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    Osnabrücker Anlagenbau OAB offenbau vor Wiederauferstehung (Seite 10)

    eröffnet am 16.09.05 17:27:02 von
    neuester Beitrag 16.12.23 12:37:33 von
    Beiträge: 906
    ID: 1.007.632
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      schrieb am 27.02.22 19:07:16
      Beitrag Nr. 816 ()
      Wenn die dann das Geld aus den Aktienkäufen zurück geben müssen, dann verbleibt OAB zu wenig Geld um was damit anfangen zu können. Und die Macher sind verbrannt. Scheint aktuell aussichtslos. Es sei denn die haben eigenes Geld, dann kann man dies nicht rückabwickeln.
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      schrieb am 27.02.22 18:51:03
      Beitrag Nr. 815 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.962.740 von honigbaer am 27.02.22 18:13:24Egal wie man es dreht und wendet: Die Situation ist für die OAB-Aktionäre mehr als unbefriedigend. Das Thema wird uns sicherlich noch lange beschäftigen. Ich denke, dass man sich im schlimmsten Fall auf einen Totalverlust einstellen sollte. Eine erfolgreiche Neuausrichtung dürfte jedenfalls erstmal in weite Ferne gerückt sein. Aber daran ist man als Aktionär von Mantelgesellschaften ja bereits gewöhnt ...
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      schrieb am 27.02.22 18:13:24
      Beitrag Nr. 814 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.962.350 von heinze123 am 27.02.22 17:05:26
      Zitat von heinze123: ... Unabhängig davon gehe ich davon aus, dass die Hinterlegung wieder aufgelöst wird, sobald sich die Angelegenheit im Sinne der OAB aufgeklärt hat. Das Geld wäre also nicht weg, sondern stünde lediglich bis auf Weiteres nicht zur Verfügung. An einen negativen Ausgang des Verfahrens möchte ich erst gar nicht denken ...


      Aber das Risiko eines negativen Ausgangs, ist doch auf jeden Fall gegeben und OAB kann hierauf ja auch gar keinen Einfluss nehmen.
      Wenn das Geld von der Dt. Lichtmiete kam, dann muss es wohl auch wieder dorthin zurück. Und sollte bei den Verdächtigen nichts zu holen sein, läuft es dann auch so und die OAB AG geht leer aus.

      Ob der Arrest den Umständen entsprechend gerechtfertigt ist, können wir gar ncht beurteilen und wollte ich auch gar nicht diskutieren. Sondern mir geht es darum, ob man der OAB AG einfach so ihr Vermögen entziehen kann, obwohl heinze, honigbaer und VC Analyst bestimmt keine Geldwäsche betrieben haben. Sollte dafür die Zustimmung der Vorständin erforderlich sein, dann ist sie doch in dieser Angelegenheit sicher befangen, wenn sie zustimmen soll, dass Gelder im Zusammenhang mit Forderungen gegen ein Aufsichtsratsmitglied und andere Personen, zur Auszahlung kommen. Schließlich werden dadurch Fakten geschaffen, in Gestalt eines verminderten Geldvermögens der OAB AG, während die Klärung und Abwehr der Forderungen und Ansprüche dann vielleicht gar nicht mehr mit dem gebotenen Engagement erfolgt. Sollten bei der Dt. Lichtmiete wirklich zig Millionen fehlen, dann sind die OAB Millionen nur eine Nebensache in den anstehenden Auseinandersetzungen, dann besteht die Gefahr, dass gerade diese Vermögensverschiebung als inkorrekt anerkannt wird, damit die Rückforderung anderer Positionen fallen gelassen wird.
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      schrieb am 27.02.22 17:05:26
      Beitrag Nr. 813 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.958.512 von honigbaer am 26.02.22 22:39:58"In sachen OAB scheint doch eher die Frage zu sein, ob diese Vermögenszugriffe auf Basis der Verfehlungen einzelner Aktionäre bis ins Vermögen der OAB AG gerechtfertigt sind, und ob die Vorständin diese überhaupt anerkennen kann, letztlich bezahlt sie damit doch die Schulden einzelner Aktionäre aus der Firmenkasse, ohne dass man wüsste, ob dieses Geld letztlich wieder in irgend einer Form einbriglich ist."

      Ob der Vermögensarrest gerechtfertigt ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Allerdings gehe ich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft / das Gericht sich der Schwere eines solchen Eingriffs in die Eigentumsrechte der OAB durchaus bewusst sind. Offenbar sind derartige Anordnungen ein probates Mittel, um zu verhindern, dass Gelder endgültig in irgendwelchen dunklen Kanälen verschwinden.

      Die Vorständin scheint in Bezug auf den Vermögensarrest jedenfalls keine rechtlichen Bedenken zu haben. Zumindest deutet in der Meldung nichts darauf hin, dass sie die Maßnahmen juristisch überprüfen lässt. Im Gegenteil: die Hinterlegung des strittigen Betrages scheint bereits beschlossene Sache zu sein.

