habe schon überlegt, den Scheibenwischer unter Starkstrom zu stellen :laugh:

      Da wird aus einem 5 € Knöllchen Verwarnung bei Vergessen direkt 31,60 € :eek::eek: .. Voll die Abzocke der Stadt !! Unfassbar ... :mad:
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 10:14:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.837.777 von ZockerFreak am 21.07.06 10:06:16Schon mal was vom Schwarzen Mann gehört? der ist ab heute Dein
      ständiger Begleiter?:laugh:

      Sollte das wiederum auch nicht fruchten, gibt es da noch Moskau Inkasso.:D
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 10:17:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.837.825 von TimeFactor am 21.07.06 10:09:22Tja....ich möchte eigentlich nicht reagieren....emails von denen sind automatisch SPAM und briefpost werfe ich jetzt in den müll ... lasse es auf eine klage ankommen....vorher mache ich erst mal nix ... auf so etwas reagieren wäre ja noch schöner :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 10:18:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 10:21:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.837.963 von ZockerFreak am 21.07.06 10:18:50So ist er richtig

      http://www.netzwelt.de/news/72693_2-inkassoterror-die-masche…
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 10:28:50
      Beitrag Nr. 13 ()
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 10:46:10
      Beitrag Nr. 14 ()
      Also ich warte jetzt mal den gerichtlichen mahnbescheid ab...da muss ich innerhalb 14 tage wiederspruch einlegen und dann kommts vors gericht :D:lick:

      ......Wenn man bei Raffkes jedoch noch immer nicht ablassen will, kommt nun irgendwann der Mahnbescheid. Spätestens jetzt müssen Sie wirklich aktiv werden - und widersprechen, damit daraus kein Vollstreckungsbescheid, sprich Titel, wird. Nach erfolgtem Widerspruch kann es hier nur noch auf eine völlig erfolglose Klage hinauslaufen: Ein Vertrag ist objektiv nicht zustande gekommen. Dr. Alex Schneehain noch einmal: "Selbst, wenn die Firma ihre persönlichen Daten besitzt, reicht das zur Begründung eines Vertragsverhältnisses nicht aus. Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Forderungssteller. Schon jetzt kann man sich darauf freuen, wie diese Beweise dem Gericht in einem Prozess glaubhaft gemacht werden sollen."
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 10:51:50
      Beitrag Nr. 15 ()
      Krank was manche Firmen machen!

      Stellt euch vor da fallen 5000 Leute drauf rein!

      Die haben an einem Tag locker 370.000 Euro Gewinn!;):laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 10:56:47
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.838.451 von OnkelTomi am 21.07.06 10:51:50Ja ja ... sachen gibts...merkt man erst wenn man selbst sowas am bein hat :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 11:35:45
      Beitrag Nr. 17 ()
      Du kannst auch mit der Fa handeln. lass dich auf einen Deal bei 50 % Rabatt ein.
      Du kannst meiner Meinung da nicht heraus kommen. Die haben den genauen Zeitpunkt der die Anmeldung belegt. Du weisst dies aber nicht mehr.
      Gehe vor Gricht und bist auf hoher See nur der liebe Gott weiss wie dies ausgeht.
      Der Preis gilt für ein Jahr.
      Und wenn ich mir das anschaue wo du überall investiert bist, ist das ein sack Reis der in China umgefallen ist, und auch keinen stört.
      Hier spricht dir ein Geschädigter einen Rat aus. Du darfst nur dann die Kündigung nicht verpassen, sonst zahlst du für das nächste Jahr voll.
      Ich mache aus diesem Grund kein Gewinnspiel mehr mit.
      Und im übrigen kannst du ja an den Gewinnspielen teilnehmen und die 30Euro wieder gewinnen. Allerdings per Postkarte. .
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 11:43:39
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.839.117 von boersentrader02 am 21.07.06 11:35:45Also was du schreibst stimmt doch hinten und vorne nicht....die bekommen keinen cent von mir ...handeln :confused: die sollen sich für ihre üble maschen entschuldigen.... warum soll ich für so einen schrott etwas bezahlen :confused: nee nee ich würde die brüder gerne vor gericht treffen ... für was hat man denn eine rechtschutzversicherung ;) ... aber soweit kommts nicht....die ziehen vorher den schwanz ein :D
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 20:25:42
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.839.249 von ZockerFreak am 21.07.06 11:43:39warten wir's ab. Die haben den Beweis und du kannst dich überhaupt nicht dran erinnern.
      Bin einmal gespannt wie es bei dir ausgehn wird.
      War eigentlich nur ein gut gemeinter Rat.
      Avatar
      schrieb am 25.07.06 10:56:05
      !
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      Avatar
      schrieb am 25.07.06 22:53:46
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ja mein lieber Zockerfreak ich bin ebenso geneppt worden wie du es jetzt werden sollst.
      Man hat mir sogar die Minute/ Sekunde meiner Anmeldung, vom Tag und Jahr ganz zu schweigen.
      Der Zeitpunkt war so gelegt, das da ca. 3 wOCHEN Zeit vergabgen ist und da ich nicht alle Mails aufbewahren kann, habe ich ie viele gelöscht. So stand ich ohne einen :confused:Gegenbeweis da.

      Was soll das denn :laugh:alles, mit Prima kriegst du das doch alles wieder doppelt und :confused:dreifach rein. Wenn auch ein bischen später die Zahlung der Prima erst erfolgt.
      Streite dich nur weiter mit den :laugh:Leuten, mich würde es interessieren wie es am :confused:Schluss ausgegangen ist.
      Nichts für ungut, mach nr weiter so.
      Meide die :DInternet-Gewinnspiele dann kannst du auch nicht :laugh:abgezockt:laugh: werden.
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 10:04:52
      !
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      Avatar
      schrieb am 26.07.06 10:44:25
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.059.470 von ZockerFreak am 26.07.06 10:04:52Denke, daß ZF mit damit gut fahren wird und es dem Wiederspruch
      gegen den Mahnbescheid zu keiner Klage kommen wird, wegen der
      Rechtschutzversicherung ist das zusätzliche Risiko für ZF gering.:cool:


      der aufwand rechnet sich für magolino imo nicht, in einem Jahr gibt
      es den laden eventuell nicht mehr, wird dann unter linomago wieder
      aufgemacht, alles nur meine meinung.:D
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 16:16:04
      !
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      Avatar
      schrieb am 26.07.06 16:36:30
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.066.090 von ZockerFreak am 26.07.06 16:16:04Du spielst doch gerne.:D


      http://www.mafia1930.de/;)
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 16:40:04
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.066.481 von Okawanga am 26.07.06 16:36:30;)
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 16:42:28
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.066.090 von ZockerFreak am 26.07.06 16:16:04die einen werden cobracrest aktionäre, die anderen bezahlen bei
      linomago, in beiden Fällen ist das geld nicht weg, es hat nur
      jemand anders. :D
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 16:43:55
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.066.593 von kfe1000 am 26.07.06 16:42:28Der ist gut :laugh:

      Kann man aber wirklich so sagen :D
      Avatar
      schrieb am 22.08.06 08:39:08
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.837.735 von kfe1000 am 21.07.06 10:04:31Magolino hat wieder alle einträge löschen haben:eek:....die wissen warum:laugh:....also leute ich bezahle weiterhin keinen cent und warte immer noch auf "inkasso" :D
      Avatar
      schrieb am 22.08.06 11:36:59
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.553.514 von ZockerFreak am 22.08.06 08:39:08du hast ja auch keine cobracrest aktien.:D:cool:
      warum soll man sich von linomago über den tisch ziehen
      lassen?
      Avatar
      schrieb am 26.08.06 17:45:56
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.837.735 von kfe1000 am 21.07.06 10:04:31Hallo,
      ich gehöre auch zu den Magolino geschädigten.
      Der Artikel auf Loterierecht.de/forum/717 mußte übrigens gelöscht werden.
      Bei mir war es vom Prinzip her genau so. Erst an einem Gewinnspiel teilgenommen und plötlich per Spam Mail die Nachricht " Herzlichen Glückwunsch zu Ihren Jahresabo."
      Wir sollen angeblich in einer Werbemail ein Download Button gedrück haben. HALLO??? Wir sind eh sehr vorsichtig wenn wir etwas runterladen und dann in einer Werbemail? Geht garnicht.
      Na ja, auf jeden Fall hat Magolino uns jetzt ein Kulanzangebot von 40 Euro zugeschickt. Freitag erhalten und das Geld muß spätestens Montag da sein!!!???
      Ich habe eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung. Montag morgen habe ich einen Termin bei meinen Rechtsanwalt. Da im Internet fast alle Artikel über Magolino gelöscht werden mußten würde ich mich sehr über deine Recherchen freuen.
      Avatar
      schrieb am 26.08.06 19:29:02
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.623.691 von rosasani am 26.08.06 17:45:56bin da nicht informiert, da ich nicht betroffen bin, denke aber,
      daß zf hier alles gesagt und geschrieben hat.

      beim mahnbescheid muß man wiederspuch einlegen, dann geht es ggfalls
      vor gericht, wovon hier allerdings keiner ausgeht.

      ein anwalt kann dazu verbindliche auskunft geben.
      Avatar
      schrieb am 26.08.06 19:54:02
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.624.582 von kfe1000 am 26.08.06 19:29:02Das Kulanzangebot gilt bis Sonntag. Bin nicht sicher ob ich das richtige mache. Melde mich aber mal was mein Anwalt mir geraten hat.
      Avatar
      schrieb am 29.08.06 15:04:48
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.624.817 von rosasani am 26.08.06 19:54:02Auf jeden fall keinen cent bezahlen...wird dir dein anwalt auch raten....und kulanz ist doch zum :laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.08.06 15:30:52
      Beitrag Nr. 35 ()
      Hier paar Tips vom öster. Ombudsmann, magolino wird in der Anleitung auch als Bespiel mit vielen Problemfällen erwähnt :

      http://www.ombudsmann.at/ombudsmann.php/cat/5/aid/511/title/…
      Avatar
      schrieb am 29.08.06 16:07:08
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.668.824 von plustrade am 29.08.06 15:30:52Danke :)

      Sehr interessant!
      Avatar
      schrieb am 29.08.06 16:09:49
      Beitrag Nr. 37 ()
      Dieser punkt trifft es zu 100% :D


      18) Ich werde beschuldigt einen Vertrag geschlossen zu haben, was die Firma angeblich durch meine IP-Adresse beweisen kann, wie kann ich meine Unschuld beweisen?

      Egal ob Sie sich angemeldet haben oder nicht, die Firma muss beweisen, dass ein gültiger ungekündigter Vertrag besteht. Nicht Sie müssen beweisen, dass Sie unschuldig sind.

      Die Firma kann nur durch ein Gerichtsverfahren beweisen, dass der Vertrag gültig ist. Dies ist sehr aufwändig und teuer (Gutachten, Gerichtsort ist Ihr Wohnort, Verfahrenskosten, Anwaltskosten, usw.), weshalb es seit über einem Jahr keine einzige Firma riskiert hat eine Klage einzubringen!
      Avatar
      schrieb am 29.08.06 16:11:56
      Beitrag Nr. 38 ()
      Avatar
      schrieb am 29.08.06 16:49:43
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.669.741 von ZockerFreak am 29.08.06 16:09:49das ist genau der punkt, du hast glücklicherweise als verbraucher
      bestimmte rechte, wenn man dem mahnbescheid rechtzeitig wiederspricht,
      muß magodingsbums vor gericht klagen und nachweisen, daß dieses
      geschäft zustande gekommen ist, imo reichen die email mahnungen
      nicht aus.

      das kulanzangebot von magodb zeigt wie schlecht deren rechtliche position ist.
      Avatar
      schrieb am 29.08.06 16:54:58
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.670.681 von kfe1000 am 29.08.06 16:49:43Richtig :)

      Wenn man sich den rat des anwalts in #38 durchliest dann bleibt auch keine andere option offen als NICHT zu bezahlen und es auf die klage ankommen zu lassen....also ich würde mich echt freuen....aber wie gesagt daran kann ich nicht glauben .... denen reicht es schon wenn von 10 leuten einer bezahlt....und in die falle gehen bestimmt mehrer hundert im monat :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 29.08.06 17:02:32
      !
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      Avatar
      schrieb am 29.08.06 17:07:18
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.670.966 von kfe1000 am 29.08.06 17:02:32Na ja....CC ist eh ein fall für sich :D

      Aber ich denke die sache bei Mago ist schon sehr gut aufgezogen...wie gesagt ich bekam 3 mahnungen per post....war schon etwas beeindruckend ....leider lässt man sich von so etwas im ersten moment verunsichern....ich denke mal es geht vielen so...nicht nur mir.....aber natürlich lasse ich mich dann doch nicht dazu verleiten zu zahlen..auch wenns nur knapp 60€ sind...sowas gönne ich dann doch nicht :laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.08.06 17:15:58
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.671.068 von ZockerFreak am 29.08.06 17:07:18ich kenne mago ja nur durch deinen thread, bin aus neugierde auf
      diese links gestoßen, die mago ja hat löschen lassen, dachte die
      würden alles per email aufziehen.

      ansonsten hast du hier gute links reingestellt, die es anderen
      betroffenen ermöglichen sich zu informieren.
      Avatar
      schrieb am 29.08.06 17:27:12
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.671.244 von kfe1000 am 29.08.06 17:15:58Yep ... ich denke so etwas kann fast jedem von uns passieren...ich wünsche es dir nicht...aber besser man weiss ein wenig bescheid über solche sachen!!!

      Tja...nicht nur per email...dann hätte ich eh von allem nix mitbekommen...auch per briefpost...schon ungewöhnlich :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 22:23:17
      !
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      Avatar
      schrieb am 30.08.06 22:35:42
      !
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      Avatar
      schrieb am 30.08.06 23:02:28
      !
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      Avatar
      schrieb am 30.08.06 23:05:13
      !
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      Avatar
      schrieb am 31.08.06 00:17:52
      !
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      Avatar
      schrieb am 31.08.06 09:25:10
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.693.331 von uwefrank am 31.08.06 00:17:52Moin ... immer mit der ruhe ;)

      Einfach nicht zahlen und gut....wäre mir doch alles zu viel aufwand ;)

      Auf ne klage von Mago könnte man sich doch freuen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.09.06 11:42:52
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.837.735 von kfe1000 am 21.07.06 10:04:31Hallo kfe1000,

      könnten Sie mir bitte Ihre Recherche-Artikel zusenden.
      Welche Form ist egal, was am wenigsten Mühe bereitet, kann mit jeder umgehen.
      Bin auch ein "magolino"-Opfer, das natürlich nicht gewillt ist zu blechen.
      Ich würde die Angelegenheit jedoch gerne kurz und schmerzlos erledigen, wobei mir Ihre Artikel möglicher Weise helfen könnten.
      Gerne auch direkt an sf_muc(at)freenet.de.
      Vielen Dank für Ihre Mühe, und schöne Grüße

      Sybille
      Avatar
      schrieb am 07.09.06 10:47:30
      Beitrag Nr. 52 ()
      Schon ca. 6 wochen her seit der letzten mahnung und inkassodrohung ... und immer noch nix passiert :laugh:

      Wie gesagt.....der beste rat in so einem fall ist ...NICHTS MACHEN...mahnungen in die mülltonne....nicht antworten oder sich auf der homepage einloggen .....

      ... nur warten auf den gerichtlichen vollstreckungsbescheid und dem dann wiedersprechen...dann sind die beweisspflichtig :D:p
      Avatar
      schrieb am 07.09.06 13:17:12
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.837.735 von kfe1000 am 21.07.06 10:04:31den link den ich unten reingestellt habe war ergebnis einer google
      suche, der artikel ist nicht von mir, bin auch nicht betroffen.
      Avatar
      schrieb am 07.09.06 13:19:34
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.803.382 von ZockerFreak am 07.09.06 10:47:30das ist genau der richtige weg, nicht bezahlen und falls ein mahnbescheid kommt, wiederspricht man, danach wird man man imo
      von linomago nicht mehr viel hören, außer einem kulanzangebot.:D
      Avatar
      schrieb am 07.09.06 15:04:10
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.805.960 von kfe1000 am 07.09.06 13:19:34yep :D

      Ist aber gerade in mode die masche :rolleyes:


      http://focus.msn.de/gesundheit/news/lebenszeit_nid_35063.htm…
      Avatar
      schrieb am 11.09.06 14:46:57
      Beitrag Nr. 56 ()
      Hallo Zusammen!

      Ich hab auch so ein Schreiben per mail von Magolino bekommen.
      Hab mich aber da nie was gemacht.Also ned mit Absicht......ich soll jetzt auch 59,88Euro zahlen.
      Eien Eingeschriebenen Brief von der Arbeiterkammer hab ich ihnen gesendet.......mal schauen was sie machen.
      Zahlen tu ich sicher nicht!!!!!!!!

      Lg baba
      Leny

      P.S.:Soll ich sonst noch was machen??
      Avatar
      schrieb am 11.09.06 15:06:05
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.873.710 von Leny04 am 11.09.06 14:46:57bin nicht betroffen, daher alles nur imo und unverbindlich,
      erstmal nicht bezahlen, wenn ein mahnbescheid kommt, dann mußt
      du rechtzeitig wiedersprechen.

      dann müßte magodingsbums klagen, was imo nie und nimmer passieren
      wird.
      Avatar
      schrieb am 11.09.06 15:13:24
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.874.031 von kfe1000 am 11.09.06 15:06:05yep....warte immer noch auf den ersten "inkasso" brief :D
      Avatar
      schrieb am 11.09.06 16:01:54
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.874.180 von ZockerFreak am 11.09.06 15:13:24:D

      anders formuliert, der dümmste ratschlag, den du diese jahr bekommen hast, ist wohl der bei linomago zu bezahlen. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.09.06 16:05:22
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.875.163 von kfe1000 am 11.09.06 16:01:54Also eigentlich unglaublich so ein rat:eek:....vielleicht kommt dieser ratschlag von linomago selbst :confused::laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.09.06 21:03:18
      !
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      Avatar
      schrieb am 11.09.06 22:10:39
      Beitrag Nr. 62 ()
      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Sie haben mir gegenüber Forderungen für Ihr Internet-Magazin geltend gemacht ohne eine gültige Rechtsgrundlage.

      Ich habe mich am 30.06.2006 bei Pepp-a-spot angemeldet und wollte kostenlos informiert werden. Daraufhin haben Sie mir eine E-Mail geschickt mit der Unterstellung eines meinerseits angeforderten entgeltlichen Abonnements. Diese E-Mail habe ich sofort widerrufen und am 03.07.2006 von Ihnen bestätigt bekommen.

      Auf Grund meines Desinteresses wollte ich am besagten Tag im August Ihren Newsletter kündigen und habe nur den untersten Link, welcher zu Ihrer offiziellen Homepage führen sollte, geklickt, da in Ihren Newslettern, wie vom Gesetz vorgeschrieben, kein Link zur Newsletter-Abbestellung angegeben war. Somit haben Sie mich dazu genötigt, Ihre Homepage zu besuchen und haben diesen Klick als Testanforderung vermerkt. Selbst wenn ich Ihre Seite besucht habe, so wäre Ihre geltend gemachte Forderung nicht entstanden. Ich hätte keinen auf Ihre entgeltliche Forderung gerichteten Willen gehabt.

      Ihre angebliche Beweis-E-Mail habe ich nie geöffnet, sondern gelöscht wie alle Ihrer E-Mails seit dem 30.06.2006. Ich habe nie einen Link geklickt, welcher mit "Download" etc. vermerkt war.

      Zudem habe ich keine Bestätigung des Testabonnements bekommen und wurde somit nicht eindeutig über meine Widerrufsrechte belehrt. Laut Gesetz muss ein Verbraucher über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und seine Widerrufsrechte vor Vertragsabschluss belehrt werden. Dies war hier nicht der Fall, da die AGB's nicht in der E-Mail erhalten waren. Auch habe ich die Widerrufsbelehrung nicht gesondert angeklickt und somit auch nicht Ihre AGB's und Ihre Widerufsbelehrungen akzeptiert.

      Zudem habe ich nie Verifizierungen zu meiner Person auf Ihrer Homepage vorgenommen, sodass Sie überhaupt kein Recht haben mich als Vertragspartner anzusehen. Die IP-Adresse ist laut gültiger Rechtssprechung kein Nachweis eines Vertragsabschlusses.

      Des Weiteren trifft Ihr Beweis aus meinem Kundenbereich überhaupt nicht zu, da es sich nicht um das Gewinnspiel-Magazin handelt, sondern um das Literatur-Magazin. Somit weise ich auf die Nichteinhaltung Ihres Werbeversprechens hin, da Sie mir ein ganz anderes Produkt in Rechnung stellen. Somit sind Ihre Forderungen ungültig und werden nicht von mir bezahlt!

      Ab diesem Zeitpunkt werden alle E-Mails von Ihnen nicht mehr von mir geduldet und als Belästigung bewertet.

      Sollten Sie weiterhin unberechtigt Mails an meine E-Mail-Adresse versenden, werde ich weitere rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

      Ich weise Sie auf Ihre oben aufgezählten Ordnungswidrigkeiten hin und behalte mir das Recht bei Zuwiderhandlung ihrerseits vor, Strafanzeige wegen Nötigung p.p gegen Sie zu stellen, die Medien über Ihr Geschäft zu informieren und bei der Zentrale für Verbraucherschutz anzuzeigen.

      Vorsorglich erkläre ich den Rücktritt vom Vertrag und die Irrtumsanfechtung.
      Avatar
      schrieb am 12.09.06 11:11:04
      !
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      Avatar
      schrieb am 13.09.06 07:23:08
      Beitrag Nr. 64 ()
      Hallo!

      Ich hab schon wieder eine Mahnung bekommen per Mail...........kann sein das sie ja meinen Brief noch nicht bekommen haben aber das geht mich jetzt echt schon an!!!! Wen man anruft geht so und so keiner ran.
      Die auf der AK hat ja zu mir gesagt ich soll nur den Brief hin senden und damit is gut,dann könnens nix mea tun.......Na dann hoff ich das mal.

      Lg baba
      Avatar
      schrieb am 13.09.06 19:10:46
      Beitrag Nr. 65 ()
      welchen Brief habt ihr geschrieben? Einen ähnlichen wie ich mit Vertragsrücktritt und Anfechtung? Also mein Wirtschaftslehrer hat ja soetwas gelernt und meint, dass so ein Brief absichert und man nie zahlen sollte.
      Avatar
      schrieb am 14.09.06 11:36:00
      Beitrag Nr. 66 ()
      Ich bin (wie mir die Dame von der AK gesagt hat) auf die Internet Seite der AK gegangen und da gibt es Briefe die man sich nur runterspeichern muss und so einen hab ich Magolino gesendet.
      Sie hat gesagt durch den Brief ist alles gesagt von meiner Seite und dann können sie mir nichts tun! Ich hoffe das das so ist.

      Ist das so??????

      P.S.: Schönes WE zusammen! Ciao
      Avatar
      schrieb am 14.09.06 11:46:45
      Beitrag Nr. 67 ()
      Wenn doch ein Mehnbescheid beantragt wird, dann kommt der doch in die SCHUFA, oder??
      Avatar
      schrieb am 15.09.06 14:04:47
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.928.414 von Long-John am 14.09.06 11:46:45Hallo an alle,

      was können wir gegen Magolino tun?Dauern kommen E-Mails und heute kam sogar ein Rechnungsausdruck per Post. Ich verzweifel bald. Ich habe gedroht, es auf einen Prozess ankommen zu lassen. Die Beweislast liegt bei ihnen. Und dass habe ich auch geschrieben. Habe auch verlauten lassen, dass der Ruf der Firma im Internet nicht sehr gut wegkommt und dass ich im Austausch mit vielen Leuten stehe, die auch nicht zahlen werden.
      PS:Ist jemand schon aus den Fängen von Magolino gekommen und wenn ja wie? Bin für jeden Tip und jede Info dankbar.
      Diese Leute sind hartnäckig. Aber netterweise haben Sie schon meine Kündigung für September 2007 akzeptiert. Bringt aber momentan nicht viel.:mad:
      Avatar
      schrieb am 15.09.06 15:16:02
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.949.999 von rike1978 am 15.09.06 14:04:47Hallo,


      lass es doch auf einen prozess ankommen.....ich warte auch schon seit fast 2 monaten auf ein inkasso :laugh: ... die lassen es nie zu einem prozess kommen...bis dahin unernehme ich weiterhin NIX ;) ... sollen sie dir doch rechnungen und mahnungen senden...kostet doch nur Mogo geld :D
      Avatar
      schrieb am 15.09.06 15:41:29
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.950.994 von ZockerFreak am 15.09.06 15:16:02:laugh::laugh::D

      hier wurde auch gelöscht, frage ist warum und von wem.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.09.06 15:46:35
      Beitrag Nr. 71 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.951.495 von kfe1000 am 15.09.06 15:41:29Auf jeden fall hat Mago viele "freunde" :D

      http://www.geocities.com/magohater/
      Avatar
      schrieb am 15.09.06 16:21:09
      Beitrag Nr. 72 ()
      Du kündigst ein ABO für 2007, bei welchem du gleichzeitig nicht zahlen willst. Anders ausgedrückt. Die können behaupten, das du ja dein ABO gekündigt hast, also gibst du auch zu eins gehabt zu haben
      Avatar
      schrieb am 15.09.06 16:21:55
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.951.606 von ZockerFreak am 15.09.06 15:46:35Denke ich auch,dass Magolino sehr viele Freunde hat.
      Naja ich bin nur verwundert:
      - in der ersten Rechnung sollte ich bis 14.09.06 bezahlen
      - in der zweiten Rechnung bis zum 18.09.06
      - in der dritten und vierten Mail wieder bis zum 14.09.06
      und heute kam die Rechnung per Post mit Zahlungsziel 29.09.06.

      Es ist nur komisch, je länger man die Rechnung hinauszögert, desto mehr verschiebt sich das Zahlungsziel.

      Woran mag das wohl liegen?

      Ich bin mal auf die nächste Meldung gespannt.
      Avatar
      schrieb am 15.09.06 16:25:02
      Beitrag Nr. 74 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.952.419 von rike1978 am 15.09.06 16:21:55Ich habe 3 mahnungen per brief bekommen...emails bekam ich keine da die zurecht gleich im SPAM gelan det sind!

      In der letzten mahnung wurde mir ein inkasso angedroht....bisher hab ich da aber nix mehr gehört.....ich empfehle also sich NIE auf der HP von Mago einzuloggen oder gar auf briefe egal wie auch immmer zu antworten!
      Avatar
      schrieb am 15.09.06 22:29:40
      Beitrag Nr. 75 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.952.405 von Long-John am 15.09.06 16:21:09Hallo,
      das mit dem Abo 2007 stammt nicht von mir.
      Ich war nur nach der ersten Mail derart platt und sauer, welcher Verein mich da ärgern will, dass ich es- wohl in meiner Naivität- erst mal mit einem Widerspruch versuchen wollte. Nur Magolino hat sich dann für meine Mitteilung bedankt und mit großem Bedauern meine Kündigung des Gewinnspiel-Magazins bestätigt. Gemäß:Ihr Vertrag wird nach Ablauf der Vertragslaufzeit ( 15.09.2007 ) nicht mehr verlängert.Super!Und die lassen auch nicht locker.
      Die Infos über den Verein sind ja mittlerweile sehr dürftig.Woran mag das wohl liegen?
      Ich warte jetzt erst mal ab und wenn die weiterhin hartnäckig bleiben, muss ich mir doch juristischen Beistand holen.
      Ich gebe die Hoffnung immer noch nicht auf, dass es Magolino bald nicht mehr gibt.Kann nur hoffen, dass noch mehr Leute gegen diesen Verein vorgehen.
      Von daher lass ich es auf mich zukommen.
      Auf jeden Fall bin ich froh, dass ich auf dieses Forum gestoßen bin. Bin auch immer für jeden Tip dankbar.
      So ich wünsche euch allen ein Magolino-freies Wochenende.
      Avatar
      schrieb am 16.09.06 22:22:52
      !
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      Avatar
      schrieb am 16.09.06 23:37:37
      Beitrag Nr. 77 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.977.699 von staphie am 16.09.06 22:22:52Hallo,
      das gleiche Schreiben habe ich auch am Mittwoch bekommen.
      Klingt im ersten Moment sehr beeindruckend, aber ich denke, die wollen mit ihrem "hochgestochenem" Schreiben nur die Leute verunsichern. Bisserl Gesetz zitieren gibt ja schon was her, hab im ersten Moment auch geschluckt, als ich dieses Schreiben per Mail bekam. Aber ich hoffe mal, wenn man dieses Schreiben ignoriert und sich nicht verunsichern lässt, hat man vielleicht gute Chancen, dass sie einem bald in Ruhe lassen. Auf einen Prozess wird es Magolino ganz bestimmt nicht ankommen lassen, das Risiko ist für die einfach viel zu groß.
      Ich warte ab und schaue mal, was als nächstes von denen kommt.
      Bis dahin
      einen schönen Sonntag an alle.
      Avatar
      schrieb am 17.09.06 10:17:41
      Beitrag Nr. 78 ()
      Hallo, ich komme aus Die Niederlande, und ich habe auch via email eine Rechnung bekomme,sie haben meine IP - adresse und Wohnadresse und Zeit wann ich angefangen haben. Ich habe leider nicht gut gelezen,und bin herrein gefallen, mit Diese Link:
      http://www.maxibonus.de/content_spiel.php

      Jetzt habe ich auch eine Abo fur eine Jahr, aber ich habe nichts gedownload !!
      Gesteren habe ich eine Manung mit der Post bekommen, aber ich habe die ungeöffnet wider zuruck geschickt.Was soll ich jetzt machen, abwarten was weiter kommen geht, und wenn man droht mit incasso unsw.
      Mein Deutsch ist nicht so gut.

      Viele Grusse, Fee
      --Fee
      <mailto:fee52@hotmail.com>
      Avatar
      schrieb am 18.09.06 13:44:54
      Beitrag Nr. 79 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.987.735 von Peter52 am 17.09.06 10:17:41Hallo,

      mach einfach nichts. Auf die E-Mails oder Briefe zu antworten lohnt sich nicht, man bekommt ja doch dauernd die Rechnung gemailt oder per Post geschickt.Heute wollen sie mal wieder einschüchtern- es kam per Mail die Mahnung mit 5€ Mahngebühren. Und mit einem netten Schreiben, dass sie mir entgegenkommen würden, falls ich zur Zeit nicht zahlungsfähig bin. Wirklich sehr nett.
      Aber eins muss man denen lassen, hartnäckig sind sie wirklich. So schnell geben die nicht auf- ich allerdings auch nicht.
      Mal sehen was morgen wieder von denen kommt-grrr:mad:
      Avatar
      schrieb am 19.09.06 09:11:18
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.018.199 von rike1978 am 18.09.06 13:44:54Genau...einfach ignorieren :)
      Avatar
      schrieb am 19.09.06 15:18:18
      Beitrag Nr. 81 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.977.699 von staphie am 16.09.06 22:22:52Hallo staphie,

      das gleiche Schreiben habe ich auch erhalten, wirklich beeindruckend für einen Laien. Die größte Unverschämtheit ist aber daß jeder, der beim Gewinnspiel Win-Fever ( www.win-fever.de ) mitmacht >>>> es gibt einen Honda Civi zu gewinnen ( wer ist unter den Sponsoren ?), automatisch sobald er die Teinahme abschickt, sich das Gewinnspielmagazin von Magolino bestellt
      (Probe natürlich) und schon ist er gefangen !!!!
      Von 9 Anbietern mit so seriösen Anbietern wie Chip oder auktion.com ist Magolino der Einzige, der bei den Bestellkästchen bereits eine Vorbelegung mit Kreuzchen hat ! Nachdem das Angebot schön in der Mitte steht, ist der ein Schelm der Böses vermutet.
      Avatar
      schrieb am 20.09.06 12:35:12
      !
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      Avatar
      schrieb am 20.09.06 15:03:14
      !
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      Avatar
      schrieb am 21.09.06 11:21:01
      !
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      Avatar
      schrieb am 21.09.06 14:46:19
      Beitrag Nr. 85 ()
      Hallo! :)

      Also ich hab am Anfang eine Auftragsbestätigung bekommen,dann eineZahlungserinnerung,dann eine Mahnung und Heute hab ich die Zweite bekommen!!!!!!!!

      Ich mach nichts!!
      Ich zahl doch denen keine Geld nicht!!
      Mit dem Eingesch.Brief is alles gesagt und wenn man das bin in 3 Monaten in Deutschland macht dann passt eh alles.
      So ne sch..... wie die ihr Geld verdienen wollen!!!!!!!!:mad:

      Und wie sie schreiben.So hochgestochen zzzzzzzzzzz

      Lg baba
      Avatar
      schrieb am 21.09.06 18:13:45
      !
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      Avatar
      schrieb am 25.09.06 10:45:28
      Beitrag Nr. 87 ()
      ja aber wie meldet man das einem Fernsehmagazin?? Ich wüßte nicht wem... SAT1 Planetopia, Vorsicht Falle ARD bzw. ZDF?? :-D
      Avatar
      schrieb am 25.09.06 15:33:23
      Beitrag Nr. 88 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.837.735 von kfe1000 am 21.07.06 10:04:31Hallo,
      heute morgen dachte ich, micht trifft ein Hammer. Ja, auch ich habe nur ein Gewinnspiel mitgemacht!!! Würde gerne alle Infos über magolino.de in Erfahrung bringen, um mich dagegen zu wehren.
      Avatar
      schrieb am 25.09.06 22:03:04
      Beitrag Nr. 89 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.186.416 von lunavadella am 25.09.06 15:33:23Dass ein Vertrag geschlossen wurde, muss derjenige beweisen, der Ansprüche daraus herleiten möchte. Allein eine IP-Nummer nebst Privat- und email-Adresse beweist noch keinen Vertragsschluss.

      Ob Abschlüsse,die über Gewinnspiele unbemerkt "abgeschlossen" wurden, bleibt zweifelhaft. Wichtig ist immer, alles zu widerrufen. Im Internet gibts genügend Material über diese Fa.. Auch unter Interactive One GmbH hat sich M. etabliert, zu finden bei www.bargeld-gewinne.de
      Avatar
      schrieb am 27.09.06 12:21:25
      !
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      Avatar
      schrieb am 27.09.06 12:22:06
      !
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      Avatar
      schrieb am 27.09.06 23:19:50
      Beitrag Nr. 92 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.229.128 von rike1978 am 27.09.06 12:22:06Auch unter www.ombutsman.at findet man gute Hinweise.
      Avatar
      schrieb am 27.09.06 23:35:48
      Beitrag Nr. 93 ()
      Hey Leute

      habe dies hier lange mitverfolgt. bin auch ein opfer und habe mir vorgenommen nicht zu zahlen.

      ist denn bei irgendwem ein Brief vom Anwalt bis jetzt eingegangen?
      ich denke die bluffen nur, da ihre kosten sonst echt zu hoch werden. sie müssten ja mehrere 1000 verklagen so wie ich das hier sehe.
      Avatar
      schrieb am 28.09.06 14:16:13
      Beitrag Nr. 94 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.245.807 von doro11 am 27.09.06 23:35:48Hallo,

      ich denke mal, dass die nur ihre potentiellen Kunden einschüchtern wollen.
      Gestern habe ich per Mail die Mahnung bekommen, heute per Post. Ich soll bis 6.10 bezahlen. Schön- mach ich aber nicht. Angst vor weiteren Schritten habe ich nicht, da die Beweislast auf deren Seite liegt.
      Ich habe am 19.9 und am 27.9 die gleiche E-Mail geschrieben und bis jetzt noch keine Antwort bekommen, obwohl ich eine Frist gesetzt habe. U.a. habe ich ein paar Punkte des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) aufgeführt, dann natürlich die Beweislast,da die IP-Adresse nicht den Nachweis eines Vertragsabschlusses usw. Nur langsam werde ich das Gefühl nicht los, dass die überhaupt nicht drauf antworten wollen, warum nur nicht?? Aber Mahnungen und Standardschreiben können die wie die Weltmeister verschicken. Wann endlich hat man denn seine Ruhe. Die sind ja schlimmer als Schmeißfliegen:mad:.
      Avatar
      schrieb am 29.09.06 10:57:44
      !
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      Avatar
      schrieb am 29.09.06 19:23:48
      !
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      Avatar
      schrieb am 03.10.06 12:43:04
      Beitrag Nr. 97 ()
      Hier gehts um die im thread-titel genannte firma :rolleyes:


      http://www.frag-einen-anwalt.de/MagolinoGewinnspiel-Magazin_…
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 22:38:54
      !
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      Avatar
      schrieb am 04.10.06 11:42:15
      Beitrag Nr. 99 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.389.599 von CHS am 03.10.06 22:38:54Na die Umfrage wird doch sofort mitgemacht.
      Habe soeben die letzte Mahnung und außergerichtlichen Hinweis erhalten. Folgender Ausschnitt aus der E-Mail:

      Nach Ablauf der zur Kenntnis genommenen Widerspruchsfrist von 14 Tagen wurde Ihr Probeabonnement in ein kostenpflichtiges umgewandelt. Daraufhin haben Sie am 06.09.2006 eine Auftragsbestätigung per Email erhalten. Unsere Auftragsbestätigung mit beiliegender Rechnung wurde Ihnen außerdem auf dem Postweg zugestellt. Leider haben Sie darauf sowie auf Zahlungserinnerung und zweifache Mahnungen per Email nicht reagiert!

      Wir konnten zu unserer unten nochmals aufgeführten Rechnung keinen Zahlungseingang feststellen und haben Sie bereits darauf hingewiesen, dass die Angelegenheit unserem Rechtsbeistand übergeben wurde und eine gerichtliche Klage bevor steht, was weitere Kosten nach sich zieht.


      Wir sind sicher, dass auch Sie an einer außergerichtlichen Erledigung interessiert sind und weiteren Aufwand und Kosten vermeiden möchten. Deshalb empfehlen wir Ihnen, den offenen Betrag sofort zu überweisen. Sollten wir innerhalb der Mahnfrist von fünf Tagen, also bis zum 10.10.2006 keinen Zahlungseingang verzeichnen, sehen wir uns leider gezwungen, gerichtliche Schritte zu unternehmen.:mad:

      Wer hat bisher von euch auch schon so eine nette Mail erhalten bzw. was kam danach?

      Die Abogebühr mit Mahngebühren belaufen sich nun auf 74,88€.
      Ich möchte wirklich wissen,was die bisher für Unkosten hatten. Kommt doch eh alles per Mail.
      Laufen bei seriösen Firmen derartige Rechnungen nicht in Schriftform ab? Hier kommt der Großteil per Mail und die 2 Blätter, die per Post kamen, waren ja lachhaft.
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 12:13:13
      Beitrag Nr. 100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.394.646 von rike1978 am 04.10.06 11:42:15PS: Ich besuche auch des öfteren Adrenalinpur's E-Diary. Dort wird sich ja auch über M.. ausgelassen. Einer schrieb eben, dass sich wohl mittlerweile in Erlangen die Kripo mit dem Fall beschäftigt. Deswegen haben es die Herren jetzt wohl sehr eilig, noch ein paar Einschüchterungsschreiben zu versenden, um noch an etwas Geld zu kommen.Nicht schlecht. Jetzt bin ich aber sehr gespannt, was da noch kommt. Wenn die Kripo sich schon einschaltet, dann ist einiges im argen und es wird interessant.
      Also besteht doch noch die berechtigte Hoffnung, dass es die Firma bald nicht mehr gibt.
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 13:31:47
      Beitrag Nr. 101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.395.271 von rike1978 am 04.10.06 12:13:13wenn du was über den Fall mit der KRIPO Erfährst, dann sag mal hier bitte bescheid! Würd mich mal interessieren!!!!!

      noch man die Frage an alle: HAT BIS JETZT IRGENDJEMAND MEHR ALS NUR DIE GERICHTLICHEN DROHUNGEN ERHALTEN? also wirklich Post vom Anwalt oder so??
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 15:45:19
      Beitrag Nr. 102 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.396.707 von doro11 am 04.10.06 13:31:47Natürlich nicht!

