BFH: Anhängie Verfahren zur Speku-Besteuerung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.04.06 12:03:15 von
neuester Beitrag 29.05.06 23:50:12 von
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BFH 20.3.2006 IX R 11/06
Verfall der Option wegen Wertlosigkeit - Ist auch bei Verfall einer Option (hier: Kaufoptionen) ein privates Veräußerungsgeschäft gegeben und sind demzufolge die für die Anschaffung des Optionsrechts getätigten Aufwendungen (hier: Kurswerte, Provisionen, Courtagen, Abwicklungsentgelte) als (vergebliche) Werbungskosten zu berücksichtigen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 4; EStG § 9 Abs 1 S 1
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 7.12.2005 (10 K 5715/04 F)
Verfall der Option wegen Wertlosigkeit - Ist auch bei Verfall einer Option (hier: Kaufoptionen) ein privates Veräußerungsgeschäft gegeben und sind demzufolge die für die Anschaffung des Optionsrechts getätigten Aufwendungen (hier: Kurswerte, Provisionen, Courtagen, Abwicklungsentgelte) als (vergebliche) Werbungskosten zu berücksichtigen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 4; EStG § 9 Abs 1 S 1
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 7.12.2005 (10 K 5715/04 F)
BFH 20.3.2006 IX R 50/05
Verlustfeststellung nach § 23 Abs. 3 EStG - Kann dann, wenn der Einkommensteuerbescheid keine Belehrung darüber enthält, dass die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb der Einspruchsfrist gegen den Einkommensteuerbescheid beantragt werden kann, der Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs aus bisher nicht erklärten Wertpapiergeschäften auch noch nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids innerhalb der Jahresfrist des § 356 Abs. 2 AO gestellt werden - Anforderungen an die Belehrungspflicht des § 356 Abs. 1 AO 1977?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 23 Abs 3; AO § 356; EStG § 10d
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 16.11.2005 (10 K 1086/04 F)
Verlustfeststellung nach § 23 Abs. 3 EStG - Kann dann, wenn der Einkommensteuerbescheid keine Belehrung darüber enthält, dass die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb der Einspruchsfrist gegen den Einkommensteuerbescheid beantragt werden kann, der Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs aus bisher nicht erklärten Wertpapiergeschäften auch noch nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids innerhalb der Jahresfrist des § 356 Abs. 2 AO gestellt werden - Anforderungen an die Belehrungspflicht des § 356 Abs. 1 AO 1977?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 23 Abs 3; AO § 356; EStG § 10d
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 16.11.2005 (10 K 1086/04 F)
BVerfG 10.2.2006 2 BvR 294/06
Versteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte im Jahr 1999 verfassungsgemäß
-- Verfassungsbeschwerde --
GG Art 3 Abs 1; AO § 93 Abs 7; AO § 93b; EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 2; EStG § 24c; EStG § 45d; KredWG § 24c
Vorgehend: BFH , Entscheidung vom 29.11.2005 (IX R 49/04)
Versteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte im Jahr 1999 verfassungsgemäß
-- Verfassungsbeschwerde --
GG Art 3 Abs 1; AO § 93 Abs 7; AO § 93b; EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 2; EStG § 24c; EStG § 45d; KredWG § 24c
Vorgehend: BFH , Entscheidung vom 29.11.2005 (IX R 49/04)
BFH 18.11.2005 IX R 28/05
Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG - Verstößt § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG gegen Art. 3 und 14 GG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 23 Abs 3 S 8; GG Art 3; GG Art 14
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 22.7.2005 (8 K 4787/03)
Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG - Verstößt § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG gegen Art. 3 und 14 GG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 23 Abs 3 S 8; GG Art 3; GG Art 14
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 22.7.2005 (8 K 4787/03)
BVerfG 2.11.2005 2 BvL 13/05
Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage vorgelegt, ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24.3.1999 (BGBl I, 402) insoweit verfassungswidrig ist, als danach private Grundstücksveräußerungsgeschäfte, die nach dem 31.12.1998 erfolgen und bei denen zu diesem Stichtag die zuvor geltende Spekulationsfrist von 2 Jahren bereits abgelaufen war, ohne Übergangsregelung der Einkommensteuer unterworfen werden.
EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1; EStG § 52 Abs 39 S 1
Vorgehend: FG Köln, Entscheidung vom 24.8.2005 (14 K 6187/04)
Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage vorgelegt, ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24.3.1999 (BGBl I, 402) insoweit verfassungswidrig ist, als danach private Grundstücksveräußerungsgeschäfte, die nach dem 31.12.1998 erfolgen und bei denen zu diesem Stichtag die zuvor geltende Spekulationsfrist von 2 Jahren bereits abgelaufen war, ohne Übergangsregelung der Einkommensteuer unterworfen werden.
EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1; EStG § 52 Abs 39 S 1
Vorgehend: FG Köln, Entscheidung vom 24.8.2005 (14 K 6187/04)
BVerfG 26.9.2005 2 BvL 12/05
Dem BVerfG wird gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 Abs. 1 BVerfGG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der für die Veranlagungszeiträume 1994 bis 1996 maßgeblichen Fassung des EStG vom 7.9.1990 mit Art. 3 GG vereinbar ist, soweit sie bestimmt, dass Veräußerungen von Wertpapieren als Spekulationsgeschäfte steuerlich zu erfassen sind.
-- Normenkontrollverfahren --
EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: FG Münster, Entscheidung vom 13.7.2005 (10 K 6837/03 E)
Dem BVerfG wird gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 Abs. 1 BVerfGG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der für die Veranlagungszeiträume 1994 bis 1996 maßgeblichen Fassung des EStG vom 7.9.1990 mit Art. 3 GG vereinbar ist, soweit sie bestimmt, dass Veräußerungen von Wertpapieren als Spekulationsgeschäfte steuerlich zu erfassen sind.
-- Normenkontrollverfahren --
EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: FG Münster, Entscheidung vom 13.7.2005 (10 K 6837/03 E)
BVerfG 22.8.2005 2 BvR 359/05
Steuerliche Behandlung von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem - Besteuerung von Spekulationsgeschäften in 1988 und 1989 trotz Vollzugsdefizits- kein Anspruch auf fehlerhafte Gleichbehandlung - einkommensteuerliche Behandlung des Glattstellungsgeschäftes bei an amerikanischen Terminbörsen gehandelten Optionen
-- Verfassungsbeschwerde --
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 25.11.2005.
EStG § 20 Abs 1 Nr 7; EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 1; EStG § 22 Nr 2; EStG § 23 Abs 1 Nr 1 Buchst b; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: BFH , Entscheidung vom 14.12.2004 (VIII R 81/03)
Steuerliche Behandlung von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem - Besteuerung von Spekulationsgeschäften in 1988 und 1989 trotz Vollzugsdefizits- kein Anspruch auf fehlerhafte Gleichbehandlung - einkommensteuerliche Behandlung des Glattstellungsgeschäftes bei an amerikanischen Terminbörsen gehandelten Optionen
-- Verfassungsbeschwerde --
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 25.11.2005.
EStG § 20 Abs 1 Nr 7; EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 1; EStG § 22 Nr 2; EStG § 23 Abs 1 Nr 1 Buchst b; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: BFH , Entscheidung vom 14.12.2004 (VIII R 81/03)
BVerfG 11.5.2005 2 BvL 8/05
Sind § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG und § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG jeweils in der für den Veranlagungszeitraum 1996 maßgeblichen Fassung insoweit mit Art. 3 GG unvereinbar und nichtig, als im Veranlagungszeitraum 1996 die Durchsetzung des Steueranspruchs bei der Veräußerung von Wertpapieren und bei der Durchführung von Optionsgeschäften wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt wird?
-- Normenkontrollverfahren --
EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b; EStG § 22 Nr 2; GG Art 3
Vorgehend: FG Münster, Entscheidung vom 5.4.2005 (8 K 4710/01 E)
Sind § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG und § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG jeweils in der für den Veranlagungszeitraum 1996 maßgeblichen Fassung insoweit mit Art. 3 GG unvereinbar und nichtig, als im Veranlagungszeitraum 1996 die Durchsetzung des Steueranspruchs bei der Veräußerung von Wertpapieren und bei der Durchführung von Optionsgeschäften wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt wird?