      Unabhängig davon gehe ich davon aus, dass die Hinterlegung wieder aufgelöst wird, sobald sich die Angelegenheit im Sinne der OAB aufgeklärt hat. Das Geld wäre also nicht weg, sondern stünde lediglich bis auf Weiteres nicht zur Verfügung. An einen negativen Ausgang des Verfahrens möchte ich erst gar nicht denken ...
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      schrieb am 27.02.22 15:21:59
      Beitrag Nr. 812 ()
      Entnommen bei Lordofshares unter
      http://177766.homepagemodules.de/t250f2-OAB-wird-saniert-WKN…
      Danke an den dortigen Nick Aktionator

      " Aktionator am 26.02.2022 20:06 ( 69 Beiträge | Status: ok )
      OAB: Hausdurchsuchung bei Gesellschaft und Vorstand

      Hamburg, 23. Februar 2022 - Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat heute während des ganzen Tages Hausdurchsuchungen in den Privaträumen des Vorstands sowie den Geschäftsräumen der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft ("OAB AG"; "Gesellschaft") durchgeführt. Die Durchsuchungen basieren auf der Ausweitung der staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen betreffend die Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe um den Tatbestand der Geldwäsche gemäß § 261 StGB bei der OAB AG. Beschuldigt ist in diesem Zusammenhang der Vorstand sowie der seinerzeitige Vorsitzende und jetzige stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Roman Teufl.

      Ausgangspunkt der strafrechtlichen Ermittlungen ist der Umstand, dass eine Gesellschaft bei den beiden letzten Kapitalerhöhungen insgesamt rd. 4,2 Mio. EUR in die OAB AG auf Rechnung von vier Privatpersonen als Aktionäre eingezahlt hat, die Beschuldigte im Zusammenhang mit Vorgängen bei der die Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe sind.

      Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Oldenburg zudem in dieser Höhe einen Vermögensarrest in das Vermögen der OAB AG beschlossen. Der Vermögensarrest enthält die Möglichkeit, gegen Hinterlegung eines Betrages in gleicher Höhe die Vollziehung des Restes abzuwenden und die Aufhebung der Vollziehung des Restes zu verlangen. Aktuell belaufen sich die Bankguthaben der Gesellschaft auf rd. 5,48 Mio. EUR, woraus die Hinterlegung finanziert werden kann und soll, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der OAB AG sogleich wieder herzustellen.

      Die Gesellschaft weist die Vorwürfe der Geldwäsche entschieden zurück und wird die Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung unterstützen.

      Mitteilende Person: Jana Retsch, Vorstand der OAB

      dgap.de/dgap/News/adhoc/oab-osnabruecker...?newsID=1518723"

      Die Eitelkeit verbietet, nicht auf
      w:o am 22.03.21 17:13:39 Beitrag Nr. 633 ( 67.555.977 ) hinzuweiaen.
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      schrieb am 26.02.22 22:39:58
      Beitrag Nr. 811 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.958.062 von heinze123 am 26.02.22 21:07:58Lichtmiete Anleihekurse von etwa 15% deuten auch bei Lichtmiete nicht darauf hin, dass sich da alle Probleme in Wohlgefallen auflösen.
      Aber etwas Substanz scheint zumindest da zu sein, sonst würde es sich ja auch nicht lohnen, für so eine Gegenoffensive Geld in die Hand zu nehmen. Und die Sicherungsmaßnahmen und Möglichkeiten zum Vermögenszugriff der Staatsanwaltschaft haben einerseits sicher ihre Berechtigung, andererseits habe ich auch Zweifel, ob die Behörden die Vorgänge bis in die letzte Konsequenz einschätzen können, noch bevor Urteile vorliegen.

      In sachen OAB scheint doch eher die Frage zu sein, ob diese Vermögenszugriffe auf Basis der Verfehlungen einzelner Aktionäre bis ins Vermögen der OAB AG gerechtfertigt sind, und ob die Vorständin diese überhaupt anerkennen kann, letztlich bezahlt sie damit doch die Schulden einzelner Aktionäre aus der Firmenkasse, ohne dass man wüsste, ob dieses Geld letztlich wieder in irgend einer Form einbriglich ist.
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      schrieb am 26.02.22 21:07:58
      Beitrag Nr. 810 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.956.751 von VC Analyst am 26.02.22 16:50:49Die Rücknahme der Sicherungsmaßnahmen betrifft allerdings nicht die OAB , sondern nur das Insolvenzverfahren bei der Deutschen Lichtmiete (DLM) und deren Investitionsvehikel. Ob die staatsanwaltlichen Ermittlungen bei der DLM dadurch vom Tisch sind, wage ich ohnehin zu bezweifeln. Die ursprünglichen Vorwürfe haben sicherlich nach wie vor Bestand.

      Unabhängig davon nutzt uns dies bei der OAB ohnehin nichts. Mittlerweile haben wir ja hier leider unsere eigenen Probleme (> Vorwurf der Geldwäsche usw. / siehe DGAP-Meldung vom 23.02.2022). Aufgrund der Rücknahme des Insolvenzantrages und der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bei der DLM können lediglich die Investoren der DLM wieder Hoffnung schöpfen. Bei der OAB müssen wir halt abwarten, ob sich die hiesigen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft irgendwann als unbegründet herausstellen. Da helfen auch irgendwelche vermeintlichen Positivmeldungen bei der DLM erstmal nicht allzu viel ...
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      schrieb am 26.02.22 16:50:49
      Beitrag Nr. 809 ()
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      schrieb am 24.02.22 20:14:57
      Beitrag Nr. 808 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.938.487 von VC Analyst am 24.02.22 18:56:55Hier wird dazu eher nur ein taktisches Vorgehen vermutet.
      https://www.investmentcheck.de/news/6362/insolvenzantraege-b…
      Aber etwas Hoffnung besteht nun natürlich, außergewöhnlich ist es auf jeden Fall.
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      schrieb am 24.02.22 19:48:37
      Beitrag Nr. 807 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.935.601 von VC Analyst am 24.02.22 15:54:42Zumindest der neue AR Vorsitzende Axel Bader....

      Ist das so? Herr B. wurde auf Empfehlung von Teufl in den AR berufen und dort Vorsitzender. Da kann man Abhängigkeiten zumindest nicht ausschließen.
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