checkAd

    Sammelklage Lernout & Hauspie - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.07.07 13:14:49 von
    neuester Beitrag 12.08.07 15:00:55 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.129.855
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.967
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 05.07.07 13:14:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Zusammen,

      mein Broker hat mich darüber informiert, dass bei der Ende 2000 wegen Bilanzfälschung zusammengebrochenen Firma Lernout & Hauspie mehere Sammelklagen in den USA laufen, an denen man sich noch bis 21.8.2007 beteiligen kann. Ich habe damals mit dieser Firma ordentlich Geld verloeren und die Papiere immer noch in meinem Depot liegen. Da die Aktien damals an vielen Börsen gelistet waren und einer der Highfyler darstellten, müssen doch noch Einige diese wertlosen Papiere im Depot halten oder zumindest damit Verluste realisiert haben.

      Ich hatte mich damals schon bei der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte über eine Klage informiert, dass Problem waren nur die hohen Honararforderungen, die meine Rechtsschutzversicherung nicht übernehmen wollte. Außerdem war nach eigener Aussage der Kanzlei die Gewinnaussicht alles andere als sicher.

      Kennt sich jemand mit Sammelklagen in den USA aus und kann mir sagen, was zu tun ist und welche Kosten auf mich zukommen können. Auf der Seite

      www. lernouthauspiesettlement.com

      steht zwar Einiges, aber ich werde nicht ganz schlau daraus.

      Besten Dank und Gruß
      348
      Avatar
      schrieb am 05.07.07 13:39:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 05.07.07 16:57:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.503.063 von 348 am 05.07.07 13:14:49habe auch noch ein paar im keller. wollte die schon lange mal ausbuchen lassen. es hiess mal die frist zur sammelklage wäre scho lange rum . und bei hohen honoraren wird es sich kaum lohnen. wie hoch sind die honorare der kanzlei?
      Avatar
      schrieb am 11.07.07 13:34:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo liebe Leidensgenossen,

      ich hatte auch so ein Schreiben von meiner Internetbank bekommen, dass gegen diese Gesellschaft eine Class Action (Sammelklage von Aktionären bei Verstößen gegen das Securities Exchange Act) beantragt wurde.
      Diese Information richtet sich an alle Aktionäre, die in der Zeit vom 19.8.1998 bis einschließlich 9.11.2000 Aktien der Gesellschaft kauften und aufgrund des Verkaufs beziehungsweise Haltens der Aktien einen Schaden erlitten haben.
      Für Aktionäre der Gesellschaft, die diese Bedingungen erfüllen, besteht die Möglichkeit, Ansprüche gegen die Gesellschaft geltend zu machen, wobei Anfragen an folgende Adresse gerichtet werden können:
      Lernout & Hauspie Securities Litigation
      The Dexia Settlement
      c/o A.B. Data, Ltd.
      P.O. Box 170500
      Milwaukee/Wis 53217
      http://www.lernouthauspiesettlement.com/" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.lernouthauspiesettlement.com/
      Aufgrund der Abgabefrist 21.8.2007 ist davon auszugehen, dass es sich auf dieser Seite http://www.lernouthauspiesettlement.com/" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.lernouthauspiesettlement.com/proof.aspx um das obere Formular handeln muss, oder hier der direkte Link http://www.lernouthauspiesettlement.com/" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.lernouthauspiesettlement.com/pdfs/claim-form3.pdf.
      Da meine englischen Kenntnisse auch mehr oder weniger nur durchwachsen sind, habe ich mich durch diese ganzen Seiten bisher noch gar nicht durchgearbeitet. Ich habe mir lediglich erstmal diese Proof of Claim ausgedruckt. Ich habe auch schon mit einem Online Übersetzer versucht das eine oder andere zu übersetzen, aber das ist auch nicht das Wahre.
      Bei mir handelt es sich auch lediglich um ungefähr 1000 €. Ich hatte diese Aktie damals neben vielen anderen Aktien gekauft, hatte eine Vielzahl an verschiedenen Aktien im Depot, je ungefähr zu 1000 € investiert. Lernout & Hauspie hatte ich in dieser oben besagten Zeit gekauft und liegen lassen und somit den kompletten Totalverlust mitgemacht. Die liegen noch heute in meinem Depot und müsste ich kostenpflichtig ausbuchen lassen, wenn ich diese weg haben wollte. Allerdings dienen diese mir wahrscheinlich heute bei einer eventuellen Teilnahme an dieser Sammelklage als Beweis.

