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    Die E.ON AG auf dem Weg zum weltgrößten Energieversorger (Seite 2517)

    eröffnet am 04.03.06 18:47:53 von
    neuester Beitrag 25.04.24 15:07:01 von
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      schrieb am 20.09.10 21:56:46
      Beitrag Nr. 3.609 ()
      Bin auf keinen Fall für eine Stromversorgung durch Kernkraft um jeden Preis, bin in e.on hauptsächlich wegen climate & renewables investiert. Hier mal eine kleine Überlegung zur Brennelementesteur:

      Eigentlich muss man auch mal festhalten, dass unsere Regierenden tierisch blöde sind...


      Geplant:
      => ab 2011 Steuer auf Kernbrennstoff in € pro gramm
      => auf sechs Jahre befristet bis 2016
      => Ausbau erneuerbarer Energien in ähnlicher Höhe
      => Gegenleistung: massive Erhöhung der Reststrommenge (nicht Jahre!!!)

      Folgendes Szenario wäre doch voll witzig: Regierung beschließt Laufzeitverlängerung UND Brennelementesteuer...

      und jetzt "muss" e.on aus unerklärlichen Gründen ihre AKW's wegen Wartungsarbeiten stilllegen (haben ja Vattenfall und RWE recht erfolgreich vorgemacht als es hieß die AKW's in die schwarz/gelbe Regierung "zu retten" ... aber alles nur ein Zufall :rolleyes: ) bzw. auf ein absolutes Minimum für 6 Jahre runterfahren muss... wäre echt schade, oder??? Kalkar 1 hat man ja auch viele Jahre "gewartet"....
      Da kein Kernbrennstoff genutzt wird kann man auch keine Brennelementesteuer zahlen, d.h. die Abgabe würde NULL Euro betragen. Eine Abgabe in ähnlicher Höhe, also NULL Euro, wäre für erneuerbare Energien zu veranschlagen. Die Laufzeit würde sich automatisch um die 6 Jahre verlängern :D:D:D ... un jetzt zu den Kosten: die reinen Betriebskosten "light", also ohne Rohstoff betragen ca. 60mio Euro p.a.
      Ein Gewinnausfall ist hier m.E. nicht gegeben, da in Deutschland ca. 25% der Erzeugungskapazitäten (wenn alle "unerwartete" Störfälle haben) auf einmal wegfallen würden.... 300€/MWh, wir kommen !!!! Und bis neuer Gaskraftwerke ans Netz gehen fahren die AKW's wieder unter volllast ..... :confused::confused::confused:
      Ich bin der perfekte Unternehmensberater!!!!

      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
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      schrieb am 20.09.10 21:09:06
      Beitrag Nr. 3.608 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.180.818 von DOBY am 20.09.10 20:34:12Das stimmt; es gibt mehrere rechtliche Angriffsmöglichkeiten, die die Versorger nutzen könnten und mit Sicherheit auch werden. Das Aktiengesetz verpflichtet die Versorger auch dazu.
      Schröder war seinerseits klug beraten, sich vertraglich hinsichlich der Laufzeiten mit den Versorgern zu einigen, um Rechtsauseinandersetzungen mit ungewissen Ausgang zu vermeiden.
      Die Versorger haben seinerseits der Begrenzung der Laufzeiten vertraglich zugestimmt, weil vertraglich den Versorgern zugesichert wurde, dass Ihnen keine weiteren zusätzlichen Belastungen aus dem Betrieb der Atommeiler zukünftig aufgebürdet werden. Auch eine zukünftige rot/grüne Regierung müßte sich daran halten.
      Insofern könnte es nur eine Belastung geben, wenn es zu einer Verlängerung der Laufzeiten wieder kommen sollte.
      Insofern sind wir ja gleicher Auffassung , dass das Vorgehen der Regierung doch erhebliche rechtliche Zweifel aufkommen läßt.
      Avatar
      schrieb am 20.09.10 20:34:12
      Beitrag Nr. 3.607 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.180.440 von StillhalterTrader am 20.09.10 19:33:15im Grundgesetz steht halt mal, dass vor dem Gesetz alle gleich sind (Gleichheitsgrundsatz)
      Strom wird halt nicht nur von Atommeilern erzeugt, sondern auch von CO2 schädlichen Kohle, Gaskraftwerke usw. Warum werden diese Energieträger nicht mit einer Abgabe belastet ?; diese stellen ja ebenso eine hohe Belastung für die Umwelt dar;


