Babylon - was ist denn da los?? (Seite 2)
eröffnet am 12.05.06 19:12:46 von
neuester Beitrag 23.01.24 07:24:46 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 60.489.173 von Huusmeister am 05.05.19 09:02:58es soll wieder eine Dividende geben. Aus dem Bundesanzeiger
Babylon Capital AG
Frankfurt am Main
- WKN A0DPQS -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der
am Mittwoch 15.07.2020 um 11.00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Babylon Capital AG, Osterdeich 27, 28203 Bremen
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt, der damit gem. § 172 AktG festgestellt ist. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmung bedarf es somit einer Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.
2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den per 31.12.2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Babylon Capital AG wie folgt zu verwenden:
Bilanzgewinn per 31.12.2019: 685.977,01 EUR
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,25 je Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019: -470.292,25 EUR
Vortrag auf neue Rechnung: 215.684,76 EUR
Der vorstehende Gewinnverwendungsbeschluss berücksichtigt, dass die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien gem. § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind dies 128.831 Stück. Sollte sich bis zur Hauptversammlung die Zahl der für das Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigten Aktien ändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet und zur Abstimmung gestellt werden, der unverändert eine Dividende von Euro 0,25 je dividendenberechtigter Aktie vorsieht.
3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 10.07.2020 bei der Gesellschaft (Osterdeich 27, 28203 Bremen, Tel.: 0421 / 433 73 70, Fax: 0421 / 433 73 69, E-Mail: info@babylon-ag.de) angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 24.06.2020 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 10.07.2020 zugehen.
Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter
http://www.babylon-ag.de
zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen in Textform Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen.
Bremen, im Juni 2020
Der Vorstand
Babylon Capital AG
Frankfurt am Main
- WKN A0DPQS -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der
am Mittwoch 15.07.2020 um 11.00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Babylon Capital AG, Osterdeich 27, 28203 Bremen
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt, der damit gem. § 172 AktG festgestellt ist. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmung bedarf es somit einer Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.
2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den per 31.12.2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Babylon Capital AG wie folgt zu verwenden:
Bilanzgewinn per 31.12.2019: 685.977,01 EUR
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,25 je Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019: -470.292,25 EUR
Vortrag auf neue Rechnung: 215.684,76 EUR
Der vorstehende Gewinnverwendungsbeschluss berücksichtigt, dass die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien gem. § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind dies 128.831 Stück. Sollte sich bis zur Hauptversammlung die Zahl der für das Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigten Aktien ändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet und zur Abstimmung gestellt werden, der unverändert eine Dividende von Euro 0,25 je dividendenberechtigter Aktie vorsieht.
3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 10.07.2020 bei der Gesellschaft (Osterdeich 27, 28203 Bremen, Tel.: 0421 / 433 73 70, Fax: 0421 / 433 73 69, E-Mail: info@babylon-ag.de) angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 24.06.2020 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 10.07.2020 zugehen.
Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter
http://www.babylon-ag.de
zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen in Textform Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen.
Bremen, im Juni 2020
Der Vorstand
Es gibt einen HV Bericht aber der kostet
http://www.gsc-research.de/gsc/research/hv_berichte/detailan…
http://www.gsc-research.de/gsc/research/hv_berichte/detailan…
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.491.330 von Huusmeister am 08.04.18 09:49:04auf valora.de sind sowohl der kurze Artikel aus dem Nebenwerte-Jornal (April-Ausgabe) alsauch der Bericht zur Hauptversammlung von GSC-Research zu finden
http://valora.de/valora/kurse?isin=DE000A0DPQS8
http://valora.de/valora/kurse?isin=DE000A0DPQS8
Besucht wer die HV in Bremen ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.853.355 von Muckelius am 29.09.17 18:32:52...die nächste Dividende gibt es (positiver Beschluss der HV vorausgesetzt) schon im April.
Aus dem Bundesanzeiger:
Babylon Capital AG
Frankfurt am Main
– WKN A0DPQS –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Dienstag, 10.04.2018, um 10.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Babylon Capital AG, Hollerallee 22, 28209 Bremen stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt, der damit gem. § 172 AktG festgestellt ist. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmung bedarf es somit einer Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.