      Also wie gesagt ich habe meine letzte mahnung per post am 12.07. bekommen...seitdem nix mehr von dem laden gehört :D
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 15:46:07
      Beitrag Nr. 103 ()
      Hier gehts auch um die im thread genannte firma!

      http://www.frag-einen-anwalt.de/wieder-*****__f17307.html
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 18:10:22
      !
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      Avatar
      schrieb am 05.10.06 22:50:37
      Beitrag Nr. 105 ()
      Die Betroffenen berichten der Verbraucherzentrale unisono,über einen Vertragsabschluß sei ihnen nichts bekannt. Der Tipp: nicht zahlen !
      Auch nicht von Inkassounternehmen einschüchtern lassen. Wer Geld will muß nachweisen, daß wissentlich und willentlich ein Vertrag geschlossen wurde. Ich habe den angeblichen Vertragsabschluß bestritten und "hilfsweise"widerrufen( Einschreiben/Rückschein)
      Den Fall sollte man auch der Verbraucherzentrale Berlin mitteilen :
      mail@verbraucherzentrale-berlin.de.

      Außerdem bei der Umfrage mitmachen: http://www.verbraucherrechtliches.de/umfrage/survey.php?sid=…
      Ich bin gespannt was die Kripo Erlangen macht.
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 11:46:05
      Beitrag Nr. 106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.429.963 von CHS am 05.10.06 22:50:37Bei der Umfrage habe ich natürlich sofort teilgenommen, es reicht wirklich langsam. Der Firma muss endlich das Handwerk gelegt werden. Deren Standardschreiben nerven nur noch.

      Auf mein folgendes Schreiben, was ich mindestens 4x geschrieben habe, bekam ich nicht wirklich eine zufriedenstellende Antwort.

      Kundenservice Magolino:
      1: ich habe mit Ihnen keinen Vertrag geschlossen.
      2: nochmals beweisen Sie mir das Gegenteil.
      3: die IP-Adresse ersetzt nicht den Nachweis eines Vertragsabschlusses.
      Sie erfüllt auch in keinster Weise die Voraussetzungen, die an eine digitale Signatur zu stellen wären.
      ergo-> allein eine IP-Nummer nebst Privat- und email-Adresse beweist noch keinen Vertragsschluss.
      4: Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:
      4.1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
      § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG
      4.2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
      § 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG
      4.3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
      § 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG
      4.4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
      § 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG
      4.5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
      § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG
      4.6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.
      4.7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse XXX@XXX.de.
      Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
      §38 Abs. 4, § 43 Abs. 3
      5: es gibt kein Geld.


      Folgende Antwort kam von Magolino gestern:

      Sehr geehrte Frau XXXXXXXX,
      herzlichen Dank für Ihr Schreiben.
      herzlichen Dank für Ihren Hinweis auf das Thema Vertragsabschluss, IP-Daten und der Gültigkeit eines Online geschlossenen Vertrages.
      Dazu möchten wir wie folgt ausführen:
      Verträge kommen zustande durch auf den Vertragsschluß gerichtete, einander entsprechende Willenserklärungen, in der Regel durch Angebot('Antrag') und Annahme nach §§ 145 ff BGB. Diese Willenserklärungen können, selbstverständlich auch durch elektronische Übermittlung einer Datei im Internet - online - abgegeben und wirksam werden. (vgl.BGH, AZ.: VIII ZR 13/01, Urteil vom 7.11.2001)
      Eine Willenserklärung ist dabei eine Äußerung, die auf die Herbeiführung eines rechtsgeschäftlichen Erfolges gerichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 1993 - II ZR 73/92, NJW 1993, 2100 unter I 1).
      Ob eine Äußerung oder ein schlüssiges Verhalten als Willenserklärung zu verstehen ist, bedarf der Auslegung. Vorliegend wurde unsere Dienstleistung durch bewusstes Anklicken des Downloadlinks innerhalb einer bewusst angeforderten Email-Nachricht, in der umfassend über den Vertragsschluss und die Kosten belehrt wird, angefordert (siehe http://magolino.de/bilder/nachweis/download.html)
      Ein Vertragsschluss liegt vor. Wie der BGH zutreffend in seiner Entscheidung vom 7.11.2001 (s.o.) feststellt, ist unerheblich, ob sich ein Nutzer bei Abgabe seiner Willenserklärung des verbindlichen Charakters seiner Erklärung bewußt war (etwa weil er den Text um den Downloadlink nicht gelesen hat).
      Trotz fehlenden Erklärungsbewußtseins (Rechtsbindungswillens, Geschäftswillens) liegt eine Willenserklärung vor, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, daß seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefaßt werden durfte (BGHZ 91, 324; BGHZ 109, 171, 177).
      Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Kundenservice


      Prima, das Schreiben kam mir sehr bekannt vor, und der Punkt 4 wurde überhaupt nicht beachtet.
      Ich habe daraufhin die Drohung umgesetzt eine E-Mail an den Datenschutz Bayern geschickt.

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      ich habe vor ca 2 Wochen bei der Firma Magxxxx GmbH; Richard-Wagner-Str. 2; 91054 Erlangen eine Anfrage per E-Mail bzgl. Art und Umfang der über meine Person gespeicherten persönlichen Daten gestellt (auch bekannt als "T5F").
      Da ich bislang von selbiger Firma nur Standardantworten ohne jeglichen Bezug zu meiner Anfrage erhalten habe und meine Geduld sich allmählich dem Ende neigt, würde ich es sehr schätzen, wenn Sie sich der Sache annehmen könnten.

      Mit freundlichen Grüßen


      Ich bin auf die Antwort schon sehr gespannt.
      Hoffentlich ist jetzt bald mal ein Ende abzusehen. Es reicht!
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 13:48:18
      Beitrag Nr. 107 ()
      Hier ein Link zu BGH, AZ.: VIII ZR 13/01, Urteil vom 7.11.2001

      http://www.beckmannundnorda.de/auktionbgh.html
      Avatar
      schrieb am 07.10.06 22:58:27
      Beitrag Nr. 108 ()
      Ich lese da gerade eine interessante Nachricht unter
      http://adrenalinpur.twoday.net/stories/2018903/
      Ich gebe das so rüber, wie Ihr das dort auch lesen könnt:

      Antwort von der Verbraucherzentrale Berlin
      Seit letzter Woche werden wir mit Anfragen zu diesem Unternehmen
      überhäuft. Immer geht es darum, dass die Betroffenen eine Rechnung für
      ein angebliches Abo erhalten haben.

      Für eine detaillierte Einzelberatung müssten Sie sich bitte an die
      kostenpflichtige Rechtsberatung wenden. Nur so viel: allein durch das
      Nichtbeachten eines Häckchens lässt sich keine Zahlungsverpflichtung
      begründen. Dies setzt eine ordnungsgemäße Kosteninformation voraus. Bei
      der aktuellen Seitengestaltung ist dies nicht der Fall, so dass Sie ohne
      weiteres den Vertrag widerrufen oder anfechten können. Lassen Sie sich
      dann auch nicht von der Drohung mit Inkasso- oder Mahnverfahren
      einschüchtern.

      Mit derselben Masche (versteckte Kosten am Seitenende oder in den AGB)
      versuchen bereits seit Monaten dubiose Unternehmer die Verbraucher in
      Verträge zu locken und von Ihnen das Geld einzufordern. Die Betreiber
      derartiger Seite wissen auch sehr genau, dass sie vor Gericht keinerlei
      Chance hätten. Aus diesem Grunde versuchen sie, die Betroffenen
      entsprechend einzuschüchtern und zur "freiwilligen" Zahlung zu
      veranlassen. Wenn man dem standhält, dann verläuft alles im Sande.
      Bislang ist es noch in keinem derartiger Fälle zu einer gerichtlichen
      Auseinandersetzung gekommen.


      --
      Mit freundlichen Grüßen
      Ronny Jahn
      Verbraucherzentrale Berlin e.V.
      Bereich UWG / AGB
      ----------------------------------------------------------
      Ich jedenfalls werde sofort ein gesalzenes Mail an die Verbraucherzentrale schreiben und an die Kripo Erlangen, denn
      nur wenn jeder mitmacht nützt es. Widerruf bei Magolxxx nützt anscheinend nichts, jeder kriegt die gleichen Standardbriefe, aber Hunderte zahlen, weil sie Angst vor Folgen haben.
      Avatar
      schrieb am 09.10.06 18:31:19
      !
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      Avatar
      schrieb am 10.10.06 00:09:53
      Beitrag Nr. 110 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.521.633 von Rolf-KAR am 09.10.06 18:31:19Mich hat es auch erwischt!

      Keine Ahnung wann und wo ich mich angemeldet habe. Die Daten von Magolino können nicht stimmen da ich im Urlaub war. Auch habe ich nichts angeklickt oder gar zugestimmt, trotzdem will Magolino von mir 59,-€

      Hier könnte man fast von einen Betrug sprechen!
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 17:11:14
      Beitrag Nr. 111 ()
      100 :D
      Avatar
      schrieb am 12.10.06 18:39:28
      Beitrag Nr. 112 ()
      Sehr interessant :eek:

      ...Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Magolino GmbH aus diesen Gründen bereits wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens abgemahnt....


      war aber doch klar ;)

      http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/10/10/abo-abzocke-…
      Avatar
      schrieb am 12.10.06 18:42:34
      Beitrag Nr. 113 ()
      Vorgehen bei ungewollten Internet-Abo-Verträgen

      ------> http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/07/21/vorgehen-bei…
      Avatar
      schrieb am 13.10.06 09:38:12
      Beitrag Nr. 114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.585.405 von ZockerFreak am 12.10.06 18:42:34Danke! Ich werde auch nicht bezahlen.
      Avatar
      schrieb am 13.10.06 10:40:24
      Beitrag Nr. 115 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.585.325 von ZockerFreak am 12.10.06 18:39:28Hallo,
      nachdem ich mich an die "Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde" gewandt habe, kam heute mal wieder eine Mail von unserer lieben Firma.

      Sehr geehrte Frau XXXXXXXXXX
      herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

      Sie hatten uns gemäß Bundesdatenschutzgesetz aufgefordert sämtliche über die bei uns über Ihre Person gespeicherten Daten mitzuteilen. Gerne kommen wir Ihrer Bitte nach.

      Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) haben Sie uns wie folgt aufgefordert:

      1. "Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen." § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG


      Informationen über Ihre Registrierung
      Anmeldedatum: 20.06.2006
      Anmeldeort: Blumengewinnspiel.de
      IP-Adresse:XXXXXXXXX

      Angebotsannahme in unserem Werbeangebot (Email)
      Klickdatum: 15.08.2006 14:51 Uhr
      IP-Adresse:XXXXXXXXXX

      Registrierungsdaten
      Name: XXXXXXXX
      E-Mail: XXXXX@XXXXX.de
      Anschrift:XXXXXXXX


      Diese und weitere Informationen können Sie unserem Schreiben "Ihr Nachweis" jederzeit entnehmen.

      2. "Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen." § 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG

      Der Verwendungszweck ist die Speicherung Ihrer persönlichen Daten bei uns aufgrund einer bestehenden Vertragsbeziehung aus der Anforderung unseres Probeexemplars und das darauf erfolgte Abonnement unseres Magazins.

      3. "Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen." § 28 Abs. 4, §30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

      Eine Sperrung ist nur möglich wenn Sie uns mitteilen welche Art der "Sperrung" Sie wünschen. Bitte beachten Sie: Eine Auflösung unserer Forderung aus der Vertragsbeziehung ist durch eine Datensperrung nicht möglich.

      4. "Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw.meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung." § 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG

      Ihre ausdrückliche Genehmigung zur Speicherung liegt uns durch Ihre Akzeptanz der Teilnahmebedingungen und der Datenschutzerklärung vor, die Sie auf unserer Webseite www.magolino.de finden. Details dazu entnehmen Sie bitte dem Schreiben "Ihr angeforderter Nachweis".

      5. "Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung." § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG

      Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne Ihre Einwilligung erfolgt nicht.

      Zur weiteren Klärung leiten wir den Sachverhalt weiter an unseren Rechtsbeistand.


      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Kundenservice

      Schön, meine Antwort kam dann auch prompt zurück.

      Sehr geehrter Kundenservice Magolino:

      herzlichen Dank für Ihr Schreiben endlich.

      Am meisten hat mir doch der letzte Satz gefallen, mit der Weitergabe an den Rechtsbeistand. Da freue ich mich sehr darauf.
      Nur was der Rechtsbeistand hier noch bewirken soll, ist mir sehr rätselhaft.

      Sie bekommen nach wie vor kein Geld.

      Ihre Beweislast ist mehr als dünn.
      Die IP-Adresse bringt Sie auch nicht weiter, da laut "verbrauerrechtliches" : "Mit dieser IP können die Seitenbetreiber überhaupt nichts anfangen. Eine Zuordnung des Anschlussinhabers zu einer bestimmten IP kann nur der jeweilige Provider vornehmen. Und dieser rückt die Daten nicht ohne weiteres heraus". Also fällt diese weg.

      Sie müssen also nach wie vor beweisen, dass ich Ihr angeblicher Vertragspartner bin.

      Außerdem habe ich gelesen, dass die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Ihre Firma wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens abgemahnt hat.

      Dass gibt mich doch sehr zu denken. Von daher, geben Sie nur alles an Ihren Rechtsbeistand weiter, nur viel helfen und ausrichten wird der nicht können. Die Beweislast ist dünn und die Beschwerden über Ihre Firma häufen sich immer mehr. Ich bin in einigen Foren, bekomme also so einiges mit.

      Mit freundlichen Grüßen


      Wann hat das ein Ende????
      Avatar
      schrieb am 13.10.06 14:07:51
      Beitrag Nr. 116 ()
      Gar nicht!! Ich glaub die ziehen das durch bis zum Mahnbescheid!!
      Avatar
      schrieb am 13.10.06 17:20:12
      Beitrag Nr. 117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.595.020 von rike1978 am 13.10.06 10:40:24Informationen über Ihre Registrierung
      Anmeldedatum: 20.06.2006
      Anmeldeort: Blumengewinnspiel.de
      IP-Adresse:XXXXXXXXX

      Angebotsannahme in unserem Werbeangebot (Email)
      Klickdatum: 15.08.2006 14:51 Uhr
      IP-Adresse:XXXXXXXXXX



      So war es bei mir auch...fast 2 monate zwischen meinem "anmeldedatum" und dem angeblichen klickdatum! In meinen augen absolut unglaubwürdig. Magolino sendet einem dieses "webeangebot" sofort nachdem man sich registriert hatte. Und dann soll man angeblich erst nach 2 monaten in dieser alten mail das angebot angenommen haben :confused::eek:

      Ganz eindeutig ;) .... wie gesagt ich habe nicht bezahlt....und das ist auch gut so :)
      Avatar
      schrieb am 16.10.06 16:09:56
      Beitrag Nr. 118 ()
      Hallihallo,
      ich bin leider auch auf die Firma reingefallen. PURE ABZOCKE!
      Also wann genau ich mich angemeldet habe, weiß ich nicht mehr. Auf jeden Fall bin ich voll aus den Wolken gefallen als eine Auftragsbestätigung kam vom 14.09.06! (die emaisl landeten im SPAM)
      Eine Rechnung über 59,88 Euro, habe der Firma dann am 16.09.06 widerruf eingelegt, allerdings kam am 21.09.06 eine Mahnung per Post, auf mein Schreiben wurde bis heute nicht reagiert, auf jeden Fall werde ich nichts zahlen. Jetzt weiß ich nicht soll ich mir überhaupt die Mühe machen der Firma wieder zu schreiben, oder soll ich es weiterhon ignorieren? Hat jemand schon mal einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten?
      Liebe Grüße Steffi
      Avatar
      schrieb am 22.10.06 22:23:21
      Beitrag Nr. 119 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.604.756 von ZockerFreak am 13.10.06 17:20:12Zur IP Adresse:

      1. Die Provider dürfen aktuell bei Flatrates die dynamischen IP Adressen nur noch kurze Zeit speichern da sie zur Rechnungsgestaltung nicht benötigt werden - dies wird sich durch einen neue EU regelung bald wieder ändern - ist aktuell aber Stand der Dinge

      2. Geben die Provider die Daten nur an die Staatsanwaltschaft heraus

      Also IP Adresse = nutzlose Drohung
      Avatar
      schrieb am 23.10.06 13:50:14
      Beitrag Nr. 120 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.789.456 von toptiper am 22.10.06 22:23:21Danke für die info :)
      Avatar
      schrieb am 23.10.06 13:53:22
      Beitrag Nr. 121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.659.810 von steffi0077 am 16.10.06 16:09:56Also ich habe noch nirgends etwas von einem gerichtlichen mahnbescheid gelesen...da würde ich mir also keine sorgen machen :)

      Wie gesagt meine letzte mahnung ist vom 12.07. ... bisher nix mehr gehört.....ich persönlich bin froh NIX bezahlt und nicht reagiert zu haben.....in zukunft würde ich es genau so machen!
      Avatar
      schrieb am 23.10.06 14:28:10
      Beitrag Nr. 122 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.798.188 von ZockerFreak am 23.10.06 13:53:22Hallo,

      sei froh, dass du schon solange nichts mehr von denen gehört hast. Nach 11 Tagen bekam ich heute mal wieder Post von Magolino und zwar
      zum 2.mal meine letzte Mahnung per Post.

      ....."Wir konnten zu unserer unten nochmals aufgeführten Rechnung keinen Zahlungseingang feststellen und haben Sie bereits darauf hingewiesen, dass die Angelegenheit unserem Rechtsbeistand übergeben wurde und eine gerichtliche Klage bevor steht, was weitere Kosten nach sich zieht"
      ABER: "Wir sind sicher, dass auch Sie an einer außergerichtlichen Erledigung interessiert sind und weiteren Aufwand und Kosten vermeiden möchten. Deshalb empfehlen wir Ihnen, den offenen Betrag sofort zu überweisen. Sollten wir innerhalb der Mahnfrist keinen Zahlungseingang verzeichnen, sehen wir uns leider gezwungen, gerichtliche Schritte zu unternehmen.!

      Ja was nun, auf der einen Seite wurde das dem Rechtsbeistand weitergegeben und eine Klage steht bevor, aber auf der anderen Seite soll ich an einer außergerichtlichen Erledigung interessiert sein. Etwas sehr unlogisch alles.

      Ich habe daraufhin per Mail zurückgeschriben und zwar analog zum Eintrag von ela aus: http://adrenalinpur.twoday.net/stories/2018903/#2840730

      "Zitat aus einem Verbraucherschutz-Bericht:
      "Wenn Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben, besteht auch keine Zahlungsverpflichtung. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Vertrages trägt immer derjenige, der sich darauf beruft und Ansprüche daraus geltend macht. Die IP-Nummer (Internet Protokoll-Nummer) und der Zeitrahmen sind hierfür keine gerichtlich verwertbaren Beweise. Die IP- Nummer dokumentiert lediglich, dass Ihr PC im Internet auf der Onlineseite des Anbieters eingeloggt war. Die IP-Nummer ist praktisch nur Ihre Postanschrift im Internet. Ein Vertrag kommt selbstverständlich nicht mit einer IP-Nummer zustande, sondern nur aufgrund von zwei übereinstimmenden Willenserklärungen."
      Weiter: „UM EINEN VERTRAG ZU BELEGEN, MUSS EINE UNTERSCHRIFT UND EINE ZUORTBARE ERKLÄRUNG VORHANDEN SEIN, DAS SIND HÄCKCHEN ODER KLICKS ODER ADRESSANGABEN IM INTERNET/PC IN GAR KEINEM FALL.“

      Des Weiteren haben die Rechtsanwälte SCHLÖMER & SPERL, Pinnasberg 45, 20359 Hamburg / Deutschland zu eben solchen "Verträgen" folgende Verlautbarung im Internet veröffentlicht:
      "Nicht selten nämlich wird der Bezug der Zeitschrift zum "kostenlosen Test" angeboten. In den weiteren Geschäftsbedingungen wird Dann allerdings darauf hingewiesen, dass im Anschluss an die Testphase ein – Dann selbstverständlich kostenpflichtiges – Abo zu laufen beginnt, wenn man dem nicht rechtzeitig nach Erhalt der ersten Ausgabe ausdrücklich widerspricht. Derartige Bestimmungen, denen zufolge die Vertragserklärung des Verbrauchers zum Abschluss des Abovertrages fingiert werden soll, weil er nichts von sich hören lässt, sind in Geschäftsbedingungen jedoch in der Regel unwirksam. Nicht selten werden (Verlängerungs-) Klauseln auch bewusst schwammig formuliert oder im Rahmen sonstiger – zumeist unbedeutender – Vertragsbedingungen "versteckt". Sie sind oftmals auch deswegen unzulässig, so dass ein Abovertrag Dann überhaupt nicht wirksam zustande gekommen ist. Die geltend gemachten Abogebühren müssen nicht bezahlt werden."

      Genau das ist bei mir der Fall.Ich habe mit Ihnen keinen Vertrag abgeschlossen und keine Unterschrift geleistet.
      Bitte löschen sie meine Daten aus ihrem Computer und schicken sie mir eine Bestätigung in den nächsten 7 Werktagen .


      Allerdings kam eine Stunde später folgende Mail von MagXXXX zurück:

      Sehr geehrte Frau XXXXXXXXXX,

      herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

      Unsere Widerrufsfristen sind keinesfalls "schwammig" formuliert. Wir kennen dieses Schreiben der Rechtsanwälte Schlömer & Sperl und wissen auch, dass es aus einem Verbraucher-Forum stammt. Wenn Sie sich wirklich kundig über den Sachverhalt machen möchten, wenden Sie sich doch einmal an den Verbraucherschutz. Auch dieser wird Ihnen bestätigen, dass ein Vertrag mit uns zustandegekommen ist.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Kundenservice

      Prima, nur langsam weiß ich wirklich nicht mehr, was man da noch schreiben soll!
      Avatar
      schrieb am 23.10.06 14:51:38
      Beitrag Nr. 123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.798.815 von rike1978 am 23.10.06 14:28:10Ist schon schlimm was die da veranstalten :( ... ich kann ja nur für mich sprechen....ich warte immer noch auf einen gerichtlichen mahnbescheid...vorher werde ich nicht aktiv....warum machst du dir vor so einem mahnbescheid eigentlich gedanken über das ganze:confused:

      du hast doch keinen vertrag mit dieser "firma" abgeschlossen....das gegenteil sollen die dir beweissen....nicht in schwammigen mails sondern vor gericht....also da hätte ich keine angst :)
      Avatar
      schrieb am 23.10.06 16:23:53
      Beitrag Nr. 124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.799.252 von ZockerFreak am 23.10.06 14:51:38Hallo,

      du hast ja recht. Aber die letzten 1 1/2 Wochen hatte ich wirklich gehofft, dass endlich Ruhe einkehren wird, aber die Illusion wurde mir mal wieder heute genommen.
      Sicherlich, die Schreiben schüchtern im ersten Moment ziemlich ein und man macht sich so seine Gedanken, aber zahlen werde ich nicht.
      Meine Hoffnung ist nach wie vor, dass den Machenschaften der Firma Magolino bald ein Ende bereitet wird. Und bis dahin gilt es abzuwarten und natürlich zu hoffen.
      Avatar
      schrieb am 23.10.06 16:38:46
      Beitrag Nr. 125 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.801.634 von rike1978 am 23.10.06 16:23:53Da hoffe ich mit dir!
      Avatar
      schrieb am 24.10.06 10:09:16
      Beitrag Nr. 126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.799.252 von ZockerFreak am 23.10.06 14:51:38Hallo Zockerfreak wi lange hast du von denen nichts mehr gehört?
      Ich habe am 14. September die Auftragsbestätigung bekommen, am 16. habe ich dort hingeschrieben aber keine Antwort erhalten.
      Am 21. September habe ich eine Mahnung bekommen, die habe ich ignoriert, und jetzt sind es wieder 4 Wochen her und ich warte auf weitere Post von Magolino.
      Hat denn jemand schon mal ein Schreiben per Einschreiben geschickt?
      Gruß Steffi
      Avatar
      schrieb am 24.10.06 10:16:03
      Beitrag Nr. 127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.813.275 von steffi0077 am 24.10.06 10:09:16HiHo,

      also erste mahnung am 20.06. ... zweite mahnung 29.06. und die letzte mahnung am 12.07. .... seitdem hab ich nix mehr gehört von der bande :laugh: .... wie gesagt email von denen nie bekommen da wohl sofort in meinen SPAM ordner gewandert :D

      Warum willst du an diese "firma" ein einschreiben senden :confused: .... du hast doch kein abo abgeschlossen.....warum willst dann jetzt geld ausgeben um etwas zu kündigen/beenden was du nie gewollt hast :confused:
      Avatar
      schrieb am 30.10.06 16:46:59
      Beitrag Nr. 128 ()
      Hallo,
      auch ich möchte mich den Magolino-Fans anschließen. Mich erfahrenen User hat es nun auch erwischt. Bei einem Gewinnspiel auf einer mir bekannten und wie ich dachte, seriösen Site an einem Gewinnspiel teilgenommen. Als ich eine Email mit einer mir unbekannten Adresse bekam "BestXtigung Ihres Probeexemplars", habe ich diese verständlicher Weise ungelesen gelöscht. Wie`s weiter ging ist hier allgemein bekannt. Ich bin noch in der Phase, wo ich ständig mit Emails von denen belästigt werde, obwohl ich denen zurückgemailt habe;

      "Sehr geehrte Damen und Herren,
      ich habe kein Abbo bei Ihnen bestellt, und werde auch die aktiven Links in Ihrer Email nicht anklicken. Ihren Versuch mich zu einem Click auf einen aktiven Links in einer Ihrer Emails zu veranlassen habe ich ignoriert.
      Nochmals, ich wünsche keine weiteren Email von Ihnen, und untersage Ihnen hiermit ausdrücklich mir weitere Emails zu senden."

      Aber wie Ihr wisst, ignorieren die sowas.
      Hab jetzt mit einer Anzeige wegen Nötigung gedroht, interessiert die nicht.

      Als ich die erste Mail von denen bekam, bin ich über Google;
      Verbraucherschutz+Magolino
      in dieses "verbraucherschutz-forum"
      http://www.gti-verbraucherschutz-forum.de/cgi-bin/forum/YaBB…

      gelangt. Hier habe ich einen neuen Tread eröffnet, in dem ich geschrieben habe; das ich mich der Ausführung des Admins mit der Aussage "Magolino ist vertrauenswürdig und seriös" nicht anschließen kann, und sehr "sachlich" meine Erfahrung geschildert.
      Mein Beitrag wurde mit dem Hinweis, das man die Sache nicht noch mehr "aufbauschen" wolle, komplett gelöscht.
      :confused:verbraucherschutz-forum:confused:

      Naja, no coment.

      LG CV
      Avatar
      schrieb am 30.10.06 19:08:59
      Beitrag Nr. 129 ()
      Avatar
      schrieb am 31.10.06 09:58:54
      Beitrag Nr. 130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.013.112 von CynthiaV am 30.10.06 16:46:59Unglaublich:eek:....und sowas nennt sich dann tatsächlich "verbraucherschutz-forum" :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 31.10.06 17:14:07
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 01.11.06 15:46:34
      Beitrag Nr. 132 ()
      :D:confused::D
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 10:23:30
      Beitrag Nr. 133 ()
      sagt mal....

      hat einer von euch dieses Online-Magazin mal runtergeladen?

      Wenn ja.... was steht da eigentlich drin?


      Ein Bekannter von mir hat im Internetcafé mal dort zugriff auf die Seite genommen so wie es bei mir abgelaufen ist...
      er meinte, da kommt erst die Mail vom WinFever, als bestätigung, später dann eine von Magolino, wo es nicht ersichtlich ist, dass man mit einem einfachen Klick gleich eine Verpflichtung eingehe...
      er sagte, die Mail war so aufgebaut, dass wenn man z.b. beim Tchibo Newsletter, ein GROSSES Bild eines Angebots -nehmen wir nen Toaster- hat, den anklickt, er somit auch gleich bestellt wäre OHNE Hinweis und NOCHMALIGE ausdrücklich endgültige Bestätigung.

      Soweit ich auch noch weiß, müssen ALLE Online-Shops, was dies in diesem Moment ja auch ist, MEHRFACH hinweisen auf das Widerrufsrecht.
      Man kennt das ja auch von EBAY.....

      Aber nochmals zur Anfangsfrage.....
      WAS steht eigentlich in diesem "Magazin"?? Ich hab das NIE runtergeladen und werd auch den Teufel tun.. :D
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 10:31:16
      Beitrag Nr. 134 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.076.951 von Rolf-KAR am 02.11.06 10:23:30Ich habe dieses "magazin" mal von einem betroffenen per email bekommen ... der meinte wenn er schon zahlen muss dann will er wenigstens wissen für was .... ist aber meiner meinung nach keinen cent wert....bekommt man alles viel aktueller und kostenlos bei z.B. http://www.kostenlos.de/gewinnspiele-die-neuesten/;jsessioni…
      Avatar
      schrieb am 11.11.06 12:09:32
      Beitrag Nr. 135 ()
      Ich habe letzten Donnerstag Post von Magolino bekommen. Die Rechnung war auch direkt mitgeliefert und das Geld sollte ich bis heute überwiesen haben. Seltsam nur, dass mir der Name Magolino nichts sagt. Ich bin der Meinung, nie auch nur eine Email von besagter Firma erhalten zu haben! :confused: Und das Gewinnspiel- Magazin angesehen oder gar runtergeladen zu haben, daran kann ich mich ebenfalls nicht erinnern.
      Es gibt also nur zwei Möglichkeiten: Ich leide an Alzheimer oder mir wurde das Abo über eins der 4 Gewinnspiele angedreht, an denen ich Anfang Oktober teilnahm, wobei ich eigentlich schon drauf achtete, dass es sich um seriöse Gewinnspiele handelte.

      Nun ja, zahlen werde ich jeden falls nicht!
      Ich warte einfach ab. Am Montag rede ich mit meiner Chefin, sie ist Juristin und wird mir wohl einen kompetenten Rat geben können. Mein Vorgesetzter gab mir schon mal den Rat, die Firma wegen Betrug anzuzeigen.
      Ansonsten warte ich ab, bis etwas Gerichtliches bei mir im Briefkasten landet und lege fristgerecht Einspruch ein.

      Gibt es bei anderen Betroffenen irgendwelche Neuigkeiten?
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 11:26:45
      Beitrag Nr. 136 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.286.194 von Lotry am 11.11.06 12:09:32Nichts neues....seit der letzten mahnung nix mehr gehört oder gelesen.....wie gesagt ich bin froh nichts gezahlt und mir keine weitere mühe mit anrufen oder einschreiben an diese tolle "firma" gemacht zu haben ;)
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 20:41:13
      Beitrag Nr. 137 ()
      Heute kam eine Zahlungserinnerung per Email, habe sie allerdings nicht geöffnet oder gelesen, wenn sie schon mahnen wollen, dann sollen sie dafür auch blechen (Porto) :D

      Naja, ich glaub, das war schon ein Fehler im ersten Schock die I-Net Seite zu besuchen und sich einzuloggen in der Hoffnung noch kündigen zu können ... Wobei ich nichts angeklickt oder runtergeladen hab :rolleyes:

      Nach wievielen Wochen/ Monaten kommt ca. der gerichtliche Mahnbescheid? Bzw. wieviele Zahlungserinnerung/ Mahnungen kommen davor?
      Avatar
      schrieb am 14.11.06 09:12:22
      Beitrag Nr. 138 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.367.778 von Lotry am 13.11.06 20:41:13Ich habe noch nie von einem gerichtlichen mahnbescheid von so einer "firma" gelesen...also da hätte ich keine sorge :)
      Avatar
      schrieb am 15.11.06 18:50:49
      Beitrag Nr. 139 ()
      So ... habe jetzt mal die Gewinnspiele des letzten Monats zurückverfolgt und bisher nix von Magolino gefunden. Ein Gewinnspiel finde ich allerdings nicht wieder.

      Hab die Mail jetzt doch noch gelesen. Hab jetzt eine neue Frist bis zum 29.11.06 (plötzlich so großzügig? *lol*) ...

      Morgen schick ich meinen Widerruf ab und dann lehne ich mich beruhigt zurück und warte auf den Mahnbescheid :P
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 10:06:19
      Beitrag Nr. 140 ()
      Hallo nochmal, ich habe den ganzen Oktober von denen nichts mehr gehört, gestern kam mal wieder post! (16. Nov.)

      PrSehr geehrte Frau M.,
      als Redaktion konentrieren wir uns im Interesse unserer zufriedenen Kun den (haben die sowas überhaupt?:confused: auf unsere Haupttätigkeit und haben die Angelegenheit deshalb unserem Rechtsbeistand zur weiteren Erledigung übertragen. Sollte der Zahlungstermin (28.11.06) von Ihnen weiterhin ignoriert werden, so wird durch diesen eine gerichtliche Klage folgen. Wir weisen darauf hin, dass dies mit erheblichen Mehrkosten für Sie verbunden wäre, woran wir und sicher auch Sie nicht intressiert sind. Begleichen Sie deshalb die offene Rechnung unverzüglich.
      Bitte beachten Sie, dass wir Zahlungseingänge nur bis 14.11. berücksichtigen konnten. Sollten Sie zwischenzeitlich bezahlt haben, beachten Sie bitte dieses Mahnschreiben als gegenstandlos.
      Vertragsgemäß erlauben wir uns für die Laufzeit Ihres Abonnements wie folgt zu berechen:
      odukt: Gewinnspiel-Magazin
      Rechnungsdatum: 29.08.06 per Email
      Abolaufzeit: 12 Monate
      Rechnungsnr. XXXXX
      Kundennr: XXXXX
      Passwort:XXX
      Abojahresgebühr: 69,88 € (inkl. 10 € Mahngebühren)
      Kündigung: 08.09.06
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 16:18:32
      Beitrag Nr. 141 ()
      Ich hab heute den Rückschein meines Einschreibens bekommen. Der Geschäftsführer höchst persönlich hat unterzeichnet! :rolleyes:

      Mal schauen ob ich eine Antwort auf mein Schreiben bekomme ...
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 19:22:16
      Beitrag Nr. 142 ()
      Die Firma hat nur einen guten Kunden und das ist der, der aus Angst bezahlt. Ich behaupte mal, einen Mahnbescheid wird es hier nie geben, soweit versuchen die es nicht.

      Die Preisangabe auf der Seite magolino.de verstößt doch hier eindeutig. Das hatten wir schon bei Dialern und auch hier wird großer Wert darauf gelegt, dass der Preis und die Kostenpflicht möglichst nicht erkannt wird.

      Denn, es gibt wohl keinen Kunden der den dortigen Mist für die genannten Preise mit Wissen der Preise kaufen würde.

      Unten steht in fast nicht auffälligen Buchstaben: Ihr Abonnement verlängert sich dann automatisch um 12 Monate, für monatlich nur 4,99 Euro (=59,88 Euro).

      Das ist der einzige Hinweis auf einen Preis. Warum plaziert man den nicht so, dass er auch gesehen wird? Klar, weil man das ja vermeiden möchte.

      Die Drohungen mit weiteren Kosten soll dann auch noch den letzten Nichtzahler bewegen. Ich gehe davon aus, dass die Betroffenen nie einen Mahnbescheid erhalten werden. Die Fa. Magolino wird einfach den Schriftverkehr mangels Erfolg einstellen. Die würden es auch nicht auf dem Rechtsweg versuchen, weil Sie sowieso wissen, dass keine Chancen bestehen.

      Nach meiner Ansicht Betrug mit großer krimineller Energie. 100 Peitschenhiebe für den, der sich diesen Mist ausgedacht hat.
      Avatar
      schrieb am 19.11.06 12:38:35
      Beitrag Nr. 143 ()
      Kann man nicht sowas wie eine Sammelanzeige starten? Wäre doch sicherlich effektiver?
      Avatar
      schrieb am 20.11.06 08:30:16
      Beitrag Nr. 144 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.525.341 von Lotry am 19.11.06 12:38:35Warum die mühe :confused:

      Die sollen einen doch erst mal verklagen :D:laugh:

      Die leute die hier bezahlen obwohl sie aktiv keinen vertrag mit dieser "firma" eingegangen sind kann ich eh nicht verstehen :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.11.06 08:48:38
      Beitrag Nr. 145 ()
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 10:55:29
      Beitrag Nr. 146 ()
      Avatar
      schrieb am 24.11.06 11:50:39
      Beitrag Nr. 147 ()
      Hi,
      habe mitgekommen dass man bei der Polizei auch online eine Anzeige machen kann!
      Hat das schon jemand gemacht? Das wäre doch eine gute Möglichkeit der Firma eine auszuwischen!
      Avatar
      schrieb am 24.11.06 11:54:08
      Beitrag Nr. 148 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.656.624 von steffi0077 am 24.11.06 11:50:39:eek::eek::eek:

      Habe ich noch nie gehört :confused:
      Avatar
      schrieb am 25.11.06 09:36:44
      Beitrag Nr. 149 ()
      dann schau mal hier:
      http://www.polizei-bw.de/edi/
      Avatar
      schrieb am 25.11.06 13:01:18
      Beitrag Nr. 150 ()
      http://www.polizei-bw.de/edi/" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.polizei-bw.de/edi/
      Avatar
      schrieb am 27.11.06 12:08:27
      Beitrag Nr. 151 ()
      Hallo zusammen,

      diese Firma nervt langsam. Bereits seit Juli schicken die letzte Mahnungen. Ich habe denen bereits per Mail mitgeteilt, das es kein Geld gibt und sie sowieso nichts beweisen können.

      Vor zwei Wochen ein Brief: letzte Mahnung -> Müll
      Letzte Woche eine Mail: letzte Mahnung -> Junk
      Heute ein Brief: letzte Mahnung -> Müll

      Wann schicken die entlich mal den Mahnbescheid? Die langweilen mich. Immer neue Fristen, immer neue Drohungen.

      Man sollte die echt mal anzeigen. Nötigung, Erpressung, Betrug etc.
      Avatar
      schrieb am 27.11.06 14:42:38
      Beitrag Nr. 152 ()
      ein fader Beigeschmack bleibt dennoch...
      es kamen zwei Briefe per Post, das war es dann aber auch... eigentlich sind sie schon mit weiteren Dingen 'n Monat überfällig...

      wer weiß, was mit denen inzwischen ist.

