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    Wichtige Fragen zum Widerrufsrecht bei Catoil - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.05.06 14:54:36 von
    neuester Beitrag 03.05.06 23:38:24 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.057.617
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      schrieb am 03.05.06 14:54:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      @ alle:

      Habe ein paar wichtige Fragen zum Widerrufsrecht bei Catoil, welches jetzt aufgrund von § 16 Abs. 3 Wertpapierprospektgesetz besteht.

      Die Vorschrift lautet:

      (3) Anleger, die vor der Veröffentlichung des Nachtrags eine auf den Erwerb oder die Zeichnung der Wertpapiere gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, können diese innerhalb einer Frist von zwei Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags widerrufen, sofern noch keine Erfüllung eingetreten ist.

      (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/wppg/__16.html)

      1. Wann ist exakt der Nachtrag in Deutschland veröffentlicht worden? Am 28.4. oder gestern, also am 02.05.

      2. Wann endet demnach demnach die 2-Tages-Frist? Heute um 24.00 Uhr oder morgen um 24.00Uhr.

      3. Wie ist die Einschränkung zu verstehen, "sofern noch keine Erfüllung eingetreten ist". Bedeutet das, dass das Widerrufsrecht im Moment der Aktienzuteilung erlischt, auch wenn o.g. Fristen eigentlich noch nicht abgelaufen wären? Also eventuell schon heute Abend?

      4. Wie wird es sich auswirken, dass österreichische Privatanleger wohlein längeres Rücktrittsrecht zusteht.

      Dazu fand ich eben folgenden Artikel von heute (http://www.wirtschaftsblatt.at/cgi-bin/page.pl?id=476328)

      03.05.2006
      CAT oil: Börse Express-Statement
      Liebe Leser!

      Bei CAT oil kommt es zu einer Novität.

      Denn: Da es einen Nachtrag zum Prospekt gegeben hat, können diejenigen österreichischen Privataktionäre, die bis incl. Freitag, 28.4., gezeichnet haben, bis incl. Freitag, 5.5. von der Order zurücktreten (wer nach dem 28.4., dem Bekanntwerden des Nachtrags, gezeichnet hat, kann dies natürlich nicht tun). Konkret: Zunächst heisst es abwarten, ob man eine Zuteilung erhalten hat. Wenn ja, kann man sich in aller Ruhe den Börsestart am Donnerstag und Freitag ansehen. Geht die Aktie nach oben, wird sich wohl keiner beschweren. Geht die Aktie nach unten, kann man nach Freitag-Handelsschluss seiner Bank (Mail, Fax?, im Anlassfall sollte das jeder mit seiner Bank selbst klären) bekanntgeben, wie mit den Stücken zu verfahren ist. Klar ist auch, dass dieses Rücktrittsrecht verfällt, wenn man die Aktien bereits disponiert/verkauft haben sollte. In Summe entsteht somit ein Gratis-Put für Frühzeichner.

      All diese Fragen haben wir mit den Banken abgeklärt. Was wir nicht wissen, ist, ob wir mit dem BE-Musterdepot eigentlich ein Institutioneller (so vermessen wollen wir nicht sein) oder aber ein Privater sind. Denn nur für österreichische Private gilt die Frist bis Freitag, für Instis dauerte diese nur 2 Tage und ist damit bereits vorbei. Aber wir gehen ja sowieso nach wie vor von steigenden Kursen aus ...

      Die entsprechende Regelung findet sich für Österreich unter
      http://www.fma.gv.at/de/pdf/kmg-bgbl.pdf (§ 6)

      Danach scheint ja eine Bekanntgabe des Nachtrags schon am 28.4.
      vorgelegen zu haben.

      Danke & Gruß,
      TT.
      Avatar
      schrieb am 03.05.06 23:38:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wie dem auch sei - der Name des bisher geheimnisvollen Großakztionärs (AR Capital Stage seit ein gewisser M.H. da eingestiegen ist) und die Umstände (beriet den Großaktionär/ Gründer)haben für mich ein Geschmäckle. Hab meine Order deswegen wieder gestrichen - so ein Vorgehen gefällt mir nicht - wer weiss, wer da wirklich hinter steckt.


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