2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den per 31.12.2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Babylon Capital AG wie folgt zu verwenden:
Bilanzgewinn per 31.12.2017: 727.382,88 EUR
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,35 je Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017: -658.409,15 EUR
Vortrag auf neue Rechnung: 68.973,73 EUR
Der vorstehende Gewinnverwendungsbeschluss berücksichtigt, dass die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien gem. § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind dies 128.831 Stück. Sollte sich bis zur Hauptversammlung die Zahl der für das Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigten Aktien ändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet und zur Abstimmung gestellt werden, der unverändert eine Dividende von Euro 0,35 je dividendenberechtigter Aktie vorsieht.
3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder läuft mit dieser Hauptversammlung ab. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren
―
Hans Rudi Küfner, Geschäftsführer der R.K.I. GmbH, Remscheid
―
Reiner Ehlerding, Geschäftsführender Direktor der Equipotential SE, Fensterbach
―
Martin Rubensdörffer, Rechtsanwalt, Remscheid
bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Aktiengesetz und Satzung ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 03.04.2018 bei der Gesellschaft (Hollerallee 22, 28209 Bremen, Tel.: 0421 / 433 73 70, Fax: 0421 / 433 73 69) angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 20.03.2018 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 03.04.2018 zugehen.
Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter
http://www.babylon-ag.de
zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen in Textform Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen.
Bremen, im Februar 2018
Der Vorstand
Aus dem Bundesanzeiger:
Babylon Capital AG
Frankfurt am Main
– WKN A0DPQS –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Dienstag, 10.04.2018, um 10.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Babylon Capital AG, Hollerallee 22, 28209 Bremen stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt, der damit gem. § 172 AktG festgestellt ist. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmung bedarf es somit einer Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.
2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den per 31.12.2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Babylon Capital AG wie folgt zu verwenden:
Bilanzgewinn per 31.12.2017: 727.382,88 EUR
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,35 je Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017: -658.409,15 EUR
Vortrag auf neue Rechnung: 68.973,73 EUR
Der vorstehende Gewinnverwendungsbeschluss berücksichtigt, dass die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien gem. § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind dies 128.831 Stück. Sollte sich bis zur Hauptversammlung die Zahl der für das Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigten Aktien ändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet und zur Abstimmung gestellt werden, der unverändert eine Dividende von Euro 0,35 je dividendenberechtigter Aktie vorsieht.
3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder läuft mit dieser Hauptversammlung ab. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren
―
Hans Rudi Küfner, Geschäftsführer der R.K.I. GmbH, Remscheid
―
Reiner Ehlerding, Geschäftsführender Direktor der Equipotential SE, Fensterbach
―
Martin Rubensdörffer, Rechtsanwalt, Remscheid
bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Aktiengesetz und Satzung ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 03.04.2018 bei der Gesellschaft (Hollerallee 22, 28209 Bremen, Tel.: 0421 / 433 73 70, Fax: 0421 / 433 73 69) angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 20.03.2018 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 03.04.2018 zugehen.
Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter
http://www.babylon-ag.de
zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen in Textform Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen.
Bremen, im Februar 2018
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.339.730 von Muckelius am 17.07.17 16:10:14es gibt ein Kaufangebot zu 2,60 Euro (Limitiert auf 50000 Aktien). Abwicklung siehe:
http://www.equipotential.eu/ba.pdf
http://www.equipotential.eu/ba.pdf
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.374.521 von voltago01 am 02.07.06 01:18:53manchmal lohnt es sich doch einen Blick in die HV-Berichte von gsc-research zu werfen.
Der Letzte über Babylon liefert eine Erklärung dafür, was heute im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde...
Babylon Capital AG
Frankfurt am Main
– WKN A0DPQS –
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Donnerstag, 24.08.2017, um 17.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Babylon Capital AG, Hollerallee 22, 28209 Bremen, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den per 31.12.2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Babylon Capital AG wie folgt zu verwenden:
Bilanzgewinn per 31.12.2016: 1.225.250,52 EUR
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,60 je Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016: -1.128.701,40 EUR
Vortrag auf neue Rechnung: 96.549,12 EUR
Der vorstehende Gewinnverwendungsbeschluss berücksichtigt, dass die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien gem. § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind dies 128.831 Stück. Sollte sich bis zur Hauptversammlung die Zahl der für das Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigten Aktien ändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet und zur Abstimmung gestellt werden, der unverändert eine Dividende von Euro 0,60 je dividendenberechtigter Aktie vorsieht.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 17.08.2017 bei der Gesellschaft (Hollerallee 22, 28209 Bremen, Tel.: 0421 / 433 73 70, Fax: 0421 / 433 73 69, E-Mail: info@babylon-ag.de) angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 03.08.2017 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 17.08.2017 zugehen.
Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter http://www.babylon-ag.de zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen in Textform Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen.
Bremen, im Juli 2017
Der Vorstand
Der Letzte über Babylon liefert eine Erklärung dafür, was heute im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde...
Babylon Capital AG
Frankfurt am Main
– WKN A0DPQS –
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Donnerstag, 24.08.2017, um 17.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Babylon Capital AG, Hollerallee 22, 28209 Bremen, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den per 31.12.2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Babylon Capital AG wie folgt zu verwenden:
Bilanzgewinn per 31.12.2016: 1.225.250,52 EUR
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,60 je Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016: -1.128.701,40 EUR
Vortrag auf neue Rechnung: 96.549,12 EUR
Der vorstehende Gewinnverwendungsbeschluss berücksichtigt, dass die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien gem. § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind dies 128.831 Stück. Sollte sich bis zur Hauptversammlung die Zahl der für das Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigten Aktien ändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet und zur Abstimmung gestellt werden, der unverändert eine Dividende von Euro 0,60 je dividendenberechtigter Aktie vorsieht.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 17.08.2017 bei der Gesellschaft (Hollerallee 22, 28209 Bremen, Tel.: 0421 / 433 73 70, Fax: 0421 / 433 73 69, E-Mail: info@babylon-ag.de) angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 03.08.2017 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 17.08.2017 zugehen.
Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter http://www.babylon-ag.de zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen in Textform Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen.
Bremen, im Juli 2017
Der Vorstand
Wer da wohl gekauft hat die Meldung wird interessant....
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.513.579 von Muckelius am 10.03.17 18:52:32es stehen Veränderungen in der Aktionärsstruktur an
DGAP-Adhoc: Horus AG: Hoher Ergebnisbeitrag durch Beteiligungsveräußerung erwartet (deutsch)
zurück
Di, 11.07.17 16:10
Horus AG: Hoher Ergebnisbeitrag durch Beteiligungsveräußerung erwartet
^
DGAP-Ad-hoc: Horus AG / Schlagwort(e): Verkauf/Verkauf
Horus AG: Hoher Ergebnisbeitrag durch Beteiligungsveräußerung erwartet
11.07.2017 / 16:10 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
HORUS AG: Hoher Ergebnisbeitrag durch Beteiligungsveräußerung erwartet
Die HORUS AG hat heute eine mündliche Vereinbarung zur Veräußerung ihrer
Beteiligung an der Babylon Capital AG getroffen. Diese Vereinbarung steht
noch unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung des Aufsichtsrats der
HORUS AG. Der Vorstand geht davon aus, dass der Aufsichtsrat die Zustimmung
erteilen wird. Die HORUS AG geht davon aus, dass der Vollzug der
Vereinbarung nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung im zweiten Halbjahr
2017 erfolgt.
Der Vollzug der Transaktion wird bei der HORUS AG zu einem zahlungswirksamen
Ertrag in Höhe von ca. 1,2 Mio. Euro vor Steuern und zu einer Erhöhung des
Inventarwertes je Aktie um 0,35 Euro führen. Der zuletzt ermittelte und
veröffentlichte Inventarwert je Aktie der HORUS AG betrug per 30.04.2017
1,62 Euro.
Köln, 11.07.2017
Der Vorstand
Ansprechpartner für Rückfragen:
Dr. Johannes Blome-Drees
Vorstand der HORUS AG,
Lütticher Straße 8a, 50674 Köln
Tel. (02 21) 2 40 34 96
Fax (0 32 12) 4 15 19 43
E-Mail: info@horus-ag.de
Internet: www.horus-ag.de
---------------------------------------------------------------------------
11.07.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Horus AG
Lütticher Straße 8a
50674 Köln
Deutschland
Telefon: 0221 / 2403496
Fax: 03212/ 4151943
E-Mail: mail@horus-ag.de
Internet: www.horus-ag.de
ISIN: DE0005204127
WKN: 520412
Börsen: Freiverkehr in München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
591721 11.07.2017 CET/CEST
DGAP-Adhoc: Horus AG: Hoher Ergebnisbeitrag durch Beteiligungsveräußerung erwartet (deutsch)
zurück
Di, 11.07.17 16:10
Horus AG: Hoher Ergebnisbeitrag durch Beteiligungsveräußerung erwartet
^
DGAP-Ad-hoc: Horus AG / Schlagwort(e): Verkauf/Verkauf
Horus AG: Hoher Ergebnisbeitrag durch Beteiligungsveräußerung erwartet
11.07.2017 / 16:10 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
HORUS AG: Hoher Ergebnisbeitrag durch Beteiligungsveräußerung erwartet
Die HORUS AG hat heute eine mündliche Vereinbarung zur Veräußerung ihrer
Beteiligung an der Babylon Capital AG getroffen. Diese Vereinbarung steht
noch unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung des Aufsichtsrats der
HORUS AG. Der Vorstand geht davon aus, dass der Aufsichtsrat die Zustimmung
erteilen wird. Die HORUS AG geht davon aus, dass der Vollzug der
Vereinbarung nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung im zweiten Halbjahr
2017 erfolgt.