      Jetzt lautet natürlich die wichtigste Frage, inwieweit es sich überhaupt lohnt, an einer solchen Sammelklage mitzumachen. Wenn jemand jetzt einen fünfstelligen oder sogar sechsstelligen Betrag mit dieser Aktie verloren hat, dann ist das natürlich etwas anderes und lohnt sich mehr bezüglich einer Teilnahme, als bei mir mit meinen läppischen 1000 €. Aber andererseits sind natürlich 1000 € auch Geld. Als einfacher Gärtner und dann noch zurzeit arbeitslos sind 1000 € viel Geld.
      Mich interessiert ganz einfach, wie viel Prozent seines verlorenen Geldes man ungefähr wiederbekommen kann als Schadensersatz bei einer Teilnahme an dieser Sammelklage. Bei ganz normalen Insolvenzen bekommt man zum Beispiel grundsätzlich immer nur einen Bruchteil wieder und nie das ganze Geld, was man normalerweise zu erhalten hätte, da bei einer Insolvenz nun mal die Insolvenzmasse in der Regel geringer ist als die noch zu zahlenden Schulden, und die verbleibende Insolvenzmasse halt auf die Gläubiger anteilsmäßig aufgeteilt wird. Dann wird das wahrscheinlich hierbei auch nicht anders sein jetzt in diesem Fall. Denn es ist naturgemäß von den Gläubigern halt nicht mehr zu holen als noch da ist von dieser Firma an Vermögen.
      Und vor allem, muss man sich dann an irgendwelchen Kosten beteiligen, wenn man an dieser Sammelklage teilnimmt? Nicht, dass dann womöglich sogar noch plötzlich der Schuss nach hinten raus geht, dass ich plötzlich irgendwelche Kosten zu zahlen habe bei einer Teilnahme, und ich bekäme dann doch nichts an Schadensersatz heraus. Sollten Kosten anfallen, dann müsste eigentlich logischerweise davon auszugehen sein, dass diese Kosten anteilsmäßig ausgerechnet werden, halt wie viel jemand einen Verlust als Schadensersatz geltendmachen will. Oder ist die Teilnahme grundsätzlich kostenfrei, dass diese Teilnahme vielleicht aus der Insolvenzmasse bezahlt wird oder so?
      Ich habe nämlich ehrlich gesagt keine Lust, jetzt womöglich nur für 100 € oder so was, die ich eventuell wiederbekommen würde, mich durch diesen Berg von Akten durchzuarbeiten. Da stimmt dann ganz einfach das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen nicht mehr. Geschweige denn, wenn man gar nicht wiederbekommen würde oder sogar noch Kosten zu tragen hätte.
      Klar, ich könnte jetzt einfach irgendwie versuchen mich durch dieses Formular Proof of Claim durchzumogeln und nach bestem Wissen und Gewissen alles auszufüllen, das würde ich wohl irgendwie hingekommen. Aber ich möchte halt keine Überraschung erleben, dass ich mich plötzlich an irgendwelchen Kosten beteiligen muss. Um das herauszufinden, muss man wahrscheinlich die gesamte Internetseite http://www.lernouthauspiesettlement.com mit allen dazugehörenden Unterseiten durchlesen. Selbst für jemanden, der perfekt Englisch spricht, würde das ein Haufen Arbeit bedeuten, für jemanden, der nur mittelmäßig beziehungsweise eher in Richtung schlecht Englisch spricht, für den ist das schon quasi fast unmöglich zu bewältigen.
      Das ist jetzt natürlich den Nachteil beim Kauf von Aktien übers Internet. Wenn ich jetzt bei der ganz normalen Hausbank gekauft hätte, dann könnte ich denen ganz einfach das Formular Proof of Claim auf den Tisch knallen und denen sagen, dass die das für mich ausfüllen sollen. So kann halt manchmal die Ersparnis bei einer Internetbank ein Schuss nach hinten sein, da man in solchen Fällen wie jetzt zum Beispiel sich nicht an solchen Sammelklagen beteiligen kann und somit dann als endgültiger Verlierer aus der Sache geht. Das macht jetzt in meinem Falle die Internetbank zum Beispiel wiederum teurer als eine ganz normale Hausbank. Oder man müsste zukünftig nur noch deutsche Aktien kaufen, weil man dann eventuell Texte einer Sammelklage besser lesen kann (lacht).
      Leider habe ich weder in meinem Familienkreis noch in meinem Freundeskreis oder Bekanntenkreis irgend jemanden, der auch nur annähernd mir Auskunft darüber erteilen kann, wie viel man bei einer Sammelklage ungefähr prozentual zu erwarten hat von seinem Verlust wieder zu bekommen, und ob beziehungsweise wie viel an eventuellen Kosten anfallen dabei für den einzelnen Teilnehmer einer solchen Sammelklage. Auch im Internet bin ich nicht fündig geworden. Es steht soviel zu jedem erdenklichen Thema im Internet drin, nur zum Thema Sammelklage steht rein gar nichts drin. Ich meine, so exotisch ist dieses Thema doch auch wiederum nicht, dass darüber rein gar nichts im Internet steht. Sammelklagen hat es doch schon öfters gegeben. Man weiß halt nur nicht darüber Bescheid, da halt irgendwo Informationen darüber stehen.
      Was auch komisch ist, dass das Formular dieser Sammelklage an eine Adresse in die USA geschickt werden muss, wo doch Lernout & Hauspie belgisch war. Was hat dann die USA damit zu tun?

