___MOLOGEN AG__Dabeisein ist Alles__Jetzt gehts richtig los_ (Seite 3511)
eröffnet am 01.12.05 19:44:38 von
neuester Beitrag 24.04.24 20:35:51 von
neuester Beitrag 24.04.24 20:35:51 von
Beiträge: 73.216
ID: 1.023.882
ID: 1.023.882
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 6.132.370
Gesamt: 6.132.370
Aktive User: 0
ISIN: DE000A2LQ900 · WKN: A2LQ90
0,0600
EUR
-0,33 %
-0,0002 EUR
Letzter Kurs 27.11.20 Tradegate
Werte aus der Branche Biotechnologie
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
6.300,00 | +4.940,00 | |
1,6400 | +23,31 | |
1,3000 | +22,64 | |
2,7600 | +20,00 | |
1,2200 | +18,45 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
0,7603 | -13,61 | |
7,8100 | -14,64 | |
8,6500 | -14,82 | |
7,5000 | -18,30 | |
23,140 | -19,90 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zitat von EGEM:Zitat von acmuc: Bin mal neugierig, bei wem die Banken zuerst die EXIT Taste drücken. Wenn der Kurs weiter fällt möchte ich nicht in der Haut mancher Großanleger stecken.
nun übertreibe mal nicht, Mologen ist nicht der Nabel der Welt
SERVUS
Der Nabel der Welt keinesfalls, da hast du Recht. Zumindest für uns beide nicht, für andere hier schon. Aber es könnte ja durchaus sein, dass eine Bank kalte Füße bekäme, wenn sie erfahren würde, dass zu viele finanzierte MGN in einer Hand sind. Die vielleicht auch gar nicht gemeldet waren.
So abwegig ist dieser Gedanke nicht.
Was mich noch sehr verwundert, dass unser selbst ernannten oder tatsächlichen Biotechgurus sich derzeit zum Thema überhaupt nicht melden.
Land unter ????
Das Aktiengesetz ist manchmal derartig präzise:
§ 130 AktG
Niederschrift
(1) Jeder Beschluß der Hauptversammlung ist durch eine über die Verhandlung notariell aufgenommene Niederschrift zu beurkunden.
Der erste Wahlgang war ein Beschluss, den die Aktionäre gefasst haben. Dieser Beschluss ist zu dokumentieren. Unabhängig davon, wie schwachsinnig der Beschluss ist.
Die nächste Frage ist: Wer darf den Beschluss für UNGÜLTIG erklären?
Wie präzise wurde der erste Wahlgang zur Wahl des Aufsichtsrates notariell dokumentiert?
Kann der Versammlungsleiter die von ihm durchgeführte Wahl einfach für schwachsinnig, unsinnig, blöd, fehlergebnisbehaftet erklärt werden, oder kann das wieder nur die Aktionärsversammlung, nachdem sie das genaue Ergebnis kennt und deshalb entscheidet, neu zu wählen?
Oder darf der Versammlungsleiter so lange wählen lassen, bis ihm das Ergebnis passt?
Ich bin gespannt auf das Protokoll, das beim Handelsgericht bis Donnerstag hinterlegt werden muss.
Egal, wie blöd der erste Wahlgang gelaufen ist:
Mich interessiert das Ergebnis des ersten Wahlgangs!
§ 130 AktG
Niederschrift
(1) Jeder Beschluß der Hauptversammlung ist durch eine über die Verhandlung notariell aufgenommene Niederschrift zu beurkunden.
Der erste Wahlgang war ein Beschluss, den die Aktionäre gefasst haben. Dieser Beschluss ist zu dokumentieren. Unabhängig davon, wie schwachsinnig der Beschluss ist.
Die nächste Frage ist: Wer darf den Beschluss für UNGÜLTIG erklären?
Wie präzise wurde der erste Wahlgang zur Wahl des Aufsichtsrates notariell dokumentiert?
Kann der Versammlungsleiter die von ihm durchgeführte Wahl einfach für schwachsinnig, unsinnig, blöd, fehlergebnisbehaftet erklärt werden, oder kann das wieder nur die Aktionärsversammlung, nachdem sie das genaue Ergebnis kennt und deshalb entscheidet, neu zu wählen?
Oder darf der Versammlungsleiter so lange wählen lassen, bis ihm das Ergebnis passt?