Der Vollzug der Transaktion wird bei der HORUS AG zu einem zahlungswirksamen
Ertrag in Höhe von ca. 1,2 Mio. Euro vor Steuern und zu einer Erhöhung des
Inventarwertes je Aktie um 0,35 Euro führen. Der zuletzt ermittelte und
veröffentlichte Inventarwert je Aktie der HORUS AG betrug per 30.04.2017
1,62 Euro.
Köln, 11.07.2017
Der Vorstand
Ansprechpartner für Rückfragen:
Dr. Johannes Blome-Drees
Vorstand der HORUS AG,
Lütticher Straße 8a, 50674 Köln
Tel. (02 21) 2 40 34 96
Fax (0 32 12) 4 15 19 43
E-Mail: info@horus-ag.de
Internet: www.horus-ag.de
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11.07.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Horus AG
Lütticher Straße 8a
50674 Köln
Deutschland
Telefon: 0221 / 2403496
Fax: 03212/ 4151943
E-Mail: mail@horus-ag.de
Internet: www.horus-ag.de
ISIN: DE0005204127
WKN: 520412
Börsen: Freiverkehr in München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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591721 11.07.2017 CET/CEST
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.245.519 von Huusmeister am 06.02.17 07:23:34im Gegensatz zu den letzten Jahren kommt die Hauptversammlung dieses Jahr erstaunlich früh.
Denn heute wurde im Bundesanzeiger die Tagesordnung veröffentlicht. Obwohl ordendlich Bilanzgewinn virnaden ist, soll es diese Mal keine Dividende geben. Was haben die mit dem Geld vor? Kaufen die eine weitere Immobilie?
Babylon Capital AG
Frankfurt am Main
– WKN A0DPQS –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Donnerstag, 20.04.2017 um 11.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Babylon Capital AG, Hollerallee 22, 28209 Bremen stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt, der damit gem. § 172 AktG festgestellt ist. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmung bedarf es somit einer Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.
2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den per 31.12.2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Babylon Capital AG von EUR 1.225.250,52 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.
3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 30.03.2017 bei der Gesellschaft (Hollerallee 22, 28209 Bremen, Tel.: 0421/433 73 70, Fax: 0421/433 73 69) angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 13.03.2017 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 30.03.2017 zugehen.
Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter http://www.babylon-ag.de zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen schriftlich Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen.
Bremen, im Februar 2017
Der Vorstand
Denn heute wurde im Bundesanzeiger die Tagesordnung veröffentlicht. Obwohl ordendlich Bilanzgewinn virnaden ist, soll es diese Mal keine Dividende geben. Was haben die mit dem Geld vor? Kaufen die eine weitere Immobilie?
Babylon Capital AG
Frankfurt am Main
– WKN A0DPQS –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Donnerstag, 20.04.2017 um 11.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Babylon Capital AG, Hollerallee 22, 28209 Bremen stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt, der damit gem. § 172 AktG festgestellt ist. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmung bedarf es somit einer Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.
2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den per 31.12.2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Babylon Capital AG von EUR 1.225.250,52 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.
3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 30.03.2017 bei der Gesellschaft (Hollerallee 22, 28209 Bremen, Tel.: 0421/433 73 70, Fax: 0421/433 73 69) angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 13.03.2017 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 30.03.2017 zugehen.
Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter http://www.babylon-ag.de zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen schriftlich Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen.
Bremen, im Februar 2017
Der Vorstand