      Übrigens hatte ich auch bereits vor einer mittlerweile schon langen Zeit her einmal so ein gleiches Schreiben von meiner Internetbank bekommen, dass da auch schon so eine Sammelklage stattgefunden hat. Da war auch von einer gewissen Frist die Rede, die ich dann aber verstreichen lassen habe. Warum jetzt nochmal so eine Sammelklage stattfindet, das wundert mich allerdings auch. Vielleicht hat damals bei den vorherigen Terminen die Sammelklage ja dann gar nicht stattgefunden, dass diese dann jetzt quasi wiederholt wird. Kann ja auch sein. Ich kann mich jedenfalls nicht vorstellen, dass dies jetzt quasi eine zweite Chance für irgendwelchen Nachzügler ist, die damals aus irgendwelchen Gründen nicht teilgenommen haben.

      Ich werde mal gucken, ob ich noch irgendwo zufällig Informationen auftreiben kann, ansonsten werde ich sicherheitshalber lieber mal die Finger davon lassen. Nicht, dass ich mich womöglich noch an irgendwelchen horrenden Kosten beteiligen muss und auf der anderen Seite aber nichts dabei herumkommt. Fakt ist, dass Rechtsanwälte ja schon Geld fürs anfängliche Händeschütteln nehmen, übertrieben gesagt.

      Wir bräuchten ja eigentlich nur jemanden, der perfekt Englisch spricht und sich das Ganze mal für uns durchlesen kann von dieser Internetseite http://www.lernouthauspiesettlement.com/" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.lernouthauspiesettlement.com/, und uns dann mitteilen kann, was da so alles steht, übersetzt in Deutsch und vor allem, dass es jeder versteht, also nicht in diesem Bankendeutsch.