      Ein Kumpel meinte, er habe es ausprobiert und sei da nicht drauf reingefallen, weil er die Teilnahmebedingungen las....
      Naja... aber auch NUR, weil er davon wusste, wie diese Firma so tickt....
      Ansonsten fällt echt JEDER drauf rein, denn, diese Mail ist ja schon so mies.... mit einem Klick auf 'n Logo hat man das schon die Katze im Sack gekauft?? Die haben sie ECHT net alle...
      Avatar
      schrieb am 30.11.06 21:38:09
      Beitrag Nr. 153 ()
      Magolino weiß irgendwie auch nicht was sie wollen ...

      Vor ein bis zwei Wochen kamen gleich 3 Mails u.a. beinhalteten Sie die Drohung, sie würden die Angelegenheit ihrem Rechtsbeistand zur weiteren Bearbeitung übergeben.

      Klang jedenfalls sehr beeindruckend ;)

      Heute kam wieder eine Mail, dieses Mal erinnerte mich Magolino wieder recht freundlich, dass ich bezahlen soll und gnädigerweise hab ich einen erneuten Zahlungsaufschub bis zum 16. Dezember, da es auch in ihrem Interesse ist, sich außergerichtlich zu einigen. Bisher wollen sie nicht mal Mahmgebühren haben :laugh:

      Soweit so gut. Ich habe also wieder mindestens einen halben Monat Ruhe :D
      Avatar
      schrieb am 11.12.06 16:52:17
      Beitrag Nr. 154 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.839.256 von Lotry am 30.11.06 21:38:09So, heute kam wieder Post. Dieses Mal eine richtige Mahnung mit 5 € Mahngebühren ... na mal schauen. Hoffe die machen, über Weihnachten Urlaub :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.12.06 13:25:25
      Beitrag Nr. 155 ()
      Hi,
      ich hatte gestern auch wieder Post von Magolino bekommen, mal wieder eine letzte Mahnung! Die haben doch echt nen Vogel!

      @Lotry
      hast du zu deinem Einschreiben schon eine Antwort bekommen?
      Gruß Steffi
      Avatar
      schrieb am 21.12.06 13:31:30
      Beitrag Nr. 156 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.337.144 von steffi0077 am 20.12.06 13:25:25Hallo,

      melde mich auch mal wieder. Ich hatte bisher Ruhe vor Magolino. Seit Ende Oktober habe ich von denen nichts mehr gehört. Auch nichts von deren Rechtsbeistand, der ja angeblich schon eingeschaltet ist. Ich warte mal ab, vielleicht kommt ja noch ein hübsches Weihnachtsgeschenk von denen mit einer erneuten letzten Mahnung. Wer weiß- zutrauen täte ich es Magolino ja wirklich.
      Avatar
      schrieb am 22.12.06 00:44:27
      Beitrag Nr. 157 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.369.213 von rike1978 am 21.12.06 13:31:30Ich habe auch schon monate nix mehr gehört von dieser "firma"

      Bin total froh das ganze ignoriert und keinen cent in irgendwelche briefe oder anrufe gesteckt zu haben :D
      Avatar
      schrieb am 26.12.06 11:31:56
      !
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      Avatar
      schrieb am 29.12.06 15:15:44
      !
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      Avatar
      schrieb am 04.01.07 19:26:48
      !
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      Avatar
      schrieb am 05.01.07 10:39:14
      Beitrag Nr. 161 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.679.274 von Lotry am 04.01.07 19:26:48Seit monaten von dieser "truppe" nix mehr gehört.....und das ist auch gut so :D

      Also nicht einschüchtern lassen...die kochen nur mit heisser luft(nicht mal mit wasser) :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 13:22:19
      Beitrag Nr. 162 ()
      Die Mail von Magolino hat mich gestern noch so aufgeregt, dass ich im Netz bissel recherchiert hab und da stieß ich auf die Seite www.ombudsmann.de
      Ich meldete mich dort an und reichte meine Beschwerde über Magolino ein. Ich schickte die wichtigsten Formulare (Auftragsbestätigung, meinen Widerruf und den Rückschein, sowie alle 3 Mahnungen) mit und hoffte dass ich auf diesem Weg in absehbarer Zeit das Problem lösen könnte bzw. das es für mich gelöst wird. Alles ging unproblematisch über Email.

      Heute morgen rief mich zunächst win-fever.de an und wollte mir ein unschlagbares Angebot unterbreiten. Doch da Magolino anscheinend über win-fever.de an meine Daten gekommen sind, stauchte ich die Telefonistin ziemlich zusammen und sprach mich mal richtig aus, was ich davon halte. Die arme Frau tut mir jetzt bisschen leid, da sie mich dann versuchte zu beraten und mir erklärte wie ich günstig an einen Anwalt kommen könnte. Ich meinte nur, dass ich die Sache schon weitergegeben hätte und hoffe dass es sich so erledigt. Sie wünschte mir noch ein wunderschönes WE und verabschiedete sich. Ich glaub von win-fever werde ich auch nicht mehr belästigt :laugh:
      Hab nach dem Telefonat meine Mails gecheckt ob der Ombudsmann vllt schon was in die Wege geleitet hat. Und tatsächlich, in der Mail stand, dass sie die Beschwerde angenommen, nun Bearbeiten werden und sich melden sobald es Neuigkeiten gibt.
      Doch da war noch eine zweite Mail im Postfach. Ratet mal von wem?
      Magolino Kundenservice ;)

      "Widerrufsbestätigung

      Sehr geehrte Frau A. S.,

      hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Widerrufs für folgende Leistung:

      Kunde: A. S.
      Kdnr.: XXXXXXXX
      Email: XXXXXXXXXXXXXXXX
      Magazin: Gewinnspiel-Magazin
      Widerruf: 05.01.2007

      Wir bedauern, dass Sie unser Magazin-Service nicht überzeugen konnte.

      Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf nur für Ihr Gewinnspiel-Magazin mit der Kundennummer 12268684 gilt. Sollten Sie unser Magazin mehrmals (z.B. unter einem anderen Namen) oder weitere Magazine aus unserem Angebot angefordert haben, muss jede Probebestellung unter Angabe der jeweiligen Kundennummer separat widerrufen werden um die Widerrufsfrist einzuhalten.

      Ihr Kundenservice"

      Ich hab mich heut morgen vor Schadenfreude gar nimmer eingekriegt! :laugh:
      Kann den Ombudsmann nur jedem empfehlen!

      Mein WE fängt jedenfalls sehr gut an :cool:
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 23:01:02
      Beitrag Nr. 163 ()
      Hallo,

      Ich bin auch ein geschädigter von M***** .
      Habe schon meine erste Mahnung hinter mir.
      Wollte Euch allen hier im Forum danken, denn nur durch
      solch ein Forum und Austausch bekommt man sehr viel Hilfe.
      Binn ja mal gespannt was von M***** noch so kommt.

      Jacket1975
      Avatar
      schrieb am 16.01.07 19:36:36
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 17.01.07 09:15:29
      Beitrag Nr. 165 ()
      Magolino fährt schwere geschütze gegen forumsbetreiber auf :eek:


      http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/30/magolino-gmb…
      Avatar
      schrieb am 17.01.07 09:21:35
      Beitrag Nr. 166 ()
      Aber es wird auch etwas gegen Magolino unternommen....siehe seite 6 unten ;)

      http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet.pdf
      Avatar
      schrieb am 18.01.07 16:55:50
      Beitrag Nr. 167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.975.712 von ZockerFreak am 17.01.07 09:21:35Ja, habe es auch grade gelesen.
      Ich zahl denen keinen Cent !!
      Habe mittlerweile meine 2 Mahnung bekommen....:mad:
      Avatar
      schrieb am 18.01.07 17:09:27
      Beitrag Nr. 168 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.014.415 von Jacket1975 am 18.01.07 16:55:50Also ich würde mir keine sorgen machen..... die spekulieren nur auf die 5% die am ende tatsächlich bezahlen :look:
      Avatar
      schrieb am 23.01.07 14:53:52
      Beitrag Nr. 169 ()
      Ja servus,
      also seit 4 Wochen ist mal wieder ruhe, aber ich warte schon wieder darauf dass noch was kommt!
      Kann mir jemand erklären was eine Unterlassungsklage ist?
      Gruß Steffi
      Avatar
      schrieb am 23.01.07 14:57:27
      Beitrag Nr. 170 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.130.138 von steffi0077 am 23.01.07 14:53:52http://de.wikipedia.org/wiki/Unterlassungsklage

      Die Unterlassungsklage ist der Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung, mit der der Kläger eine künftige Beeinträchtigung oder drohende Störung rechtlich abwehren kann.

      Sie gehört zum Bereich der Leistungsklage.

      Eine Unterlassungsklage ist sowohl im Zivilrecht als auch im Öffentlichen Recht möglich. Ein Unterlassungsanspruch im Zivilrecht besteht bspw. aufgrund einer Eigentumsbeeinträchtigung (§ 1004 BGB), Besitzstörung (§ 862 BGB), Namensrechtsverletzung (§ 12 BGB) aber auch aufgrund von den Verbraucher schützenden Rechten.

      Im Öffentlichen Recht stützt man die Ansprüche zumeist auf eine analoge Anwendung der zivilrechtlichen Normen. Eine solche Klage richtet sich zumeist auf die Abwehr bzw. das Unterlassen schlichten Verwaltungshandelns.

      Der Unterlassungsklage geht oftmals eine formale Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen, voraus (Abmahnung).

      In der Regel muss zur Erhebung einer Unterlassungsklage bereits eine Rechtsverletzung eingetreten sein und eine Wiederholung drohen (Rechtsschutzinteresse). Nur unter sehr engen Voraussetzungen kann auch eine sogenannte vorbeugende Unterlassungsklage erhoben werden, wenn noch keine Rechtsverletzung eingetreten ist und diese zum ersten Mal droht.
      Avatar
      schrieb am 24.01.07 16:46:17
      Beitrag Nr. 171 ()
      Hallo Leute,

      Habe eine erfreuliche Nachricht von M****** bekommen:

      "Aus Kulanzgründen wurde Ihr Vertrag gelöscht" !!
      ;)

      Also ich kann nur jeden der Probleme hat raten sich an den Ombudsmann zu wenden und dem alle Unterlagen ( Screenshots etc.)zu übermitteln . Ich hatte dies vor ca. 1 Monat gemacht und nun ist alles Ok !! Yes !!!
      Also an Alle . Nie und nimmer zahlen !!!!
      Avatar
      schrieb am 03.02.07 11:25:06
      Beitrag Nr. 172 ()
      das muss ich auch mal testen.
      habe heute eine 4 mahnung bekommen, nachdem die letzen am 4.10.06 war. also ca 4 monate später.
      in der rechnung steht, welche kosten auf mich zukommen würden (Gerichtskosten, Anwalt etc zusammen 142,88 Euro) wenn es danach zur gerichtlichen Durchsetzung kommt.
      aber nach 4 monaten etwas spät...oder?

      muss man sich sorgen machen, dass wirklich der anwalt einen brief schreibt?
      Avatar
      schrieb am 03.02.07 17:54:49
      Beitrag Nr. 173 ()
      "benachrichtigung über antrag eines mahnbescheides"

      ich habe den gleichen brief bekommen.ich glaube,die haben mal nach der sylvesterparty den laden aufgeräumt um zu sehen,wer denn noch so übrig ist und allen den die briefe am gleichen tag geschickt...

      kann mir da wirklich was drohen?wer hat das schon so durch mit magolino?ziehen die das vielleicht doch mal wirklich durch?wie komm ich da am besten raus,das läuft nun schon seit september-so einne hölle!!

      Helft mir bitte.
      Avatar
      schrieb am 04.02.07 08:49:19
      Beitrag Nr. 174 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.837.897 von Okawanga am 21.07.06 10:14:13Der schwarze Mann wuerde bei mir tagelang verlassen im Regen vor dem Grundstück stehen. Ich denke nach 1 Stunde wäre er weg :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.02.07 14:05:57
      Beitrag Nr. 175 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.399.743 von staphie am 03.02.07 17:54:49Hallo,

      auch ich habe nach 4 Monaten wieder Post von Magolino bekommen.

      Sehr geehrte Frau XXXXXXX

      aus dem zustande gekommenen Vertrag vom 15.08.2006 ergibt sich eine Forderung,die von Ihnen biss heute nicht beglichen wurde. Auf unsere Rechnung vom 06.09.2006 (Rechnungummer XXX) haben Sie ebenso wenig eine Zahlung geleistet, wie auf unsere erste Mahnung vom 18.09.2006 und zweite Mahnung vom 27.09.2006 und dritte Mahnung vom 04.10.2006.

      Da Sie sich seit der ersten Mahnung im Zahlungsverzug befinden, haben Sie den Verzugsschaden (§§ 280I,II,286 BGB) zu ersetzen. Dazu zählen laufende Verzugszinsen, Rechtsanwaltsgebühren, Auslagen des Rechtsanwalts, Gerichtsgebühren sowie Vollstreckungskosten.

      Kosten bei Mahnbescheid und Vollstreckung

      Forderung 74,88 Euro
      + Gerichtsgebühren (§11,Nr.1100 GKG) 23,00 Euro
      + Rechtsanwaltsgebühren(Nr.3305,3308 VV-RVG) 25,00 Euro
      + Auslagen Rechtsanwalt (Nr. 7002, VV-RVG) 5,00 Euro
      + Vollstreckung 15,00 Euro

      Gesamtforderung 142,88 Euro

      Um das drohende Forderungszenario zu vermeiden, werden Sie hiermit letztmalig aufgefordert, den offenen Betrag von 74,88 Euro bis spätestens 13.02.2007 zu überweisen. Sollte diese Zahlung nicht, nicht fristgerecht oder aber nicht vollständig eingehen, wird die Angelegenheit endgültig und ohne weitere Diskussion zur gerichtlichen Durchsetzung an das entsprechende Amt übergeben werden. Wir weisen Sie erneut darauf hin, dass dadurch erhebliche Kosten auf Sie zukommen können.


      Ich frage mich so wirklich langsam, in welchem Film ich da gelandet bin. Nach 4 Monaten flattert mal so ganz nebenbei ein Stück Papier in den Briefkasten und zeigt mir jetzt schon auf, welche Rechnung wohl nach dem 13.02.2007 auf mich zukommen wird. Ist irgendwie alles sehr dubiös. Magolino versucht wirklich mit allen Mitteln, noch die Letzten mit derartigen billigen Schreiben einzuschüchtern.
      Ich werde nicht zahlen und dieses Papier kommt zu den weiteren Schreiben von Magolino- also Ablage P.
      Avatar
      schrieb am 05.02.07 15:09:44
      Beitrag Nr. 176 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.442.462 von rike1978 am 05.02.07 14:05:57Genau die gleiche mail habe ich auch heute von Magolino bekommen :laugh:

      Also ich werde garantiert nicht bezahlen und auch nicht antworten :D

      Ich warte ja immer noch auf den gerichtlichen mahnbescheid...bis dahin kommen die mails von Magolino sofort nachdem ich sie gelesen und gelacht haben in den müll :laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.02.07 15:44:38
      Beitrag Nr. 177 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.443.697 von ZockerFreak am 05.02.07 15:09:44Na sieht so aus, dass Magolino jetzt alle "Übriggebliebenen" anschreibt. Nur jetzt etwas verschärft, um vielleicht den einen oder anderen doch noch zum "Zahlen" zu bewegen. Ich lasse mich davon allerdings auch nicht einschüchtern und die Auflistung der Forderungen ist höchst interessant und dubiös.
      Ich warte jetzt mal ab und lasse mich weiter überraschen.
      Vielleicht vergehen ja wieder 4 Monaten.
      Avatar
      schrieb am 05.02.07 16:03:10
      Beitrag Nr. 178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.444.493 von rike1978 am 05.02.07 15:44:38Ja leider stehen wir bei denen im computer....haben ja nicht wie so viele andere eine falsche adresse angegeben....leider nützt es nichts wenn man bei einem gewinnspiel mitmacht und dann ne falsche adresse angibt :rolleyes:

      Aber so eine falsche abzocke wie bei Magolino hab ich tatsächlich noch nie erlebt.....kann nur hoffen keiner der da reingelockt wurde bezahlt auch nur einen cent ;)
      Avatar
      schrieb am 05.02.07 21:44:18
      !
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      Avatar
      schrieb am 06.02.07 09:41:29
      Beitrag Nr. 180 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.452.014 von naddi2311 am 05.02.07 21:44:18Wie haben sie dich denn bekommen:confused:

      Bei mir war es ein gewinnspiel bei dem ich wohl einen hacken beim Magolino abo übersehen habe :(

      Also ich werde natürlich keinen cent bezahlen...egal was Magolino schreibt oder fordert...auch werde ich denen niemals eine mail oder brief senden....kommt es tatsächlich zum gerichtlichen mahnbescheid dann werde ich meinen anwalt einschalten...... Magolino hat dann fette gebühren und ärger am hals und darauf lassen sie sich leider nicht ein ;)
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 09:49:23
      Beitrag Nr. 181 ()
      Magolino will die wahrheit nicht zulassen :(

      http://www.ra-blog.de/2006/12/30/verbraucherrechtliches-abge…
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 09:53:30
      Beitrag Nr. 182 ()
      Auch hier wird Magolino erwähnt!

      http://www.welt.de/data/2007/01/08/1169140.html
      Avatar
      schrieb am 07.02.07 12:47:41
      Beitrag Nr. 183 ()
      Hallo,
      gestern kam mal wieder Post!
      Schön langsam nervt es mich,
      Hiermit handelt es sich um eine Benachrichtigung blablabla ich werde zum letzten mal aufgefordert den Betrag von 74,88 € zu überweisen!
      Hat von euch schon gemand einen Brief vom Inkasso bekommen?
      Mahnung 1 kam am 12.09.06, Mahnung 2 am 16.11.06 und Mahnung 3 am 14.12.06!!!

      Was tun?
      Schreiben, Anzeige erstatten?

      Gruß Steffi
      Avatar
      schrieb am 07.02.07 12:57:00
      !
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      Avatar
      schrieb am 07.02.07 13:06:39
      Beitrag Nr. 185 ()
      Hallo Leute, ich bin wieder glücklich!

      Wie auf Seite 15 geschrieben, habe ich ja nun schon die Benachrichtigung für einen beantragten Mahnbescheid bekommen.

      Aus lauter Verzweiflung habe ich mich nun doch an Ombudsmann.at gewandt und denen meine Geschichte erzählt, alle Mails und Briefe von Magolino eingescannt und abgeschickt.

      HEUTE HABE ICH EINE BESTÄTIGUNG VON MAGOLINO BEKOMMEN!!!

      >>>>>>>>>Widerrufsbestätigung

      Sehr geehrte Frau,

      hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Widerrufs für folgende Leistung:

      Kunde:
      Kdnr.:
      Email:
      Magazin: Literatur-Magazin
      Widerruf: 05.02.2007

      Wir bedauern, dass Sie unser Magazin-Service nicht überzeugen konnte.

      Sollten Sie weitere Zahlungsaufforderung zur Kundennummer 12173167 erhalten, betrachten Sie diese selbstverständlich als gegenstandslos.


      ----------------------------------------------------------------

      Das kann ich euch auch nur empfehlen.
      Avatar
      schrieb am 07.02.07 14:39:13
      Beitrag Nr. 186 ()
      @staphie

      was hast du denen den geschrieben?
      Avatar
      schrieb am 09.02.07 17:19:50
      Beitrag Nr. 187 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.486.096 von steffi0077 am 07.02.07 14:39:13Hallo,

      Du musst dem Ombudsmann.at nur kurz schildern worum es geht. Ich denke , wenn Er den Namen "M....." hört weiß Er schon bescheid . Dann hängst Du alles was Du an Screenshots über das Thema hast mit dran. (z.B. die Mahnungen ,angebliche Auftragsbestätigung, Deine e-mails an M......) .
      Du bekommst dann eine Auftragsnummer unter der Du dannz.B. neue Post von M..... dem Ombudsmann zuschicken kannst.
      Ansonsten brauchst Du nichts zu machen .
      Irgendwann meldet sich der Ombudsmann wieder bei Dir.
      So einfach ist das.
      Bei mir hat es auch wunderbar geklappt.!!
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 11:16:45
      Beitrag Nr. 188 ()
      Hi,ich habe M einen Brief geschrieben und Samstag kam folgendes:
      Sehr geehrte Frau X,
      vielen Dank für Ihre Mitteilung!
      Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben ist ein Widerruf nicht mehr möglich. Über Widerrufsecht und Kosten sind ie ausführlich an drei verschiedenen Stellen aufgeklärt worden.
      Wir sind gern bereit eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Nur so können Sie sich weitere gerichtliche Schritte ersparen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr M-Team

      Ja super, es hat bei mir nichts gebracht!
      Avatar
      schrieb am 13.02.07 08:47:49
      Beitrag Nr. 189 ()
      hallo

      ja und was ist wenn ich die mails und mahnungen etc gar nicht mehr habe??? ...
      Avatar
      schrieb am 13.02.07 10:19:20
      Beitrag Nr. 190 ()
      Hallo, ich soll dem Omdusman.at schreiben oder wie?
      Avatar
      schrieb am 13.02.07 10:28:12
      Beitrag Nr. 191 ()
      Verstehe nicht warum ihr euch sorgen macht :confused: Warum reagiert ihr überhaupt auf die post von Magolino:confused:

      Sollte die sache vor gericht gehen dann ist Magolino beweispflichtig...und die beweise für eine gewollte abo-bestellung durch euch gibts nicht ;)

      Also :cool: bleiben
      Avatar
      schrieb am 13.02.07 18:13:09
      Beitrag Nr. 192 ()
      @steffi007

      Ich würde es auf jeden Fall machen . Ist kostenlos und Du hast ja nix zu verlieren.

      Gruss

      Jacket1975
      Avatar
      schrieb am 13.02.07 23:50:35
      Beitrag Nr. 193 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.675.043 von ZockerFreak am 13.02.07 10:28:12Hi Zockerfreak,

      recht hast Du denn ich mache nun auch schon seit Oktober mit denen rum und habe auch schon den 4 ten und LETZTEN außergerichtlichen Brief von Magolino bekommen.

      Also müßte eigentlich der nächste Brief vom Anwalt sein.

      Für die Allgemeinheit habe ich auch etwas geschrieben das im Thread "Verbraucherrechtliches abgemahnt" steht:

      ich habe mir diese ganze Sache au8ch einmal angesehen, und es wird wohl immer wieder dasselbe wiederholt. Abzocke ? Klar. Ich habe auch auf diese schöne Uhr geklickt, die man ja bekommt wenn man ein Probeexemplar anfordert. Aber auch irgendwelche Abo-Verpflichtungen habe ich in dem Moment nicht entdecken können, oder einfach unterdrückt oder ignoriert, ich weiß es nicht. Bis tatsächlich nach 14 Tagen die Rechnung kam und bestimmt 4 Briefe und Mahnungen. Grade weil ich eigentlich schlau genug sein müßte, so etwas zu merken, könnte ich mir heute noch in den Allerbesten beissen. Komischerweise muß ich bei seriösen Firmen ein Formular ausdrucken, unterschreiben und zurücksenden bevor ich irgend eine verpflichtung eingehe die mein sauer verdientes Geld kostet. Die machen sich es scheinbar leicht. Fakt ist: Nix unterschrieben, Nix zahlen. Basta. Mal sehen was das Gericht sagt, wenn tatsächlich mal eine Vorladung im Briefkasten liegt. Wenn ich dann auch noch schuldig sein sollte, dann melde ich mein Internet ab, sonst klicke ich ja noch irgenwas auf meiner Startseite an und muß womöglich noch den Big Ben in London kaufen……… Und die Uhr ? Die hab ich auch nie bekommen.

      LG,

      Mc

      Zockerfreak sag Bescheid wenn sie Dich auf 10 Jahre Knast verdonnert haben weil Du ihre tolle ONLINEZEITUNG nicht haben willst. Was steht da eigentlich denn drin.....?:keks:
      Avatar
      schrieb am 14.02.07 09:47:18
      Beitrag Nr. 194 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.693.454 von Mcilhenny am 13.02.07 23:50:35Selbst wenn ein brief vom anwalt kommt....egal .... der gehört dann zu diesen abz...ern .... wichtig ist der gerichtliche vollstreckungsbescheid .....wenn der kommt dann müssen wir aktiv werden .... aber dieser bescheid kommt nie ... die kosten scheut Magolino weil sie vor gericht NIE recht bekommen würden...garantiert die haben nichts in der hand ... es sollen durch diese "briefe" der eine oder andere zur zahlung verleitet werden....wenn nix zurückkommt dann geben sie auf...also meiner meinung nach nix als reine abzocke .... ich hoffe auf Magolino fällt keiner rein :(
      Avatar
      schrieb am 14.02.07 13:57:38
      Beitrag Nr. 195 ()
      ok einige hier sind ja schon weiter mit mahnungen wie ich?. also wart ichmal ab was noch auf euch/uns zukommen.. man echt, ich uss da fast jeden tag dran denken, das ko... mich sowas von an.

      das magazin hab ich auch nie bekommen, da ich meine internet adress die ich angegeben habe gesperrt hab..


      kann man bei den briefen die kommen nicht einfach aussen, unbekannt verzogen, draufschreiben?? und wieder in den postkasten schmeissen? oder prüft die post das dann nochmal?
      Avatar
      schrieb am 14.02.07 16:06:53
      Beitrag Nr. 196 ()
      @jacket,
      habe denen jetzt alles weitergegeben und morgen muß ich von ombudsmann anrufen, mal schaun
      Avatar
      schrieb am 15.02.07 09:00:39
      Beitrag Nr. 197 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.702.203 von naddi2311 am 14.02.07 13:57:38Mmmh, normalerweise langt es wenn Du "zurück an Absender" draufschreibst. Dann dürfte nix mehr kommen. Falls doch, dann wollen sie wirklich nur Dein Bestes:keks:

      Ich stehe voll auf der Seite von Zockerfreak. Außerdem habe ich nun in diesem Forum noch keinen gesehen bzw. gelesen, der irgendwie vom Anwalt was bekommen hat. Oder habe ich was übersehen ?
      Also abwarten und Tchibo trinken.
      Avatar
      schrieb am 17.02.07 13:02:50
      Beitrag Nr. 198 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.705.337 von steffi0077 am 14.02.07 16:06:53@Steffi0077

      Ok, Sag bescheid, wenn Du Neuigkeiten hast.

      Gruss
      Jacket
      Avatar
      schrieb am 20.02.07 20:04:40
      Beitrag Nr. 199 ()
      Bei einer klage hat Magolino sehr schlechte karten :D


      Kein Geld für Schummel-Websites

      Versäumt es der Betreiber einer Webseite, deutlich auf die Kosten seines Angebots hinzuweisen, muss der Kunde nicht zahlen. Ein Vermerk in den AGB reicht dazu nicht aus.

      München - Wenn auf Internetseiten die Zahlungspflicht für dort angebotene Leistungen versteckt ist, kann der Kunde mit Erfolg dagegen vorgehen. Das Amtsgericht München wies in einem am Montag veröffentlichten Urteil die Klage der Betreiberin einer solchen Internetseite zurück. Eine Frau hatte dort ihre Lebenserwartung berechnen lassen und war davon ausgegangen, dass der Service über Werbung finanziert wird.

      Der Hinweis, dass die Erstellung der Analyse 30 Euro kostet, stand erst unterhalb des Anmeldebuttons, innerhalb eines mehrzeiligen Textes. Die genauen Zahlungsmodalitäten wurden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erläutert, welche die Frau per Mausklick akzeptiert hatte. Die Klägerin war der Ansicht, durch die Erklärung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, sei der Preis wirksam vereinbart worden.

      Dem widersprach die Richterin, nachdem sie die betreffende Webseite selbst in Augenschein genommen hatte. Sie kam zu dem Ergebnis, "dass dem Besucher zunächst bewusst vorenthalten wird, dass es um eine kostenpflichtige Leistung gehe." Zwar können Zahlungspflichten grundsätzlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, so heißt es in dem Urteil. Im vorliegenden Fall erfährt man jedoch erst aus den AGB, dass es sich um einen kostenpflichtigen Dienst handelt. Im vorliegenden Fall, so entschied die Richterin, sei dies aber so ungewöhnlich und überraschend, dass die Regelung unwirksam sei.

      mak/ddp

      http://portal.gmx.net/de/themen/computer/internet/aktuell/36…
      Avatar
      schrieb am 21.02.07 21:39:24
      Beitrag Nr. 200 ()
      unter Verbraucherzentrale Bundesverband "Kostenfallen im Internet" lese ich zu Mag..... GmbH:
      Das Unternehmen wurde abgemahnt.Die Seite wurde mittlerweile unzureichend überarbeitet,insbesondere wird die Bezeichnung "Gratisexemplar" nicht mehr verwendet. Da das Unternehmen jedoch keine Unterlassungsklage abgeben möchte, ist derzeit eine Unterlassungsklage in Vorbereitung.
      Avatar
      schrieb am 21.02.07 21:56:40
      Beitrag Nr. 201 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.886.581 von CHS am 21.02.07 21:39:24Hallo zum vorigen Beitrag:
      http://www.vzbv.de/go/dokumente/568/1/3/index.html

      es muß richtig heißen: Da das Unternehmen jedoch keine Unterlassungserklärung abgeben möchte, ist derzeit eine Unterlassungsklage in Vorbereitung.

      Ich denke, das sagt alles.
      Avatar
      schrieb am 22.02.07 10:28:06
      Beitrag Nr. 202 ()
      Avatar
      schrieb am 22.02.07 10:51:38
      Beitrag Nr. 203 ()
      Avatar
      schrieb am 22.02.07 15:57:30
      Beitrag Nr. 204 ()
      Avatar
      schrieb am 26.02.07 16:13:24
      Beitrag Nr. 205 ()
      hallo

      habe nun seid langem ja auch nichts mehr von dennen gehört, und die letzte rechung wo kam habe ICH nicht bezahlt. aber ich werd den verdacht nicht los, da das schreiben etc, auf einmal verschwunden ist, das es nicht mein mann bezahlt hat. *kopfkratz* ich hoffe er hat es nicht gemacht, und wenn ich ihn frag und kommt raus er hat es doch, grrrrrrrrrrrrrr dann ärger ich mich nur zu tote.

      LG
      Avatar
      schrieb am 03.03.07 14:18:56
      Beitrag Nr. 206 ()
      Hallo,
      ich bin auch auf die reingefallen, aber ich bin mir nicht sicher, ob das alles nicht doch rechtens war. Ich hab auch bei einem Gewinnspiel mitgemacht , und am Ende sollte man dieses Magazin kostensol zur Probe bestellen. Ich erinnner mich nicht mehr, ob sie einen da schon drauf hingewiesen haben, daß man nach 14 Tagen ein Abo hat.
      Ich hab denen einen Brief aus dem Internet geschickt, von wegen daß ich keine Willenserklärung zu einem Vetrag abgegeben hab, und da kam eine lange mail zurück, daß ich mehrfach auf meine Widerrufsfrist hingewisen worden wär und ich einen Vtrag abgeschlossen hätte und lauter Paragraphen, so daß ich echt den Eindruck habe, die sind im Recht. Ich hab jetzt ombudsmann damit beauftragt, aber ich hab schiß, dß der sagt, ich muß doch zahlen. Denn nach dem, was ich hiergelesen hab, hab ich natürlich nicht vor, zu zahlen!!! Sollen die ruhig kommen mit Mahnungen..
      Gruß, Felicia
      Avatar
      schrieb am 06.03.07 16:21:54
      Beitrag Nr. 207 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.087.195 von Felicia07 am 03.03.07 14:18:56Am besten nicht bezahlen...Magolino muss vor gericht gehen und einem beweisen das man bewusst den vertrag abgeschlossen hat!
      Avatar
      schrieb am 16.03.07 23:20:24
      Beitrag Nr. 208 ()
      Bei Google stehen wir mit diesem thread an zweiter stelle wenn man nach Magolino sucht .... gut so ;)
      Avatar
      schrieb am 17.03.07 12:41:44
      Beitrag Nr. 209 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.442.462 von rike1978 am 05.02.07 14:05:57Hallo,
      ich habe heute ( 17.03.07) den selben Brief bekommen . Langsam wird mir die ganze Sache mulmig.
      Ist schon etwas nach diesem Brief gekpmmen ?
      :look:
      Avatar
      schrieb am 21.03.07 15:17:52
      Beitrag Nr. 210 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.340.332 von motag am 17.03.07 12:41:44Nun mal ganz ruhig . Da brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.
      gib alles dem Ombudsmann und Du hast Ruhe.
      Avatar
      schrieb am 27.03.07 14:50:11
      Beitrag Nr. 211 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.338.037 von ZockerFreak am 16.03.07 23:20:24Hi,

      habe nun Von Maggo eine LETZTE Mahnung bekommen. Darin rechnen sie mir auf was an Kosten auf mich zukommen wenn ich nicht bezahle.

      Beläuft sich mittlerweile auf knapp 150.- Euro. Trotzdem werde ich natürlich nix bezahlen. Eine seriöse Firma an die ich nicht zahlen wollte, hätte nach der 2.ten Mahnung kurzen Prozess gemacht, und sich nicht monatelang mit diesen Pipibeträgen herumgeschlagen.
      Da mitlerweile so viele Kunden sich übers Ohr gehauen fühlen, wir es Maggolino schwer haben sich zu rechtfertigen.

      Ich warte weiter ab. Mal sehen. Und Zockerfreak? Hast Du mal wieder was von diesen leidenschaftlichen Abmahnern gehört ?

      Gruß

      Mc
      Avatar
      schrieb am 27.03.07 16:21:41
      Beitrag Nr. 212 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.518.849 von Mcilhenny am 27.03.07 14:50:11Hallo,

      ich bin jetzt fast ein jahr bei Magolino im rechner :mad:

      Habe mich angeblich am 12.04.2006 angemeldet :laugh:

      Die letzte mahnung mit der kostenrechnung wie von dir beschrieben habe ich am 01.02.2007 bekommen....seit dem nix mehr .... ist wirklich luschdig mit Magolino...die verschwende da porto für nix :laugh: ... bin echt gespannt was dann als nächstes kommt.....wie gesagt ich habe und werde nix unternehmen :D
      Avatar
      schrieb am 28.03.07 17:25:37
      Beitrag Nr. 213 ()
      huhu ihrs

      also ich glaub mein mann hat es doch nicht überwiesen, da das schrieben in unsrem "akten"schrank lag. den letzten brief mahnung ahbe ich also am 1.2 erhalten, und bisslang kam ja auch nichts mehr.. ich denk eht die haben nun aufgegeben, weil sie ja niemals nicht recht bekommen würden.ist ja sogar shcon die 4 mahnung seh ich grad lol
      Avatar
      schrieb am 29.03.07 10:05:36
      Beitrag Nr. 214 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.546.562 von naddi2311 am 28.03.07 17:25:37Hauptsche nicht bezahlen wenn man nix bestellt hat .... Magolino lebt von leuten die unbewusst in die abo-falle getappt sind und sich dann durch mahnungen und drohungen einschüchtern lassen!
      Avatar
      schrieb am 29.03.07 11:16:58
      Beitrag Nr. 215 ()
      nee klar ich zahl nichts, dachte ja nur mein mann hätte es gezahlt gehabt, weil der wisch auf einmal weg war.. ;)
      Avatar
      schrieb am 29.03.07 11:18:34
      Beitrag Nr. 216 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.557.348 von naddi2311 am 29.03.07 11:16:58Ab in die mülltonne mit dem wisch :D ... ist nix anderes als SPAM :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.04.07 11:44:44
      !
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      Avatar
      schrieb am 12.04.07 16:33:16
      Beitrag Nr. 218 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.674.235 von herbie1810 am 05.04.07 11:44:44Ich kann auch nicht verstehen wie man auch nur einen cent bezahlen kann wenn man in diese abo-falle getappt ist :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.04.07 17:29:50
      Beitrag Nr. 219 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.778.895 von ZockerFreak am 12.04.07 16:33:16bis auf mehrere sogenannte letzte mahnungen :D, kommt da doch nichts.

      die masche wird mittlerweile auch von anderen verwendet. :mad:
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 16:27:53
      Beitrag Nr. 220 ()
      Hallo zusammen!

      Diese Forum ist mir 'ne riesige Hilfe bisher. Auch ich habe letzten Monat, am 22.3., einen Brief von denen bekommen, dass ich ihr Gutschein-Magazin abonniert hätte. Ich weiß nur, dass ich an betreffendem Tag bei einem Tankgewinnspiel mitgemacht habe. Ich habe vorher überall gelesen, ob das was sicheres ist, weil ich schon oft von solchen Betrugsfällen gehört habe, aber scheinbar hab ich doch irgendwo was übersehen.
      Jedenfalls habe ich der Firma folgendes geschrieben:

      "Sehr geehrte Damen und Herren
      Ich habe noch nie etwas von Magolino GmbH gehört oder gelesen und auch nie auf irgendein Werbeangebot von Ihnen geklickt.
      Daher kann es auch nicht sein, dass ich einen Probezugang zum Kundenbereich Ihres digitalen Gutschein-Magazins hatte. Dementsprechend bin ich auch kein Abonnement bzw. keinen Vertrag mit Ihnen eingegangen. Somit widerspreche ich Ihrer oben genannten Auftragsbestätigung und werde den Betrag in Höhe von 59,88 Euro nicht bezahlen.
      Ich frage mich, woher Sie meine eMail-Adresse und Postanschrift haben, wenn ich doch nie ihre Seite besucht und Ihnen diese Daten ausgehändigt habe? Wo bleibt da der Datenschutz?
      Ich habe niemals eine eMail von Ihnen geöffnet, da solche eMails zu Recht in meinem SPAM-Ordner landen. Diese werden von mir nicht geöffnet, auch in Zukunft nicht.
      Ich habe mich im Internet über Ihre Vorgehensweise informiert und werde dementsprechend auch nach mehrmaligen Mahnungen nicht auf Ihre Forderungen eingehen.
      Ich möchte auch in Zukunft nicht von Ihnen belästigt werden und fordere Sie auf meine Personendaten zu löschen und mir dies schriftlich bis zum 10.04.2007 zu bestätigen.
      Mit freundlichen Grüßen..."


      In der Zwischenzeit kamen 3 eMail:
      2.4.: Betreff: Kündigung
      2.4.: Betreff: Ihr angeforderter Nachweis
      10.4.: Zahlungserinnerung - Ihr Gutschein-Magazin (Kdnr. xxxxxxxx)

      2 davon sind im Spam-Ordner gelandet. Habe sie zur Aufbewahrung mal rausgeholt, aber bisher noch keine der drei geöffnet. Wusste nicht bzw weiß auch jetzt noch nicht, ob ich es tun soll. Hatte ja geschrieben, dass ich eMails von denen nicht öffnen werde.

      Heute kam dann ein Brief, dass sie mich an die Zahlung erinnern. Die gehen darin davon aus ich hätte es vertrödelt zu zahlen. Also noch keine Mahnung.

      Was nun? Die eMails öffnen? Auf den Brief antworten? Immerhin habe ich ja keinen Nachweis per Post bekommen, dass sie meine Daten gelöscht haben :(
      Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Zahlen werde ich auf keinen Fall, das steht fest.