      im Prinzip ist nichts dagegen auszusetzen, dass eine Bundesregierung bestimmte Kraftwerkstypen stärker belastet -mit der Zielrichtung, am Schluss einen Versorgungsmix zu bekommen, den man politisch anstrebt (in diesem Sinn funktioniert ja auch die Einspeisevergütung). Ich denke also, deutsche Gerichte werden nichts an der Brennelementesteuer anrüchig finden -zumindest nicht aus diesem Grund. Vor deutschen Gerichten kann für die Regierung nur gefährlich werden, dass die Rot-Grüne Regierung sich seinerzeit vertraglich verpflichtet hat von Sonderbelastungen für Atomkraftwerke abzusehen (als Goodi für die Einwilligung der EVUs von Meilerrestlaufzeiten). Somit ist die Brennelementesteuer als "Vertragsbruch" anzusehen
      Eine andere Sache ist das EU-Wettberbsrecht und der Gleichheitsgrundsatz gegenüber ausländischen Anbietern (EU-Richtlinie) -in dieser Sache kann aber nur der EuGH urteilen.
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      Avatar
      schrieb am 20.09.10 19:53:20
      Beitrag Nr. 3.606 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.180.440 von StillhalterTrader am 20.09.10 19:33:15Hier die offizielle Erklärung zum Kernenergie-Kompromiss:

      http://www.eon.com/de/media/news-detail.jsp?id=9868&year=201…

      Das ist doch reichlich schwammig und defensiv.
      Ok, vielleicht Kalkül, aber wenn man kurze Zeit nach so einer Erklärung eine Klage einreichen würde, dann wäre das schon ein wenig merkwürdig.
      Avatar
      schrieb am 20.09.10 19:33:15
      Beitrag Nr. 3.605 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.180.224 von Autopoesis am 20.09.10 19:01:28Die Brennelementesteuer ist Bestandteil des "Sparpakets" und unabhängig von einer Laufzeitverlängerung. So schreibt z.B. RWE auf Seite 10 des Halbjahresberichts:

      Im Rahmen eines umfassenden Sparpakets hat die Bundesregierung am 7. Juni 2010 die Einführung einer Steuer auf Kernbrennstoffe beschlossen. Dem Bundeshaushalt sollen dadurch ab 2011 Einnahmen von 2,3 Mrd. €pro Jahr zufließen. Die Abgabe ist unabhängig von einer möglichen Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke.


      Das betreite ich nicht, dass die Regierung die Atomwirtschaft belasten will, alleine um Haushaltslöcher zu stopfen; das ist ja auch populär in Deutschland.

      Nur hat in der Vergangenheit das Bundesverfassungsgericht zahlreiche Steuergesetze zu Fall gebracht (wie Pendlerpauschale und vieles mehr)
      Im Grundgesetz steht halt mal, dass vor dem Gesetz alle gleich sind (Gleichheitsgrundsatz)
      Strom wird halt nicht nur von Atommeilern erzeugt, sondern auch von CO2 schädlichen Kohle, Gaskraftwerke usw. Warum werden diese Energieträger nicht mit einer Abgabe belastet ?; diese stellen ja ebenso eine hohe Belastung für die Umwelt dar; warum nicht die Atomkraftwerke in Frankreich , Tchechien, die Wettbewerbsvorteile erlangen . Das werden letztendlich die Gerichte in Deutschland und in der EU entscheiden.
      Und da stehen die Chancen nicht schlecht, dass die Versorger recht bekommen.
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      schrieb am 20.09.10 19:32:58
      Beitrag Nr. 3.604 ()
      Das Problem ist doch, dass hier eine schwarz-gelbe Regierung relevante Teile des Gewinns einfach wegbesteuern will und das noch unter dem Deckmantel den Versorgern etwas "Gutes" zu tun. Selbst wenn die Brennelementesteuer fallen sollte, was ich nicht glaube, dann würden sie sich etwas anderes ausdenken. Und was kommt als nächstes? Sollte z.B. eine rot-(rot)-grüne Regierung eine Kohlesteuer einführen, wer würde da opponieren? Merkel und Brüderle? :laugh: Röttgen? :laugh: Die Qualitätsmedien? :laugh: Gerade deshalb wäre es wichtig und richtig, wenn die Versorger jetzt vor Gericht zögen, um ein Zeichen zu setzen und das Schlimmste vielleicht noch zu verhindern.
      Avatar
      schrieb am 20.09.10 19:01:28
      Beitrag Nr. 3.603 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.179.643 von StillhalterTrader am 20.09.10 17:42:15Sollte das Bundesverfassungsgericht der Meinung sein , dass der Bundesrat die Zustimmung zur Laufzeitverängerung geben muß, dann gibt es auch keine Brennelementesteuer und keine anderen Belastungen für die Atomwirtschaft und schon schießt der EON Kurs wieder in die Höhe.