      Oder noch besser, vielleicht ist hier ja zufällig ein Leser, der zufällig weiß, wie das überhaupt bei solchen Sammelklage abläuft. Ich schätze mal, das wird alles in etwa einheitlich ablaufen, ob die Firma jetzt so oder so heißt. Mit ablaufen meine ich, wie viel hat man zu erwarten, wie viel hat man eventuell zu zahlen?

      In diesem Sinne,

      Gruß
      Knaffel
      Avatar
      schrieb am 11.07.07 14:20:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo nochmal,

      ich habe jetzt doch noch zwei Internetseiten gefunden, indem ich ganz einfach mal über Google ganz pauschal mit dem Stichwort Sammelklage gesucht habe ohne irgendwelche weiteren Wörter.

      Zuerst war ich auf folgender Seite http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage, wo folgendes Zitat steht:
      "Häufig enden Sammelklagen mit einem Vergleich, da insbesondere in den USA das Risiko eines negativen Prozessausganges für die Betroffenen kaum vorhersagbar und finanziell gravierend ist."
      Da hatte ich dann für mich die Sache sofort schon komplett und endgültig abgehakt, in irgendeiner Form überhaupt noch an dieser Sammelklage von Lernout & Hauspie teilzunehmen.

      Aber dann geriet ich auf diese Internetseite http://www.boerse-online.de/steuern-recht/aktuell/490094.htm… die sehr aufschlussreich ist. Zwar geht es dann nicht um die Sammelklage gegen Lernout & Hauspie, aber gegen 20 andere Firmen. Und da steht folgendes Zitat:
      "Bei der Anmeldung ihrer Ansprüche gehen Anleger laut Aussage der DSW kein Kosten- oder Gebührenrisiko eingehen. Sämtliche Gerichts- oder auch Rechtsanwaltskosten sind bereits durch den Entschädigungsfonds abgedeckt. Es können lediglich Scheckeinreichungsgebühren fällig werden. Zu deren Höhe sollten Anleger vorsichtshalber ihre Bank fragen."
      Das hört sich doch schon wieder ganz anders an jetzt.
      Ich schätze mal, dass das bei Lernout & Hauspie genauso sein wird, dass da bereits so ein Entschädigungsfond bereitsteht, aus dem dann zuerst einmal natürlich die Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten für diese Sammelklage bezahlt werden, und der Rest dann anteilsmäßig auf die Gläubiger verteilt wird, die halt dieses Proof of Claim eingereicht haben bis zu der entsprechenden Abgabefrist.
      Kann vielleicht sogar tatsächlich eventuell sein, dass schonmal vor längerer Zeit bei dieser ersten Sammelklage sämtliche tatsächlichen von allen Käufern dieser Aktie gemachten Verluste als Berechnung zu Grunde gehalten worden sind, dass vielleicht sogar das Geld, welches quasi die Verluste von den Käufern sind, die an dieser Sammelklage beim letzten Mal nicht teilgenommen haben, dass dieses Geld womöglich immer noch in diesem Entschädigungsfond drin ist, dass womöglich diese Leute, die beim letzten Mal an dieser Sammelklage nicht teilgenommen haben, dieses Mal sozusagen als zweite Chance sich ihre Verluste wiederholen zu können, ein weiteres Mal angeschrieben worden sind.
      Kann ja durchaus sein. Wissen tue ich das natürlich nicht. Wäre aber auch irgendwie nur schwer vorstellbar, dass das gesamte Geld aus diesem Entschädigungsfond nur auf die Leute aufgeteilt wird, die tatsächlich eine solche Proof of Claim abgeben beziehungsweise abgegeben haben, also auch das Geld, was normalerweise denen zu steht, die zwar auch Verluste gemacht haben durch diese Aktie, die aber nur halt einfach nicht an dieser Sammelklage teilgenommen haben. Das wäre ja ein Ding, denn dann wäre es ja für die Leute, die an dieser Sammelklage teilnehmen, umso lukrativer, desto weniger andere Leute an dieser Sammelklage teilnehmen. Das kann es ja irgendwie nicht sein.