      Liebe Grüße, Michi
      Avatar
      schrieb am 19.04.07 21:30:15
      Beitrag Nr. 221 ()
      hallo

      wir haben alle hier nicht gezahlt und auf die schreiben auch nicht reagiert, lass es einfach schmeiss sie weg. die sind ja derzeit schon sowas von bekannt das sie niemals durchkommen würden damit, falls es (was es nie tun wird) vor gericht gehen sollte...

      ich habe auch seid längerem nichts mehr von dennen gehört. und hatte die 3 mahnung im briefkasten schon..

      sperr einfach ihre email adresse,hab ich auch gemacht, dann wirst nicht laufend an die affen erinnert...

      LG
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 10:35:42
      Beitrag Nr. 222 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.907.918 von naddi2311 am 19.04.07 21:30:15Genau richtig....wenn man in diese abo-falle getappt ist einfach alles ignorieren....Magolino muss schließlich beweisen das man das abo bewusst und willentlich abgeschlossen hat! Deswegen auf keinen fall bezahlen!
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 10:59:03
      Beitrag Nr. 223 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.881.313 von Aeris am 18.04.07 16:27:53Ich hatte mich damals auch über ein gewinnspiel "angemeldet" bei dem ich ein aktives feld (häckchen) zu diesem Magolino abo übersehen habe.

      0. Ich hab ‘ne Rechnung bekommen war aber nie auf der Seite bzw. habe mich überhaupt nicht angemeldet. Muss ich nun zahlen?

      Nein, natürlich nicht. Wenn man sich nicht angemeldet hat, besteht auch kein Vertrag. Es genügt nicht, wenn die Betreiber der Seite behaupten, man habe sich angemeldet - dies müssten sie auch beweisen.



      http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet…
      Avatar
      schrieb am 26.04.07 10:28:18
      Beitrag Nr. 224 ()
      Wird langsam ruhiger um Magolino :D
      Avatar
      schrieb am 30.04.07 14:07:42
      Beitrag Nr. 225 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.010.415 von ZockerFreak am 26.04.07 10:28:18Hallo,
      hatte irgendwie auch gehofft, dass da endlich Ruhe einkehrt, aber das war ein Fall von denkste. Heute kam mal wieder eine letzte Mahnung. Der Text war fast identisch, wie der von meinem Beitrag am 5.2.07.
      Allerdings haben sie in dieser Mail noch folgenden Absatz hinzugefügt:

      Sicherlich liegt es nicht in Ihrem Interesse zukünftig als zahlungsunfähig geführt zu werden. Die Konsequenzen?

      * Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid
      * Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
      * Pfändung Ihrer Bezüge (auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen)
      * Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
      * Eintrag in Schuldnerverzeichnisse

      Kann es sein, dass die hier weiter einschüchtern wollen?
      Irgendwie scheint der Verein immer noch Oberwasser zu haben.
      Avatar
      schrieb am 01.05.07 19:20:01
      Beitrag Nr. 226 ()
      Hi,
      auch ich habe mal wieder eine süsse Mahnung meiner Lieblingsbetrugsfirma bekommen.


      L E T Z T E M A H N U N G

      Sehr geehrter Herr Mcilhenny,

      aus dem zustande gekommenen Vertrag vom 10.10.2006 ergibt sich eine Forderung, die von Ihnen bis heute nicht beglichen wurde. Auf unsere Rechnung vom 02.11.2006 (Rechnungsnummer R-xxxxx) haben Sie ebenso wenig eine Zahlung geleistet, wie auf unsere erste Mahnung vom 07.12.2006 und zweite Mahnung vom 02.01.2007 und dritte Mahnung vom 22.01.2007.

      Da Sie sich seit der ersten Mahnung im Zahlungsverzug befinden, haben Sie den Verzugsschaden (§§ 280I, II, 286 BGB) zu ersetzen. Dazu zählen laufende Verzugszinsen, Rechtsanwaltsgebühren, Auslagen des Rechtsanwalts, Gerichtsgebühren sowie Vollstreckungskosten.

      Kosten bei Mahnbescheid und Vollstreckung:
      Forderung
      74.88 €
      + Gerichtsgebühren
      23.00 €
      + Rechtsanwaltsgebühren (Nr. 3305, 3308 VV-RVG)
      25.00 €
      + Auslagen Rechtsanwalt (Nr. 7002, VV-RVG)
      5.00 €
      + Vollstreckung
      15.00 €
      Gesamtforderung
      142.88 €

      Um das drohende Forderungsszenario zu vermeiden, werden Sie hiermit letztmalig aufgefordert, den offenen Gesamtbetrag von 74.88 Euro bis spätestens zum 16.05.2007 zu überweisen. Sollte diese Zahlung nicht, nicht fristgerecht oder aber nicht vollständig eingehen, wird die Angelegenheit endgültig und ohne weitere Diskussion zur gerichtlichen Durchsetzung an das entsprechende Amt übergeben werden. Wir weisen Sie erneut darauf hin, dass dadurch erhebliche Kosten auf Sie zukommen können.
      Vertragsgemäß erlauben wir uns für die Laufzeit Ihres Abonnements wie folgt zu berechnen:
      RECHNUNGSDUPLIKAT
      Produkt: Gewinnspiel-Magazin
      Rechnungsdatum: 02.11.2006
      Rechnungsnr. R-xxxxx
      Laufzeit: 12 Monate
      Kundennummer: K-xxxxxx
      Abojahresgebühr: 74.88 € (inkl. 15,00 € Mahngebühr)
      Zahlungsziel: bis zum 16.05.2007


      Bla bla bla und hin und her. Mann langsam wird es nervig.
      Aber diesmal ist es ja mal wieder die LETZTE Mahnung.
      Malsehen:keks:


      Gruß,


      Mc
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 08:27:18
      Beitrag Nr. 227 ()
      Hallo rike&Mc

      habt ihr diese "mahnungen" per email oder per post bekommen:confused:

      Also ich habe bisher nichts bekommen. Sollte ich etwas bekommen dann werde ich das schreiben von Magolino weiterhin ignorieren. Nichts besseres kann man machen mit diesem schund.

      Und noch eines ..... IP adressen werden im moment noch nicht gespeichert oder sehr zeitnah gelöscht. Also die haben rein gar nichts gegen euch in der hand. Kein gericht auf der welt wird hier Magolino recht geben. Also nur nicht auf diese unverschämten forderungen eingehen. Die sollen ihren "rechtsanspruch" ruhig vor gericht geltend machen :D
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 12:02:44
      Beitrag Nr. 228 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.089.112 von ZockerFreak am 02.05.07 08:27:18Hallo,

      meine letzte Mahnung kam per Mail- wie die meisten natürlich auch.
      Im ersten Moment dachte ich wirklich, was soll das denn nun schon wieder- der Absatz mit zahlungsunfähig klingt ja zuerst sehr einschüchternd. Wird wohl Taktik sein, um die letzten "Zahlungsunwilligen" noch zum Begleichen der Rechnung zu bringen.
      Da können die warten. Nur Ruhe wird wohl nie einkehren. Immerhin zieht sich das schon seit 8 Monaten hin und ein Ende ist nicht abzusehen- leider.
      Heute wurde ich mal wieder mit deren Mai Abo beglückt- wanderte gleich in den Papierkorb, wie die anderen auch.
      Einfach auf nichts mehr reagieren, ist die beste Lösung. Mehr kann man hier sowieso nicht mehr machen:confused:
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 12:08:51
      Beitrag Nr. 229 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.092.383 von rike1978 am 02.05.07 12:02:44Danke für die info :)

      Die wollen nur verunsichern ... ich selbst reagiere nicht und mache es wie du...solche mails ungelesen in den papierkorb und keine gedanken mehr machen.....hoffe mal die leute sind so klug wie wir und bezahlen unberechtigte forderungen auf keinen fall:D
      Avatar
      schrieb am 14.05.07 18:20:44
      Beitrag Nr. 230 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.092.486 von ZockerFreak am 02.05.07 12:08:51Hi,

      ich bin leider auch versehentlich für diese "Gewinnspiel" angemeldet. Nach der ersten Rechnung habe ich gleich den Ombudsmann (www.Ombudsmann.de) eingeschaltet. Bis jetzt habe ich allerdings nur die Nachricht erhalten, dass sie die Beschwerde gegen die Firma Magolino aufgenommen haben.
      Ich habe nun auch eine Zahlungsaufforderung von Magolino bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erhalten.

      Habt ihr den Ombudsmann eingeschalten und wenn ja, wie lange hat dies gedauert?

      Ich danke euch schon mal für eure Hilfe!

      Mfg
      WhiteRussian
      Avatar
      schrieb am 15.05.07 10:39:50
      Beitrag Nr. 231 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.305.604 von WhiteRussian am 14.05.07 18:20:44Wie gesagt meine strategie ist das ganze einfach ignorieren ... und die ist bis jetzt immer noch zu 100% aufgegangen :D
      Avatar
      schrieb am 24.05.07 02:14:52
      Beitrag Nr. 232 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.092.486 von ZockerFreak am 02.05.07 12:08:51Hi Leute,

      ich ziehe zum 01.06.07 um(um meine Spuren zu verwischen :laugh:).
      Leider muß ich mich nach einem anderen Anbieter umsehen, und das kann dauern. Bitte immer schön aktualisieren was passiert, damit ich auch danach auf dem laufenden bleibe. Und denkt dran: Nur höhnen, nicht löhnen.

      Gruß,

      Mc
      Avatar
      schrieb am 29.05.07 08:34:50
      Beitrag Nr. 233 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.444.661 von Mcilhenny am 24.05.07 02:14:52Da kommt nichts mehr:D....einfach nicht bezahlen...Magolino steht in der beweispflicht ;)
      Avatar
      schrieb am 29.05.07 08:37:12
      Beitrag Nr. 234 ()
      So würde es auch Magolino gehen :laugh:

      Mittwoch, den 23.05.07 19:22
      Gebrüder Schmidtlein verlieren vor Gericht

      Kostenpflichtige Angebote im Internet müssen auch als solche klar zu erkennen sein. Wegen Verstoßes gegen das Verbot irreführender Werbung hat das Landgericht Darmstadt nun die Gebrüder Schmidtlein GbR zu einer Strafe von 24.000 Euro verurteilt, wie die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg am Mittwoch mitteilte.

      Alles irreführend

      Die verurteilte Firma hatte auf zahlreichen Internetseiten für die Aufnahme in eine Datenbank geworben, über die Nutzer Songtexte, Hausaufgaben oder Gedichte abrufen, Kurzmitteilungen versenden oder Musiktitel tauschen konnten. Nicht zu erkennen war aber, dass dies auch Geld kostete. Nach Abmahnungen und Unterlassungserklärungen wurde die Firma dafür in zwölf Fällen zu je 2000 Euro Strafe verurteilt. Sie kann dagegen noch Berufung einlegen. (Az.12 O 532/06)

      Gegen vier weitere Internetanbieter reichte die Wettbewerbszentrale Klagen wegen irreführender Werbung ein. Auf den beanstandeten Seiten können Nutzer ihre persönliche Lebenserwartung abfragen, ihre Intelligenz testen, nach den Ursprüngen ihres Namens forschen oder Kochrezepte abrufen. Zahlreiche weitere Anbieter mahnte die Wettbewerbszentrale wegen irreführender Werbung ab. Eine Liste von Kostenfallen im Internet ist bei der Wettbewerbszentrale abrufbar.

      Hayo Lücke / afp

      http://www.onlinekosten.de/
      Avatar
      schrieb am 29.05.07 08:41:32
      Beitrag Nr. 235 ()
      Avatar
      schrieb am 02.06.07 17:41:38
      Beitrag Nr. 236 ()
      Neues von Magolino :eek:

      heute habe ich eine "elegante bahnhofsuhr" in meinem briefkasten gefunden :laugh:

      Natürlich "gratis" und dazu noch mein "willkommensgeschenk" und Magolino bedankt sich für meine "anforderung":confused::eek::laugh:

      Zum glück ist das anschreiben und die ersten sätze von außen zu lesen...musste also das päckchen nicht öffnen. Leider war ich heute nicht zuhause und deshalb gehts am montag annahmeverweigert an Magolino zurück (hoffe dafür muss Magolino der post ein paar € blechen) :laugh:

      Unglaublich eigentlich :mad:
      Avatar
      schrieb am 02.06.07 17:56:37
      Beitrag Nr. 237 ()
      6. Falls Sie trotzdem unerwünschte Postsendungen erhalten sollten, beschriften Sie diese mit dem Vermerk "ANNAHME VERWEIGERT" und senden sie ohne Porto zurück. Der Absender der Reklame muß das Porto dann selbst bezahlen und wird Ihnen wahrscheinlich keine Werbebotschaften mehr schicken.
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 17:50:43
      Beitrag Nr. 238 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.592.874 von ZockerFreak am 02.06.07 17:41:38Noch jemand diese "uhr" bekommen :confused:
      Avatar
      schrieb am 16.06.07 22:39:14
      Beitrag Nr. 239 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe über Google Euren Thread gefunden. Magolino schreibt mir auch Mahnungen. Momentan wollen die 89.99 EUR für Ihr Abzockerabo haben.

      Ich habe versucht die über das deutsche Vertragsrecht zu belehren, aber stattdessen kam nur dieser Hinweis:

      Sollte der Zahlungstermin von Ihnen weiterhin ignoriert werden, so wird durch diesen eine gerichtliche Klage folgen. Wir weisen darauf hin, dass dies mit erheblichen Mehrkosten für Sie verbunden wäre, woran wir und sicher auch Sie nicht interessiert sind. Begleichen Sie deshalb die offene Rechnung unverzüglich.

      Ich habe bereits www.ombudsmann.de eingeschaltet, deren Adresse ich in einem anderem Forum gefunden habe. Ich weiß aber noch nicht, ob das Erfolg haben wird...

      Wenn jemand Tips für mich hat, bitte an rob24@gmx.de senden.

      Vielen dank im voraus !
      Schimmi
      Avatar
      schrieb am 17.06.07 20:37:07
      Beitrag Nr. 240 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.959.785 von Schimmi2007 am 16.06.07 22:39:14Hi,

      ich habe mich auch an www.ombudsmann.de gewandt. Nach einigen Wochen bekam ich die Nachricht, dass magolino die gegen mich gerichtete Forderung storniert hat.

      Gruß,
      WhiteRussian
      Avatar
      schrieb am 19.06.07 09:52:01
      Beitrag Nr. 241 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.959.785 von Schimmi2007 am 16.06.07 22:39:14Wie haben sie dich denn an die angel bekommen :confused:

      Auf jeden fall keinen cent bezahlen wenn du das abo nicht bestellt hast ;)
      Avatar
      schrieb am 28.06.07 13:15:52
      Beitrag Nr. 242 ()
      na zocker du machst mir ja hoffnung, zwecks einer uhr, wobei die sich hier gut machen würde ;-)..werde die aber auch nicht annhemen...
      also ich bekam nun auch schon wochen nichts mehr von dennen, die briefe landen alle im müll.. meine email addy hab ich gesperrt.. man man..


      einfach nicht drauf reagieren, wer das jetzt nochmal ar, wo auch nee mahnung bekommen hat..
      Avatar
      schrieb am 29.07.07 21:07:28
      Beitrag Nr. 243 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.013.586 von ZockerFreak am 19.06.07 09:52:01Hi,

      mein letzter Eintrag war am 01.05. sehe ich gerade, und eure Kommunikation war auch schon im Juni zuletzt. So gesehen wird sich dieses Problem ja Gott sei Dank bald gelöst haben, denn ich habe weder noch einmal was von Mago gehört bzw. eine Uhr bekommen oder sonst was. Hoffentlich bleibt es auch so.

      Und nicht vergessen: Nur kein Löhner ist ein guter......:keks:

      Grüße von Mc
      Avatar
      schrieb am 30.07.07 09:44:30
      Beitrag Nr. 244 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.926.696 von Mcilhenny am 29.07.07 21:07:28Ja die sache hat sich wohl erledigt :D
      Avatar
      schrieb am 30.07.07 09:45:11
      Beitrag Nr. 245 ()
      Avatar
      schrieb am 30.07.07 09:45:47
      Beitrag Nr. 246 ()
      Avatar
      schrieb am 30.07.07 11:12:37
      Beitrag Nr. 247 ()
      Hier wird Magolino auch genannt ;)

      http://www.anti-abzocke.net/betreiber.php
      Avatar
      schrieb am 05.08.07 21:46:50
      Beitrag Nr. 248 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.837.403 von ZockerFreak am 21.07.06 09:44:33Am 12. Juli 2007 erhielt ich per Post die Rechnung einer dubiosen Fa. namens Magolino GmbH aus Erlangen, in der von mir eine Summe von EUR 89,88 gefordert wird. Angeblich habe ich ein Werbemail geöffnet und mich damit in einen "persönlichen Kundenbereich" eingeloggt. Mit diesem Einloggen erhielt ich eine "gratis Testmitgliedschaft" für 2 Wochen die automatisch verlängert wird, wenn nicht dezidiert gekündigt. Die Jahresmitgliedschaft kostet dann die oben genannte Summe.

      Fakt ist, dass ich mich nie für einen Newsletter der Fa. eingetragen habe und keine rechtskräftige Willenserklärung für die Annahme eines Angebots des Probeabonnements abgegeben habe.

      Folgende Beschreibung von der Fa. selbst:
      "Am 17.06.2007 erhielten Sie als registrierter Leser eines Newsletters (Magolino-Angebot-2007-06-h ) ein exklusives Werbeangebot unseres Winnerking-Eintragsservices zur Probe. Dieses Werbeangebot erhielten Sie per Email an Ihre Email-Adresse info@XXXXXXX.at (hier von mir Verschlüsselt) mit einer Beschreibung unseres Winnerking-Eintragsservices, einer kostenlosen Probephase und einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung in Textform sowie einem Hinweis auf unsere Teilnahmebedingungen (www.magolino.de/tb). Durch einen aktiven Klick des Buttons am 17.06.2007, 12:32 Uhr in dieser Email haben Sie Zugriff auf Ihren persönlichen Kundenbereich genommen und unser Angebot zur Probe angenommen. Aus den vorliegenden Daten ergibt sich, dass Sie das Angebot der Magolino GmbH somit angenommen haben und unseren Kundenbereich am 17.06.2007 nach ausdrücklichem Hinweis auf den Umstand, dass nach Ablauf der Probezeit ein Abonnement entstehen würde, betreten.
      Zeitgleich erhielten Sie am 17.06.2007, 13:32 Uhr an Ihre Email-Adresse info@XXXXXXX.at eine Bestätigung Ihres Probeabonnements mit ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung in Textform, einem Hinweis auf die Probephase und unseren Kontaktdaten."

      Ich habe Magolino einige Mails geschrieben, dass ich ihr Service nicht will und es auch nicht bestellt habe. Zurückgekommen sind nur arrogante Angworten wie: "Bezahlen sie besser fristgerecht, damit ihnen keine Mehrkosten entstehen."

      Ich warne deshalb alle Leute vor den dubiosen Praktiken der Magolino GmbH in Erlangen.

      Mfg,
      Markus Berger
      Avatar
      schrieb am 28.08.07 12:55:23
      Beitrag Nr. 249 ()
      Habe Strafanzeige bei der Polizei gestellt.
      Ich hoffe das die Staatsanwaltschaft ermittelt!
      Avatar
      schrieb am 30.08.07 16:58:38
      Beitrag Nr. 250 ()
      huhu

      also ich habe bis jetzt ruhe, liegt bei mir auch schon ein paar monate zurück als das erste schreiben/rechnung kam..

      hoffe auch ihr habt eure ruhe?
      Avatar
      schrieb am 14.09.07 17:23:00
      Beitrag Nr. 251 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.344.814 von naddi2311 am 30.08.07 16:58:38Ja habe auch schon lange meine ruhe...wie gesagt einfach nichts bezahlen und nicht reagieren.....Magolino hat nichts in der hand und ist beweiß pflichtig :D:p
      Avatar
      schrieb am 07.10.07 14:42:40
      Beitrag Nr. 252 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.837.403 von ZockerFreak am 21.07.06 09:44:33Hallo, ich habe folgendes Problem: Mein Sohn ist vor ca. 1 Jahr auch auf die Magolino Sache reingefallen. Nach mehreren Monaten haben die (nachdem ich ihnen den Kinderausweis meines Sohnes zusendete) endlich nachgegeben, und gesagt, ich kann sogar das Gratis Geschenk behalten. Vor ein paar Wochen schreiben die mir aufeinmal (ich habe natürlich keine Beweise für die resiegnation damals von Magolino, da ich nach einem 3/4 Jahr alle Mails schon gelöscht hatte) dass ich für ein Jahresabbo 80 € bezahlen soll. Und Gestern bekomme ich Post von Anwälten, dass ich bis zum 15.10 370 € bezahlen soll. Allerdings bekam ich vor dem Brief der Anwälte schon einen Brief von Magolino, wo drinstand, dass ich bis zum 10.10 Zeit habe, 70 € zu bezahlen. Wollen die mich verarschen? Was soll ich nun machen?
      Avatar
      schrieb am 07.10.07 17:48:28
      Beitrag Nr. 253 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.885.660 von irgendwas2 am 07.10.07 14:42:40Hallo,

      hmm hat er denn das abo bewusst abgeschlossen :confused:

      Na lies dir mal diesen thread durch....ist für dich wohl relevanter http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=36249


      Aber wenn Magolino damals schon nachgegeben hat dann wohl nur weil sie absolut nichts in der hand hatten...also warum solltest du heute bezahlen .... oder besser was haben die heute in der hand gegen dich was sie damals nicht hatten ;)
      Avatar
      schrieb am 07.10.07 19:28:14
      Beitrag Nr. 254 ()
      @irgendwas:

      Du sollst zahlen? Ich dachte, dein Sohn soll zahlen? Wie alt ist denn der Sohn?
      Avatar
      schrieb am 10.10.07 12:00:25
      Beitrag Nr. 255 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.890.123 von ZockerFreak am 07.10.07 17:48:28Hallo!

      Habe leider mit denen auch was zu tun,war zu blöd da anzurufen:mad:
      Das haben Sie geschrieben:

      Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxxx,

      herzlichen Dank für Ihr Telefonat.

      Wir haben Ihre Stellungnahme zur Kenntnis genommen und möchten Ihnen mitteilen, daß wir Ihr Anliegen sehr ernst nehmen.

      Nach erneuter Prüfung Ihres Falles müssen wir Ihnen aber dennoch mitteilen, daß es nach unserer Auffassung keine sachlichen Gründe vorliegen die entstandene Forderung nachträglich aufzulösen.

      Es steht somit eine Forderung i.H.v. 94.88 Euro offen.

      Hiermit möchten wir Sie herzlich darum bitten die Zahlung anhand der Ihnen vorliegenden Rechnung oder Zahlungserinnerung fristgerecht vorzunehmen um evtl. Mehrkosten für Sie zu vermeiden.


      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Kundenservice

      *************************************************
      Magolino.de ist ein Service der: Magolino GmbH * Richard-Wagner-Str. 2 * 91054 Erlangen
      24-h-Online-Support unter www.magolino.de
      Tel: 01805-1234-130 (Mo-Fr, 9-15 Uhr) Fax: 01805-1234-131 (beide 12 cent/min)

      Teilnahmebedingungen: http://magolino.com/tb
      Datenschutzerklärung: http://magolino.com/datenschutz
      und dies der Angebliche Nachweis:Wo habe ich das Abonnement meines Winnerking-Eintragsservices bestellt?

      Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxxx,

      wir begrüßen Sie erst einmal ganz herzlich als Abonnent unseres Winnerking-Eintragsservices. Sie möchten mehr über das Zustandekommen Ihres Abonnements erfahren? Kein Problem. Dem beiliegendem Schreiben können Sie alle notwendigen Informationen entnehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung.

      Bewerbung
      Unsere Dienste werden im Internet auf Aktionsseiten von Werbepartnern neben zahlreichen anderen Publikationen und Redaktionsangeboten beworben. Werbepartner platzieren unsere Angebote bei Gewinnspielen, Gratisaktionen, Umfragen oder in Newsletterangeboten. Die Aktionen stehen in keinem vertraglichen Zusammenhang mit unserer Leistung, da die Partner frei in der Wahl der Werbeangebote sind. Im Rahmen Ihrer Teilnahme oder Registrierung auf diesen Aktionsseiten erfolgt weder eine Verpflichtung noch ein Vertrag mit unserem Unternehmen (Magolino GmbH). Wir profitieren hier lediglich von einer Platzierung als Werbekunde (Bei Fragen zu diesen Diensten kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Veranstalter). Nach Ihrer Teilnahme auf einer Aktionsseite oder auch als registrierter Leser eines Newsletters erhalten Sie lediglich ein Werbeangebot per Email für eines unserer Dienste, worin die kostenfreie Nutzung unseres Kundenbereichs für 14 Tage zur Probe angeboten wird

      Auch Sie hatten als registrierter Leser eines Newsletters am 09.08.2007 ein exklusives Werbeangebot für unsere Dienste und die kostenfreie Nutzung unseres Kundenbereichs während einer Probezeit erhalten. Das Angebot unseres sonst kostenpflichtigen Kundenbereichs, ist für Sie für die Probezeit von 14 Tagen kostenfrei. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie unseren Dienst Winnerking-Eintragsservices auf „Herz und Nieren“ testen.

      Das Werbeangebot (siehe Anhang I) enthält die Bewerbung unseres Winnerking-Eintragsservices, das Angebot eines kostenlosen Probezeitraums, Einsicht in die aktuelle Datenschutzerklärung und Teilnahmebedingungen, eine ausführliche Widerrufsbelehrung mit Angabe der Widerrufsfrist, Fristbeginn, Widerrufsmöglichkeiten sowie den Hinweis auf eine evtl. Abonnementverlängerung bei nicht erfolgtem Widerruf und natürlich die Kosten des Abonnements.
      Widerrufsbelehrung
      Die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung wurde Ihnen in unserem Werbeangebot vermittelt, so dass Sie sich über Ihre Verpflichtung in Zusammenhang mit der Annahme dieses Angebot informieren konnten. Durch Klick in unserem Werbeangebot haben Sie Ihren Zugang zu Ihrem persönlichen Kundenbereich aktiviert und durften somit für die Dauer der Probezeit unseren Dienst kostenfrei nutzen. Das Datum und die Uhrzeit ihrer aktiven Angebotsannahme haben wir bei uns gespeichert. Sollte Ihnen unser Dienst tatsächlich nicht zusagen, hatten Sie nun innerhalb der Frist jederzeit die Möglichkeit das Angebot zu widerrufen. Die Möglichkeiten (z.B. per Email, Post, Fax, Telefon) dazu konnten Sie der Widerrufsbelehrung entnehmen:

      Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Ersteintritt in den Kundenbereich ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder Email) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Magolino GmbH, Richard-Wagner-Str.2, 91054 Erlangen. Nach Ablauf von zwei Wochen gehen wir davon aus, dass Sie unser Angebot auch weiterhin in Anspruch nehmen möchten. Ihr Abonnement verlängert sich dann automatisch um 12 Monate, für monatlich nur 7,49 Euro (=89,88 € jährlich, zahlbar im voraus).

      Als kleine Gedächtnisstütze haben wir Ihnen die Dokumente in der Anlage I beigelegt.

      Leistungserbringung
      Unsere Leistungserbringung entnehmen Sie bitte Ihrem persönlichen Kundenbereich. Innerhalb der Probezeit von 14 Tagen nach Inanspruchnahme unserer Leistung hatten Sie die Gelegenheit uns mitzuteilen, ob Sie unser Angebot widerrufen möchten oder aber unsere Leistung weiterhin als kostenpflichtiges Abonnement beziehen.

      Bestätigung Ihres Probedienstes
      Um den kostenpflichtigen Charakter unseres Angebots nach der Probezeit und die Widerrufsfrist hervorzuheben, haben wir Ihnen die komplette Widerrufsbelehrung in Textform im Werbeangebot beigelegt, so dass von Ihrer Seite jederzeit ein Ausdruck möglich gewesen wäre.
      Zeitgleich mit Ihrem Ersteintritt in Ihren Kundenbereich, der mit der Angebotsannahme erfolgte, haben wir Ihnen eine Bestätigungsemail mit Ihren Zugangsdaten zum Kundenbereich zukommen lassen. Dieses Bestätigungsschreiben finden Sie unten im Anhang.

      Werbeangebot und Annahme
      Wie Sie feststellen können ist im Rahmen unseres Angebots eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung auf den ersten Blick sichtbar platziert. Ihre Angebotsannahme erfolgte unter Einsicht und Einverständnis der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung. Die 14 tägige Widerrufsfrist beginnt mit der ersten Belehrung, also ab dem Zeitpunkt Ihrer Angebotsannahme in unserem Werbeangebot. Innerhalb dieser Frist konnten Sie uns jederzeit Ihren Widerruf schriftlich ohne Angabe von Gründen zukommen lassen: "..ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder Email).." und "..Der Widerruf ist zu richten an: Magolino GmbH, Richard-Wagner-Str.2, 91054 Erlangen..". Nach Ablauf der Widerrufsfrist sind wir der Überzeugung, dass Sie weiterhin Interesse an unserem Produkt haben und verlängern die kostenlose Probephase in ein kostenpflichtiges Abonnement unseres Angebots "..Nach Ablauf von zwei Wochen gehen wir davon aus, dass Sie unser Angebot auch weiterhin in Anspruch nehmen möchten. Ihr Abonnement verlängert sich dann automatisch um 12 Monate, für monatlich nur 7.49 Euro (=89.88 Euro)..".
      Nachdem kein schriftlicher Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen von Ihnen erfolgte gehen wir davon aus, dass Sie mit unserer erbrachten Leistung zufrieden sind und freuen uns Sie als neuen Abonnenten gewonnen zu haben. Ihr kostenloses Probeabonnement wurde gemäß den von Ihnen akzeptierten Teilnahmebedingungen und der ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung nach Ablauf der Probezeit in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt.

      Daten und Fakten
      Am 09.08.2007 erhielten Sie als registrierter Leser eines Newsletters (Angebot-WKING-Herr ) ein exklusives Werbeangebot unseres Winnerking-Eintragsservices zur Probe. Dieses Werbeangebot erhielten Sie per Email an Ihre Email-Adresse christiandanischus@web.de mit einer Beschreibung unseres Winnerking-Eintragsservices, einer kostenlosen Probephase und einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung in Textform sowie einem Hinweis auf unsere Teilnahmebedingungen (www.magolino.de/tb). Durch einen aktiven Klick des Buttons am 09.08.2007, 21:45 Uhr in dieser Email haben Sie Zugriff auf Ihren persönlichen Kundenbereich genommen und unser Angebot zur Probe angenommen. Aus den vorliegenden Daten ergibt sich, dass Sie das Angebot der Magolino GmbH somit angenommen haben und unseren Kundenbereich am 09.08.2007 nach ausdrücklichem Hinweis auf den Umstand, dass nach Ablauf der Probezeit ein Abonnement entstehen würde, betreten.
      Zeitgleich erhielten Sie am 09.08.2007, 21:45 Uhr an Ihre Email-Adresse xxxxxxxxxxxx.de eine Bestätigung Ihres Probeabonnements mit ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung in Textform, einem Hinweis auf die Probephase und unseren Kontaktdaten.

      IP-Daten
      Ihre persönliche IP-Adresse wird aus Sicherheitsgründen im Interesse unserer Kunden erfasst. Sollte die Zuordnung der IP zu Ihrem Rechner in Zweifel gezogen werden, wird um entsprechenden Hinweis gebeten. Sodann wäre von Ihnen ein entsprechendes Auskunftsverfahren über den Netzanbieter unverzüglich einzuleiten. Bitte beachten Sie, dass Sie bei jeder Einwahl eine neue IP durch Ihren Internetprovider zugewiesen bekommen, sich also Ihre IP bei jeder Einwahl ins Internet ändert:
      Newsletterinformationen
      Versand: 09.08.2007
      Name: Angebot-WKING-Herr
      Angebotsannahme
      Klickdatum: 09.08.2007, 21:45 Uhr
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      Übermittelte Kundendaten
      Name:
      E-Mail:
      Anschrift:
      Kdnummer:

      Newsletterinformationen
      Als registrierter Leser eines Newsletters erhielten Sie ein exklusives Werbeangebot per Email von Ihrem Anbieter zugesandt.

      Angebotsannahme (Klick im Werbeangebot )
      Das Werbeangebot (Anhang I) enthält die Bewerbung unseres Winnerking-Eintragsservice s, das Angebot einer kostenlosen Probephase, den Zugang zu unserem Kundenbereich, eine ordnungsgemäße und ausführliche Widerrufsbelehrung in Textform mit Angabe der Widerrufsfrist, Fristbeginn, Widerrufsmöglichkeiten, einer möglichen Abonnementverlängerung und den Kosten des Abonnements.

      Übermittelte Kundendaten
      Die Kundendaten, die uns bei Inanspruchnahme des Probeangebots vorliegen.

      Widerrufsbelehrung
      Im Rahmen des Bestellvorgangs ging an Sie ein Werbeangebot unseres Winnerking-Eintragsservices zu, die eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform enthielt. Mit Ihrem Einverständnis der Teilnahmebedingungen und Widerrufsbelehrung im Werbeangebot (Anlage I) nahmen Sie den Dienst der Magolino GmbH in Anspruch (Eintritt in den Kundenbereich). In Ihrem Kundenbereich wurde Ihnen der Zugriff auf unsere Dienste ermöglicht und es erfolgte ein deutlicher Hinweis auf das Probeangebot. Zeitgleich mit Ihrem Ersteintritt in Ihren Kundenbereich, der mit der Angebotsannahme erfolgte, haben wir Ihnen eine Bestätigungsemail mit Ihren Zugangsdaten zukommen lassen. Die Screenshots von allen Dokumenten finden Sie im Anhang sowie in Ihrem persönlichen Kundenbereich.

      Probezeit und Widerruf
      Die Probezeit umfasst bei unseren Diensten 14 Tage und beginnt mit der erstmaligen Inanspruchnahme unserer Leistung, also mit Ihrem ersten Eintritt in Ihren persönlichen Kundenbereich am 09.08.2007, 21:45 Uhr. Bitte beachten Sie: Mit Ihrer Angebotsannahme durch Ihren Klick im Werbeangebot treten Sie direkt in Ihren Kundenbereich ein. Ein Widerruf kann von Ihnen innerhalb dieser Frist per Email, Fax oder Brief ausgesprochen werden. Die Widerrufsbelehrung wurde Ihnen ausführlich in der zugesandten Werbeemail und zusätzlich in Ihrem persönlichen Kundenbereich mitgeteilt.

      Nach dem Ablauf der Probezeit von 14 Tagen wurde Ihr kostenloses Probeabonnement mangels Widerruf, gemäß den von Ihnen akzeptierten Teilnahmebedingungen, in ein kostenpflichtiges Abonnement mit 12 Monaten Laufzeit umgewandelt und Sie haben anschließend per Post und per Email eine Auftragsbestätigung erhalten. Nach Ablauf der Probezeit ist ein Storno Ihres Abonnements auf Kulanz leider nicht mehr möglich. Eine reguläre Kündigung zum Ende der Laufzeit nehmen wir natürlich auf Wunsch entgegen. Wir bitten um Ihr Verständnis!
      An Sie versendete Schreiben:
      Auftragsbestätigung per Email: 24.08.2007
      Auftragsbestätigung postalisch: 30.08.2007
      Zahlungserinnerung per Email: 10.09.2007
      Zahlungserinnerung postalisch: 13.09.2007

      Ihr Zahlstatus: offen
      Ihre Kündigung: 28.08.2007

      Kündigung
      Ihre Kündigung vom 28.08.2007 haben wir entgegengenommen. Ihr Abonnement läuft zum 08.09.2008 aus und wird nicht mehr verlängert.

      Service
      Sie erhalten monatsaktuell Ihre Zugangsdaten zu Ihrem persönlichen Kundenbereich per Email zugesendet und können von dort aus unseren Dienst in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie: Eine regelmäßige Inanspruchnahme unseres Dienstes liegt alleine in Ihrem Ermessen. Unsere Leistungserbringung erfüllt sich mit der Zurverfügungstellung unseres Kundenbereichs.
      Sollten Sie weitere Fragen haben kontaktieren Sie uns bitte via Online-Support, den Sie von Ihrem persönlichen Kundenbereich aus erreichen.

      Anlagen
      Screenshots (Bildschirmausschnitte) unseres Werbeangebot sind hier einsehbar:
      I Werbeangebot: Link: http://magolino.de/bilder/nachweis/Newsletter/Angebot-WKING-…

      Ihr Kundenservice
      http://www.magolino.de


      KONTAKT UND IMPRESSUM

      Magolino.de ist ein Service der: Magolino GmbH - Richard-Wagner-Str. 2 - 91054 Erlangen
      Telefon:
      Fax: 01805 - 1234 - 130
      01805 - 1234 - 131
      (beide: 12 cent/min) Ihr Zugang: www.magolino.de
      Kundennummer: 13031862
      Passwort: MNN8RM
      Zeiten: Mo - Fr , 9-15 Uhr Direktlogin: >> Mit einem Klick hier einloggen
      Registergericht: Fürth HRB 10631
      Bankverbindung: Konto: 7484686, BLZ: 76070024
      Geschäftsführer: Alpaslan Yasar Steuernummer: 216/132/00727, UID: DE248732208
      Avatar
      schrieb am 10.10.07 16:11:52
      Beitrag Nr. 256 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.922.932 von chris1980 am 10.10.07 12:00:25Ja ja die sind bei Magolino wohl mit einer neuen masche unterwegs :rolleyes:

      Kannst hier auch mal nachlesen!


      http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=205725
      Avatar
      schrieb am 10.10.07 17:13:42
      Beitrag Nr. 257 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.926.705 von ZockerFreak am 10.10.07 16:11:52Wie lange dauert es bis der Ombudsmann reagiert?

      Habe mich dort angemeldet,und habe heute wieder ein(2.Mahnung) Brief erhalten.
      Werde darauf nicht reagieren,wie es empfohlen wird.


      Habe schon keine Lust mehr drauf auf diesen Quatsch!:mad:
      Ich werde die Finger von diesem unsinn lassen.
      Avatar
      schrieb am 13.10.07 16:17:56
      Beitrag Nr. 258 ()
      Hallo!!!!
      Habe heute 13.10.2007 auch einen Brief von dieser Firma bekommen. Habe hier eure Beiträge dazu gelesen und festgestellt das ihr zumindest in euten Kundenbereich reinkamt und schauen konntet wann und worüber ihr euch dort angemeldet haben solltet. :confused: Ich habe nie eine e-mail von denen erhalten :mad: und die e-mail add über die die mir gemailt haben sollen ist mir absolut nicht bekannt :mad: somit habe ich zwar eine Kundennummer aber das Passwort kenne ich nicht weil ich ja auch nie eins eingegeben habe oder sonstiges.Weiter schreiben die noch das ich angeblich eine schriftliche Bestätigung denen geschickt haben soll. ????? Ihr habt mir mit euren Beiträgen gut weiter geholfen und ich werde jetzt erstmal abwarten ob da noch eine Mahnung kommt. Sollte die der fall sein werde ich das ganze gleich meinem Anwalt übergeben.:p
      Avatar
      schrieb am 19.10.07 10:47:05
      Beitrag Nr. 259 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.927.788 von chris1980 am 10.10.07 17:13:42Keine ahnung wie lange so etwas dauert :confused: ....aber meiner erfahrung nach ist es am besten überhaupt nicht zu reagieren und die mails und briefe einfach in den müll zu kippen ;)
      Avatar
      schrieb am 19.10.07 10:52:07
      Beitrag Nr. 260 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.969.057 von spitzi1974 am 13.10.07 16:17:56Sollte die der fall sein werde ich das ganze gleich meinem Anwalt übergeben.