-- Normenkontrollverfahren --
EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b; EStG § 22 Nr 2; GG Art 3
Vorgehend: FG Münster, Entscheidung vom 5.4.2005 (8 K 4710/01 E)
BVerfG 30.3.2005 2 BvR 1935/04
Isolierte Aufhebung einer Einspruchsentscheidung - Keine Berücksichtigung von Spekulationsverlusten der Jahre 1997 und 1998
Verfassungsbeschwerde
AO § 363 Abs 2 S 2; EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b; EStG § 23 Abs 3 S 4
Vorgehend: BFH , Entscheidung vom 14.7.2004 (IX R 13/01)
Isolierte Aufhebung einer Einspruchsentscheidung - Keine Berücksichtigung von Spekulationsverlusten der Jahre 1997 und 1998
Verfassungsbeschwerde
AO § 363 Abs 2 S 2; EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b; EStG § 23 Abs 3 S 4
Vorgehend: BFH , Entscheidung vom 14.7.2004 (IX R 13/01)
BFH 18.3.2005 VIII R 6/05
Sind Kursgewinne, die ein Anleger aus dem Verkauf einer finanzinnovativen Schuldverschreibung (Down-Rating-Anleihe) nach Ablauf der Behaltensfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erzielt, auch dann nicht als Kapitalerträge steuerpflichtig, wenn die Verzinsung der Anleihe von einem ungewissen Ereignis (Rating des Emittenten) abhängt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 20 Abs 1 Nr 7; EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 4; EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 2
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 25.11.2004 (11 K 269/04)
Sind Kursgewinne, die ein Anleger aus dem Verkauf einer finanzinnovativen Schuldverschreibung (Down-Rating-Anleihe) nach Ablauf der Behaltensfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erzielt, auch dann nicht als Kapitalerträge steuerpflichtig, wenn die Verzinsung der Anleihe von einem ungewissen Ereignis (Rating des Emittenten) abhängt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 20 Abs 1 Nr 7; EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 4; EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 2
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 25.11.2004 (11 K 269/04)
BFH 20.12.2004 IX R 45/04
Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG - Sind die im Kj. 2000 erzielten Verluste aus Wertpapierspekulationsgeschäften entgegen der Vorschrift des 23 Abs. 3 Satz 8 EStG im Jahr ihrer Entstehung sofort mit den aus anderen Einkunftsarten (selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung) erwirtschafteten positiven Einkünften verrechenbar - Verstößt § 23 Abs. 1 Satz 8 EStG gegen Art. 3 und Art. 14 GG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 23 Abs 3 S 8; GG Art 3 Abs 1; GG Art 14
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 15.9.2004 (7 K 1268/03)
Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG - Sind die im Kj. 2000 erzielten Verluste aus Wertpapierspekulationsgeschäften entgegen der Vorschrift des 23 Abs. 3 Satz 8 EStG im Jahr ihrer Entstehung sofort mit den aus anderen Einkunftsarten (selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung) erwirtschafteten positiven Einkünften verrechenbar - Verstößt § 23 Abs. 1 Satz 8 EStG gegen Art. 3 und Art. 14 GG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 23 Abs 3 S 8; GG Art 3 Abs 1; GG Art 14
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 15.9.2004 (7 K 1268/03)
BFH 20.10.2004 IX R 31/04
Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Sätze 8 und 9 EStG - Sind entgegen der Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Sätze 8 und 9 EStG die im Kj. 2000 erzielten Verluste aus Wertpapierspekulationsgeschäften im Jahr ihrer Entstehung sofort abziehbar und mit anderen positiven Einkünften verrechenbar - Verstößt § 23 Abs. 1 Sätze 8 und 9 EStG gegen Art. 3 Abs. 1 GG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 23 Abs 3
Vorgehend: Finanzgericht Berlin, Entscheidung vom 22.6.2004 (7 K 7500/02)
Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Sätze 8 und 9 EStG - Sind entgegen der Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Sätze 8 und 9 EStG die im Kj. 2000 erzielten Verluste aus Wertpapierspekulationsgeschäften im Jahr ihrer Entstehung sofort abziehbar und mit anderen positiven Einkünften verrechenbar - Verstößt § 23 Abs. 1 Sätze 8 und 9 EStG gegen Art. 3 Abs. 1 GG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 23 Abs 3
Vorgehend: Finanzgericht Berlin, Entscheidung vom 22.6.2004 (7 K 7500/02)
BVerfG 9.2.2004 2 BvL 2/04
Ist § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG in der Fassung des StEntlG 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402) mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar, als danach auch private Grundstücksveräußerungsgeschäfte nach dem 31. Dezember 1998, bei denen zu diesem Stichtag die zuvor geltende Spekulationsfrist von zwei Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG a.F.) bereits abgelaufen war, übergangslos der Einkommensbesteuerung unterworfen werden?