      Jetzt ist wenigstens schonmal ein bisschen Licht ins Dunkel gekommen mit diesen beiden Artikeln. Ich glaube, ich muss mich bezüglich meines vorigen Beitrages korrigieren, im Internet stehen sehr wohl eine Menge Informationen über Sammelklagen, nur halt nicht in Kombination mit Lernout & Hauspie. Das heißt, auch in Kombination stehen zwar auf mehrere Nachrichtenseiten Informationen im Internet, aber halt nur allgemein gehalten, dass halt gegen Lernout & Hauspie eine Sammelklage stattgefunden hat, wobei man mit diesen allgemeinen Nachrichten aber nichts bezüglich unseres für diese Sammelklage auszufüllenden Formulares mit anfangen kann.

      Ich melde mich wieder hier im Forum, wenn ich weiteres darüber ausfindig mache.

      In diesem Sinne,

      Gruß
      Knaffel

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Zwei Gaps, wieder 300% und Gap-Close in Tagen (100%)?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 01.08.07 16:12:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Habe mich nochmal durch die Homepage vom Lernout & Hauspie Settlement gekämpft.

      Es sind nur Anteilseigner zum Proof of Claim zugelassen, die Aktien direkt über die Nasdaq gekauft haben. Da die Umsätze damals in Deutschland hoch waren und eine gute Liquidität über Frankfurt gewährleistet war, habe ich die Aktien über Frankfurt gekauft.

      das würde heißen, dass cih nich berechtigt bin, an der Sammelklage teilzunehmen, oder?!

      "The Dexia Settlement affects all persons or entities who purchased the common stock of Lernout & Hauspie Speech Products N.V. ("L&H") on the NASDAQ Stock Market or purchased L&H call options or sold L&H put options on any United States-based options exchange between August 19, 1998 and November 9, 2000, inclusive (the "Class Period") and who were damaged thereby (the "Class"). The Dexia Settlement will provide an aggregate Gross Settlement Fund of $60,000,000, in cash, plus interest."

      Gruß
      348
      Avatar
      schrieb am 07.08.07 13:54:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.968.518 von 348 am 01.08.07 16:12:24Sorry, dass ich jetzt erst mal wieder hier ins Forum rein gucke und somit erst jetzt antworten kann. Diese Lethargie meinerseits rührt aber ganz einfach daher, weil ich diese damals in diese Firma angelegten 1000 € eigentlich sowieso schon abgeschrieben habe, da ich mit dieser Internetseite über diese Sammelklage und auch dem Formular schlichtweg überfordert bin, da alles in Englisch und dann noch in einem noch schwierigeren Banken Englisch oder Rechtsanwalts Englisch geschrieben ist, und mein Englisch leider sehr erbärmlich ist. Und mit Übersetzungsprogrammen oder Online Übersetzer arbeiten ist ja noch schlimmer, das ist ja wirklich ein richtiges Kauderwelsch dann.