      Warum willst du nerven und womöglich gute €uros für eine sache ausgeben die der mühe absolut nicht wert ist :confused:

      Wenn du mit einem anwalt reagieren willst dann warte doch einfach auf den gerichtlichen mahnbescheid(der eh nicht kommt)...ich warte auf diesen mahnbescheid schon bald 1,5 jahre :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.10.07 17:12:36
      Beitrag Nr. 261 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.080.425 von ZockerFreak am 19.10.07 10:52:07Mir haben sie jetzt dies geschickt:


      Z W E I T E M A H N U N G
      Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,

      leider konnten wir zu der unten aufgeführten Rechnung trotz unserer Zahlungserinnerung vom 10.09.2007 und 1. Mahnung vom 01.10.2007 immer noch keinen Zahlungseingang feststellen. Wir bitten Sie, die offene Rechnung nun unverzüglich, jedoch bis spätestens 24.10.2007, zu begleichen.
      Als Redaktion konzentrieren wir uns im Interesse unserer zufriedenen Kunden auf unsere Haupttätigkeit und haben die Angelegenheit deshalb unserem Rechtsbeistand zur weiteren Erledigung übertragen. Sollte der Zahlungstermin von Ihnen weiterhin ignoriert werden, so wird durch diesen eine gerichtliche Klage folgen. Wir weisen darauf hin, dass dies mit erheblichen Mehrkosten für Sie verbunden wäre, woran wir und sicher auch Sie nicht interessiert sind. Begleichen Sie deshalb die offene Rechnung unverzüglich.
      Vertragsgemäß erlauben wir uns für die Laufzeit Ihres Abonnements wie folgt zu berechnen:
      RECHNUNGSDUPLIKAT
      Produkt: Winnerking-Eintragsservice
      Rechnungsdatum: 24.08.2007
      Rechnungsnr. R- 2007-19742
      Laufzeit: 12 Monate
      Kundennummer: K-13031862
      Abojahresgebühr: 99.88 € (inkl. 10,00 € Mahngebühr)
      Zahlungsziel: bis zum 24.10.2007
      Verwendungszweck: MAGOLINO K-13031862
      Bankverbindung
      Inhaber: Magolino GmbH
      Kontonummer: 7484686
      BLZ: 76070024
      Kreditinstitut: Deutsche Bank PGK AG
      Für Überweisungen aus dem Ausland:
      IBAN: DE54760700240748468600
      BIC/SWIFT-Code: DEUTDEDB763
      SPAREN SIE JETZT 5 EURO indem Sie bequem an unserer sicheren Online-Zahlung:
      >>Hier geht es weiter zur sicheren Onlinezahlung!
      Bitte beachten Sie, dass wir Zahlungseingänge nur bis 18.10.2007 berücksichtigen konnten. Sollten Sie zwischenzeitlich bezahlt haben, beachten Sie bitte dieses Mahnschreiben als gegenstandslos.
      Sofern Sie Fragen zu Ihrer Rechnung haben kontaktieren Sie uns einfach über Ihren persönlichen Kundenbereich.
      Viel Erfolg wünscht

      Ihr Kundenservice
      http://www.magolino.de


      KONTAKT UND IMPRESSUM

      Magolino.de ist ein Service der: Magolino GmbH - Richard-Wagner-Str. 2 - 91054 Erlangen
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      01805 - 1234 - 131
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      Passwort: MNN8RM
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      Registergericht: Fürth HRB 10631
      Bankverbindung: Konto: 7484686, BLZ: 76070024
      Geschäftsführer: Alpaslan Yasar Steuernummer: 216/132/00727, UID: DE248732208

      HINWEIS
      Sie hatten unser Werbeangebot für einen Probezugang zum Kundenbereich unseres Dienstes für die Dauer von 14 Tagen unter Hinweis auf Widerrufsfrist und Teilnahmebedingungen angenommen. Die Widerrufsbelehrung und Preisinformation erfolgte ordnungsgemäß und wiederholt gemäß der geltenden Rechtsprechung und wurde um eine Bestätigung erweitert. Innerhalb der Probezeit von 14 Tagen haben Sie einer weiteren Nutzung des Kundenbereichs und somit der weiteren Inanspruchnahme unseres Dienstes nicht widersprochen. Nach dem Ablauf der Probezeit wurde Ihr kostenloses Probeabonnement gemäß den von Ihnen zur Kenntnis genommenen Belehrung und Teilnahmebedingungen in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt. Entsprechend des damit in Kraft getretenen Vertrages besteht nunmehr ein zwölfmonatiges Abonnement, für das wir unsere Leistung erbringen. Unser Dienst steht Ihnen monatlich in Ihrem persönlichen Kundenbereich zu Ihrer Verfügung. Eine Kontrolle Ihrer Inanspruchnahme unseres Dienstes entzieht sich unserer Verantwortung und ist nicht Gegenstand des Vertrages. Ein Widerruf ist nach dem Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen, die mit dem Tag Ihrer Angebotsannahme per Klick in unserem Werbeangebot beginnt, leider nicht mehr möglich. Ihr Widerruf kann aber gerne als Kündigung aufgenommen werden.

      ABONNEMENT KÜNDIGEN / LAUFZEIT
      Wenn Sie unseren Dienst nicht länger nutzen möchten, können Sie Ihr Abonnement jederzeit 30 Tage vor Laufzeitende schriftlich kündigen. Die Kündigung ist zu richten an: Magolino GmbH — Kündigung WKING–13031862 — Richard-Wagner-Str. 2, 91054 Erlangen. Es gilt das Eingangsdatum der Kündigung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn er nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird. Sollten Sie bereits schriftlich gekündigt haben, wurde Ihre Kündigung selbstverständlich aufgenommen und Ihr Abonnement wird nicht verlängert. Ein Widerruf ist nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen leider nicht mehr möglich.

      WO HABE ICH MEIN WKING BESTELLT?
      In Ihrem persönlichen Kundenbereich können Sie unter "Express-Online-Support" und "Nachweis Ihrer Bestellung" ausführliche Informationen abrufen, denen Sie entnehmen können wo und wann das Probeabonnement angefordert wurde. Diesem Dokument entnehmen Sie die Art und Inhalt der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung, die schriftlich erfolgte Bestätigung über das Abonnement sowie Ihre rechtsverbindliche Vertragsannahme. >> Hier klicken!
      Avatar
      schrieb am 20.10.07 01:44:30
      Beitrag Nr. 262 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.086.587 von chris1980 am 19.10.07 17:12:36Für die mülltonne ;)

      Ich habs ignoriert und gut wars :D
      Avatar
      schrieb am 20.10.07 18:27:31
      Beitrag Nr. 263 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.091.389 von ZockerFreak am 20.10.07 01:44:30Sonst noch ihrgend etwas von denen gehört?
      Wie lange dauert es noch bis die einen zufrieden lassen?
      Mir graut es schon,was kommen könnte.
      Avatar
      schrieb am 21.10.07 01:02:10
      Beitrag Nr. 264 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.094.122 von chris1980 am 20.10.07 18:27:31Habt ihr eine Wiederrufsbelehrung bekommen?
      Avatar
      schrieb am 21.10.07 08:16:27
      Beitrag Nr. 265 ()
      Mir gehen diese Ratt.. auch seit einer Woche auf den Sack. Ich werde Verstecken ( Hier unbekannt ) und toter Mann ( keine Reaktion ) spielen. Die Wi... haben zum Glück meine richtige Adresse nicht.
      Avatar
      schrieb am 23.10.07 16:19:48
      Beitrag Nr. 266 ()
      Hallo zusammen...

      Ich verfolge diesen Thread nun schon etwas länger, und er zieht sich wirklich über einen sehr langen Zeitraum hin. Ich finde, das hier mehr als genügend Beweise gesammelt sind, diesem "Döner-Jungen" (sorry für den Ausdruck, geht einfach nicht anders) das Handwerk zu legen. Er müsste und muss "eigentlich" verklagt werden aufgrund der unzähligen Belästigungen von ahnungslosen Bürgern. Wäre es denn nicht möglich, dass sich hier Leute zusammentun, und sich bei z.b. SpiegelTV oder am besten natürlich SternTV melden? Die Masse an Beschwerden alleine in diesem Forum zum Thema Magolino ist ja mehr als ausreichend?! Noch ein kleiner Tip für alle "Döner-Betroffenen" - auf keinen Fall überhaupt was zahlen, sie haben die Hosen voll vor einem möglichen Präzedenz-Fall, welcher zur umgehenden, endgültigen Zerstörung Ihres illegalen Treibens führen würde.
      Avatar
      schrieb am 24.10.07 08:42:14
      Beitrag Nr. 267 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.094.122 von chris1980 am 20.10.07 18:27:31Einfach ignorieren....ich habe schon lange nichts mehr gehört....aber selbst wenn jetzt dann noch inkassobüro kommen würde wäre es mir egal...ignorieren und gut.....bisher gibts noch keinen fall der mir hier bekannt wäre bei dem es einen gerichtlichen mahnbescheid gegeben hätte...sagt ja wohl alles :D
      Avatar
      schrieb am 24.10.07 08:42:37
      Beitrag Nr. 268 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.121.863 von lennyone am 23.10.07 16:19:48Warum die mühe :confused:
      Avatar
      schrieb am 25.10.07 07:07:39
      Beitrag Nr. 269 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.121.863 von lennyone am 23.10.07 16:19:48Vielleicht verkauft er ja demnächst Döner über das Internet, die auch blos keiner haben will und auch niemand bestellt hat. Als nächstes kommt dann Ankara-Inkasso.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.10.07 20:45:41
      Beitrag Nr. 270 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.142.156 von theo10 am 25.10.07 07:07:39Hallo!

      Habe ein Einschreiben am 22.10 abgeschickt,ohne Rückschein und die angebliche Rechnungsnummer steht nicht drauf.Ist das jetzt nicht schlimm oder?:(
      Avatar
      schrieb am 25.10.07 20:54:41
      Beitrag Nr. 271 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.154.171 von chris1980 am 25.10.07 20:45:41Brief von der Verbrauerzentrale,jetzt lasse ich die Finger davon.Habe noch nix gehört.
      Avatar
      schrieb am 25.10.07 22:54:50
      Beitrag Nr. 272 ()
      Hallo zusammen,

      habe auch von dieser Firma Post bzw. emails bekommen - und bin dann durch Googlen auf diesen Thread gestossen.

      Bei mir ist es die anscheinend recht neue Masche, von der aber auch schon berichtet wurde, mit der sie mein Geld eintreiben wollen:

      Meine Adressdaten wurden wohl irgendwoher gekauft (evtl. zusammen mit IP?), eine Spam-Werbemail wurde geschickt. Dann wird behauptet, daß dadurch, daß ich angeblich auf diese Mail geklickt hätte, ein Vertrag zustande gekommen wäre.

      Ein betrügerischer Versuch der Abzocke halt.

      Zahlen werde ich sicher nicht, aber was mich ärgert, ist die Tatsache, daß bei einer solchen Masche sicher viele gezahlt haben und zahlen werden.

      "lennyone" schrieb: "Ich verfolge diesen Thread nun schon etwas länger, und er zieht sich wirklich über einen sehr langen Zeitraum hin. Ich finde, das hier mehr als genügend Beweise gesammelt sind, diesem "Döner-Jungen" (sorry für den Ausdruck, geht einfach nicht anders) das Handwerk zu legen."

      Und das ist auch meine Meinung. Es kann doch nicht sein, daß jemand in zig-tausend, evtl. gar zig-hunderttausend Fällen betrügerisch versucht, Geld zu scheffeln, und nichts unternommen werden kann!

      Es geht hier immerhin um eine kumulierte Summe, die locker den siebenstelligen Bereich erreicht!

      Eine Anzeige bei der Polizei bringt recht wenig - da es beim Einzelfall halt nur um "ein paar Euro" geht.

      In der Summe geht es aber um deutlich mehr, und dies absichtlich, vorsätzlich, und immer wieder aufs Neue.

      Hat der Gesetzgeber da nichts vorgesehen, was man machen kann, um diesem Spuk ein Ende zu bereiten?
      Avatar
      schrieb am 26.10.07 05:11:18
      Beitrag Nr. 273 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.156.096 von Joadebre am 25.10.07 22:54:50Hallo,

      kam auf diesen Forum auch durch Zufall wie all die anderen User.

      Musste mich hier Anmelden, weil ich unbedingt meinen Senf dazu geben möchte.

      Ich weiß zwar nicht was in dem Magazin so spannendes drin steht, aber was mich erschüttert ist der Preis. Letztes Jahr waren es ca. 60Euro und nun ca. 90Euro!!! Ist dieser Magazin aus Gold oder was?

      Ich habe bei Gewinnspielen mit gemacht, wie manch anderer auch. Nur unter Paidmail-Anbieter, wo ich dachte es ist eventuell sicher. Und habe trotzdem alles Kleingedruckte gelesen, hat aber nichts gebracht. Diesen Monat kam die Rechnung, hab mich mit arcor- Mailaddy da angeblich angemeldet und so weiter, die Mailaddy hatte ich eigentlich da gleich entfernt und somit weiß ich werder von "Glückwunsch-Mail" noch von Zahlungserrinerungen. War aber so schockiert (geht wohl vielen so)und hab mir die Seite angeschaut.

      Ich habe alle meine E-Mailaddy´s durchsucht und habe festgestellt in jedem Papierkorb liegt/lag so eine Mail "Frau **** für sie ist eine Digitalcamera reserviert". Da dachte ich mir "Na doll".

      Ich lese es nicht, lösche es, und klicke keine Banner oder sonst was, und bekomme die Rechnung. Ist das nicht geil? Naja habe 3 Mails abgeschickt mit Widerruf (Wo ich alle Mailaddy´s augelistet hatte) und das gleiche per Post via Anschreiben. Also ob es angekommen ist, weiß ich nicht. Bis jetzt keine Reaktion.

      Hab bei dem Ombudsmann angemeldet und Beschwerde eingereicht, da es ja bei haufen von Mailaddy´s von uns drin war. Aber habe erst dann gelesen das die momentan keine beschwerden annehmen, da es zu viele momentan bearbeitet werden und so.

      Sind wohl alle Magolino-Fälle. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 26.10.07 19:40:38
      Beitrag Nr. 274 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.121.863 von lennyone am 23.10.07 16:19:48Ich habe jetzt mal eine anonyme Mail mit dem Link zu diesem Forum an Spiegel TV geschickt. Wenn das noch mehr von uns machen tut sich vielleicht was. M.f.G.
      Avatar
      schrieb am 30.10.07 11:38:53
      Beitrag Nr. 275 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.167.711 von theo10 am 26.10.07 19:40:38Hallo!
      Das haben sie mir heute geschrieben:

      Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxx,

      herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

      Unserem separaten Schreiben "Ihr angeforderter Nachweis" können Sie detailliert entnehmen wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, sowie wie wir Sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz ordnungsgemäß belehrt haben. Sollten Sie dieses nicht in Händen halten, lassen wir sie Ihnen gerne zukommen.

      Wie Sie nach sorgfältiger Durchsicht feststellen werden, erfolgt unsere Widerrufsbelehrung VOLLSTÄNDIG, KLAR SICHTBAR, und WIEDERHOLT sowohl in unserem Werbeangebot als auch in unserem Kundenbereich. Darüberhinaus finden Sie diese auch zusätzlich in unserer Bestätigungsemail. Der Widerrufsbelehrung konnten Sie den kostenpflichtigen Charakter (Vertragslaufzeit und Konditionen) nach Ablauf der Probezeit, die Dauer der kostenlosen Probefrist sowie Anschrift und Widerrufsmöglichkeiten entnehmen. Somit ist die Rechnungsstellung aufgrund des vorher einsehbaren kostenpflichtigen Charakters unserer Leistung nicht als "überraschend" zu bewerten. Eine Anwendung von § 305c BGB kommt somit nicht in Betracht.

      Desweiteren wurden Ihnen unsere Teilnahmebedingungen sowie auch unsere Datenschutzerklärung vor Annahme unseres Angebots zur Verfügung gestellt, so daß Sie diese jederzeit zur Kenntnis nehmen konnten (gemäß 305 i.V.m. §305a BGB).

      Wie Sie unserem Nachweisschreiben weiter entnehmen konnten wurden unsere Belehrungen weder in unseren Teilnahmebedingungen oder auf der Internetseite versteckt, schwammig formuliert noch beschönigt. Es wurde sichergestellt, daß Sie vor Annahme unseres Angebots unsere Teilnahmebedingungen jederzeit zur Kenntnis nehmen konnten. Eine Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und unserem Unternehmen liegt somit vor. Die Erklärung ist somit nicht als "überraschend" (§305c BGB) zu bewerten. Ein "Irrtum" (§ 119 I Nr.1 Satz 1) oder "arglistige Täuschung" §§ 123, 142 BGB liegt nicht vor.

      Unsere Belehrung betreffend des Widerrufsrechts und der Preisinformation ist ordnungsgemäß auf unseren Seiten und unseren Angeboten erfolgt und Ihnen wurde sogar anschließend eine Bestätigung unter Einhaltung aller Informationspflichten zugestellt . Es liegt ein Fernabsatzvertrag gemäß §§ 312b, 312d und 355 BGB vor und die Widerrufsfrist beläuft sich auf 14 Tage nach Belehrung. Aufgrund der unmissverständlichen und wiederholten Belehrung über Widerrufsfrist und Preisinformation gemäß §355 (2) BGB liegt eine Verlängerung der Frist von 14 Tagen nicht vor. Eine Verlängerung der Rücktrittsfrist auf einen längeren Zeitraum (§5e Abs.3 KSCHG) liegt nicht vor.

      Ihren Widerruf gemäß §§ 312 b, 312 d, 355 BGB haben wir zur Kenntnis genommen. Sollte der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Annahme unseres Werbeangebots (Vorlage der Widerrufsbelehrung, Kommunikation unseres Werbeangebots und Ihre Annahme durch Klick in der Werbeemail) erfolgen fallen selbstverständlich keine Kosten an und das Probeabonnement bleibt kostenlos. Sollte Ihre Widerruf nach Ablauf dieser Frist erfolgen nehmen wir Ihren Widerruf als Kündigung zum Ende der Laufzeit entgegen. Da Sie sowohl innerhalb des Werbeangebots als auch wiederholt im Kundenbereich über Ihre Widerrufsfrist nachweisbar belehrt wurden begann die Widerrufsfrist zum Zeitpunkt Ihrer Annahme unseres Werbeangebots. Eine Anfechtung des Anfangszeitpunkts der Frist ist aufgrund der nachweislich erbrachten Belehrung nicht möglich.


      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Kundenservice

      *************************************************
      Magolino.de ist ein Service der: Magolino GmbH * Richard-Wagner-Str. 2 * 91054 Erlangen
      24-h-Online-Support unter www.magolino.de
      Tel: 01805-1234-130 (Mo-Fr, 9-15 Uhr) Fax: 01805-1234-131 (beide 12 cent/min)

      Teilnahmebedingungen: http://magolino.com/tb
      Datenschutzerklärung: http://magolino.com/datenschutz
      Avatar
      schrieb am 30.10.07 15:03:56
      Beitrag Nr. 276 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.200.945 von chris1980 am 30.10.07 11:38:53Hallo

      Ich bin aus der Schweiz und habe gestern Montag 29.10.07 eine Zahlungserinnerung bekommen von Magolino. Die geben mir jetzt noch Zeit bis zum 14.11. und dann soll die Rechnung beglichen sein.
      Das ganze hat bei mir angefangen Ende Sept. mit Auftragsbestätigung zum Winnerking-Eintragsservice.Darauf habe ich dann gleich geschrieben, dass ich keine Interesse hätte an einem kostenpflichtigen Abo und schon gar nicht anfordert habe. Habe sie geben sofortiger Wirkung alle meine Daten zu löschen. Einen Widerruf bei denen ist ja sowiso gar nicht möglich, wie auch, die Rechnung kommt genau nach Ablauf des Widerrufs, man wird gar nicht erst nochmals daran erinnert, ob Interesse an einem Abo besteht. Ich habe dann einen Brief per Einschreiben an die Firma geschickt, ob sie diesen abgeholt und gelesen haben weiss ich leider nicht.Habe nochmals auf Widerruf/Kündigung und Anfechtung bestanden. Bis jetzt keine Reaktion darauf ausser eben Zahlungserinnerung! Werde den Brief noch mailen.Es wäre gut, wenn diese Firma endlich aus dem Verkehr gezogen würde, was meint ihr dazu?Gruss
      Avatar
      schrieb am 30.10.07 21:37:34
      Beitrag Nr. 277 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.204.425 von Tanzgirl65 am 30.10.07 15:03:56Winnerking ist wohl die neue masche von Magolino :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 31.10.07 07:20:50
      Beitrag Nr. 278 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.204.425 von Tanzgirl65 am 30.10.07 15:03:56"Es wäre gut, wenn diese Firma endlich aus dem Verkehr gezogen würde, was meint ihr dazu?" Genau so sieht es aus. Am besten Kosten verursachen. 1. E-Mail Adresse ändern oder für jede Mail pauschal 100€ berechnen und mit ihrer angeblichen Forderung verrechnen. 2. Briefe zurück oder Annahme verweigern. Mit anderen Worten mit dem Döner-Jungen in der gleichen Sprache sprechen wie er mit uns. Oder: Kenne ich nicht, habe ich nicht bekommen, gibt es hier nicht. Oder: "Empfänger verstorben":D
      Avatar
      schrieb am 31.10.07 11:31:44
      Beitrag Nr. 279 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.212.279 von theo10 am 31.10.07 07:20:50Jetzt versuchen sie mit einer neuen Masche,mit einem DVD player und ein USB-Stick :eek:
      Avatar
      schrieb am 31.10.07 22:19:12
      Beitrag Nr. 280 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.200.945 von chris1980 am 30.10.07 11:38:53@theo10:

      Ich habe exakt und wortwörtlich die gleiche Antwort bekommen...

      ... ist dir übrigens aufgefallen, daß diese in keinster Weise auf DEIN Schreiben eingeht, noch nichtmal ein Datum als Bezug nennt, wie es eigentlich üblich ist ala "Ihr Schreiben 'TOPIC' vom..."?

      Interessant ist auch der folgende Satz aus diesem Schreiben: "Darüberhinaus finden Sie diese [Anmerkung von mir: die Widerrufsbelehrung] auch zusätzlich in unserer Bestätigungsemail."

      Da ist aber nix. Zumindest bei mir. Diese "Bestätigungsemail" ist ganz normaler Spam.

      Wie dem auch sei. Keiner soll und muss zahlen, weil Magolino ihm unaufgefordert eine Spam-Werbe-Abzockermail zugeschickt hat - selbst wenn man draufgeklickt hat, auf diese Spam-Werbe-Abzockermail. Da soll sich bitte keiner Sorgen machen, ob "die denn nicht doch Recht hätten".

      Nein, haben sie nicht. Es sind dreiste Abzockversuche.

      Auch soll man sich nicht zuviel Arbeit machen - ich habe denen eine Email geschickt, das gleiche noch per Post als Standardbrief - und das ist schon mehr als genug.

      Eigentlich reicht KOMPLETTES Ignorieren denen gegenüber.

      Den Fall öffentlich machen, das kann helfen gegen diese Abzockmethoden - deshalb habe ich meinen Fall zusätzlich noch beim Ombudsmann eingetragen, und deshalb schreibe ich hier.
      Avatar
      schrieb am 01.11.07 07:25:04
      Beitrag Nr. 281 ()
      Hallo
      ich hatte gestern nen nen Brief bekommen, anstelle Briefmarke war ein Stempel drauf P.P. Swiss Post Belgium, konnte also nicht wissen, was für ein Inhalt es war, hab ihn aufgemacht u. ein Schreiben Magolino, Auftragsbestätigung Winnerking-Eintragsservice. Unten links eine Art Einzahlungsschein vorgedruckt - EU-Standartüberweisung.
      Auf Rückseite dann aufgeführt GewinnspielMagazin, GutscheinMagazin LiteraturMagazin u. d. übliche wegen Hinweis Sie haben unser Werbeangebot für ein Probeabo zum Kundenbereich unseres Dienstes für die Dauer v. 14 Tagen unter Hinweis der Widerrufsfrist und Teilnahmebedingungen angenommen usw. ......weiter wie ABo kündigen/Laufzeit u. wo habe ich mein Winnerking-Eintragsservice bestellt? Hat jemand auch ein gleiches Schreiben bekommen??
      Heute morgen habe ich denen nochmals per Mail den Einschreibebrief von letzter Woche geschickt u. um Bestätigung gebeten, und dass sie mich in Ruhe lassen sollen und ich schon genug gelesen hätte über ihre Firma im Internet.
      Kann man nicht eine Sammelklage gegen diese Firma machen??
      Avatar
      schrieb am 01.11.07 23:37:14
      Beitrag Nr. 282 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.226.754 von Tanzgirl65 am 01.11.07 07:25:04Hallo,

      ich finde das wirklich ziemlich dreist. Habe nämlich die 2 Rechnung bekommen nach dem "Herzlichen Glückwunsch". Aber diesmal hab ich nicht mehr drauf reagiert. Und bis jetzt ist nichts mehr gekommen.

      Und eine Antwort auf mein Einschreiben habe ich auch nicht (ich weiß gar nicht ob die den Brief überhaupt bekommen haben).

      Habt ihr mal von "interactive mailing" E-Mail bekommen mit Betreff "Landen Sie Ihren Volltreffer Frau ***"? Also da drunter steht zwar, dass die kostenlos sind, aber über dem steht magolino-Text mit von wegen ca. 90 Euro zahlen. Ist es das gleiche wie mit "digitalcamera/USB-Stick/MP3-Player für sie reserviert"?

      Also von mir werden die nichts mehr hören. Und da können die auch Drohen so viel die möchten. Ohne Vertrag und drunter fehlt meine Unterschrift, da können die ja suchen wer das Bild geklickt hat und wer nicht.

      Wenn die eine Firma bekannt ist, wird einfach eine neue erschaffen. Ist ja leider nicht die einzigste Abzockerfirma. :(
      Und man muss ja bedenken, dass die Internet-Nutzer schon so mit Viren und anderen Seuchen zu tun haben, aber nö, es fehlen noch solche "Firmen". Egal wie man sich versucht davor zu schützen, klappt es am ende ja eh nicht.

      Schönen Abend noch.
      Avatar
      schrieb am 05.11.07 14:08:41
      Beitrag Nr. 283 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.244.110 von Miezi22 am 01.11.07 23:37:14So habe jetzt die 3 Mahnung bekommen,jetzt wird es spannend:laugh::D
      Avatar
      schrieb am 06.11.07 19:41:29
      Beitrag Nr. 284 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.290.841 von chris1980 am 05.11.07 14:08:41Gehe ich recht in der Annahme, dass die Mahnungen per Mail kommen? ----> Brief kostet ja Geld!!!:p
      Avatar
      schrieb am 06.11.07 20:06:47
      Beitrag Nr. 285 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.313.941 von theo10 am 06.11.07 19:41:29Richtig,der Herr hat 100 Gummipunkte:D
      Avatar
      schrieb am 06.11.07 20:08:33
      Beitrag Nr. 286 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.313.941 von theo10 am 06.11.07 19:41:29Richtig!:D
      Avatar
      schrieb am 07.11.07 12:08:14
      Beitrag Nr. 287 ()
      Interessanter artikel ... unbedingt durchlesen

      http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/5/0,3672,7104261,00.html


      Dieses hier sollte man immer bei mahnungen von Magolino beachten:

      Drohungen mit Inkassogesellschaften und Anzeigen könne man anschließend gelassen entgegensehen. Ernst nehmen müssen man jedoch den gerichtlichen Mahnbescheid, weiß Kossel. Der aber komme äußerst selten. "Die Abzocker haben nämlich kein Interesse daran, ihre Praktiken von einem Gericht bewerten zu lassen."
      Avatar
      schrieb am 08.11.07 09:56:15
      Beitrag Nr. 288 ()
      Avatar
      schrieb am 08.11.07 10:01:21
      Beitrag Nr. 289 ()
      Hier könnt ihr die IP adresse checken die euch Magolino nennt.

      Bei mir kam ein provider in Istanbul raus :laugh:

      http://www.geektools.com/whois.php
      Avatar
      schrieb am 08.11.07 10:55:26
      Beitrag Nr. 290 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.336.658 von ZockerFreak am 08.11.07 10:01:21Bei mir sagt er das: Incorrect Key: Access Denied

      The key is either missing or incorrect. Please click the Back button on your browser and try again.
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.11.07 21:09:46
      Beitrag Nr. 291 ()
      :confused: jetzt haben sie mir die 3.Mahnung per post geschickt
      Avatar
      schrieb am 12.11.07 10:06:38
      Beitrag Nr. 292 ()
      Hallo zusammen,
      meine Freundin hat auch vor kurzer Zeit eine Email von der besagten Firma bekommen..dort drin stand das Sie 88,89€ latzen soll, gleicher Fall wie bei vielen, 2 Probewochen usw..:keks:
      Heute morgen ( 12.11 ) kommt die ''1.'' Zahlungserinnerung!

      Man muss lachender Weise das ''HERR'' beachten bei diesem Vornamen, köstlich!

      */OT*
      Sehr geehrter Herr Viktoria *********,

      möglicherweise haben Sie in der Hektik des Alltags versäumt, den offenen Beitrag Ihres Abonnements zu begleichen. Zu der unten aufgeführten Rechnung konnten wir leider noch keinen Zahlungseingang feststellen. Wir bitten Sie, die Rechnung bis zum 28.11.2007 zu begleichen. Für die schnelle Erledigung bedanken wir uns.

      */OT*

      Meine Freundin u. Ich werden sowie alle Leute, nichts unternehmen und weiter abwarten was folgt:laugh:.

      Lieben Gruß marCi_bOi
      Avatar
      schrieb am 12.11.07 19:41:13
      Beitrag Nr. 293 ()
      So..nun habe ich heute ebenfalls die 3. Mahnung erhalten.
      Ich werde nichts mehr unternehmen. Werde aber bei einem Mahnbescheid vor Gericht ziehen! Darauf freue ich mich schon! :laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.11.07 22:36:23
      Beitrag Nr. 294 ()
      Habe gestern auch die 1. Mahnung erhalten.

      Natürlich per Email - und mit 5 Euro Mahngebühren drauf. Das alleine ist ja schon wieder Wucher.

      Ich würde mich freuen, wenn die sich den ganzen Humbug sparen könnten, und mir den gerichtlichen Mahnbescheid umgehend zukommen lassen würden.

      Tja, aber dazu wird's wohl (leider) nie kommen.

      Elende Abzockerfirma!
      Avatar
      schrieb am 15.11.07 11:22:47
      Beitrag Nr. 295 ()
      Hallo Gleichgesinnte,
      seit Montag bin ich nun auch "stolzer" Inhaber :mad: eines 1-jährigen Abonnements beim Winnerking-Eintragsservice...einfach mal beim Gewinnspiel mitgemacht, Spam von Mag... erhalten und ignoriert und somit die 14-tägige Widerspruchsfrist verpasst. Hab mich über diese Unverschämtheit auch gleich beim Kundenservice ausgelassen aber nachdem was ich hier in eurem Thread gelesen hab hätt ich mir das auch sparen können...aber trotzdem danke für eure hilfreichen Kommentare...für solch Ahnungslose wie mich.
      Und ich habe gelernt: NICHT ZAHLEN und abwarten...
      LG tweety2080
      Avatar
      schrieb am 15.11.07 13:03:36
      Beitrag Nr. 296 ()
      So diese nette E-Mail kam dann heute...die Widerrufsbelehrung:

      Sehr geehrte Frau XXXXXXX,

      herzlichen Dank für Ihre Nachricht!

      Am 26.10.2007 hatten wir Ihnen ein exklusives Werbeangebot für unser digitales Winnerking-Eintragsservice und die kostenfreie Nutzung unseres Kundenbereichs während einer Probezeit per Email zukommen lassen. Sie erhielten das Angebot unseren sonst kostenpflichtigen Kundenbereich für die Probezeit von 14 Tagen kostenfrei in Anspruch nehmen zu können um die jeweils aktuelle Ausgabe unseres Magazins jederzeit auf "Herz und Nieren" testen zu können.
      Die ausführliche Widerrufsbelehrung, die wir Ihnen unten beigefügt haben, wurde Ihnen erstmals in unserem Werbeangebot ordnungsgemäß vermittelt, so dass Sie sich über Ihre Verpflichtung in diesem Angebot informieren konnten.
      Durch Klick in unserem Werbeangebot (Werbeemail) haben Sie Ihren Zugang zu Ihrem persönlichen Kundenbereich aktiviert und durften somit für die Probezeit kostenfrei Ihr Magazin jederzeit aus diesem Bereich herunterladen. Das Datum und die Uhrzeit ihrer aktiven Angebotsannahme haben wir bei uns gespeichert. Sollte Ihnen unser Magazin tatsächlich nicht zusagen hatten Sie nun innerhalb der Frist jederzeit die Möglichkeit das Angebot zu widerrufen. Die Möglichkeiten (z.B. per Email, Post, Fax, Telefon) dazu konnten Sie der Widerrufsbelehrung, den Sie diesmal wiederholt im Kundenbereich wiedergefunden haben, entnehmen.
      "Widerrufsbelehrung: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Ersteintritt in den Kundenbereich ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder Email) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Magolino GmbH, Richard-Wagner-Str.2, 91054 Erlangen. Nach Ablauf von zwei Wochen gehen wir davon aus, dass Sie unser Angebot auch weiterhin in Anspruch nehmen möchten. Ihr Abonnement verlängert sich dann automatisch um 12 Monate, für monatlich nur 7.49 Euro (=89.88 Euro)."
      Als kleine Gedächtnisstütze haben wir Ihnen hier unser Werbeangebot (>> hier klicken) mit unserem Probeangebot und die Einstiegsseite für Ihren persönlichen Kundenbereich (>> hier klicken) exemplarisch verlinkt.
      Zeitgleich mit Ihrem Ersteintritt in Ihren Kundenbereich, der mit der Angebotsannahme erfolgte, haben wir Ihnen eine Bestätigungsemail mit beiliegender Ausgabe des aktuellen Magazins sowie Ihrer Zugangsdaten zukommen lassen. Um den kostenpflichtigen Charakter unseres Angebots nach der Probezeit hervorzuheben und die Widerrufsfrist erneut in Erinnerung zu rufen haben wir Ihnen diesmal zum dritten mal die komplette Widerrufsbelehrung in Textform beigelegt, sodass von Ihrer Seite sogar zur Erinnerung ein Ausdruck möglich gewesen wäre.
      Wie Sie feststellen können ist im Rahmen unseres Angebots eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung sichtbar und der Fairness halber sogar mehrfach erfolgt. Ihre Angebotsannahme erfolgte unter Einsicht und Einverständnis der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung. Die 14 tägige Widerrufsfrist beginnt mit der ersten Belehrung, also ab dem Zeitpunkt Ihrer Angebotsannahme in unserem Werbeangebot. Innerhalb dieser Frist konnten Sie uns jederzeit Ihren Widerruf schriftlich ohne Angabe von Gründen zukommen lassen: "..ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder Email).." und "..Der Widerruf ist zu richten an: Magolino GmbH, Richard-Wagner-Str.2, 91054 Erlangen..". Nach Ablauf der Widerrufsfrist sind wir der Überzeugung, dass Sie weiterhin Interesse an unserem Produkt haben und verlängern die kostenlose Probephase in ein kostenpflichtiges Abonnement unseres Angebots "..Nach Ablauf von zwei Wochen gehen wir davon aus, dass Sie unser Angebot auch weiterhin in Anspruch nehmen möchten. Ihr Abonnement verlängert sich dann automatisch um 12 Monate, für monatlich nur 7.49 Euro (=89.88 Euro)..".
      Gemäß unserer Angebotsunterbreitung unter Berücksichtigung einer, gemäß den geltenden Gesetzen, ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung mit Preisinformation und Ihrer Annahme unseres Probeangebots liegt unmissverständlich ein Vertrag vor und wir müssen auf eine Zahlung des daraus resultierenden Beitrags für unsere Leistung bestehen.
      Ergänzend können Sie natürlich auch unsere Teilnahmebedingungen unter http://www.magolino.com/tb und unsere Datenschutzerklärung unter http://www.magolino.com/datenschutz.html nachlesen.
      Ihr Kundenservice
      http://www.magolino.de
      KONTAKT UND IMPRESSUM
      Magolino.de ist ein Service der: Magolino GmbH - Richard-Wagner-Str. 2 - 91054 Erlangen
      Telefon:
      Fax: 01805 - 1234 - 130
      01805 - 1234 - 131
      (beide: 12 cent/min) Ihr Zugang: www.magolino.de
      Kundennummer: XXXXXXXXX
      Passwort: XXXXXXXXXXX
      Zeiten: Mo - Fr , 9-15 Uhr Direktlogin: >> Mit einem Klick hier einloggen
      Registergericht: Fürth HRB 10631
      Bankverbindung: Konto: 7484686, BLZ: 76070024
      Geschäftsführer: Alpaslan Yasar Steuernummer: 216/132/00727, UID: DE248732208
      Avatar
      schrieb am 15.11.07 13:14:42
      Beitrag Nr. 297 ()
      Und meine Kündigungsbestätigung zum 24.11.2008 ist auch schon da...ntürlich per E-Mail...aber wieso 24.11.2008? Mein Abo läuft doch schon seit dem 12.11.2007...das doch mehr als 12 Monate... :confused:
      Ach ja: In meiner Auftragsbestätigung hatte ich noch Zeit die 89,88 € bis zum 28.11.2007 zu bezahlen, jetzt wollen die das Geld schon zum 23.11.2007 haben...geht´s noch!?!?!?! :mad:

      Kündigung Ihres Winnerking-Eintragsservice -Abonnements

      Sehr geehrte Frau XXXXXXXXXX,

      herzlichen Dank für Ihre Mitteilung vom 15.11.2007 (Anmerk. tweety: Die Mitteilung stammt vom 12.11.2007) Hiermit bestätigen wir mit großem Bedauern den Eingang Ihrer Kündigung für Ihr Winnerking-Eintragsservice . Ihre Kündigung tritt zum Abonnementende am 24.11.2008 in Kraft. Ihr Abonnement wird anschließend nicht weiter verlängert.
      Dieser Zeitpunkt errechnet sich nach den vereinbarten Teilnahmebedingungen. Diese lauten: "Der Vertrag verlängert sich automatisch um die bisherige Vertragslaufzeit, maximal jedoch um 12 Monate, wenn er nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen."
      Sie hatten ein Probe-Exemplar unseres Magazins angefordert und am 26.10.2007 die Teilnahmebedingungen durch aktiven Klick akzeptiert. Innerhalb der Probezeit von 14 Tagen haben Sie einem weiteren Bezug des Magazins nicht widersprochen. Nach Ablauf der Frist wurde Ihr kostenloses Probeabonnement, gemäß den von Ihnen akzeptierten Teilnahmebedingungen, in ein kostenpflichtiges Abonnement mit 12 Monaten Laufzeit umgewandelt. Ein Widerruf ist ab diesem Zeitpunkt leider nicht mehr möglich.
      Wir bitten Sie die Rechnung für das laufende Abonnement Ihres Winnerking-Eintragsservices bis zum 23.11.2007 zu begleichen:

      RECHNUNGSDUPLIKAT
      Produkt: Winnerking-Eintragsservice
      Rechnungsdatum: 12.11.2007
      Laufzeit: 12 Monate
      Kundennummer: xxxxxxxxx
      Abojahresgebühr: 89.88 € inkl. 19%-MwSt.
      Verwendungszweck bei Überweisung: MAGOLINO ABO K-xxxxxxxx
      Die Bankverbindung entnehmen Sie bitte dem Fußtext.

