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    Unionsplan betrifft jeden zweiten Job!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.09.05 16:21:03 von
    neuester Beitrag 10.09.05 15:00:58 von
    Beiträge: 3
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      schrieb am 09.09.05 16:21:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Von Rainer Nahrendorf, Handelsblatt

      Der von der Union geplante Abbau von Steuervergünstigungen führt bei Millionen von Arbeitnehmern zu deutlichen Einbußen. Die CDU will bei der Einkommensteuer den Eingangsteuersatz auf 12 Prozent und den Spitzensteuersatz auf 39 Prozent senken. Im Gegenzug will sie Steuervergünstigungen einschränken oder streichen. Dazu gehört auch der Abbau der Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen innerhalb von sechs Jahren.


      HB DÜSSELDORF.Mittelfristig sollen so rund zwei Mrd. Euro mehr in die Staatskasse fließen. Die SPD versucht, diese Pläne politisch zu nutzen: Mit dem Slogan „Merkel-Minus: Radikal unsozial“ will sie zahlreiche Wähler gegen die Steuerpläne der Union mobilisieren.

      Von der Steuerfreiheit dieser Zuschläge profitieren vor allem jene Arbeitnehmer, die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen oder nachts arbeiten. Nach einer Untersuchung durch den Leiter des wirtschaftswissenschaftlichen Instituts des DGB (WSI), Hartmut Seifert, arbeiten 4,2 Millionen Arbeitnehmer regelmäßig an Sonn- und Feiertagen, gut 2,7 Millionen Beschäftigte arbeiten ständig oder regelmäßig nachts. Zwischen beiden Gruppen gibt es Überschneidungen. Nacht-, Wochenend- und Schichtarbeit haben in Deutschland nach der WSI-Untersuchung stark zugenommen. 1991 arbeiteten erst 38 Prozent aller Beschäftigten zu ungewöhnlichen Arbeitszeiten, 2004 waren es 51 Prozent der abhängig Beschäftigten oder 19,3 Millionen Arbeitnehmer. Seifert sieht einen Trend zur „Rund-um-die-Uhr–Gesellschaft“.[/ B]

      Die Gewerkschaften haben versucht, diesem Trend durch eine Verteuerung außergewöhnlicher Arbeitszeiten entgegenzuwirken. Die Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit reichen nach einer Übersicht der Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände von 15 Prozent in der Chemischen Industrie bis zu 55 Prozent im Einzelhandel Nordrhein-Westfalen und 60 Prozent in der Süßwarenindustrie sowie 75 Prozent in der Schuhindustrie. Im öffentlichen Dienst beträgt der Zuschlag 1,28 Euro pro Stunde, bei Gemeindebediensteten 20 Prozent.

      Die Zuschläge für Sonntagsarbeit variieren zwischen 25 Prozent im öffentlichen Dienst (ohne die Gemeinden), 50 oder 70 Prozent in der Metallindustrie, 100 Prozent bei den Banken und Versicherungen und 115 Prozent in der Druckindustrie.

      Noch höher sind die Zuschläge für Arbeit an Feiertagen, Ostern, Pfingsten, Weihnachten und am 1. Mai. Sie reichen bis zu 200 Prozent in der Bauwirtschaft und der Bekleidungsindustrie.

      Nur ein Teil der Zuschläge ist steuerfrei, bei Nachtarbeit sind dies 25 Prozent, bei Sonntagsarbeit in der Regel 50 Prozent. Am Heiligen Abend, Weihnachten und am 1. Mai müssen auf Zuschläge bis zu 150 Prozent keine Steuern gezahlt werden.

      Als 2003 bekannt wurde, dass Vereine Spitzensportlern einen Teil ihrer hohen Gehälter als steuerfreie Nacht- und Sonntagszuschläge zahlten, wurde die Steuerfreiheit der Zuschläge gedeckelt. Der Stundenlohn, auf dessen Basis der Zuschlag berechnet wird, wurde durch eine Obergrenze von 50 Euro beschränkt.

      Avatar
      schrieb am 09.09.05 21:20:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      und Arbeit wird teurer, denn wenn die Zuschläge entfallen, werden Sozialabgaben fällig!

      Die Union schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe:
      Der Arbeitnehmer bekommt weniger Gehalt und der Arbeitgeber muss höhere Sozialabgaben zahlen.

      Das nenn ich Vorfahrt für Arbeit :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.09.05 15:00:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Stella, Mahlzeit.
      Ja, aber bei einer Gesundheitsprämie zahlt der AG dann nur 70€/Monat. Der AN 109€ +x€ (korrekt so? :D)Mehr Beitrag wäre nur bei der RV fällig, dafür sinkt aber dann auch der ALV Beitrag.
      Also die Belastung, AN wie AG, durch Versteuerung der Zuschläge wäre nicht so dramatisch.
      Bei einer Bürgerversicherung müßte, in der Tat, AG und AN mehr bezahlen. Die ist ja bekanntlich abhängig vom Gehalt.


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