      Die Brennelementesteuer ist Bestandteil des "Sparpakets" und unabhängig von einer Laufzeitverlängerung. So schreibt z.B. RWE auf Seite 10 des Halbjahresberichts:

      Im Rahmen eines umfassenden Sparpakets hat die Bundesregierung am 7. Juni 2010 die Einführung einer Steuer auf Kernbrennstoffe beschlossen. Dem Bundeshaushalt sollen dadurch ab 2011 Einnahmen von 2,3 Mrd. €pro Jahr zufließen. Die Abgabe ist unabhängig von einer möglichen Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke.


      Die Regierung und die Medien versuchen nur den Anschein zu erwecken als sei die Brennelementesteuer so eine Art teilweise Abschöpfung von Zusatzgewinnen, das ist mitnichten der Fall, es ist eine massive Sondersteuer.
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      schrieb am 20.09.10 18:29:51
      Beitrag Nr. 3.602 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.179.722 von DOBY am 20.09.10 17:51:19stimmt schon.

      Die Energiekonzerne haben sich ein Klagerecht ggegen die Brennelementesteuer ausbedungen; da heißt es:

      Klage gegen Brennstoffsteuer im Vertrag
      Zum Thema


      In dem „Förderfondsvertrag“ sind vor allem Klauseln zur Absicherung dieser Ziele festgehalten worden, welche die Konzerne auch aus aktienrechtlicher Sicht reklamiert haben. Dort heißt es, der Bundesregierung sei bekannt, dass die Konzerne schon aus aktienrechtlichen Gründen gegen die geplante Brennstoffsteuer klagen müssten. Sie sichern aber auch zu, aus den durch die Laufzeitverlängerung erzielten Sondererträgen „einen Förderbeitrag zur Förderung der nachhaltigen Energieversorgung“ zu leisten. Dessen Höhe wird an die Entwicklung der Verbraucherpreise und an den Strombörsenpreis gekoppelt. Werden Preismarken von 64 oder 43 Euro passiert, steigt oder sinkt der „Förderbeitrag“. 2019 soll die Regelung überprüft werden.

      http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc…

      Die Versorger sind nur bereit, bei einer Laufzeitverlängerung einen Förderbeitrag zu leisten. Ob es möglich ist die deutschen Atomkraftwerke einseitig zu belasten
      und die benachbarten Atomkraftwerke in der EU nicht, würde ich mal stark bezweifeln.
      Avatar
      schrieb am 20.09.10 18:28:07
      Beitrag Nr. 3.601 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.179.722 von DOBY am 20.09.10 17:51:19Richtig!

      Allerdings würd ich dann annehmen, dass der aktuelle Atomkompromiss natürlich in allen Punkten erstmal flach fällt. Das heißt die Brennelementsetuer entsprechend nachverhandelt wird, was auf einen deutlich gringeren Betrag hinausläuft.
      Avatar
      schrieb am 20.09.10 17:51:19
      Beitrag Nr. 3.600 ()
      dann gibt es auch keine Brennelementesteuer

      falsch, diese Abgabe ist unabhängig von LZ-Verlängerungen geplant
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