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      Online-Zahlung ( Bankabbuchung oder Kreditkarte) teilnehmen:
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      Ihr Kundenservice
      http://www.magolino.de
      Avatar
      schrieb am 16.11.07 09:11:29
      Beitrag Nr. 298 ()
      Hallo, was gibts bei mir Neues, da ich keine Antwort auf meine schrftliche Kündigung per Einschreiben (jedoch ohne diese K-Nr.....) geschickt habe und keine Bestätigung von Magolino erhalten habe, mailte ich denen diesen Brief nochmals und bat um Bestätigung. Antwort war, sie haben kein Einschreiben erhalten u. Abo läuft weiterhin als nicht gekündigt. Und dann dazu die Belehrungen u. wo und wann ich mich angemeldet hätte. Auch habe ich die Zahlungserinnerung bekommen, zu bezahlen bis 14.11., habe dies nicht getan und prompt gestern per E-Mail 1. Mahnung inkl. Mahngeb. von Euro 5,00 erhalten mit Hinweis zu bez. bis 1.12.07.Gleichzeitig erhielt ich gestern per Post einen Brief wiederumg mit Zahlungserinnerung.
      Soll ich nochmals um eine Bestätigung bitten, wegen der Kündigung (habs ja nochmals gemailt, auch keine Bestätigung erhalten, siehe oben) oder nichts mehr dergleichen tun??Gruss
      Avatar
      schrieb am 16.11.07 11:29:32
      Beitrag Nr. 299 ()
      Hallo,
      es bringt rein garnichts wenn du schreibst, lass Sie schreiben wie viel Sie wollen per Mail ( Zahlungserinnerung, 1-2-3 Mahnung ) es wird NIE zu einem Gericht kommen. NIE zahlen!!!
      Avatar
      schrieb am 19.11.07 09:45:51
      Beitrag Nr. 300 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.449.308 von marCi_bOi am 16.11.07 11:29:32Genau richtig!!! Nie reagieren auf diese typen....erst beim gerichtlichen mahnbescheid widersprechen...und gut :D
      Avatar
      schrieb am 20.11.07 12:31:18
      Beitrag Nr. 301 ()
      Hallo,

      @ Tanzgirl65

      Zitat:
      "Hallo, was gibts bei mir Neues, da ich keine Antwort auf meine schrftliche Kündigung per Einschreiben (jedoch ohne diese K-Nr.....) geschickt habe und keine Bestätigung von Magolino erhalten habe, mailte ich denen diesen Brief nochmals und bat um Bestätigung. Antwort war, sie haben kein Einschreiben erhalten u. Abo läuft weiterhin als nicht gekündigt."


      So macht man das. :laugh: Der "Anbieter" zeigt schon dem "Kunden" wie man reagieren soll. "Keine Mahnung erhalten", "Kein Abo erhalten", "Kein Digitalcamera erhalten und schon gar nicht MP3-Player, sowie USB-Stick", "Brief? Nicht erhalten". Und wenn man nichts bekommen hat, reagiert man auch nicht. Was ZockerFreak von Anfang an schon geschrieben und praktiziert hat, sowie all die Anderen.

      Die ganze Sache ist lächerlich. Mich wundert es nur, wie manche Menschen auf so was überhaupt kommen.
      Avatar
      schrieb am 21.11.07 13:05:29
      Beitrag Nr. 302 ()
      Hallo,

      hab gestern Nachrichten geschaut (glaub auf rtl) und da wurde über diese Methode von Abzocke berichtet. Und damit es für die User klar ist, dass die was kaufen, sollte da so ein Button "kaufen" (oder sowas in der Art) eingebracht werden wie bei allen Online-Shops. Also mit bestätigen, überprüfen, wieder bestätigen usw.
      Ach, und man braucht/sollte es nicht bezahlen.

      Also das wäre schon mal nicht schlecht, oder?

      Sonst müsste man wirklich Internet kündigen nur um zu vermeiden, dass man beim anklicken von Bild (oder ignorieren von Mail) was gekauft hat.


      Meint ihr das die nun Ruhe geben werden?
      Avatar
      schrieb am 21.11.07 15:42:06
      Beitrag Nr. 303 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.508.839 von Miezi22 am 21.11.07 13:05:29Meint ihr das die nun Ruhe geben werden?

      Keine ahnung ob die ruhe geben oder nicht.....aber ich denke ist auch egal....ich habe die sache ignoriert und gut ;)
      Avatar
      schrieb am 21.11.07 15:43:08
      Beitrag Nr. 304 ()
      www.onlinekosten.de


      Mittwoch, den 21.11.07 15:31
      Internetabzocke: Verbraucherzentralen schlagen Alarm

      Es sind immer wieder dieselben Angebote, die mit Etikett "kostenlos" werben – später dem Nutzer aber teuer zu stehen kommen: Ermittlungen von Stammbäumen, Intelligenztests, Musikdownloads, Routen- oder auch Lebenserwartungsberechnungen. Nun schlagen die deutschen Verbraucherzentralen Alarm, denn die Nutzung der vermeintlichen Gratisangebote im Internet endet immer häufiger mit einer bösen Überraschung.


      Auch junge Surfer betroffen

      In einer aktuellen Verbraucherumfrage gaben rund 6660 Betroffene an, Opfer einer Internetabzocke geworden zu sein, der Hälfte von ihnen wurde ein Abonnement mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren untergeschoben, der Rest sollte einmalig für eine Dienstleistung bezahlen. Im Schnitt sahen sich die Befragten mit Forderungen von durchschnittlich 120 Euro konfrontiert – jeder vierte von ihnen war noch jünger als 18 Jahre. Dabei trifft die Nutzer kaum eine Schuld. Nicht immer ist es auf den ersten Blick ersichtlich, ob oder welche Konditionen für den jeweiligen Dienst gelten: AGB und Kosteninformationen sind häufig im Kleingedruckten versteckt oder außerhalb des am Bildschirm sichtbaren Bereichs - weit unterhalb des Buttons, mit dem man ein Angebot startet. Genaues Hinsehen lohnt sich also.

      Schäden in Millionenhöhe

      Ist es erst einmal zu einem – ungewollten – Vertragsabschluss gekommen, haben die Kunden meist schlechte Karten. 57 Prozent der Befragten erhielten nach einiger Zeit Mahnungen, die eine Klage in Aussicht stellten. Bei 31 Prozent klopfte ein Inkassobüro an die Tür. "Die Zahl der Befragten stellt lediglich die Spitze des Eisbergs dar, denn die Anfragen in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen haben sich seit 2006 verdoppelt", sagt Gabriele Beckers von der Verbraucherzentrale Hessen. Angesichts der dramatischen Ausmaße der Internetabzocke gehen die Verbraucherschützer mittlerweile von einem Schaden in mehrstelliger Millionenhöhe aus.

      Der Gesetzgeber muss handeln

      Um dem betrügerischen Treiben im Netz nun einen Riegel vorzuschieben, haben die Verbraucherzentralen klare Forderungen an den Gesetzgeber gestellt: Demnach sollten online geschlossene Verträge nur dann gültig werden, wenn der Kunde sie mit einer separaten E-Mail bestätigt. Die Verbraucher müssten auch die Möglichkeit bekommen, Verträge, die auf Wettbewerbsverstößen basieren, unbefristet zu widerrufen und Ersatz für entstandene Schäden zu erhalten.

      André Vatter
      Avatar
      schrieb am 21.11.07 16:21:11
      Beitrag Nr. 305 ()
      Hier auch ne recht aktuelle diskussion zu Magolino

      http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=49244
      Avatar
      schrieb am 27.11.07 11:16:59
      Beitrag Nr. 306 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.512.114 von ZockerFreak am 21.11.07 16:21:11:mad: So toll scheint der ombudsmann auch nicht zu sein.warte schon seit einem Monat(fast 2Monate),das was passiert.Sie haben mir heute ihre tolle Dezember-Ausgabe per Mail geschickt.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.11.07 06:44:21
      Beitrag Nr. 307 ()
      Hallo melde mich auch wieder. Letztes Mal hatte ich geschrieben, dass ich keine Bestätigung betreffend Kündigung erhalten habe, diese habe ich inzwischen per Mail erhalten am 20.11., Kündigung hatte ich am 18.10. geschickt.1 vollen Monat haben sie gebraucht dazu, die müssen ja eine Unmenge Papierkrieg zu bearbeiten haben. Dazu kommt nun wieder Rechn. zu bez. bis 28.11., in der 1. Mahnung zu bez. bis 1.12.07. Ist dies bei Euch auch so ein Durcheinander mit den Daten?Die machen whs. nichts anderes als jeden Tag Rechn, Mahnungen usw. zu versenden??Nun folgt dann wohl bald die 2. Mahn.?? :(Einen schönen Tag wünsch ich Euch!!
      Avatar
      schrieb am 29.11.07 09:25:26
      Beitrag Nr. 308 ()
      Hallöle,
      nachdem ich letzte Woche nun auch meine Anmeldebestätigung per Post erhalten habe mit der Aufforderung, die Abogebühr bis gestern (28.11.2007) zu bezahlen habe ich die Zeit schön verstreichen lassen....und prompt habe ich heute meine Zahlungserinnering im E-Mail-Kasten: "Wir bitten Sie, die Rechnung bis zum 15.12.2007 zu begleichen. Für die schnelle Erledigung bedanken wir uns."
      ...schnell nu mal gar nicht...bin hier nicht auf der Flucht!!!... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.12.07 14:08:38
      Beitrag Nr. 309 ()
      Hallo Zusammen, nun habe ich heute per Mail die 2. Mahn. erhalten. Darin werde ich gebeten, die offene Rechnung unverzüglich bis spätestens 9.12.07 zu begleichen.
      Als Redaktion konzentrieren wir uns im Interesse unserer zufriedenen Kunden unsere Haupttätigkeit und haben die Angelegenheit deshalb unserem Rechtsbeistand zur weiteren Erledigung übertragen. Sollte der Zahlungsterminvon Ihnen weiterhin ignoriert werden, so wird durch diesen eine gerichtliche Klage folgen. Wir weisen darauf hin, dass dies mit erheblichen Mehrkosten für Sie verbunden wäre, woran wir und sicher auch Sie nicht interessiert sind. Begleichen Sie deshalb die offene Rechnung unverzüglich.
      Haben alle von Euch, die auch bereits die 2. Mahn. erhalten haben, denselben Text erhalten und der gleichen Drohung??Wäre froh um eine schnelle Antwort. Danke.
      Avatar
      schrieb am 03.12.07 16:02:40
      Beitrag Nr. 310 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.646.328 von Tanzgirl65 am 03.12.07 14:08:38Habe heute ein Schreiben mit dem gleichen Text erhalten.
      Ich werde nicht zahlen und Mahnbescheid abwarten.

      Max
      Avatar
      schrieb am 03.12.07 21:13:47
      Beitrag Nr. 311 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.647.764 von Majo_22 am 03.12.07 16:02:40Ich auch. Parallel zu den Mahn-Emails kommt immer auch ein Brief, den ich ungeöffnet zurückgehen lasse.
      Ich warte auf den Mahnbescheid, damit dieses Theater ein Ende hat.
      Avatar
      schrieb am 03.12.07 22:23:08
      Beitrag Nr. 312 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.652.080 von erftwalk am 03.12.07 21:13:47:laugh: Habe auch nmal den gleichen Text bekommen
      Avatar
      schrieb am 10.12.07 13:57:24
      Beitrag Nr. 313 ()
      Was ist los mit Magolino? Seit einer Woche ist die Zahlungsfrist meiner 2. Mahnung vorbei und nix passiert.
      Avatar
      schrieb am 10.12.07 18:31:06
      Beitrag Nr. 314 ()
      Wundere mich auch. Frist war 05.12.2007, und immer noch keine 3. Mahnung oder sonstwas.

      Früher war der Schrieb innerhalb von 24 Stunden spätestens da.

      Zur 2. Mahnung: Habe exakt den gleichen Text erhalten, wie hier zuvor gepostet.
      Avatar
      schrieb am 10.12.07 21:20:53
      Beitrag Nr. 315 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.717.737 von Joadebre am 10.12.07 18:31:06Was macht ihr euch Gedanken drüber,ist doch gut so:laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.12.07 13:05:17
      Beitrag Nr. 316 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.719.860 von chris1980 am 10.12.07 21:20:53Eigentlich hast du Recht. Aber nach der wochenlangen Spannung erwartet man doch irgendwie einen Knall, oder?
      Avatar
      schrieb am 11.12.07 17:02:51
      Beitrag Nr. 317 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.725.390 von erftwalk am 11.12.07 13:05:17Ich erwarte nichts mehr bin froh,das ruhe ist:laugh::D
      Wäre noch schöner wenn ich darüber Trauern würde
      Avatar
      schrieb am 12.12.07 10:15:32
      Beitrag Nr. 318 ()
      Habe gerade aus purer Neugier versucht die Magolino-HP zu öffnen.
      Das Ergebnis:
      Parse error: parse error, unexpected '}' in /homepages/43/d162998910/htdocs/typo3/typo3conf/temp_CACHED_ps6539_ext_localconf.php on line 826
      Avatar
      schrieb am 12.12.07 13:59:28
      Beitrag Nr. 319 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.735.838 von erftwalk am 12.12.07 10:15:32:laugh::laugh: Hört sich gut an!!!
      Avatar
      schrieb am 12.12.07 14:57:25
      Beitrag Nr. 320 ()
      Leider zu früh gefreut, die Magolino-HP geht wieder.
      Avatar
      schrieb am 12.12.07 16:11:38
      Beitrag Nr. 321 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.739.116 von erftwalk am 12.12.07 14:57:25:mad:Schade
      Avatar
      schrieb am 13.12.07 10:24:31
      Beitrag Nr. 322 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.740.447 von chris1980 am 12.12.07 16:11:38Hier gucken http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet_2007.p…
      Avatar
      schrieb am 13.12.07 12:36:54
      Beitrag Nr. 323 ()
      Die 3. Mahnung ist da:

      L E T Z T E M A H N U N G
      UND LETZTER AUßERGERICHTLICHER HINWEIS

      Sehr geehrter Herr xxxxx xxxxx,

      Sie haben am 20.09.2007 unter Angabe Ihrer persönlichen Daten unser Angebot für 14 Tage zur Ansicht angefordert. Mit einem aktiven Klick des Anfoderungs-Buttons innerhalb unseres Werbeangebots haben Sie Zugriff auf Ihren persönlichen Kundenbereich genommen und waren damit in der Lage, unseren Dienst jederzeit zu nutzen.

      Nach Ablauf der zur Kenntnis genommenen Widerspruchsfrist von 14 Tagen wurde Ihr Probeabonnement in ein kostenpflichtiges umgewandelt. Daraufhin haben Sie am 05.10.2007 eine Auftragsbestätigung per Email erhalten. Unsere Auftragsbestätigung mit beiliegender Rechnung wurde Ihnen außerdem auf dem Postweg zugestellt. Leider haben Sie auf Zahlungserinnerungen und mehrfachen Mahnungen nicht reagiert

      Wir konnten zu unserer Rechnung keinen Zahlungseingang feststellen und haben Sie darauf hingewiesen, dass die Angelegenheit unserem Rechtsbeistand übergeben wurde und eine gerichtliche Klage bevorsteht. Eine Klage zieht weitere finanzielle Konsequenzen nach sich. Wir sind sicher, dass auch Sie an einer außergerichtlichen Erledigung interessiert sind und weiteren Aufwand und Kosten vermeiden möchten. Überweisen deshalb unverzüglich! Sollten wir innerhalb der Mahnfrist bis zum 29.12.2007 keinen Zahlungseingang verzeichnen, sehen wir uns gezwungen, gerichtliche Schritte einzuleiten.
      Avatar
      schrieb am 13.12.07 17:33:23
      Beitrag Nr. 324 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.753.047 von erftwalk am 13.12.07 12:36:54:lick: Den Text habe ich auch schon bekommen,seit dem hat sich keiner mehr gemeldet.
      Avatar
      schrieb am 17.12.07 22:12:07
      Beitrag Nr. 325 ()
      hab auch mit ":laugh::laugh:moglolino" stress und hab denen das hier gefaxt
      (verbraucherberatung riet dazu!!):

      an die magolino gmbh, richard-wagner-str. 2 in 91054 erlangen

      z.h. geschäftsführung > alpaslan yasar

      fax 01805. 1234131


      bzgl. ihrer gegenstandslosen zahlungserinnerung vom 13. dezember 2007
      in schriftlicher form via postbrief

      nehmen sie hiermit folgendes zur kenntnis:

      1. ich habe nie einen vertrag oder ähnliches mit ihnen abgeschlossen!
      2. auch ihre seiten im www habe ich nicht besucht!
      3. ich habe nie an ihren gewinnspielen oder werbeangeboten teilgenommen!
      4. ich bin kein kunde von ihnen, folglich habe ich kein(e) kundennr./passwort beantragt!
      5. ich kenne den winnerking-eintragsservice nicht - und will es auch nicht!
      6. ich kann mir nicht erklären, warum sie kontakt mit mir aufnehmen!
      7. auch das schreiben von rechnungen etc. an mich, kann ich mir nicht erklären!
      8. ich würde mich zu keiner zeit mit ihnen geschäftlich einlassen wollen!
      9. desweiteren habe ich keine lust mich mit ihnen zu beschäftigen!


      ich fordere sie hiermit auf,
      mich nicht mehr (in irgendeiner form) zu belästigen.
      unterlassen sie ab sofort das schreiben von rechnungen,
      zahlungserinnerungen und/oder emails an meine adresse!

      sollte ich weiterhin ‚post‘ von ihnen bekommen, bin ich gezwungen einen rechtsanwalt
      einzuschalten. ich will mit ihnen und ihrem unternehmen nichts zu tun haben.

      ich hoffe, sie sind der deutschen sprache mächtig und haben diese zeilen verstanden, dieses fax ist das einzige, was sie vom mir bekommen.


      xxx, 17. dezember 2007



      mit nachsichtigen grüßen

      name ...


      __________________________________________

      und leute, bloß nix zahlen!!!!! :D:D
      Avatar
      schrieb am 18.12.07 09:42:58
      Beitrag Nr. 326 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.609.141 von tweety2080 am 29.11.07 09:25:26Tag schön,
      zwischenzeitlich gabs die Zahlungserinnerung natürlich auch per Post und bis Samstag sollte ich zahlen...hab ich aber nicht...und Montag gabs die 1. Mahnung per E-Mail :laugh: die arbeiten wohl am Sonntag auch nicht, habens wohl nicht nötig :laugh:
      Naja nun hab ich bis 02.01.2008 wiedermal Ruhe, aber ist doch schon rührend welche Gadanken die sich um ihre Kunden machen: "Sollten Sie sich gegenwärtig in einem finanziellen Engpass befinden, möchten wir Sie bitten, uns zu kontaktieren. Sicherlich finden wir eine Lösung, die sowohl in, als auch uns entgegen kommt." ...danke für das Angebot, aber ich möchte nicht!! :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.12.07 11:44:25
      Beitrag Nr. 327 ()
      :laugh: Diese rührende Texte schreiben die wohl jedem,haben sie mir auch geschrieben.
      Avatar
      schrieb am 19.12.07 11:19:10
      Beitrag Nr. 328 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.800.614 von chris1980 am 18.12.07 11:44:25Hi,
      auch ich bin Mitte Sept., angeblich durch Eintrag in Winnerking lt. Mago nun Mitglied geworden.

      Habe dieses durch sofortiges Bekantwerden mit dem ersten Schreiben das ich per Post erhielt, sofort reklamiert da mir nichts derartiges bekannt war/ist.

      Also zwei Einschreiben mit Rückschein und nun am 29.11. wieder Schreiben von Mago erhalten, m.d.H.
      "im Interesse unserer zufriedenen Kunden (?????) konzentrieren wir uns auf unsere redaktionelle Tätigkeit. Blabla, ... sollte bis zum 07.12. weiterhin ignoriert werden, wird eine gerichtliche Klage folgen."

      Übrigens Kripo E0rlangen (telefoniert) kann nichts dagegen unternehmen, Verbraucherschutz und Ombudsmann nehmen keine Anträge wegen Überfüllung an.

      Jetzt gibt es ja diesen Thread schon ziemlich lange, ist denn von euch einer dabei, der nach solch einem Schreiben tatsächlich etwas außergerichtliches erhielt? Das wäre die Frage die mich nun speziell interessiert.

      LG
      Avatar
      schrieb am 19.12.07 12:00:04
      Beitrag Nr. 329 ()
      ist denn von euch einer dabei, der nach solch einem Schreiben tatsächlich etwas außergerichtliches erhielt

      Du meinst sicher: etwas gerichtliches?
      Avatar
      schrieb am 19.12.07 13:12:57
      Beitrag Nr. 330 ()
      Ja, das würde mich auch interessieren. Ich stehe ja lt. Mago auch kurz davor, wenn ich nicht bis zum 29.12.07 usw.
      Avatar
      schrieb am 20.12.07 13:13:28
      Beitrag Nr. 331 ()
      Hallo habe gestern die 2. Mahnung noch per Post bekommen, per Mail schon vor ca. 2-3 Wochen. Heute nun per Mail die 3. und letzte Mahnung (gleicher Text) wie oben beschrieben vom 13.12. mit Mahnfrist bis 5.1.08. :(
      Avatar
      schrieb am 20.12.07 18:35:17
      Beitrag Nr. 332 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.825.334 von Tanzgirl65 am 20.12.07 13:13:28... klar meinte ich gerichtliches :rolleyes:

      Habe heute übrigens die dritte "3.Mahnung" bekommen, zwei davon mit dem Hinweis auf die zufriedenen Kunden :D und dem Hinweis wenn nicht ...., dann aber ...!

      Hier oben ist kein Schreibfehler drin, ich habe tatsächlich 3x die 3. Mahnung bekommen!

      Also gibt es jetzt jemanden hier der schon gerichtlich belangt wurde von Magolino?

      Oder haben die bei euch nach 3. Mahnung kapituliert ?????
      Avatar
      schrieb am 24.12.07 12:35:06
      Beitrag Nr. 333 ()
      Habe von Mago wieder einen Brief bekommen, der aber wie anderer Schund ungeöffnen zurückgeht. Da die eine Vorausverfügung im Adressfeld haben, geht der Brief wirklich zurück und kostet 0,22 Euro an Rückporto.
      Avatar
      schrieb am 12.01.08 08:11:25
      Beitrag Nr. 334 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.837.403 von ZockerFreak am 21.07.06 09:44:33hi,
      ich habe eine ähnliche Mail bekommen, da wollen die aber schon über 80 € haben..
      angeblich hätte ich ein Gutscheinmagazin von denen bekommen
      habe mit denen aber auch keinen Auftrag mit Unterschrift usw...

      ich denke ich bin durch eine andere onlinesache unbewusst,(wie du!) und ohne das der andere Anbieter es wusste, dort reingekommen

      habe den auch diesbezüglich angeschrieben...

      seine Meinung... ignorieren...

      oder hast du irgendwo deine Unterschrift gegeben???
      Avatar
      schrieb am 12.01.08 11:39:18
      Beitrag Nr. 335 ()
      Jetzt gibt es ja diesen Thread schon ziemlich lange, ist denn von euch einer dabei, der nach solch einem Schreiben tatsächlich etwas gerichtliches erhielt? Das wäre die Frage die mich nun speziell interessiert.

      Hallo, die obige Frage habe ich hier im Forum bereits am 19.12. gestellt und leider ist nichts aber auch gar nichts an Antworten gekommen.

      D.h. die das Forum scheint zu diesem Thema verwaist.
      Habt hier nichts mehr von Mago bekommen, oder ist euch gedroht worden - eher `ne Scherzfrage meinerseits, oder was ist denn los dass sich hier nichts mehr tut.

      Vorher Meldungen über Meldungen zum den Thema und nun totenstille hier. Hat man euch vielleicht die Beträge erlassen wenn ihr Stillschweigen bewahrt - ich kann mir schon gar nichts anderes mehr vorstellen?!?

      Euch allen ein gutes tolles neues Jahr 2008 und das ohne Fallen von wem und wo auch immer

      .....und trotzdem würde ich mich über eine Antwort freuen, die zu meiner Eingangsfrage gehört.

      Servus
      Avatar
      schrieb am 12.01.08 18:58:44
      Beitrag Nr. 336 ()
      Sag mal, was soll man denn schreiben, wenn sich nix tut. Die werden nix gerichtliches in die Wege leiten.
      Avatar
      schrieb am 14.01.08 12:35:46
      Beitrag Nr. 337 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.837.403 von ZockerFreak am 21.07.06 09:44:33Ja man glaubt es kaum, doch heute habe ich von magolino eine Rechnung in Höhe von 89,88 bekommen. Sehr eigenartig ist, dass ich weder an Glücksspielen, oder Online Glücksspielen teilnehme. Werbe E-Mails wandern bei mir in den Spam Ordner.
      Doch die haben sogar meine Postanschrift. Das gibt mir zu denken.
      Ich werde den Spieß einmal umdrehen.
      Magolino bekommt von mir eine Unterlassungsverfügung, mir Werbemails zu schicken. Ferner werde ich für den Ärger mit den Spam Mails Schadenersatz fordern.
      Die schreiben mir ja per Briefpost.
      Zitat: Am 11.12. 2007 erhielten Sie per E-Mail unser Werbeangebot mit Probezugang. Da ich aber nie einen Zugang bei dehnen beantragt habe, betrachte ich die als geständige Spam Versender. Ich werde es sogar soweit führen, da ich deren Kontonummer bei der Deutschen Bank habe, das Konto pfänden zu lassen.

      Wegen meiner Anschrift, habe ich den Datenschutz angeschrieben.
      Avatar
      schrieb am 14.01.08 13:46:07
      Beitrag Nr. 338 ()
      Wenn du dir die Arbeit machen willst, dann los, damit diesem "Laden" endlich Einhalt geboten wird. Ich wünsche dir viel Erfolg.

      Den meisten hier hat einfach 3 Monate Geduld geholfen, nur das hindert die nicht daran, es immer wieder zu versuchen.

      Es wäre schön, wenn du uns auf dem Laufenden hältst.
      Avatar
      schrieb am 14.01.08 14:00:17
      Beitrag Nr. 339 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.799.186 von tweety2080 am 18.12.07 09:42:58Tach schön,
      nachdem ich bei de 1. Mahnung nun bis 02.01.08 94,88 € (inkl. 5,00 € Mahngebühren) zahlen sollte bekam ich am 07.01.08 meine 2. Mahnung per E-Mail und einen Tag später per Post:
      "leider konnten wir zu der unten aufgeführten Rechnung trotz unserer Zahlungserinnerung vom 29.11.2007 und 1. Mahnung vom 17.12.2007 immer noch keinen Zahlungseingang feststellen. Wir bitten Sie, die offene Rechnung nun unverzüglich, jedoch bis spätestens 13.01.2008, zu begleichen." ... und jetzt sind´s dann halt schon 99,88 € (inkl. 10,00 € Mahngebühren)...:rolleyes:

      Naja heut ist schon der 14.01. .... die 3. Mahnung kann kommen!!! :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.01.08 14:02:56
      Beitrag Nr. 340 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.040.663 von tweety2080 am 14.01.08 14:00:17achso...hab da noch was wichtiges übersehen....sie haben mir ja sogar schon gedroht:
      "Als Redaktion konzentrieren wir uns im Interesse unserer zufriedenen Kunden auf unsere Haupttätigkeit und haben die Angelegenheit deshalb unserem Rechtsbeistand zur weiteren Erledigung übertragen. Sollte der Zahlungstermin von Ihnen weiterhin ignoriert werden, so wird durch diesen eine gerichtliche Klage folgen. Wir weisen darauf hin, dass dies mit erheblichen Mehrkosten für Sie verbunden wäre, woran wir und sicher auch Sie nicht interessiert sind. Begleichen Sie deshalb die offene Rechnung unverzüglich."
      wie wir ja bisher schon wissen....alles nur heiße Luft!?!?!
      Avatar
      schrieb am 14.01.08 15:21:13
      Beitrag Nr. 341 ()
      Die 3. Mahnung mit der von dir beschriebenen Drohung kam per Mail am 13.12.07, den entsprechenden Brief habe ich ungeöffnet zurück gehen lassen. Zahlungstermin war der 29.12.2007, ein Samstag!!!

      Bis heute is nix passiert.
      Avatar
      schrieb am 14.01.08 16:32:33
      Beitrag Nr. 342 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.041.605 von erftwalk am 14.01.08 15:21:13Das mit den Wochenenden ist mir auch schon aufgefallen:
      - Zahlungstermin lt. Zahlungserinnerung 15.12.2007 (Samstag)
      - Zahlungstermin lt. 2. Mahnung 13.01.2008 (Sonntag)

      ....vielleicht haben sie soviel zu tun, dass sie schon am WE arbeiten müssen....demnächst auch noch rund um die Uhr....hoffentlich übernehmen sie sich da nicht!!!! :laugh::O :laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 16:32:35
      Beitrag Nr. 343 ()
      Vielen Dank an die jenigen, die mir geschrieben haben - auch dass es nichts mehr zu schreiben gibt- :)

      Ja auffällig sind die Daten zum Zahlungseingang schon: 25.12.?? also 1. Weihnachtsfeiertag wars bei mir und dann hieße es weiter...

      ... und dann werden gerichtliche Schritte eingeleitet.

      Also dann werde ich demnächst wohl was gerichtliches von Magolino bekommen (wenn nicht alles heiße Luft war).

      Nochmals bitte:
      Gibt es hier jemanden von euch, dem schon zeitlich weitaus früher als Ende Dezember gerichtliche Schritte angedroht wurden und der trotzdem noch nicht ein gerichtliches Schreiben erhielt????

      Danke und LGe
      Avatar
      schrieb am 20.01.08 12:00:23
      Beitrag Nr. 344 ()
      Hallo,

      mir geht es genauso wie euch. Mein erstes Schreiben per Post (nach 2 oder 3 Emails) kam am 10.01.2008. Bisher noch keine gerichtlichen Schritte.

      Verständlicherweise schau ich mind. 1x im Monat hier herein, um mich im Voraus zu informieren, was mir noch bevorsteht. Aufgrund eurer Tipps habe ich bisher in keinster Weise reagiert.

      Anscheinend gab es die ersten Schreiben dieser Art erst 2006, soweit ich die 300 Beiträge hier durchforstet habe, hat aber niemals jemand Inkasso-Post oder Mahnbescheide erhalten. Sehe ich das richtig?

      Freundliche Grüße, Keitane
      Avatar
      schrieb am 21.01.08 22:01:29
      Beitrag Nr. 345 ()
      Hallo,

      wollte mich auch wieder melden.

      Meine 3. Mahnung kam zum einen per Email irgendwann im Dezember, zum anderen ("L E T Z T E M A H N U N G") per Post auch im Dezember, mit Stichtag Anfang Januar (3. oder so).

      Seitdem bisher nichts mehr.

      Überlege mir jetzt, eine T5F loszuschicken - einfach um denen noch mal Aufwand zu verursachen.

      Und zu einer Frage eines Users: Mir ist, auch nach intensiver Recherche im Internet, nirgendwo zu Gesicht bekommen, daß Magolino irgendwo die "Option" gerichtlicher Mahnbescheid gezogen hätte (die wissen, warum nicht!)

      Sie übergeben anscheinend noch nichtmal an ein (dann wäre es wohl angegliedert) "Inkasso". Aber selbst wenn, hätte die Inkasso-Mahnung nicht mehr zu bedeuten, als die Magolino-Mahnung.

      Sie ist einfach Spam, gegen den man eigentlich sogar vorgehen kann.
      Avatar
      schrieb am 24.01.08 06:50:05
      Beitrag Nr. 346 ()
      Hallo Zusammen, hatte mich schon ein wenig gefreut nichts mehr von denen zu hören, da ich noch vor Weihnachtenm per Mail die 3. und letzte Mahnung bekommen hatte, bis zum 5.1.08 zu zahlen, dann bis jetzt nichts mehr gehört, nun habe ich heute (23.1.08) auch die 3. Mahnung per Post von Mago bekommen, datiert vom 10.1.08, sollten wir innerhalb der Mahnfrist bis zum 22.1.08 keine Zahlungseingang verzeichnen, sehen wir uns gezwungen, gerichtliche Schritte einzuleiten.:mad:
      Avatar
      schrieb am 24.01.08 18:08:24
      Beitrag Nr. 347 ()
      Es gibt nichts zu melden weil Magolino nach der dritten mahnung nichts mehr von sich hören lässt :laugh::laugh::laugh:

      Welche grundlage hätten die auch für einen gerichtlichen mahnbescheid.....wie gesagt ich habe auf nichts von Magolino reagiert...und so würde ich es immer wieder machen :D
      Avatar
      schrieb am 24.01.08 18:15:00
      Beitrag Nr. 348 ()
      Avatar
      schrieb am 24.01.08 18:19:56
      Beitrag Nr. 349 ()
      Avatar
      schrieb am 30.01.08 09:55:26
      Beitrag Nr. 350 ()
      Hi,
      nach Androhung gerichtlicher Schritte im Dezember (falls die Zahlung nicht erfolgt) hat sich bis heute nichts neues ergeben. Weder als Mail (Spam) oder per Briefpost.
      Hoffe, dass es so bleibt!!!!
      LG
      Avatar
      schrieb am 31.01.08 12:16:47
      Beitrag Nr. 351 ()
      Bei Mago scheint der Fleischtopf leer zu sein. Er versucht eine neue Masche:
      Kundenmitteilung: Ihre Gewinnspieleintraege im Februar

      Meldung an Verbraucherzentrale und an den Provider sind raus.
      Avatar
      schrieb am 31.01.08 12:22:54
      Beitrag Nr. 352 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.224.861 von erftwalk am 31.01.08 12:16:47Genau die gleiche Mail habe ich heute auch bekommen:mad:
      Freue mich auf den August dann ist alles vorbei:D
      Avatar
      schrieb am 31.01.08 13:37:47
      Beitrag Nr. 353 ()
      Wieso im August, an Aschermittwoch ist alles vorbei. Alaaf
      Avatar
      schrieb am 31.01.08 13:42:05
      Beitrag Nr. 354 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.225.891 von erftwalk am 31.01.08 13:37:47Meinte mit Magolino:laugh:Dann ist Ruhe von denen
      Avatar
      schrieb am 31.01.08 15:49:17
      Beitrag Nr. 355 ()
      Was weißt, was ich nicht weiß?
      Avatar
      schrieb am 01.02.08 22:36:56
      Beitrag Nr. 356 ()
      Kundenmitteilung: Ihre Gewinnspieleintraege im Februar

      dto.
      Habe ebenfalls und zum ersten Mal seit dem Magolino Desaster (im September) so einen Winnerking Newsletter bekommen.

      Diesmal nahm ich mir die Freiheit heraus und habe zurück geantwortet, sofort Kundennummer zu löschen da ich kein Kunde bin und es zu unterlassen mir unaufgefodert Mails zu senden.
      (Bringt zwar nichts, aber versäumt habe ich auch nichts:p)

      LG
      Avatar
      schrieb am 04.02.08 13:18:49
      Beitrag Nr. 357 ()
      hallo!

      ich habe heute ein schreiben von magolino per post bekommen, ich soll ca 89 euro bezahlen, ... ich hab nie e-mails von magolino erhalten, die e-mail adresse, die magolino in ihrem schreiben angibt, ist nich meine adresse, klingt so ähnlich, aber ist nich meine und das schreiben ist an einem herrn gerichtet, ich bin aber ne frau, somit fühle ich mich nich betroffen :laugh: .. hab ja auch nie etwas von magolino bestellt
      was soll ich jetzt am besten tun, gar nichts oder ein böses schreiben schicken mit anwaltdrohung?

      lg
      Avatar
      schrieb am 04.02.08 14:19:37
      Beitrag Nr. 358 ()
      Am Besten gar nix tun.

      Die werden dir ein paar Mal schreiben, aber spätestens nach der 3. Mahnung mit Androhung von verschärften Maßnahmen ist Schluss.

      Ich habe übrigens die Briefe mit einem Aufkleber (SENDUNG UNERWÜNSCHT ZURÜCK ZUM ABSENDER) versehen und zurückgeschickt. Ich weiß also nicht mal was drinstand.

      Also, Ohren steif und abwarten.
      Avatar
      schrieb am 09.02.08 17:18:34
      Beitrag Nr. 359 ()
      Hallo zusammen,

      habe auch, wie so viele hier, den Februar-Newsletter bekommen - und mal eine T5F losgeschickt.

      Werde berichten, was daraus wird.

      Von Magolino-Seite Ruhe seit Dezember - bis halt auf diesen "Newsletter".

      Hat hier eigentlich schonmal jemand eine Abmahnung an solche "Firmen" geschickt?
      Avatar
      schrieb am 11.02.08 09:41:58
      Beitrag Nr. 360 ()
      Heute eingetroffen:
      Sehr geehrter Herr XXX XXX,

      herzlichen Dank für Ihre Nachricht! Welche Nachricht?

      Am 20.09.2007 hatten wir Ihnen ein exklusives Werbeangebot für unser digitales Winnerking-Eintragsservice und die kostenfreie Nutzung unseres Kundenbereichs während einer Probezeit per Email zukommen lassen. Sie erhielten das Angebot unseren sonst kostenpflichtigen Kundenbereich für die Probezeit von 14 Tagen kostenfrei in Anspruch nehmen zu können um die jeweils aktuelle Ausgabe unseres Magazins jederzeit auf "Herz und Nieren" testen zu können.

      Die ausführliche Widerrufsbelehrung, die wir Ihnen unten beigefügt haben, wurde Ihnen erstmals in unserem Werbeangebot ordnungsgemäß vermittelt, so dass Sie sich über Ihre Verpflichtung in diesem Angebot informieren konnten.

      Durch Klick in unserem Werbeangebot (Werbeemail) haben Sie Ihren Zugang zu Ihrem persönlichen Kundenbereich aktiviert und durften somit für die Probezeit kostenfrei Ihr Magazin jederzeit aus diesem Bereich herunterladen. Das Datum und die Uhrzeit ihrer aktiven Angebotsannahme haben wir bei uns gespeichert. Sollte Ihnen unser Magazin tatsächlich nicht zusagen hatten Sie nun innerhalb der Frist jederzeit die Möglichkeit das Angebot zu widerrufen. Die Möglichkeiten (z.B. per Email, Post, Fax, Telefon) dazu konnten Sie der Widerrufsbelehrung, den Sie diesmal wiederholt im Kundenbereich wiedergefunden haben, entnehmen.