-- Normenkontrollverfahren --
EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1; EStG § 52 Abs 39 S 1; GG Art 20 Abs 3
Vorgehend: BFH , Entscheidung vom 16.12.2003 (IX R 46/02)
Ist § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG in der Fassung des StEntlG 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402) mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar, als danach auch private Grundstücksveräußerungsgeschäfte nach dem 31. Dezember 1998, bei denen zu diesem Stichtag die zuvor geltende Spekulationsfrist von zwei Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG a.F.) bereits abgelaufen war, übergangslos der Einkommensbesteuerung unterworfen werden?
-- Normenkontrollverfahren --
EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1; EStG § 52 Abs 39 S 1; GG Art 20 Abs 3
Vorgehend: BFH , Entscheidung vom 16.12.2003 (IX R 46/02)
BVerfG 20.1.2004 2 BvR 620/03
Einkommensteuerhinterziehung: Strafbarkeit der Nichtangabe von Einkünften aus Verkäufen von Zero-Bonds und aus Spekulationsgewinnen - Verfassungswidrigkeit der Zinsbesteuerung.
Verfassungsbeschwerde
GG Art 3 Abs 1; AO § 370 Abs 1 Nr 1; EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 4; EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b; GG Art 100 Abs 1; AO § 396; EStG § 20 Abs 1 Nr 1; EStG § 20 Abs 1 Nr 7; StMBG Art 1; UntStRFoG Art 1
Vorgehend: BayObLG München, Entscheidung vom 11.3.2003 (4St RR 7/2003)
Einkommensteuerhinterziehung: Strafbarkeit der Nichtangabe von Einkünften aus Verkäufen von Zero-Bonds und aus Spekulationsgewinnen - Verfassungswidrigkeit der Zinsbesteuerung.
Verfassungsbeschwerde
GG Art 3 Abs 1; AO § 370 Abs 1 Nr 1; EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 4; EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b; GG Art 100 Abs 1; AO § 396; EStG § 20 Abs 1 Nr 1; EStG § 20 Abs 1 Nr 7; StMBG Art 1; UntStRFoG Art 1
Vorgehend: BayObLG München, Entscheidung vom 11.3.2003 (4St RR 7/2003)
BVerfG 19.1.2004 2 BvL 14/02
Es wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes darüber eingeholt, ob die zu § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 04.03.1999 (BGBl I 1999, 402) ergangene Anwendungsregelung des § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 unter dem Gesichtspunkt unzulässiger Rückwirkung mit Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes insoweit vereinbar ist, als auch private Grundstücksveräußerungsgeschäfte, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zwei Jahre beträgt und die auf einem nach dem 31.12.1998 sowie vor dem Beschluss des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 durch den Bundestag am 04.03.1999 abgeschlossenen obligatorischen Vertrag oder einem gleichstehenden Rechtsakt beruhen, als private Veräußerungsgeschäfte gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 in Verbindung mit § 22 Nr. 2 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 der Einkommensbesteuerung unterworfen werden.
Normenkontrollverfahren
GG Art 20 Abs 3; EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1; EStG § 52 Abs 39 S 1
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 25.7.2002 (13 K 460/01)
Es wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes darüber eingeholt, ob die zu § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 04.03.1999 (BGBl I 1999, 402) ergangene Anwendungsregelung des § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 unter dem Gesichtspunkt unzulässiger Rückwirkung mit Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes insoweit vereinbar ist, als auch private Grundstücksveräußerungsgeschäfte, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zwei Jahre beträgt und die auf einem nach dem 31.12.1998 sowie vor dem Beschluss des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 durch den Bundestag am 04.03.1999 abgeschlossenen obligatorischen Vertrag oder einem gleichstehenden Rechtsakt beruhen, als private Veräußerungsgeschäfte gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 in Verbindung mit § 22 Nr. 2 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 der Einkommensbesteuerung unterworfen werden.
Normenkontrollverfahren
GG Art 20 Abs 3; EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1; EStG § 52 Abs 39 S 1
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 25.7.2002 (13 K 460/01)
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.282.414 von NATALY am 22.04.06 12:19:12Soviel ich weiß,entscheidet das Verfassungsgericht auch über Verkäufe nach dem 4.3.99 bei Haltedauer kleiner als 10 und größer
als 2 Jahre.
als 2 Jahre.
das ist ja fast tödlich( ich meine den text natürlich)
cura
cura
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