      Das ist jetzt natürlich eine interessante Frage, ob wirklich nur Leute zur Sammelklage berechtigt sind, die direkt an der Nasdaq gekauft haben oder auch Leute, die zum Beispiel in Frankfurt gekauft haben. Oder ist mit Nasdaq wohl lediglich nur pauschal gemeint, dass diese Aktien schlichtweg einfach nur an der Nasdaq gelistet sind, dass es ganz egal ist, über welche Börse man diese nun gekauft hat?
      Auch ich habe in Frankfurt gekauft. Aber trotzdem habe ich diesen Bescheid von Consors bekommen. Aber vielleicht haben die grundsätzlich alle angeschrieben, die diese Aktien hatten, und gar nicht erst vorher sortiert, wer diese jetzt wo gekauft hatte. Zum Beispiel steht ja in dem Schreiben von Consors auch drin, dass nur Leute berechtigt sind, die diese Aktien in einem bestimmten Zeitraum gekauft haben. Ich schätze mal, das schlichtweg einfach komplett alle Aktionäre dieser Firmen angeschrieben wurden, die dann halt selber ausfindig machen müssen, ob sie nun berechtigt sind oder nicht.
      Das ist ja der Vorteil beim Kauf von Aktien ganz normal bei der Sparkasse oder Volksbank, da könnte man jetzt ganz einfach dieses Formular für die Sammelklage dem Sachbearbeiter auf den Tisch legen und ausfüllen lassen und abschicken lassen. Bei Online Banken muss man sich dagegen umso was selber kümmern. Somit kann eine Online Bank unter Umständen unterm Strich sogar teurer sein als eine ganz normale Hausbank.

      Aber wie ich aus deinem zitierten Text herauslesen, dann wird das hier genauso ablaufen wie in dem Fall wie hier beschrieben http://www.boerse-online.de/steuern-recht/aktuell/490094.htm… Wenn ich das richtig interpretiere, dann besteht auch in unserem Fall bereits ein Entschädigungsfonds in Höhe von 60 Millionen $. Das heißt also, dass dieses Risiko eventuell einen negativen Prozessausgang und somit ein unvorhersehbares finanzielles Risikos wie hier beschrieben http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage, in unserem Fall gar nicht besteht, da der Prozess dann ja scheinbar schon gewonnen ist, da ja ein Entschädigungsfonds anscheinend schon bereitsteht, den man sich vermutlich mit diesem Antrag dann nur seinen Anteil davon abholen braucht. Von so einem Entschädigungsfonds sind dann ja schon Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten abgezogen worden vorher.
      Wenn dem so ist, dann wäre wenigstens schonmal meine Entscheidung gesichert, dass ich dann doch an dieser Sammelklage teilnehmen werde, da ich vorher immer ein bisschen Angst vor eventuellen unvorhersehbaren Kosten gehabt habe, und dann womöglich auf der anderen Seite nichts herauszubekommen an Schadensersatz.

      Aber jetzt ist es bald sowieso schon zu spät, da die Frist zur Abgabe dieses Formulars ja am 21.8.2007 verstrichen ist. Selbst, wenn man es heute noch abschicken würde, dann könnte es schon knapp werden, weil die Post von Europa nach Amerika doch so in etwa meistens 14 Tage oder so braucht, so in etwa haben damals jedenfalls die Postkarten gebraucht, die wir von unseren Urlauben aus den USA verschickt hatten nachhause, die kamen dann irgendwann ein paar Wochen später, nachdem wir bereits schon längst zuhause waren wieder. Und ob man dieses Formular auch einfach jetzt als E-Mail verschicken kann, das weiß ich auch nicht. Könnte man dann höchstens vielleicht noch mit UPS oder so verschicken, damit es noch rechtzeitig ankommt. Das ist es ja, wenn man nur sehr schlecht Englisch lesen kann, dann weiß man fast gar nichts, dann ist das nur eine reine Raterei, wie das jetzt sein könnte und wie das jetzt funktionieren könnte. Wenn ich mich jetzt als ausfüllen von diesem Formular dran begebe, dann kann ich sowieso davon ausgehen, dass ich das vollkommen falsch ausfülle, zumal in den USA ja auch andere Normen teilweise beim Ausfüllen herrschen, das fängt ja schon beim Datum und bei der Adresse an. Entweder wird es dann vermutlich sowieso zu vielen Rückfragen kommen, oder die werden dieses Formular dann sofort in den Papierkorb werfen, wenn da quasi alles falsch ausgefüllt worden ist.
      Ich glaube, für meinen Fall hake ich die 1000 € einfach ab. Da kommt es jetzt auch nicht mehr drauf an, ich hatte damals teilweise 15 bis 20 verschiedene Aktien jeweils zu 1000 € gekauft, ich habe zum Beispiel auch viel Geld mit Cargolifter und anderen Aktien verloren. Mein Problem insgesamt war ganz einfach, dass ich genau auf dem Gipfel der Höchstpreise an den Börsen im Jahr 2000 gekauft hatte und dann solange gewartet hatte mit dem Verkauf, bis die Aktien wirklich im absoluten Keller waren ein paar Jahre später, die dann natürlich nach meinen kompletten Verkauf sämtlicher meiner Aktien plötzlich alle wieder angefangen sind zu steigen, bis natürlich auf die Aktien, die zwischendurch pleite gegangen sind. Schlichtweg habe ich an der Börse alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann.