      "Widerrufsbelehrung: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Ersteintritt in den Kundenbereich ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder Email) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Magolino GmbH, Richard-Wagner-Str.2, 91054 Erlangen. Nach Ablauf von zwei Wochen gehen wir davon aus, dass Sie unser Angebot auch weiterhin in Anspruch nehmen möchten. Ihr Abonnement verlängert sich dann automatisch um 12 Monate, für monatlich nur 7.49 Euro (=89.88 Euro)."

      Als kleine Gedächtnisstütze haben wir Ihnen hier unser Werbeangebot (>> hier klicken) mit unserem Probeangebot und die Einstiegsseite für Ihren persönlichen Kundenbereich (>> hier klicken) exemplarisch verlinkt.

      Zeitgleich mit Ihrem Ersteintritt in Ihren Kundenbereich, der mit der Angebotsannahme erfolgte, haben wir Ihnen eine Bestätigungsemail mit beiliegender Ausgabe des aktuellen Magazins sowie Ihrer Zugangsdaten zukommen lassen. Um den kostenpflichtigen Charakter unseres Angebots nach der Probezeit hervorzuheben und die Widerrufsfrist erneut in Erinnerung zu rufen haben wir Ihnen diesmal zum dritten mal die komplette Widerrufsbelehrung in Textform beigelegt, sodass von Ihrer Seite sogar zur Erinnerung ein Ausdruck möglich gewesen wäre.

      Wie Sie feststellen können ist im Rahmen unseres Angebots eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung sichtbar und der Fairness halber sogar mehrfach erfolgt. Ihre Angebotsannahme erfolgte unter Einsicht und Einverständnis der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung. Die 14 tägige Widerrufsfrist beginnt mit der ersten Belehrung, also ab dem Zeitpunkt Ihrer Angebotsannahme in unserem Werbeangebot. Innerhalb dieser Frist konnten Sie uns jederzeit Ihren Widerruf schriftlich ohne Angabe von Gründen zukommen lassen: "..ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder Email).." und "..Der Widerruf ist zu richten an: Magolino GmbH, Richard-Wagner-Str.2, 91054 Erlangen..". Nach Ablauf der Widerrufsfrist sind wir der Überzeugung, dass Sie weiterhin Interesse an unserem Produkt haben und verlängern die kostenlose Probephase in ein kostenpflichtiges Abonnement unseres Angebots "..Nach Ablauf von zwei Wochen gehen wir davon aus, dass Sie unser Angebot auch weiterhin in Anspruch nehmen möchten. Ihr Abonnement verlängert sich dann automatisch um 12 Monate, für monatlich nur 7.49 Euro (=89.88 Euro)..".

      Gemäß unserer Angebotsunterbreitung unter Berücksichtigung einer, gemäß den geltenden Gesetzen, ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung mit Preisinformation und Ihrer Annahme unseres Probeangebots liegt unmissverständlich ein Vertrag vor und wir müssen auf eine Zahlung des daraus resultierenden Beitrags für unsere Leistung bestehen.

      Ergänzend können Sie natürlich auch unsere Teilnahmebedingungen unter http://www.magolino.de/tb" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.magolino.de/tb und unsere Datenschutzerklärung unter http://www.magolino.de/datenschutz.html" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.magolino.de/datenschutz.html nachlesen.

      Ihr Kundenservice
      http://www.magolino.de

      Die können es nicht lassen.
      Avatar
      schrieb am 11.02.08 13:46:57
      Beitrag Nr. 361 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.327.134 von erftwalk am 11.02.08 09:41:58Hallo!
      das wurde mir heute geschickt:


      L E T Z T E M A H N U N G

      Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxxxx,

      aus dem zustande gekommenen Vertrag vom 09.08.2007 ergibt sich eine Forderung, die von Ihnen bis heute nicht beglichen wurde. Auf unsere Rechnung vom 24.08.2007 (Rechnungsnummer R-2007-19742) haben Sie ebenso wenig eine Zahlung geleistet, wie auf unsere erste Mahnung vom 01.10.2007 und zweite Mahnung vom 18.10.2007 und dritte Mahnung vom 05.11.2007.

      Da Sie sich seit der ersten Mahnung im Zahlungsverzug befinden, haben Sie den Verzugsschaden (§§ 280I, II, 286 BGB) zu ersetzen. Dazu zählen laufende Verzugszinsen, Rechtsanwaltsgebühren, Auslagen des Rechtsanwalts, Gerichtsgebühren sowie Vollstreckungskosten.

      Kosten bei Mahnbescheid und Vollstreckung:
      Forderung
      104.88 €
      + Gerichtsgebühren
      23.00 €
      + Rechtsanwaltsgebühren (Nr. 3305, 3308 VV-RVG)
      25.00 €
      + Auslagen Rechtsanwalt (Nr. 7002, VV-RVG)
      5.00 €
      + Vollstreckung
      15.00 €
      Gesamtforderung
      172.88 €

      Um das drohende Forderungsszenario zu vermeiden, werden Sie hiermit letztmalig aufgefordert, den offenen Gesamtbetrag von 104.88 Euro bis spätestens zum 27.02.2008 zu überweisen. Sollte diese Zahlung nicht, nicht fristgerecht oder aber nicht vollständig eingehen, wird die Angelegenheit endgültig und ohne weitere Diskussion zur gerichtlichen Durchsetzung an das entsprechende Amt übergeben werden. Wir weisen Sie erneut darauf hin, dass dadurch erhebliche Kosten auf Sie zukommen können.
      Vertragsgemäß erlauben wir uns für die Laufzeit Ihres Abonnements wie folgt zu berechnen:
      RECHNUNGSDUPLIKAT
      Produkt: Winnerking-Eintragsservice
      Rechnungsdatum: 24.08.2007
      Rechnungsnr. R- 2007-19742
      Laufzeit: 12 Monate
      Kundennummer: K-xxxxxx
      Abojahresgebühr: 104.88 € (inkl. 15,00 € Mahngebühr)
      Zahlungsziel: bis zum 27.02.2008
      Verwendungszweck: MAGOLINO K-xxxxxxx
      Bankverbindung
      Inhaber: Magolino GmbH
      Kontonummer: xxxxx
      BLZ: xxxxxxx
      Kreditinstitut: Deutsche Bank PGK AG
      Für Überweisungen aus dem Ausland:
      IBAN: DE54760700240748468600
      BIC/SWIFT-Code: DEUTDEDB763
      SPAREN SIE JETZT 5 EURO indem Sie bequem an unserer sicheren Online-Zahlung:
      >>Hier geht es weiter zur sicheren Onlinezahlung!

      Sicherlich liegt es nicht in Ihrem Interesse zukünftig als zahlungsunfähig geführt zu werden. Die Konsequenzen?

      * Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid
      * Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
      * Pfändung Ihrer Bezüge (auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen)
      * Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
      * Eintrag in Schuldnerverzeichnisse

      Bitte beachten Sie, dass wir Zahlungseingänge nur bis zum 11.02.2008 berücksichtigen konnten. Sollten Sie zwischenzeitlich bezahlt haben, beachten Sie bitte dieses Schreiben als gegenstandslos.
      Sofern Sie Fragen zu Ihrer Rechnung haben kontaktieren Sie uns einfach über Ihren persönlichen Kundenbereich.
      Viel Erfolg wünscht

      Ihr Kundenservice
      http://www.magolino.de


      KONTAKT UND IMPRESSUM

      Magolino.de ist ein Service der: Magolino GmbH - Richard-Wagner-Str. 2 - 91054 Erlangen
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      HINWEIS
      Sie hatten unser Werbeangebot für einen Probezugang zum Kundenbereich unseres Dienstes für die Dauer von 14 Tagen unter Hinweis auf Widerrufsfrist und Teilnahmebedingungen angenommen. Die Widerrufsbelehrung und Preisinformation erfolgte ordnungsgemäß und wiederholt gemäß der geltenden Rechtsprechung und wurde um eine Bestätigung erweitert. Innerhalb der Probezeit von 14 Tagen haben Sie einer weiteren Nutzung des Kundenbereichs und somit der weiteren Inanspruchnahme unseres Dienstes nicht widersprochen. Nach dem Ablauf der Probezeit wurde Ihr kostenloses Probeabonnement gemäß den von Ihnen zur Kenntnis genommenen Belehrung und Teilnahmebedingungen in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt. Entsprechend des damit in Kraft getretenen Vertrages besteht nunmehr ein zwölfmonatiges Abonnement, für das wir unsere Leistung erbringen. Unser Dienst steht Ihnen monatlich in Ihrem persönlichen Kundenbereich zu Ihrer Verfügung. Eine Kontrolle Ihrer Inanspruchnahme unseres Dienstes entzieht sich unserer Verantwortung und ist nicht Gegenstand des Vertrages. Ein Widerruf ist nach dem Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen, die mit dem Tag Ihrer Angebotsannahme per Klick in unserem Werbeangebot beginnt, leider nicht mehr möglich. Ihr Widerruf kann aber gerne als Kündigung aufgenommen werden.

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      Avatar
      schrieb am 11.02.08 14:46:44
      Beitrag Nr. 362 ()
      Genau das Gleiche kam bei mir vor ca. 2 Stunden auch an.
      Avatar
      schrieb am 11.02.08 17:14:02
      Beitrag Nr. 363 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.330.265 von erftwalk am 11.02.08 14:46:44War heute nochmal bei der Verbraucherzentrale,sie sagten mir nochmal ignorieren
      Avatar
      schrieb am 11.02.08 19:07:19
      Beitrag Nr. 364 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.332.194 von chris1980 am 11.02.08 17:14:02Das hatte ich auch vor. Oder denkst du, ich würde jetzt zahlen? Nein, einfach Ohren steif und durch.
      Avatar
      schrieb am 11.02.08 22:28:24
      Beitrag Nr. 365 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.333.577 von erftwalk am 11.02.08 19:07:19ich werde auch nicht zahlen,nur ist Unverschämt das man sich von so einer Firma Unterdruck lassen lässt.Was die fürn Schrott schreiben:mad: Werde im August die korken knallen lassen.
      Gute Nacht:):laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 08:57:41
      Beitrag Nr. 366 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.319.898 von Joadebre am 09.02.08 17:18:34Hallo Joadebre,
      was bitte ist eine T5F ?

      Und deine Frage
      "Hat hier eigentlich schonmal jemand eine Abmahnung an solche "Firmen" geschickt? "
      kann ich für mich beneinen.

      Seit der dritten Mahnung (die ich mehrmals erhielt) tut sich bei mir nichts mehr neues (Bis auf den Februar-Newsletter)

      LG
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 09:49:12
      Beitrag Nr. 367 ()
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 19:09:09
      Beitrag Nr. 368 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.338.010 von NATALY am 12.02.08 09:49:12Schon mal aufgefallen,das sie ihren tollen Texten die sie verschicken.Kein Deutsch vorhanden ist:laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.02.08 14:56:55
      Beitrag Nr. 369 ()
      Hallo Zusammen, auch bei mir ist nun die letzte Mahnung per Mail gekommen mit Zusammenstellung der Mahnkosten usw. ..wie schon bereits erwähnt. Wünsche Euch einen schönen Tag. :confused:
      Avatar
      schrieb am 15.02.08 10:24:21
      Beitrag Nr. 370 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.042.697 von tweety2080 am 14.01.08 16:32:33Hallo zusammen,
      nun ist meine Sammlung auch perfekt: gestern kam die 3. Mahnung per Post. Per E-Mail war sie ja schon lange da (24.01.) aber der Inhalt ist ja der gleiche:
      ...Wir konnten zu unserer Rechnung keinen Zahlungseingang feststellen und haben Sie darauf hingewiesen, dass die Angelegenheit unserem Rechtsbeistand übergeben wurde und eine gerichtliche Klage bevorsteht. Eine Klage zieht weitere finanzielle Konsequenzen nach sich. Wir sind sicher, dass auch Sie an einer außergerichtlichen Erledigung interessiert sind und weiteren Aufwand und Kosten vermeiden möchten. Überweisen deshalb unverzüglich! Sollten wir innerhalb der Mahnfrist bis zum 09.02.2008 keinen Zahlungseingang verzeichnen, sehen wir uns gezwungen, gerichtliche Schritte einzuleiten...
      Naja mal abwarten was jetzt kommt, die Zahlungsfristen sind ja schon wieder abgelaufen... :eek:
      Avatar
      schrieb am 15.02.08 16:07:55
      Beitrag Nr. 371 ()
      Schaut mal hier:
      http://www.antispam.de/forum/showthread.php?p=140640#post140…

      Bitte alle von Magolino erhaltenen Mails hierhin weiterleiten: abuse@1und1.de
      Avatar
      schrieb am 18.02.08 10:00:15
      Beitrag Nr. 372 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.382.723 von erftwalk am 15.02.08 16:07:55Schon erledigt....mal schaun ob´s was bringt... :mad:
      Avatar
      schrieb am 18.02.08 13:50:38
      Beitrag Nr. 373 ()
      Heute ist mal wieder ein Brief aus der Richard-Wagner-Str. in Erlangen eingetroffen. Er geht, wie immer, ungeöffnet zurück.
      Avatar
      schrieb am 19.02.08 14:53:58
      Beitrag Nr. 374 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.400.709 von erftwalk am 18.02.08 13:50:38Habe heute habe ich auch wieder mal ein Brief von den Köppen bekommen,da steht bis zum 21.02 überweisen ,in der mail steht 27.02.:mad:
      Avatar
      schrieb am 20.02.08 20:02:53
      Beitrag Nr. 375 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.382.723 von erftwalk am 15.02.08 16:07:55Hallo zusammen ich bin auch ein Opfer dieser Firma. Nervt seid Mai 2006. Habe jetzt auch die letzte Mahnung bekommen. Ich bin gespannt was noch kommt.

      Noch eine Frage: wer oder was ist abuse1und1.de?
      Avatar
      schrieb am 20.02.08 20:05:55
      Beitrag Nr. 376 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.428.253 von parana15 am 20.02.08 20:02:53hab mich vertippt, muß heißen 2007.
      mfg parana
      Avatar
      schrieb am 20.02.08 22:11:58
      Beitrag Nr. 377 ()
      Das ist die Mail-Adresse von 1&1, zu der auch Schlund gehört, bei der man sich über Missbrauch u. ä. beschweren kann.Eine abuse-Adresse hat eigentlich jeder Hoster.
      Avatar
      schrieb am 21.02.08 19:35:11
      Beitrag Nr. 378 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.429.899 von erftwalk am 20.02.08 22:11:58Hallo erftwalk, vielen Dank für die Aufklärung.

      parana
      Avatar
      schrieb am 21.02.08 19:46:15
      Beitrag Nr. 379 ()
      Interessant ist, dass von den vielen Postern bisher kein einziger berichtet hat, dass Magolino seine Forderungen gerichtlich geltend gemacht hat.
      Avatar
      schrieb am 22.02.08 11:17:21
      Beitrag Nr. 380 ()
      Hallo habe nun vor 2 Wochen per Mail die 3. und letzte Manhnung bekommen und nun auch noch per Post dasselbe, mit dem Unterschied, im bis am 27.2.08 zu bez. ist und im Brief per Post stand bis am 21.2.08, das wäre ja wohl gestern gewesen.
      Hat jemand nach der 3. und letzen Mahnung noch etwas bekommen ein Inkasso oder sonstiges, um eine Antwort von Euch wäre ich froh. Danke. Gruss Tanzgirl:mad:
      Avatar
      schrieb am 22.02.08 15:17:15
      Beitrag Nr. 381 ()
      Ja, ich habe tatsächlich vor ein paar Tagen noch mal was bekommen und das nach mehrmaliger 3. Mahnung per Briefpost und Mails.

      Diesmal wieder allerletzte Aufforderung zur Zahlung vor der gerichtlichen Instanz. Mittlerweile ca. 175,00 Euro!

      Wie oft schrieben die das noch ?????, jedenfalls gibt es freiwillig keinen Cent von mir.
      Avatar
      schrieb am 26.02.08 13:55:49
      Beitrag Nr. 382 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.377.947 von tweety2080 am 15.02.08 10:24:21Hallöchen,
      meine Sammlung wird auch immer größer...gestern kam die Letzte Mahnung per E-mail:

      Sehr geehrte Frau ...,
      aus dem zustande gekommenen Vertrag vom 26.10.2007 ergibt sich eine Forderung, die von Ihnen bis heute nicht beglichen wurde. Auf unsere Rechnung vom 12.11.2007 haben Sie ebenso wenig eine Zahlung geleistet, wie auf unsere erste Mahnung vom 17.12.2007 und zweite Mahnung vom 07.01.2008 und dritte Mahnung vom 24.01.2008.
      Da Sie sich seit der ersten Mahnung im Zahlungsverzug befinden, haben Sie den Verzugsschaden (§§ 280I, II, 286 BGB) zu ersetzen. Dazu zählen laufende Verzugszinsen, Rechtsanwaltsgebühren, Auslagen des Rechtsanwalts, Gerichtsgebühren sowie Vollstreckungskosten.
      Kosten bei Mahnbescheid und Vollstreckung:
      Forderung 104.88 €
      + Gerichtsgebühren 23.00 €
      + Rechtsanwaltsgebühren (Nr. 3305, 3308 VV-RVG) 25.00 €
      + Auslagen Rechtsanwalt (Nr. 7002, VV-RVG) 5.00 €
      + Vollstreckung 15.00 €
      -------------------------
      Gesamtforderung 172.88 €

      Um das drohende Forderungsszenario zu vermeiden, werden Sie hiermit letztmalig aufgefordert, den offenen Gesamtbetrag von 104.88 Euro bis spätestens zum 12.03.2008 zu überweisen. Sollte diese Zahlung nicht, nicht fristgerecht oder aber nicht vollständig eingehen, wird die Angelegenheit endgültig und ohne weitere Diskussion zur gerichtlichen Durchsetzung an das entsprechende Amt übergeben werden. Wir weisen Sie erneut darauf hin, dass dadurch erhebliche Kosten auf Sie zukommen können.
      Sicherlich liegt es nicht in Ihrem Interesse zukünftig als zahlungsunfähig geführt zu werden. Die Konsequenzen?
      Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid
      Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
      Pfändung Ihrer Bezüge (auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen)
      Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
      Eintrag in Schuldnerverzeichnisse

      Naja hört sich böse an...aber nicht einschüchtern lassen!!!! :mad:
      Avatar
      schrieb am 26.02.08 15:16:27
      Beitrag Nr. 383 ()
      Wenn ihr euch mit der Magolino gmbh mal ohne den Kostendruck der Hotline unterhalten wollt, dann schreibt mir eine Privatnachricht. Dann kann ich euch die normale Nummer zukommen lassen, welche sich hinter der 01805 verbirgt :).
      Avatar
      schrieb am 26.02.08 18:15:46
      Beitrag Nr. 384 ()
      Hallo sleepn,

      warum sollte ich mich überhaupt mit diesen (nein, das Wort lasse ich weg) unterhalten? Habe die Kette der Mails, wie dein Vorredner auch, bereits hinter mir.

      Am Sonntag habe ich mich beim Wandern mit einem RA über das Thema unterhalten. Ein Anwalt mit Themenschwerpunkt "Vertragsrecht". Er rät: nichts unternehmen, keine Mail beantworten, keinen Brief schreiben, nicht anrufen und, last but not least, nix zahlen. Die haben überhaupt keine Chance, ihre Forderung gerichtlich durchzusetzen. Das Einzige, worauf man achten muss, für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass die einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken, diesem durch Ankreuzen widersprechen.

      Ohren steif und durch.
      Avatar
      schrieb am 28.02.08 14:32:45
      Beitrag Nr. 385 ()
      Hallo zusammen,

      so mich hat es auch erwischt :mad: Heute die erste Mahnung im Briefkasten. Ich habe hier nie etwas bestellt an keinem Gewinnspiel teilgenommen und auch keine Email bestätigt. Kann doch nicht wahr sein :mad:
      Avatar
      schrieb am 28.02.08 14:40:25
      Beitrag Nr. 386 ()
      Habe einen interessanten Link gefunden.

      http://de.youtube.com/view_play_list?p=879C6ACF7AFB6090
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 22:01:57
      Beitrag Nr. 387 ()
      Schönes sympathisches Video.

      Ich halte es bisher so: Ich mache gar nichts. Ich öffne die Briefe nichtmal. Nur aufbewahrt habe ich sie bisher.
      Avatar
      schrieb am 13.03.08 07:41:57
      Beitrag Nr. 388 ()
      Hallo, ich habe das gleiche Problem, habe Anfang Jänner eine Rechnung bekommen für einen Vertrag den ich anscheinend im November 07 abgeschlossen habe. Nur kann ich mich nicht daran erinnern :confused:

      Aber im Gegensatz zu den meisten hier habe ich zu dieser Zeit wirklich an Gewinnspielen teil genommen-aber immer die AGB's gelesen und da stand nie etwas von zahlen.

      Auch bin ich auf Ihrer Internetseite gewesen-aber erst nach der Mail mit der Rechnung und das war mein Ersteintritt- da steht ja der Widerruf ist frühestens ab Ersteintritt in den Kundenbereich gültig.

      Wollte dann per Mail wissen was ich da eigentlich per Mail bestellt habe, die Antworten waren immer nur weitere Mahnungen,wobei der Betrag nach jeder Mail höher wird, Briefe habe ich auch bekommen aber gleich weggeschmissen.

      Jetzt habe ich TROTTEL eine Ratenzahlung vereinbart, die beginnt ab 1.4.

      Was soll ich jetzt machen???????

      Achja, ich wohne in Österreich aber ich schätze dies gilt auch hier-wenns überhaupt gilt
      Avatar
      schrieb am 14.03.08 07:20:00
      Beitrag Nr. 389 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.626.145 von dana77 am 13.03.08 07:41:57"Was soll ich jetzt machen???????"

      Ist die Rechnung auch von Magolino? Wenn ja:

      Der Rechnung und damit auch der Ratenzahlung 1x Widersprechen (Standardbrief reicht).

      Keinen einzigen Cent überweisen oder sonstwie bezahlen.

      Wenn nicht von Magolino: herausfinden, ob Derivat dieses "Geschäftsmodells" (einfach mal in Google eingeben). Wenn Derivat, wie oben verfahren.
      Avatar
      schrieb am 15.03.08 20:08:59
      Beitrag Nr. 390 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.626.145 von dana77 am 13.03.08 07:41:57Hallo dana77,

      bin zwar kein Jurist, aber habe ein bisschen was in der Richtung mitbekommen:

      Eine Ratenzahlung zu vereinbaren könnte man - nach deutschen Recht - wohl als Schuldanerkennung auslegen. Aber da du in Österreich lebst, werden die dich wohl nicht vor den Kadi schleppen, ist für die vermutlich viel zu umständlich, ausländische Anwälte einzuschalten.

      Die Schreiben die du dummerweise weggeworfen hast, (dein 2. Fehler!): stammten die aus Deutschland (kannste vermutlich vergessen) oder von einem österreichischen Anwalt?

      Grüße, billy-the-kid
      Avatar
      schrieb am 19.03.08 13:11:08
      Beitrag Nr. 391 ()
      Hallo nochmal,

      die Briefe waren aus Deutschland und nur von Magolino-keinem Anwalt.
      Wie ich die erste Rechnung erhalten habe,habe ich sofort per Mail das sogenannte Abo gekündigt- mit der Antwort das es zu spät ist.
      Avatar
      schrieb am 19.03.08 21:05:37
      Beitrag Nr. 392 ()
      Hallo,
      ich habe mittlerweile meine 2. Mahnung erhalten und bis jetzt überhaupt noch nicht reagiert. Ich denke wenn man kündigt ist dies doch ein Eingeständnis, daß man die Mitgliedschaft aktzeptiert hat - oder ?

      MfG

      Klaus
      Avatar
      schrieb am 20.03.08 09:04:39
      Beitrag Nr. 393 ()
      Also nochmal:

      warum sollte man sich überhaupt mit diesen (nein, das Wort lasse ich weg) unterhalten? Habe die Kette der Mails, wie dein Vorredner auch, bereits hinter mir.

      Vor Kurzem habe ich mich beim Wandern mit einem RA über das Thema unterhalten. Ein Anwalt mit Themenschwerpunkt "Vertragsrecht". Er rät: nichts unternehmen, keine Mail beantworten, keinen Brief schreiben, nicht anrufen und, last but not least, nix zahlen. Die haben überhaupt keine Chance, ihre Forderung gerichtlich durchzusetzen. Das Einzige, worauf man achten muss, für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass die einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken, diesem durch Ankreuzen widersprechen.

      Ohren steif und durch.
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 13:07:54
      Beitrag Nr. 394 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.684.110 von dana77 am 19.03.08 13:11:08Hallo dana77,


      habe mir mal den Link von Wasservogel angesehen (Posting 354). Im letzten Video wird Zustimmung zu Ratenzahlung als "ganz böser Fehler" bezeichnet, da hiermit ein Vertrag begründet werde. Aber: dies gilt nach deutschem Recht. Ob dies auch nach österreichischem Recht gilt, und ob du damit rechnen musst, dass die im Ausland Forderungen eintreiben, ist noch die Frage (insbesondere letzteres glaube ich eher nicht, die können ja nicht überall eine Struktur mit willfährigen Anwälten aufbauen). In Deutschland müsstest du nun wohl damit rechnen, dass irgendwann dein Gehalt gepfändet wird.

      Halt die Ohren steif!

      Grüße, billy-the-kid
      Avatar
      schrieb am 23.03.08 20:57:25
      Beitrag Nr. 395 ()
      Also, sie schicken immer mal wieder Briefe und Emails a la "allerletzte Mahnung" und drohen mit total hohen Kosten. Das geht so seit November. Bisher habe ich gar nicht reagiert und werde dies auch weiterhin nicht machen. Vielen Dank für eure Tipps!
      Avatar
      schrieb am 26.03.08 11:17:06
      Beitrag Nr. 396 ()
      Hallo, danke euch allen für eure Hilfe, habe mich jetzt an den Online-Ombudmann gewendet und einen Brief erhalten den ich eingeschrieben an diese 'nette' Firma weiterschicken soll. Mir wurde auch geraten nichts zu zahlen und das ich nicht weiter auf die folgenden Briefe reagieren brauche.

      Dana
      Avatar
      schrieb am 28.03.08 18:59:58
      Beitrag Nr. 397 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.727.263 von dana77 am 26.03.08 11:17:06Mago hat wieder gemailt. Habe sofort einen T5F an Schlund und Beschwerde zur Verbraucherzentrale geschickt.
      Avatar
      schrieb am 29.03.08 00:06:15
      Beitrag Nr. 398 ()
      Meine Email-Addy wurde auch wieder zugespamt.

      Kannst du mal posten, wohin du das genau schickst (Beschwerde, T5F an Schlund), damit man die Beschwerden bündeln kann?

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 29.03.08 14:38:21
      Beitrag Nr. 399 ()
      Den Abuse-Report mit Header der Mail und als Anhang den T5F habe ich hierhin geschickt:
      abuse@schlund.de <abuse@schlund.de>

      Für die Beschwerde habe ich das Formular benutzt:
      http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinwei…

      Außerdem habe ich die Mail an die Wettbewerbszentrale weitergeleitet.
      mail@wettbewerbszentrale.de <mail@wettbewerbszentrale.de>
      Avatar
      schrieb am 05.04.08 00:08:11
      Beitrag Nr. 400 ()
      Magolino hat mal wieder gespamt bei mir...

      "Sehr geehrter Herr XYZ,

      herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

      Aus den uns vorliegenden technischen Daten ergibt sich, dass Sie unseren Dienst in Anspruch genommen haben. Am 23.09.2007 wurde das Winnerking-Eintragsservice nach ausdrücklichem Hinweis auf den Umstand, dass nach Ablauf der Probezeit ein Abonnement entstehen würde, abgerufen. Details dazu erfahren Sie in Ihrem Kundenbereich."

      Merkwürdig - ich habe gar nichts geschrieben, weder per Mail, Brief, oder sonstwie - die T5F liegst schon X Wochen zurück, und darauf hatte ich schon Antwort (Nichtssagende, man hätte ja einen "Vertrag" - wie hier bereits im Forum gepostet).

      Liebe Leute, tut mir einen Gefallen:

      Was auch immer Magolino schreibt: ZAHLT NICHT. NIEMAND!

      Grüssle
      Avatar
      schrieb am 13.04.08 15:27:43
      Beitrag Nr. 401 ()
      http://www.vz-nrw.de/UNIQ120808918103457/link308612A.html

      Internet-Abzocke: Angebote mit versteckten Kosten
      Im Internet locken Seiten mit Model-Casting und Drogen-Infos, andere verheißen Daten über früheres Leben und die eigene Wiedergeburt, und weitere ködern mit Hausaufgabendiensten, Softwareprogrammen, Intelligenztests und einer stattlichen Anzahl verfügbarer SMS: Mit solch vermeintlich kostenlosen Web-Angeboten ziehen zweifelhafte Firmen neugierigen Nutzern – in erster Linie Jugendlichen – das Geld aus der Tasche. Dabei bedienen sich manche auch Internetadressen, die weitgehend identisch sind mit denen seriöser Institutionen. Beispiel: „www.berufs-wahl.de“ unterscheidet sich allein durch den Bindestrich von "www.berufswahl.de", der offiziellen Plattform der Bundesagentur für Arbeit zur Studien- und Berufswahl.

      * Abzocke lauert im Kleingedruckten: Um die Informationen zu erhalten, sollen die Interessenten zunächst neben persönlichen Daten wie Alter und Geschlecht auch Name, Anschrift und E-Mail angeben. Dass für den vermeintlichen Service Kosten von 30 bis 200 Euro anfallen, verschweigen die Firmen gern bei der Vorstellung des Angebots. Auf die tückische Preisklausel stößt zumeist nur der, der den Button "Allgemeine Geschäftsbedingungen" anklickt und das Kleingedruckte liest.
      * Widerrufsrecht: Wer auf eine dieser Offerten hereingefallen ist, kann in vielen Fällen von seinem zweiwöchigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Bei Minderjährigen ist ein abgeschlossener Vertrag ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten unwirksam.
      * Rechnungen nicht zahlen: Die Verbraucherzentrale rät, unberechtigte Forderungen schriftlich abzuwehren. Auch wer bei einer solchen Forderung einen 'gerichtlicher Mahnbescheid' mit Zustellungsurkunde erhält, sollte sich auf keinen Fall einschüchtern lassen. Allerdings muss man sofort reagieren und innerhalb von 14 Tagen der Geldforderung auf dem beigefügten Widerspruchsformular offiziell widersprechen.


      Einen Musterbief, um sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren, finden Sie hier.

      Um zwielichtigen Internet-Anbietern ins üble Handwerk zu pfuschen, haben die Verbraucherzentrale NRW und die Initiative "klicksafe" die wichtigsten Tricks und Tipps zu den Abzockmethoden in dem kostenlosen Faltblatt Erst durchblicken – dann anklicken zusammengestellt, das Sie in Schwarz-Weiß-Druck oder in Farbdruck downloaden können. "Klicksafe“ ist ein Projekt im Rahmen des „Safer Internet Programme“ der Europäischen Union. Dessen Aktivitäten werden unter anderem auch von der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) koordiniert.
      Avatar
      schrieb am 14.04.08 09:23:51
      Beitrag Nr. 402 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.875.048 von mythbuster am 13.04.08 15:27:43aus einem newsletter, aber wie hier schon oft geschrieben wurde,

      nicht bezahlen!!!!!!!!!;)


      Hallo, liebe Leser,

      massenhaft Mahnungen erhalten zur Zeit Verbraucher in Baden-Württemberg von der Anwältin Katja Günther aus München. Darin fordert sie Verbraucher auf, innerhalb von zehn Tagen die Rechnung eines Internetanbieters zu begleichen. Begründet wird die Forderung mit einem nicht bezahlten Dienstleistungsvertrag im Internet. Zusätzlicher Druck wird in dem Schreiben durch einen Hinweis auf einen möglichen Eintrag bei der Schufa ausgeübt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät, sich durch die Mahnung nicht einschüchtern zu lassen und sich zu wehren.

      Vermeintlich harmlose Anmeldungen auf Internetseiten enden häufig mit einer bösen Überraschung: Dubiose Anbieter schicken kurz danach Rechnungen, in denen ein Vertragsabschluss behauptet wird. In den meisten Fällen ist aber dabei überhaupt kein gültiger Vertrag zustande gekommen. Dennoch lassen unseriöse Anbieter nichts unversucht, um Surfer zur Zahlung zu bewegen. Derzeit fallen der Verbraucherzentrale die massenhaft versandten Schreiben einer Anwältin aus München auf, die Nutzer von Internetseiten zur Routenplanung, zu Gedichten, zur Berufswahl oder zur Hausaufgabenhilfe von Anbietern wie NetContent Ltd. und Online Service Ltd. mit ihren Schreiben massiv unter Druck setzt.

      Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale: „Betroffene sollten sich durch das Mahnschreiben aus München nicht einschüchtern lassen. Keine der uns bisher vorliegenden Unterlagen belegen einen gültigen Vertragsabschluss. Daher sehen wir keine Zahlungspflicht. Auch vom Hinweis auf einen Schufa-Eintrag muss man sich nicht einschüchtern lassen. Gegen einen unberechtigten Eintrag könnten sich Verbraucher auch rechtlich wehren.“

      Die Verbraucherzentrale bietet Betroffenen Unterstützung und einen Musterbrief an. Wer montags bis donnerstags zwischen 10 und 18 Uhr beim Beratungstelefon unter der 0900-1-77 444 1 (1,75 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, aus den Mobilfunknetzen höhere Preise möglich) anruft, bekommt ihn ohne weitere Kosten zugeschickt.

      Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit unserem heutigen Newsletter.

      Mit verbraucherfreundlichem Gruß

      Torsten Kieslich
      Avatar
      schrieb am 21.04.08 11:38:27
      Beitrag Nr. 403 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.477.574 von tweety2080 am 26.02.08 13:55:49Hallöchen...
      nach fast 2 Monaten meld ich mich auch mal wieder...Grund: ich hab seitdem nicht wieder von Mago gehört. Meine letzte Zahlungsfrist lief am 12.03. ab und bisher gab´s noch keine weiteren Aktivitäten von Mago...soll jetzt endlich wieder Ruhe sein?!?!?! *bloß nicht zu laut schreien!* :cry:
      Avatar
      schrieb am 26.04.08 19:06:23
      Beitrag Nr. 404 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.877.262 von mythbuster am 14.04.08 09:23:51Also ich denke langsam gibts keine leute mehr die hier drauf reinfallen und bezahlen :D
      Avatar
      schrieb am 26.04.08 19:31:18
      Beitrag Nr. 405 ()
      Jetzt wird bei Magolino was neues versucht .... da wird fett mit "Magolino Games: Kostenlose Online Spiele" geworben!


      Also vorsicht :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 29.04.08 11:14:58
      Beitrag Nr. 406 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.978.632 von ZockerFreak am 26.04.08 19:06:23hoffentlich, leider lohnt sich diese abzocke schon, wenn ein geringer prozentsatz sich ins bockshorn jagen läßt und bezahlt. :(

      gegen die anwältin katja g. wird jedenfalls von der staatsanwaltschaft ermittelt :cool: hoffentlich muß die sich dann einen anderen beruf suchen..
      Avatar
      schrieb am 20.05.08 16:44:35
      Beitrag Nr. 407 ()
      Hallo,

      ist ja schon lange nichts mehr neues geschrieben worden.
      Vll. liegt es daran - so wie bei mir - dass die endlich aufgegeben haben. Dürfte seit ungefähr 3 Monaten nichts mehr gehört, gelesen haben.

      Nochmals für alle die unsicher sind:
      Auf nichts reagieren, ausser auf die Widerspruchsfrist und die sofortige Kündigung die fälschlicherweise von Magolino angenommen wurde. (oder so ähnlich) und das per Einschreiben mit Rückschein!!!

      Wünsche euch viel Glück,
      scheint dass es bei mir geholfen hat :yawn:
      Avatar
      schrieb am 28.05.08 17:12:26
      Beitrag Nr. 408 ()
      moin zocker freak scheene grüsse magolino die leutz sind auch meine freunde was kamm bei dir raus zahle auch nichts warum auch bei mir kamm die letzte mahnung gestern dachte scho die haben mich vergessen grins naja würde mich auch antwort freuen ;)
      Avatar
      schrieb am 25.06.08 13:06:54
      Beitrag Nr. 409 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.188.944 von Leipziger06 am 28.05.08 17:12:26Also da kam nix raus...war doch fast klar ;)

      In so einem fall ist es immer am besten nicht zu reagieren und einfach auf einen gerichtlichen mahnbescheid warten der in 100% der fälle eh nie kommt! :D
      Avatar
      schrieb am 02.07.08 19:39:58
      Beitrag Nr. 410 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.188.944 von Leipziger06 am 28.05.08 17:12:26
      Avatar
      schrieb am 02.07.08 19:45:26
      Beitrag Nr. 411 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.188.944 von Leipziger06 am 28.05.08 17:12:26Hallo zusammen, habe vorige Woche eine neue Rechnung mit Mahngebühren bekommen, aber ohne weitere Androhungen.
      Ich bin gespannt was jetzt weiter passiert und warte auf den Mahnbescheid.

      Nachdem ich seit Februar nicht mehr gehört habe, dachte ich die hätten mich vergessen. So kann man sich täuschen.

      Werde auch jetzt nicht bezahlen.
      Avatar
      schrieb am 11.07.08 13:17:49
      Beitrag Nr. 412 ()
      Auch ich hatte heute morgen eine Rechnung bekommen,von Magiólino,die versuchen immer wieder ihr Geld einzutreiben.
      Ich habe nur die Seite von denen gelesen,mer nicht.Habe die Seite dann geschlossenund weniger als 1 Sekunde hatte ich gleich eine Kundennummer von denen in meinem Postfach.:cry::cry:
      Habe heute ein kündigungschreiben an die Firma per Einschreiben mit Rückschein abgescickt.Bin mal gespannt,ob ich dann noch mehrer Mahnungen bekomme.
      Bezahlen werde ich auf keinen Fall nicht.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.07.08 15:54:48
      Beitrag Nr. 413 ()
      Hallo liebe Gemeinde.
      Heut ist mein erster Tag in diesem Forum

      Eigentlich bin ich ja ein verträgliches Mitglied der Gesellschaft.
      Aber heute ist mir der Kragen geplatzt.
      Magoabzocko hat sich heut bei mir wieder einmal gemeldet und mich aufgefordert, die Daten meiner Tochter in einem Antrag Einzutragen
      Sie war die Jenige, die sich während meiner Abwesendheit im Computer etwas umgesehen hat und dabei auf der verhängnisvollen Seite Spielchen mit der Maus gemacht hat. Meine Tochter ist dreizehn. Ich nehm ihr das nicht übel. Eigendlich sind nur wenige Seiten für sie zugänglich. Sie hat es aber eben mal im Posteingang, Kattegorie Spam versucht und dabei eben bei Magoabzocko gelandet ist.
      Nun habe ich eine Mail abgeschickt, die sich nicht mehr bremsen liess.
      Das sah so aus:

      So. jetzt reichts.

      Wenn du mich auch nur noch einmal belästigst, so werde ich persönlich in dein kleines Kaff kommen und dir mal zeigen, wie man sich in keinem Rechtsstaat verhalten sollte.
      Da ich fair bin, werde ich dir Tag und Uhrzeit meines Eintreffens vorab bekannt geben.
      So hast du die Möglichkeit, den ein oder anderen Mitgauner als Rückendeckung in Reichweite zu postieren. Bring nur genug davon mit. Vergiss eine Sanitätseinheit nicht. Die wirst du und deines Gleichen dringendst brauchen.
      Woher nimmst du dir das Recht heraus, die Daten meiner Tochter zu verlangen?
      Die gehen dir genau so wenig an, wie die Länge meiner Liebeslatte.
      Den Antrag kannst du dir da hinstecken, wo nie die Sonne scheint.