Ich bin gespannt auf das Protokoll, das beim Handelsgericht bis Donnerstag hinterlegt werden muss.
Egal, wie blöd der erste Wahlgang gelaufen ist:
Mich interessiert das Ergebnis des ersten Wahlgangs!
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.544.079 von LloydBrigman am 18.08.14 12:16:01ich habe mich NICHT rausschütteln lassen von den finanzhaien!
freitag war mein kauftag des monats !
nein mein kauftag des jahres !
loooooooong & strong
Kleinanleger sind auch wer
freitag war mein kauftag des monats !
nein mein kauftag des jahres !
loooooooong & strong
Kleinanleger sind auch wer
Heute wird der Daumen nicht ganz so tief in die Wunde gedrückt...
Der Kurs darf etwas steigen...
Der Kurs darf etwas steigen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.542.894 von LloydBrigman am 18.08.14 10:11:16ICH KAUFE WELCHE !
Support Wittig, Ziemes, Johst
Keep your shares.
Keep your shares.
Bin mal neugierig, bei wem die Banken zuerst die EXIT Taste drücken. Wenn der Kurs weiter fällt möchte ich nicht in der Haut mancher Großanleger stecken.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.539.081 von Subsidiaritaetsprinzip am 17.08.14 14:52:09Frage zu C)
Wer übernimmt dann die Kontrolle über das operative Handeln?
Wer übernimmt dann die Kontrolle über das operative Handeln?
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1037371-771-780/d…
Ist das bereits ein kleiner Vorgeschmack...?
schrieb am 15.08.14 19:49:26
Beitrag Nr. 772 (47.531.356)
Der Wagner ist nicht der einzige, der den Kleinanleger mit Delisting abzockt. Schuld daran ist der BGH, der eigentlich für Recht und Ordnung stehen sollte. Wenn selbst der BGH zum Handlanger von Leuten wie Wagner verkommt, dann ziehem wir Kleinanleger halt den Kürzeren.
Und hacke bitte nicht immer auf Kosmokrat herum, der ist ein ganz normaler Anleger, der hier Geld angelegt hat.
Avatar
Bewertung: 2 x
ZitatAntwort
DerKosmokrat
schrieb am 16.08.14 04:04:38
Beitrag Nr. 773 (47.533.819)
Ich bin auch ziemlich verärgert über das anstehende Delisting, aber nicht sonderlich überrascht. Das ist z.Zt. das größte Risiko bei Micro-Caps mit einem beherrschenden Mehrheitsaktionär. Manche machen das fair wie die "Ariston Real Estate AG", und manche machen das eben unfair, unterstützt vom BGH.
Aber ich bin jetzt im Urlaub, am Strand, und geniesse das Leben, anstatt mich über fiesen Machenschaften der deutschen "Elite" aufzuregen. Als Gutmensch wird man halt normalerweise nicht reich.
Ist das bereits ein kleiner Vorgeschmack...?
schrieb am 15.08.14 19:49:26
Beitrag Nr. 772 (47.531.356)
Der Wagner ist nicht der einzige, der den Kleinanleger mit Delisting abzockt. Schuld daran ist der BGH, der eigentlich für Recht und Ordnung stehen sollte. Wenn selbst der BGH zum Handlanger von Leuten wie Wagner verkommt, dann ziehem wir Kleinanleger halt den Kürzeren.
Und hacke bitte nicht immer auf Kosmokrat herum, der ist ein ganz normaler Anleger, der hier Geld angelegt hat.
Avatar
Bewertung: 2 x
ZitatAntwort
DerKosmokrat
schrieb am 16.08.14 04:04:38
Beitrag Nr. 773 (47.533.819)
Ich bin auch ziemlich verärgert über das anstehende Delisting, aber nicht sonderlich überrascht. Das ist z.Zt. das größte Risiko bei Micro-Caps mit einem beherrschenden Mehrheitsaktionär. Manche machen das fair wie die "Ariston Real Estate AG", und manche machen das eben unfair, unterstützt vom BGH.
Aber ich bin jetzt im Urlaub, am Strand, und geniesse das Leben, anstatt mich über fiesen Machenschaften der deutschen "Elite" aufzuregen. Als Gutmensch wird man halt normalerweise nicht reich.