      In diesem Sinne.

      Gruß
      Knaffel
      Avatar
      schrieb am 07.08.07 15:00:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      Habe ich gerade noch auf der Seite http://www.lernouthauspiesettlement.com/ links entdeckt, dass man ja tatsächlich auch das Formular elektronisch übermitteln kann, da dort steht "How to File Claim Forms Electronically" links in der Auswahlspalte. Wahrscheinlich wieder eine zig-seitige Anleitung in Englisch (lach).
      Aber jetzt habe ich leider keine Zeit mehr, muss gleich weg, muss ich mir später irgendwann mal angucken.
      Avatar
      schrieb am 12.08.07 14:42:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      Das hier ist das Aktuellste, was ich zu dem Fall gefunden habe: http://www.rotter-rechtsanwälte.de/index.php?id=691&template=DE_PA_Main_Tpl :look:

      Zitat gibt es hier mal nicht, guckt einfach selber rein. :cool:
      Man ist zwar nicht wirklich schlauer dadurch, aber steht immerhin eine Neuigkeit drin. :confused:
      Und hier braucht man nur noch zwei englischsprachige Dokumente durchlesen anstatt wie bei http://www.lernouthauspiesettlement.com/ 1000 Dokumente lesen zu müssen. :laugh:

      Gruß
      Knaffel ;)
      Avatar
      schrieb am 12.08.07 15:00:55
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.968.518 von 348 am 01.08.07 16:12:24Du scheinst tatsächlich Recht zu haben.

      Quelle:
      http://www.handelsblatt.com/news/Default.aspx?_p=200729&_t=f…

      Zitat:
      Anträge auf Schadensersatz können Anleger jetzt auch im Fall des belgischen Softwareherstellers Lernout & Hauspie stellen, berichtet Rotter. Allerdings müssen Anleger die Aktien an der US-Handelsplattform Nasdaq gekauft haben.

      Fallen wir "Frankfurtkäufer" dann wahrscheinlich raus aus dieser Sammelklage.


      Außerdem geht aus dieser Internetseite auch hervor, wieviel man bei einer Sammelklage zu erwarten hat

      Zitat:
      Erstattet werden erfahrungsgemäß zwischen zehn und fünfzig Prozent des Gesamtschadens.


      Wenigstens scheint es kein finanzielles Risiko zu geben.

      Zitat:
      In einer Sammelklage kann eine Gruppe von Geschädigten gemeinsam Klage einreichen. Wenn es dann zu einem Vergleich oder einem Urteil kommt, können alle Geschädigten Antrag auf Schadensersatz stellen, gleich, ob sie geklagt haben oder nicht. US-Gerichte entscheiden häufig, dass sich auch ausländische Anleger an die Klage anhängen können. Dabei fallen für sie keine zusätzlichen Anwaltskosten mehr an. Sie müssen lediglich ihren Anteil aus dem Topf beantragen.


      Gruß
      Knaffel


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Sammelklage Lernout & Hauspie