      Wenn die das als Drohung ansehen, so habe ich ein Ziel schon mal erreicht. Wenn sie darauf eine Anzeige erstatten, so werde ich mich dieser, mit Freude annehmen.

      Gruß, der Ingo
      Avatar
      schrieb am 20.09.08 10:55:51
      Beitrag Nr. 414 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.606.895 von Wargomar am 29.07.08 15:54:48Ich kann nur sagen auf keine Mail zu antworten die von Magolino oder von so einem Nutzlosverein kommt zu antworten. Weil dann wissen die das hinter der Mail auch wer steckt. Und alle Briefe die von Magolino kommen einfach ungeöffnet der Post zurück geben und sagen unbekannt / verzogen. Also sagen derjenige wohnt bei mir nicht. Man bekommt 2 Briefe von denen und dann ist ruhe. Das Porto ist für die dann zuteuer. Es ist langsam langweilig geworden hier. Keine Post mehr von denen. Ich glaube ich melde mich mal mit anderen Namen bei denen mal an mit meiner Adresse, damit ich die Briefe wieder zurückgeben kann. Das würde die schön schädigen.
      Avatar
      schrieb am 29.09.08 20:14:12
      Beitrag Nr. 415 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.371.264 von ZockerFreak am 25.06.08 13:06:54:)bemerkenswert, ZF, wie lange du hier imforum mit deinen Beiträgen vertreten bist, seitdem du die "diskussion um Magolino losgetreten hast!
      Da seit kurzem selbst Opfer dieser ominösen " Firma ", habe ich heute per googeln in dies forum gefunden und dank der Vielzahl der Beiträge mir die Informationen geholt, die einem helfen dieser Abzockerclicke wirksam zu begegnen.
      Bedenkt man den Zeitraum ,von dem an diese Truppe ihr Unwesen treibt und weiterhin treiben kann, wird man schon skeptisch, ob das jemals ein Ende findet?:confused:
      Aber ich werds so halten wie viele hier :
      no reaktion -no money!
      Egal was kommt und wieviele der Einschüchterungsschreiben !
      Andere Betroffene möchte ich nur noch ermutigen , wie unter

      http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/11/10/auswertung-d…
      zu lesen ist nicht unter dem Eindruck der der „Einschüchterungsmaschinerie“ der Seitenbetreiber zusammenzubrechen und etwa zu zahlen !!!!
      Also : nicht einschüchtern lassen,- alle Aufforderungen oder Drohbriefe ignorieren,-
      Denn diese sind unrechtmäßig !
      Wer zahlt ist der Dumme , -und mit dem Rest dieser eingeschüchterten „Dummen“ rechnen die Seitenbetreiber.-
      Schon ne tolle Masche, den Leuten ( in meinem Falle meine Frau, die von Mangolino in Regress genommen werden sollte , obwohl sie selbst in keiner Weise jemals überhaupt nur einen Gebrauch der Gewinnspielmagazinseite gemacht haben kann und völlig überrumpelt wurde , auf einal 89,88 € , soviel sind es in jüngster Zeit bereits geworden ,dafür berappen sollte ) das Geld aus der Tasche ziehen zu können.!
      Schade nur, dass man ihnen nicht rechtlich „ an den Kragen gehen „ kann, da alles im Rahmen von zumindest strafrechtlich nicht beanstandbaren Vorgehensweisen geschieht!
      Da würde ich schon gerne dem Beispiel des forenmitglieds Wargomar ( siehe unten )folgen wollen, wäre ich nicht zu sehr darauf bedacht eben weiterhin ein verträgliches Mitglied der Gesellschaft bleiben zu wollen !

      Etwas Anderes als "nette Protestschreiben " hätten gewisse Herrschaften allemal verdient!
      Avatar
      schrieb am 30.09.08 11:09:51
      Beitrag Nr. 416 ()
      Grade eben habe ich auf T-Online nen Beitrag gelesen, dass die Staatsanwaltschaft FFM ein Strafverfahren gegen Abo-Abzocker und ihre Hintermänner eingeleitet und Durchsuchungen von Geschäfts-und Privaträumen veranlasst hat. :D Ich glaube, jetzt wird es auch für unser aller Lieblingsnutzlosanbieter Zeit, sich warm anzuziehen. Apropos: Ist euch schon aufgefallen, dass sowohl Firmensitz als auch GF gewechselt haben? Da will sich doch nicht etwa jemand vor der Sonne verstecken?
      Zwischenzeitlich bin ich bei der letzten Mahnung mit Ankündigung der Vollstreckung, Pfändung, drittem Grad der Folter usw. angekommen, gleichzeitig werde ich mit der Überschüttung mit Millionengewinnen, Edelhandys usw. bedroht. Und ganz ehrlich, als dieser WIKING-Terror vor nem halben Jahr anfing, ich habe mir schon ganz schön Gedanken gemacht, bis eine gute Freundin, die Justizangestellte ist, mir sagte, nix machen, nicht reagieren, den Terror an sich abprallen lassen und um Gottes Willen NIEMALS ZAHLEN!!! Man kann es nicht oft genug wiederholen, Leute, die Ihr erst frisch in die Mago-Falle getappt seid, beherzigt das! Ich gönne mir in letzter Zeit hin und wieder nen kleinen Spaß, in dem ich in Erlangen anrufe und an den Hörer dann so einen kleinen 130dB-Alarmgeber halte. Kostet zwar par Cent, aber für die Herrschaften da ist es richtig unangenehm, ich habe mich mit einem Kontrollanruf vergewissert! Macht das aber bitte nicht nach, sonst heißt es noch, ich würde zu grobem Unfug anstiften.:p
      Avatar
      schrieb am 22.10.08 09:51:15
      Beitrag Nr. 417 ()
      Der Thread geht weiter.

      Hallo an Alle erstmal,

      Mal eben ein kleine info vorab,
      unglaublich aber wahr. Mein tochter von 4 jahre (die ich auch erlaub am pc zu spielen (toggo usw)) hat es tatsachlich geschafft mir so ein idioten abo ab zu schließen, da ich mich selber bei Planet49 angemeldet habe und wohl meine daten weitergeschickt sind an Mago, (wie bei fast jeder) ist es für so ein kleines mädel naturlich ganz einfach sowas zu bestellen, 1 klick auf ein email banner und schon bist dabei. habe das naturlich nicht mitbekomme, sämtliche emails landen bei mir gleich in der spam ordner, naja, 2 woche später kamm dann wie bei jeder, Die erste rechnung.. habe mich naturlich gleich widersprochen, da ich mir nicht bewust war was das sollte. naja, nach ein paar mal hin und her gemailt zu habe
      habe ich gemerkt das es sinnlos ist, von mahnungen bin ich noch nicht betroffen, kommen aber noch da es alles noch sehr frisch ist,
      so nun habe ich mich mal schlauer gemacht, habe mich selber nochmal angemeldet unter ein andere name und andere emailadresse, dann schicken die mir ein email die ich bestätigen sollte, mit link (naturlich nicht gemacht) so nun weiter sind schon 2 weitere emails angekommen mit Gratis Mp3 spieler und Usb stick, ich sollte blos auf den banner klicken, siehe da ist genau der gleiche link wie der aktivierungslink.

      nun habe ich mal nachgefragt wo ich mein passwort ändern kann, mit "4OJCZT" kann ich nicht viel anfangen, da ich mir das nicht merken kann, noch habe ich kein antwort bekomme, falls die mir sagen ich sollte doch ein passwort aussuchen und das zuschicken, dann ist das wieder datenschutz oder nicht? das passwort sollte doch nur ich wissen oder nicht? naja, mal abwarten.



      hab ihr eigentlich schon mal so ein Online rechnung angeschaut? was da genau berechnet wird?

      RECHNUNG
      Pos. Die Leistung im Überblick Laufzeit Brutto

      1 Magolino Gutschein-Magazin
      (Digital 19,88 € inkl. 19% MwSt., Print 70,00 € inkl. 7% MwSt.) 26.09.2008 - 27.10.2009 89,88 €

      Zu zahlender Betrag 89,88 €
      Bitte begleichen Sie die Rechnung bis zum 28.10.2008


      auserdem steht auf der seite nirgend wo das ich ein PRINT bekomme, wozu sollte ich das denn zalen???
      warscheinlich sind das die Porto, und inkasso kosten, da die schon wissen das nicht bezahlt wird, also gleich drauf schlagen?

      nichts vor ungut, dubiose leute..

      Mfg Cris
      Avatar
      schrieb am 22.10.08 11:08:29
      Beitrag Nr. 418 ()
      Auserdem habe ich noch vergessen zu sagen,

      nachdem ich Mago aufgeklärt habe, das nicht ich sonder mein tochter den klick gemacht hat, und ich nicht mit der vertrag einverstanden war, kamm die aufforderung ein geburtsurkunde zu schicken, dies habe ich dann auch gemacht, und der antwort von Mago :

      Sehr geehrter Herr Cris.....,

      hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihrer Email.

      Sie senden uns die Geburtsurkunde von A.......

      Der Name des Vertragspartners für o. g. Kundennummer lautet auf Cris......, welcher in der Urkunde als Vater genannt wird.

      Beachten Sie bitte, dass wir keinen Auftrag aufgrund einer Bestellung einer 4-jährigen stornieren können!

      Wir bitten um Ihr Verständnis.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Kundenservice


      schon geil, War wohl klar das der vertrag auf meine name läuft, Mein tochter kann weder Schreiben noch Lesen,
      wahrscheinlich bin ich selber schuld, da mein outlook noch geöffnet war. Nachdem ich fertig war mit kochen, und das essen aufm tisch stand bin ich mal zum tochterlein gegangen habe alles zugemacht, rechner ausgeschalltet und haben gegessen. nichts ahnend was noch komme sollte und kommen wird.


      p.s. nochmal, name und anschrifft sind NIE eingetragen auf der Seite von Mago, sondern nur auf Planet49. wo ich mich umgehend löschen lassen habe.

      p.s.2 mein rechtschreibung ist wohl nicht 100%, bin Niederländische Staatsbürger.
      Avatar
      schrieb am 22.10.08 11:15:16
      Beitrag Nr. 419 ()
      Hallo hier auf der Seite, scheint da bin ich ja richtig bei euch ;)
      auch ich habe mich angeblich angemeldet, ohne das ich was da von wusste, nun Faltern mir die ganzen Mahnungen per Email auf mein Rechner und ich sagte zu ihn in einer Email ich zahle nichts da ich mir keiner schuld bewusst bin, und nun kommen immer Mahnungen über Mahnungen zu mir, nun suchte ich rat hier im nett und was sehe ich da es sind ja Woll so Eineige die da auf gefordert werden 89-115 euro zu bezahlen.
      MFG Thomas
      Avatar
      schrieb am 22.10.08 11:20:47
      Beitrag Nr. 420 ()
      Hallo,

      Wie viele schon schreiben,

      Nicht einschüchtern lassen, und nicht zahlen,
      erst reagieren wenn ein Mahnbescheid kommt.
      da widerspruch ankreuzen und zurück schicken.


      Mfg, Cris
      Avatar
      schrieb am 23.10.08 23:51:42
      Beitrag Nr. 421 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.655.715 von BochumPaar am 22.10.08 11:15:16:kiss:
      Avatar
      schrieb am 05.12.08 18:33:31
      Beitrag Nr. 422 ()
      Hier ein noch immer sehr aktiver thread zu Magolino !!! Also die Firma Magolino ist leider immer noch sehr aktiv :eek::(

      http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/49244-bestellung-…
      Avatar
      schrieb am 10.12.08 18:06:43
      Beitrag Nr. 423 ()
      Avatar
      schrieb am 11.12.08 18:11:22
      Beitrag Nr. 424 ()
      Hallo,
      nachdem ich mich ja ne ganze Zeit nicht mehr gemeldet habe muss es jetzt mal wieder sein. Seit ca. Februar, als ich die letzte Mahnung bekommen habe, habe ich von Mago ja nichts mehr gehört....und glaubt mir, ich war froh darüber! Und nachdem mein angeblich abgeschlossener Vertrag am 24.11.2008 auch beendet war, hoffte ich der ganze Spuk hätte ein Ende.....aber falsch gedacht.....am 01.12. wurde ich gleich wieder mit einer Mail von Mago konfrontiert....auf den ersten Blick und nach dem Absender nicht gleich ersichtlich aber sie waren es dann doch wirklich:

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      Ein Angebot der Magolino GmbH, Strümpellstraße 8, 91052 Erlangen. Impressum


      und am 03.12. erreichte mich schon die nächste Mail:

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      Wie ist das nur möglich werden Sie fragen?
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      * Widerrufsbelehrung: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsschluß und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs.2 BGB i.V.m. § 1 Abs.1,2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 S1 BGB i.V.m. § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Magolino GmbH, Strümpellstr. 8, 91052 Erlangen. Nach Ablauf von zwei Wochen gehen wir davon aus, dass Sie unser Angebot auch weiterhin in Anspruch nehmen möchten. Ihr Abonnement verlängert sich dann automatisch um 12 Monate, für monatlich nur 7,49 Euro (=89,88 Euro jährlich, zahlbar im voraus).

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      Winnerking ist ein Angebot der Magolino GmbH, Strümpellstr. 8, 91052 Erlangen
      Email: support@magolino.de | Impressum


      ich habe natürlich deren Anweisung irgendwo hinzuklicken nicht befolgt....wie auch beim letzten Mal...trotzdem haben sie mir damals ein Abo aufgedrückt.....ich hoffe der ganze "Spaß!" geht jetzt nicht wieder von vorne los!

      Ist noch jemand von euch betroffen bzw. hat auch wieder Post bekommen?

      LG Tweety
      Avatar
      schrieb am 12.12.08 12:07:16
      Beitrag Nr. 425 ()
      Hallo,
      Habe mich blöderweise auch bei diesem Audi A5 Gewinnspiel registriert ohne des Wissens auf ein Abonnements. Habe weiters 1 Woche später ein Telefon Anruf erhalten, bei dem es um das Auto ginge das ich womöglich gewinnen könnte. An einen der letzten Sätze kann ich mich noch erinnern als der Anrufer sagt also falls sie diese Auto gewinnen müssen sie mir versprechen, dass sie mich zu einem Essen einladen. Darauf habe ich mit Nein geantwortet da ich unsicher wurde was hier vorgeht.

      Zu meiner Frage: Habe jetzt auch eine dieser Rechnungen bekommen leider habe ich den Brief geöffnet da mir nicht klar war, dass es sich um diese ABo handelt.

      Die Firma Maglino GmbH verlangt von mir den Betrag von 89.88 zu bezahlen. Jetzt denke ich mir, ich war schon so dumm das ich mich da eingetragen habe und bezahle es lieber und kündige es dann sofort als das ich dann in Probleme verwickelt werde um die es sich nicht lohnt zu streiten.

      Habe jedoch den Beitrag gelesen und so wie es scheint haben die meisten Leute mit nicht zahlen gut überlebt.

      Was soll ich tun ? Wenn ich dies jetzt gutmütig bezahle ist es gut möglich, dass ich nächstes Jahr bzw. schon früher wieder so eine Schreiben bekomme ?

      Oder soll ich eine Widerruf zurück schreiben ?

      Liebe Grüße und danke fürs Durchlesen

      Stephan
      Avatar
      schrieb am 12.12.08 14:52:40
      Beitrag Nr. 426 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.189.735 von tweety2080 am 11.12.08 18:11:22ich hoffe der ganze "Spaß!" geht jetzt nicht wieder von vorne los!

      Und wenn schon ... was ist so schwer dran die leute einfach zu ignorieren .... ich würde über mahnungen von Magolino einfach lachen und gut ..... die haben rein nix in der hand.

      Aber irgendwie muß sich das geschäft für diese abzocker wohl doch lohnen ... sonst würden sie nicht schon seit jahren immer wieder die gleiche mascha abziehen :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.12.08 14:58:26
      Beitrag Nr. 427 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.194.711 von graphicflyer am 12.12.08 12:07:16Also ich persönlich habe so gehandelt .... die ganzen schreiben einfach in den müll ... ist nur SPAM .... ich habe keinen cent für telefonate oder briefmarken ausgegeben....auch die zeit um diesem verein eine email zu schreiben ist unnütz .....ich warte noch heute auf ein angedrohtes inkasso :laugh:

      Wenn du hier ein paar seiten durchliest dann kannst du erkennen ignorieren ist die beste wahl ... reagieren erst auf einen gerichtlichen vollstreckungsbescheid(den gab es soweit ich weiß noch nie)

      Also nicht aus der ruhe bringen lassen....keinen gedanken an Magolino und Co. verschwenden :)
      Avatar
      schrieb am 12.12.08 15:10:26
      Beitrag Nr. 428 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.196.154 von ZockerFreak am 12.12.08 14:58:26Danke für die Prompte Antwort, ist auch was ich machen werde. Warten was kommt. Hoffentlich hilft das, sowie bei den anderen.

      :)
      Avatar
      schrieb am 19.12.08 19:41:34
      Beitrag Nr. 429 ()
      Hallo Magolino-Feinde!!!
      Die letzte Mahnung kam Ende Juni2008. Habe mich wie bereits vorher nicht gemeldet, nicht bezahlt. Heute kam eine Mail von
      "Interactiv mailing".
      Hallo Frau XXX, kein Scherz, Sie haben gewonnen, und zwar einen AUDI A5 und so weiter, bla, bla, bla. Bitte registrieren Sie sich wenn Sie gewinnen wollen....... wie bereits einige Beiträge vorher geschrieben.
      Ganz klein steht am Ende der Mail die berüchtige Firma.

      Ich kann nur den guten Rat geben, solche Mail's zu löschen und auf gar keine Fall zu Antworten!!!!!!!

      Mal sehen ob die mich auch im neues Jahr noch belästigen, melde mich ggf.

      Ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in 2009.
      Avatar
      schrieb am 02.02.09 17:10:40
      Beitrag Nr. 430 ()
      Ich habe wie oben benannt auch am 19.12 eine email von denen erhalten, geschickt in den Weihnachtstrubel Mails plaziert, natürlich klickst man wenn da steht “kostenloser DVD” als ich aber merkte das ist ein Abo habe ich nicht weiter geklickst, ich hatte mich sehr gewundert das die meine kompletten Daten schon hatten.

      Ich habe ihnen geschrieben was das soll das da kein Vertrag zu stande kam, drauf schickten sie mir meien IP Daten klar ich hatte ja drauf geklickst auf den Link !

      Ich habe diese Firma nun angezeigt

      https://www.polizei.niedersachsen.de/onlinewache/

      Und empfehle es jedem es auch zu tun, müllt sie mit Anzeigen zu , ich werde weder Geld investieren in Breifmarken oder Einschreiben mit Rückscheinen noch Ihre dämliche kostenpflichte Hotline anrufen, das ist eine ganz ganz miese Abzocke und eindeutig Datenfishing !
      Denn woher hatten die denn meine kompletten Daten !
      Avatar
      schrieb am 11.02.09 09:38:31
      Beitrag Nr. 431 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.496.126 von sami2 am 02.02.09 17:10:40Solche links natürlich nicht anklicken .... mit dem klick kommt ein vertrag zustande ... in meinen augen ist so etwas betrug :mad:

      Aber wie schon bei Magolino erfolgreich praktiziert .... einfach aussitzen und auf einen gerichtlichen mahnbescheid warten(der nie kommt)....nie etwas zahlen und am besten auch nicht auf mails oder briefe reagieren!
      Avatar
      schrieb am 11.02.09 09:55:56
      Beitrag Nr. 432 ()
      Hier ein MUSS für alle die betroffen sind : http://www.computerbetrug.de/abzocke-im-internet/rechnung-in…
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 16:09:06
      Beitrag Nr. 433 ()
      Vorsicht bei Winnerking .... ist auch ein "service" von Magolino


      http://pressemitteilung.ws/node/145981
      Avatar
      schrieb am 14.02.09 13:14:33
      Beitrag Nr. 434 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.194.711 von graphicflyer am 12.12.08 12:07:16hi,
      bin seit heute neu im forum.
      auch ich bin ein opfer von magol. momentan bereite ich mich vor mögl. viele einzelklagen gegen magol zu sammeln bzw. akt. zeichen von staatsanwaltschaften zusammen zu bekommen um dieser verbrecherbande das handwerk zu legen.
      bei interesse. bitte an e-mail

      nc-harrrge@netcologne.de
      danke.:lick:
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 16:48:23
      Beitrag Nr. 435 ()
      Hallo ihr Lieben,
      auch mich hat es erwischt!!!
      Im Dezember 2008 schaute ich mich etwas im Internet um, dann kam ich zu der Website "Winnerking". Dort stand etwas von Gewinnspielen, ich trottel nahm daran teil. Gab meine E-mail Adresse an und mein Wohnort, so wie es verlangt wurde. (Vorher schaute ich mir alles genau an (auch die AGB's) aber ich fand nichts von 14- Tage Kostenlos und das es danach 89,88 € kosten würde, ansonsten hätte ich sowas aufkeinenfall ausgefüllt!!!) Nachdem ich alle Daten abgeschickt habe, bekam ich eine E-mail, in dieser Stand gaaaaaaaaaanz unten und gaaaaaaaaaanz klein, dass dieser Service 14 Tage kostenlos sei und danach 89,88 kosten würde. Ich bekam ein schreck, leider weiß ich heute nicht mehr, was ich dann tat. Es gibt aber nur zwei Möglichkeiten entweder ging sofort in dieser Bestätigungsmail auf "Kündigen" (was auch ganz unten stand) oder ich bestätigte diese Mail nicht und löschte sie.

      Am 9. Januar 2009 dann der Schreck in meinem E-mail Postfach. Eine Auftragsbestätigung:

      "Sie hatten am 16.12.2008 unser Werbeangebot für einen Probezugang zum Kundenbereich unseres Winnerking-Eintragsservices an Ihre Emailadresse XXXX@XXXX.de erhalten. Unter Hinweis auf Widerrufsfrist und Teilnahmebedingungen haben Sie unser Angebot angenommen und wurden in Ihren persönlichen Kundenbereich weitergeleitet. Zusätzlich wurde an Ihre Email eine Bestätigung unseres Probeangebots zugestellt. Die Widerrufsbelehrung in Textform mit Preisinformation und Fristerläuterung erfolgte ordnungsgemäß und wiederholt in unseren Werbeangeboten. Innerhalb der Probezeit von 14 Tagen haben Sie einer weiteren Nutzung des Kundenbereichs und somit der weiteren Inanspruchnahme unseres Dienstes nicht widersprochen. Nach Ablauf der Probezeit wurde Ihr kostenloses Probeabonnement gemäß den von Ihnen zur Kenntnis genommenen Belehrung und Teilnahmebedingungen in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt."

      Ich fiel aus allen Wolken. Konnte mich kaum noch daran erinnern. Wie auch, die ganze Zeit hörte ich nichts mehr von denen und dann, fast einen Monat später. Als nächstes kam dann ein Brief, dann eine Zahlungserinnerung (per E-mail), wieder ein Brief und nun eine Mahnung (per E-mail).

      "M A H N U N G
      Sehr geehrte Frau XXXX,

      leider konnten wir zu der unten aufgeführten Rechnung trotz unserer Zahlungserinnerung vom 26.01.2009 immer noch keinen Zahlungseingang feststellen. Wir bitten Sie, die offene Rechnung bis zum 28.02.2009 zu begleichen.
      Wir möchten Sie daher erneut um die Begleichung des offenen Rechnungsbetrages bitten. Sollten Sie sich gegenwärtig in einem finanziellen Engpass befinden, möchten wir Sie bitten, uns zu kontaktieren. Sicherlich finden wir eine Lösung, die sowohl Ihnen, als auch uns entgegen kommt."



      Ich habe auf nichts reagiert was sie mir schickten. Doch nun, nach der Mahnung bekomme ich schon nen bisschen angst, obwohl ich schon einiges gelesen habe in diesem Forum und auch auf anderen Websites.
      Ich habe mir auch den empfohlenen Bericht ( http://www.computerbetrug.de/abzocke-im-internet/rechnung-in… ) von Dir, "ZockerFreak", durchgelesen. Doch da habe ich nun dies gelesen, was mich bedenklich macht:

      Ein Mahnbescheid sagt gar nichts aus! (......) Wichtig ist nur, dass Sie dem Mahnbescheid binnen 14 Tagen schriftlich widersprechen.

      Muss ich nun dieser Mahnung per E-mail widersprechen?? Was ist wenn diese auch per post kommt??
      Ich selbst würde ja nichts machen, denn wozu etwas widersprechen, was ich nie akzeptierte oder sogar sofort kündigte!? Aber haabe trotzallem etwas bedenken. Ich schrieb auch schon eine E-mail zu der Verbraucherschutzzentrale, doch von denen kam bisher noch nichts zurück.
      Ich hoffe, dass mir hier jmd. einen Rat gibt.

      Ganz liebe Grüße
      Butterblume0202
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 13:03:36
      Beitrag Nr. 436 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.612.710 von Butterblume0202 am 19.02.09 16:48:23@Butterblume,
      eine Mahnung ist kein Mahnbescheid. Einen Mahnbescheid erkennst du daran, dass darauf steht, dass du bei einem GERICHT (!) Widerspruch einlegen kannst.
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 13:46:37
      Beitrag Nr. 437 ()
      Ja stimmt, da hast Du vollkommen recht, da ist ja ein großer unterschied zw. Mahnung und einem Mahnbescheid. Also werde ich erstmal nichts gegen diese Bande machen. Frage mich nur, ob dieser Mist nun mein ganzes Leben so laufen soll mit denen!?
      Avatar
      schrieb am 22.02.09 08:51:52
      Beitrag Nr. 438 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.620.062 von Butterblume0202 am 20.02.09 13:46:37Na wenn schon .... kostet dich doch keinen cent wenn du von denen luft-rechnungen und pups-mahnungen bekommst.

      Ist doch wie für die werbung für kaffeefahrten ..... ungelesen ab in die mülltonne .... nix anderes haben diese leute verdient ;)
      Avatar
      schrieb am 23.02.09 21:04:21
      Beitrag Nr. 439 ()
      Okay... naja... wenn ich umziehe, dann haben die meine Adresse ja eh nicht mehr. bekommen die das eigentlich mit, wenn ich meine E-mail Adresse lösche? Wie lang bekommt ihr denn schon post von denen?? oder hat es sich eingestellt??
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 08:38:37
      Beitrag Nr. 440 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.637.278 von Butterblume0202 am 23.02.09 21:04:21Die bekommen es mit wenn die email zurückkommt ... aber mach dir doch nicht solche sorgen .... die haben nichts gegen dich in der hand .... ignorier doch einfach die mails und briefe :)
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 15:56:57
      Beitrag Nr. 441 ()
      Ja, ich weiß... ich mache mir da wirklich nen viel zu großen Kopf. Aber jedes mal, wenn da son Brief kommt, bekomme ich schon nen schreck... irgendwann müssen die doch auch schluss mit dem scheiß machen und merken, dass da nichts kommt...
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 09:19:24
      Beitrag Nr. 442 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.642.941 von Butterblume0202 am 24.02.09 15:56:57Schau doch mal auf die gewinnspanne dieser firmen .... ein brief kostet die höchstens 30 cent porto .... diese briefe lassen sich mit einem knopfdruck erstellen .... kurz noch eintüten von einer aushilfskraft und ab an den empfänger ....


      .... wenn es dich nervt dann empfehle ich die annahme zu verweigern .... geht auch wenn der brief schon im kasten liegt ... nur nicht öffnen .... am besten schreibst drauf ... annahme verweigert keine werbung :D

      http://www.gutefrage.net/frage/annahme-verweigern-wie-geht-d…
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 18:44:49
      Beitrag Nr. 443 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.612.710 von Butterblume0202 am 19.02.09 16:48:23Hallo Butterblume,

      ganz genau das Gleiche ist mir ca. 5 Wochen später passiert.
      Ich bin außer mir vor Wut über solche Geschäftspraktiken.
      Es ist nicht zu fassen, dass diese Bande sich GmbH nennt.
      Ich habe auch nicht vor zu zahlen.
      Per Einschreiben mit Rückschein habe mich geweigert irgendetwas dergleichen anzunehmen oder zu akzeptieren.
      Das ist Betrug der feinsten Sorte.
      Eine Auftragsbestätigung GLEICHZEITIG mit der Rechnung und vor allem nach Ablauf der angeblichen Kündigungsfrist ......
      Sowas sollte doch eigentlich nicht erlaubt sein.
      Grüße von Ewigskeptische.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 20:00:11
      Beitrag Nr. 444 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.652.608 von ewigskeptische am 25.02.09 18:44:49Per einschreiben :confused: ... die lachen sich doch einen ab ... ignorieren die bande ;)
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 09:56:54
      Beitrag Nr. 445 ()
      hab deinen beitrag gelesen und mir ist es gleich ergangen.
      hab denen inzwischen von magolino 10 mal geschrieben aber immer kommen fadescheinige antworten zurück.
      ich mach jetzt vorläufig nichts.
      nur den mahnbescheid den mußt du rechtzeitig entgegen treten, dann haben sie die beweispflicht vor gericht.
      so wie ich in versch. foren gelesen haben, ziehen sie dann den schwanz ein.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 13:23:02
      Beitrag Nr. 446 ()
      Das ist ein echt guter Tipp von Dir mit dem verweigern. Werde mir mal gleich den Brief von gestern herraussuchen, da etwas raufschreiben und dann ab in den Postkasten(hatte schon gedacht, dass sie mich vergessen haben, kam schon länger kein Brief mehr per Post :))
      Aber ganz ehrlich, bufa1303, würde mich mit denen nicht weiter auseinander setzten, dass bringt nichts... mir wäre das viel zu doof immer wieder so einen Müll von denen zu lesen bekommen, denn sie reden sich ja eh nur raus. Ich lasse es jetzt ruhen, wie im Internet empfohlen, und warte auf den Mahnbescheid. Dei Briefe werden zurück geschickt. :)
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 13:15:49
      Beitrag Nr. 447 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.579.677 von gebiberg am 14.02.09 13:14:33hey du,

      habe dein eintrag bei wallstreet gelesen und möchte nachfragen, was sich bei dir inzwischen ergebne hat?
      ich habe dieses problem seit mitte februar mit dieser firma.
      für eine antwort evtl. bis montag wäre ich dankbar, da ich sonst 3 wochen in kur muss.

      gruss raimund
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 13:17:18
      Beitrag Nr. 448 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.579.677 von gebiberg am 14.02.09 13:14:33hey du,

      habe dein eintrag bei wallstreet gelesen und möchte nachfragen, was sich bei dir inzwischen ergebne hat?
      ich habe dieses problem seit mitte februar mit dieser firma.
      für eine antwort evtl. bis montag wäre ich dankbar, da ich sonst 3 wochen in kur muss.

      gruss raimund
      Avatar
      schrieb am 02.03.09 13:15:44
      Beitrag Nr. 449 ()
      Hallo Raimund,

      heute habe ich die 2. Mahnung per E-mail erhalten. ich habe nun noch bis zum 8.3.09 zeit, weiterhin wurde geschrieben:"Als Redaktion konzentrieren wir uns im Interesse unserer zufriedenen Kunden auf unsere Haupttätigkeit und haben die Angelegenheit deshalb unserem Rechtsbeistand zur weiteren Erledigung übertragen. Sollte der Zahlungstermin von Ihnen weiterhin ignoriert werden, so wird durch diesen eine gerichtliche Klage folgen. Wir weisen darauf hin, dass dies mit erheblichen Mehrkosten für Sie verbunden wäre, woran wir und sicher auch Sie nicht interessiert sind. Begleichen Sie deshalb die offene Rechnung unverzüglich."
      Mir macht einen schon angst, aber ich weiß, dass es nichts bringt denen zu schreiben. ich warte nun auf diesen Bescheid und werde dann sofort einspruch dagegen einlegen.

      Lg. Butterblume
      Avatar
      schrieb am 03.03.09 08:42:01
      Beitrag Nr. 450 ()
      Avatar
      schrieb am 03.03.09 08:43:46
      Beitrag Nr. 451 ()
      Vorsicht Magolino ist wieder mit Winnerking aktiv!!!

      http://www.verbraucherrechtliches.de/2009/03/02/winnerkingma…
      Avatar
      schrieb am 03.03.09 08:44:37
      Beitrag Nr. 452 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.686.832 von ZockerFreak am 03.03.09 08:43:46Die Magolino GmbH treibt mal wieder ihr Unwesen und lockt Verbraucher in die Vertragsfalle. Diesmal mit neuer Anschrift (Strümpellstr. 8, 91052 Erlangen) und neuem Geschäftsführer (Boris Hingelbaum). Betroffene können die Zahlung aber getrost verweigern.
      Avatar
      schrieb am 03.03.09 17:11:13
      Beitrag Nr. 453 ()
      Diese Herrschaften habe ich auch kennengelernt.
      Angeblich habe ich mich bei denen am 10.12.08 ,gegen Mittag eingetragen.Kann gar nicht sein,da ich mit derartigen Seiten nichts am Hut habe.Ausserdem war ich an dem Tag beruflich unterwegs.
      Auf Aufforderungen meinerseits mich nicht weiter mit Mails und Zahlungsaufforderungen zu belästigen,wird nicht reagiert.Auch nicht auf die Aufforderung mir zu bestätigen das meine Daten nicht weitergeleitet werden.Heute kam die zweite Mahnung.
      Nun! Dann muß man die Typen packen wo es Ihnen am meisten weh tut!
      Am Geldbeutel.
      Ich lasse eine Unterlassungserklärung vorbereiten,und habe bereits mit der zuständigen Polizeidienststelle gesprochen.Ganz unbekannt sind die ja nicht.Auf Grund meiner Beruflichen möglichkeiten,werde ich nun noch die passenden Medien auf diese "Firma" aufmerksam machen:mad:
      Avatar
      schrieb am 04.03.09 08:38:47
      Beitrag Nr. 454 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.690.952 von UwePenner am 03.03.09 17:11:13Einfach ignorieren ... klar könnnen solche mails nerven aber deswegen energie und zeit verschwenden :confused:
      Avatar
      schrieb am 04.03.09 17:07:45
      Beitrag Nr. 455 ()
      Nach dem Link was Du hier reingesetzt hast, ZockerFreak, soll man ja schon mal vorher einen Brief an die "Gesellschaft" schicken.
      Warst / bist Du eigentlich ein "Betroffenner"?? Wenn ja, wie ist es nun bei Dir mit denen?
      Avatar
      schrieb am 06.03.09 12:56:35
      Beitrag Nr. 456 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.699.739 von Butterblume0202 am 04.03.09 17:07:45Einfach das erste posting im thread lesen :D

      Also ich habe Magolino bisher immer ignoriert und es gab niemals einen gerichtlichen mahnbescheid ... habe diesen brüdern hoffentlich einige kosten verursacht :D
      Avatar
      schrieb am 06.03.09 13:01:19
      Beitrag Nr. 457 ()
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 11:56:35
      Beitrag Nr. 458 ()
      Magolino ist mit Profiwin wieder sehr aktiv.

      Anscheinend wurden jetzt sogar schon gerichtliche mahnbescheide versendet ..... allerdings gabs noch keine verhandlung :D


      Sehr interessanter thread ... vor allem die letzten aktuellen seiten:

      http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/35580-gewinnspiel…
      Avatar
      schrieb am 01.04.09 08:59:00
      Beitrag Nr. 459 ()
      Magolino alias Profiwin mahnt nun neuerdings mit dem inkassobüro Intrum Justitia

      http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/35580-gewinnspiel…

      ich selbst ignoriere schon seit jahren solche forderungen und habe bis heute noch keinen gerichtlichen mahnbescheid bekommen. :laugh:

      Also meine empfehlung ... ignorieren und auf keinen fall unberechtigte forderungen bezahlen!!!!

      http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/24/0,1872,7511928,00.html
      Avatar
      schrieb am 02.04.09 22:40:19
      Beitrag Nr. 460 ()
      Habe nun wieder eine Mahnung von denen bekommen. In dieser stand es sei die "3. und letzte Mahnung" und das als nächstes etwas vom Gericht kommen würde. Aber, das selbe stand auch schon in der letzten Mail, nur das es dort die "2. und letzte Mahnung" sein sollte. Echt lächerlich. Bekomme gar keine Briefe mehr.
      Vielleicht könnten wir uns mal alle beim Fernsehn melden, sowie bei Sat1 oder so?? Oder bei RTL - SternTV?? Was haltet ihr davon?? ich mein, ich habe keine Angst mehr, denn langsam machen die sich echt lächerlich. Man kann die ja gar nicht mehr für voll nehmen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.04.09 09:29:41
      Beitrag Nr. 461 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.910.855 von Butterblume0202 am 02.04.09 22:40:19Selbst wenn ein gerichtlicher mahnbescheid kommen sollte dann ist angst überflüssig ... einfach dem bescheid widersprechen und gut ;)
      Avatar
      schrieb am 12.05.09 09:10:57
      Beitrag Nr. 462 ()
      Und hat jetzt schon jemand einen gerichtlichen mahnbescheid bekommen :confused:
      Avatar
      schrieb am 12.05.09 19:55:01
      Beitrag Nr. 463 ()
      Hallo,

      also ich habe lange schon nichts mehr von denen gehört. Das wundert mich richtig. Vielleicht ist das ein Zeichen, dass diese Bande es nun wirklich zu einem Mahnbescheid kommen lässt. Mal sehen... aber wenn was kommt weiß ich ja was zu machen ist :)

      Lg.
      Avatar
      schrieb am 18.05.09 16:53:04
      Beitrag Nr. 464 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.158.258 von Butterblume0202 am 12.05.09 19:55:01Also ich denke die machen ne pause dann kommt eine neue welle von mahnungen .... meine meinung .... ab in die tonne ;)
      Avatar
      schrieb am 22.05.09 18:01:31
      Beitrag Nr. 465 ()
      Schon seltsam mit was Magolino geld macht :keks:

      Magolino GmbH
      Verlage, Anzeigenagenturen und Anzeigenmittler, Computer-Notdienst



      http://www.suchen.de/kategorie-katalog/vc/notdienst/erlangen…
      Avatar
      schrieb am 27.05.09 17:21:59
      Beitrag Nr. 466 ()
      Oh mein Gott :O:O:O
      Die versuchen das ja auf jede Art und weise... warum legt denen denn niemand das handwerk???
      Avatar
      schrieb am 27.05.09 17:29:01
      Beitrag Nr. 467 ()
      Super artikel : http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/29/0,1872,7589757,00.html?dr…

      "Die Betreiber verschicken Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltsschreiben und fordern Geld. Diese Schreiben kann man getrost ignorieren."

      Meine rede ... egal ob Magolino oder Profiwin usw. einfach ignorieren und auf den gerichtlichen mahnbescheid warten(Der kommt allerdings extrem selten). Diesem dann widersprechen und gut.


      So habe ich es bisher gehandhabt .... mahnung in der hand = lachen und ab in den müll damit :laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.09.09 13:29:10
      Beitrag Nr. 468 ()
      UP :D


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