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    ___MOLOGEN AG__Dabeisein ist Alles__Jetzt gehts richtig los_ (Seite 3478)

    eröffnet am 01.12.05 19:44:38 von
    neuester Beitrag 24.04.24 20:35:51 von
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      schrieb am 03.09.14 17:39:20
      Beitrag Nr. 38.446 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.685.516 von achmuc am 03.09.14 17:21:47aber es kann doch nie mehr als 100% geben :laugh::laugh:

      wer falsch abgibt, der wird disqualifiziert...:laugh:, wo ist das problem? :cool:

      vielleicht war das abgegebene ergebnis das problem ;)

      schade, dass ich das nicht miterleben durfte, :(
      war eigentlich der zapfi da? :look:

      war krauti die box 1 ?
      war fauter die box 2 ?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.09.14 17:21:47
      Beitrag Nr. 38.445 ()
      Eben nicht.
      Viele haben einen Nein Zettel in die Urne 1 und einen Ja Zettel in die Urne 2 geworfen. Oder umgekehrt. Damit war klar, dass mehr als 100% der Stimmen als abgegeben gelten.
      Ist doch nicht so schwer zu verstehen:confused::confused:
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.09.14 16:02:04
      Beitrag Nr. 38.444 ()
      2 Urnen mit 2 Zetteln, wie kann das mehr als 100% ergeben???

      Jeder hat einen Zettel in eine Urne geworfen.

      Irgendwie hab ich das nicht mehr richtig im Gedächtnis.
      Avatar
      schrieb am 03.09.14 15:10:09
      Beitrag Nr. 38.443 ()
      Wie kommt es zu über 100% Stimmen?

      Wenn jeder Aktionär zwei Stimmrechte zugewiesen bekommt, dann kommt es sogar zu bis zu 200% der stimmberechtigten Stimmen.
      Zur Erklärung:
      Auf Nachfrage eines Aktionärs wurde lange über das Wahlverfahren zur Neubesetzung des AR diskutiert.
      Entgegen der Empfehlung des Corporate Governance Codex wurde NICHT die Einzelwahl, sondern eine Kombinationswahl als Wahlverfahren gewählt.
      Im Wahlgang 5c erklärte der Wahlleiter, dass jeder Aktionär zwei(!) Stimmrechte habe.
      Ich habe gehört, dass das Wahlverfahren von Prof. SEIBT verteidigt wurde.
      Als es zur Abstimmung kam, gab es viele Aktionäre, die auf Geheiß des Hr. Ten Doornkaat zwei Wahlzettel in zwei Urnen geworfen haben. Ja, zwei Urnen!!
      Hr. Ten Doornkaat saß auf dem Podium mit einem Abstand von 2-3 Metern von den beiden Wahlurnen und verfolgte die Stimmabgabe mit großer Aufmerksamkeit.
      ES KANN TEN DOORNKAAT NICHT ENTGANGEN SEIN, DASS DIE AKTIONÄRE JEWEILS ZWEI STIMMZETTEL ABGABEN.

      Die nachträgliche Annulierung einer gültigen(?!) Wahl mit einer vollkommen schwachsinnigen Begründung ist leider nicht wirklich überraschend.
      Was passte da wohl nicht bei der Wahl?
      Wieviele Stimmen sind denn abgegeben worden?
      Warum wurde das Ergebnis denn gar nicht gezählt, veröffentlicht und protokolliert?
      Man lese 130 AktG.
      Avatar
      schrieb am 03.09.14 14:18:38
      Beitrag Nr. 38.442 ()
      Wir sollten uns an die klaren Aussagen von dem "Vorsitzenden der HV", Herrn Ten Doornkaat, halten. Zu dem Thema Protokoll hatte nach meinem Gedächtnisprotokoll folgende Aussage.

      Es wird die gesamte HV protokolliert. 20 Sekunden Denkpause... Äh, es wird nicht die gesamte HV protokolliert! Gelächter im Raum! Nun der hilfesuchende Blick zu dem Anwesenden Notar, der ihm etwas zuruft!

      Danach seine erneute Aussage "es werden nur die Wahlergebnisse und das Verfahren protokolliert". Wieder Gelächter im Publikum! "Ja was denn nun" Zwischenrufe.

      Fortan hatte Ten D. wieder das Ruder fest in der Hand. Aber sicher war er sich auch in dieser Frage nicht mehr!!! Der Blick fest auf die viel zu kleine Schrift seiner Vorlage gewandt, radebrach er in souveräner Art weiter vor sich hin.

      Solch Einlagen waren auf alle Fälle recht belebend und lockerten die Veranstaltung nett auf! Ich hoffe, auch dies ist im Protokoll festgehalten!

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      schrieb am 03.09.14 12:56:35
      Beitrag Nr. 38.441 ()
      Der Bumerang ist unterwegs :eek:
      Avatar
      schrieb am 03.09.14 12:13:37
      Beitrag Nr. 38.440 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.681.745 von gimbl am 03.09.14 12:11:09
      Zitat von gimbl:
      Zitat von Subsidiaritaetsprinzip: Protokollführer war der Notar Dr. Schwennicke aus Berlin.
      Der hat das Protokoll aber ganz sicher rechtzeitig fertig gehabt.

      Vielleicht hat dieser aber den ersten Wahlgang zu TOP 5a in sein Protokoll aufgenommen.

      Ich bezweifle, dass die Begründung für die Nichtigkeitserklärung des ersten Wahlganges korrekt ist.
      Evtl. gab es ja einen gültigen ersten Wahlgang zur Wahl des AR?
      Evtl. war das Ergebnis anders, als das Ergebnis des zweiten Wahlganges?


      Was du alles so vermutest, aber die Begründung für die Ungültigkeit des ersten Wahlgangs war tatsächlich interessant.


      Ich habe mich schon gefragt, mit welcher Zählweise man auf mehr als 100% kommt.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.09.14 12:11:09
      Beitrag Nr. 38.439 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.681.697 von Subsidiaritaetsprinzip am 03.09.14 12:08:29
      Zitat von Subsidiaritaetsprinzip: Protokollführer war der Notar Dr. Schwennicke aus Berlin.
      Der hat das Protokoll aber ganz sicher rechtzeitig fertig gehabt.

      Vielleicht hat dieser aber den ersten Wahlgang zu TOP 5a in sein Protokoll aufgenommen.

      Ich bezweifle, dass die Begründung für die Nichtigkeitserklärung des ersten Wahlganges korrekt ist.
      Evtl. gab es ja einen gültigen ersten Wahlgang zur Wahl des AR?
      Evtl. war das Ergebnis anders, als das Ergebnis des zweiten Wahlganges?


      Was du alles so vermutest, aber die Begründung für die Ungültigkeit des ersten Wahlgangs war tatsächlich interessant.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.09.14 12:08:29
      Beitrag Nr. 38.438 ()
      Protokollführer war der Notar Dr. Schwennicke aus Berlin.
      Der hat das Protokoll aber ganz sicher rechtzeitig fertig gehabt.

      Vielleicht hat dieser aber den ersten Wahlgang zu TOP 5a in sein Protokoll aufgenommen.

      Ich bezweifle, dass die Begründung für die Nichtigkeitserklärung des ersten Wahlganges korrekt ist.
      Evtl. gab es ja einen gültigen ersten Wahlgang zur Wahl des AR?
      Evtl. war das Ergebnis anders, als das Ergebnis des zweiten Wahlganges?
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.09.14 11:48:02
      Beitrag Nr. 38.437 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.681.190 von Subsidiaritaetsprinzip am 03.09.14 11:35:16Wer war denn Protokollführer? ;)
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