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    Lufthansa AG: Wie geht`s weiter? (Seite 1988)

    eröffnet am 31.05.06 08:19:44 von
    neuester Beitrag 03.05.24 22:25:00 von
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      schrieb am 12.02.11 16:25:06
      Beitrag Nr. 1.839 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.017.484 von nobbody007 am 10.02.11 15:07:46Könnte zwischenzeitlich bei der "News-Lage & in Sippenhaftnahme" bzw. durch unten stehenden Artikel noch durchaus im Bereich des möglichen liegen, dass die Aktie unter die 15ner Marke abtaucht, bevor es dann wieder nachhaltig gen Norden geht ;)

      Bin jedenfalls gespannt wie das Montag im Kurs umgesetzt wird, und was bei dieser Untersuchung nachhaltig raus kommen wird. Gute News sehen irgendwie anderst aus :cry:

      Quelle: http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konju…

      EU-Kommission ermittelt gegen Lufthansa
      Aktualisiert am 11.02.2011 20:46 Uhr


      Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung gegen die Lufthansa eingeleitet. Sie will feststellen, ob die Kooperation bei Ticketverkäufen mit Turkish Airlines gegen das Wettbewerbsrecht verstösst.
      Die Europäische Kommission untersucht auch eine Vereinbarung von TAP Portugal und Brussels Airlines. Das teilte die Kommission am Freitag in Brüssel mit. Auch an Brussels Airlines hat die Lufthansa einen Anteil. Die Einleitung eines Verfahrens bedeute nicht, dass stichhaltige Beweise für einen Verstoss vorlägen, sondern vielmehr, dass die Kommission den Fall vorrangig behandele, hiess es.

      In diesen beiden Fällen gehe es um ein Codesharing, mit denen die Fluglinien sich darauf geeinigt hätten, Sitze des Partners auf den Strecken Deutschland-Türkei und Belgien-Portugal zu verkaufen, auf denen beide Unternehmen bereits eigene Flüge zwischen eigenen Drehkreuzen anbieten und grundsätzlich im Wettbewerb miteinander stehen sollten. Dies unterscheide sich von einer anderen Form des Codesharing, bei der ein Unternehmen Sitze auf Flügen eines Partners auf solchen Strecken verkauft, die es selbst nicht betreibt
      Avatar
      schrieb am 12.02.11 13:18:05
      Beitrag Nr. 1.838 ()
      Durch sogenannt "Sippenhaft" (Air France mit Gewinnwarnung) wurde m.E. eine (noch) bessere Wochenperformanz (+2,2%) verhindert. Bin aber guter Dinge, dass wir das in den kommenden Wochen -sofern der Gesamtmarkt mitspielt- mehr als ausgleichen werden.

      Deutsche Lufthansa AG
      Kursverlauf: KW06-2011 (Stand: 11.02.2011)
      Mo / Di / Mi / Do / Fr / Su
      2,7% / 1,4% / -0,1% / -2,5% / 0,8% / 2,2%

      Wochen-Performanz / 2,2%
      Jahres-Performanz 2011 / -4,4%
      Jahres-Performanz 2010 / 39,2%

      Für den Gesamtüberblick:
      Perf. / KW06-2011 / 4 Wochen / 2011 / 2010
      DAX / 2,1% / 4,1% / 6,6% / 16,1%
      TecDAX / 1,6% / 1,9% / 5,4% / 4,0%
      MDAX / 2,4% / 2,5% / 4,2% / 34,9%
      DOW / 1,5% / 4,1% / 6,0% / 9,8%
      Nasdaq / 1,4% / 2,0% / 5,9% / 15,8%
      Nasdaq 100 / 1,7% / 2,5% / 7,3% / 18,1%
      S&P 500 / 1,4% / 2,8% / 5,7% / 11,7%
      eurostoxx50 / 0,7% / 3,5% / 8,0% / -5,6%

      Top-Wochen-Gewinner DAX:
      Volkswagen AG / 11,1%
      BMW AG / 11,1%
      Deutsche Börse AG / 8,4%
      Daimler AG / 7,2%
      ADIDAS / 5,4%

      Top-Wochen-Verlierer DAX:
      Beiersdorf AG / -0,8%
      Henkel AG / -0,9%
      Merck KGaA / -1,1%
      Thyssen Krupp AG / -1,3%
      Deutsche Telekom AG / -1,6%

      Top-Jahres-Gewinner DAX:
      Allianz SE / 19,8%
      Deutsche Börse AG / 19,0%
      Deutsche Bank AG / 18,1%
      Infineon Technologies / 17,8%
      SAP AG / 16,4%

      Top-Jahres-Verlierer DAX:
      BASF SE / -2,8%
      Linde AG / -3,5%
      Deutsche Lufthansa AG / -4,4%
      Henkel AG / -4,4%
      MAN SE / -5,2%

      gruß hase54
      Avatar
      schrieb am 11.02.11 16:46:54
      Beitrag Nr. 1.837 ()
      DJ EU prüft Codesharing-Vereinbarung von Lufthansa und Turkish Airlines


      BRÜSSEL (Dow Jones)--Die Europäische Kommission prüft die Auswirkungen einer Codesharing-Vereinbarung zwischen der Deutschen Lufthansa AG und Turkish Airlines auf den Wettbewerb in der EU. Sie habe eine förmliche kartellrechtliche Untersuchung eingeleitet, teilte die Kommission am Freitag mit. Geprüft werde auch eine entsprechende Vereinbarung zwischen TAP Portugal und Brussels Airlines.

      Lufthansa konnte zu dem Verfahren noch nichts weiter sagen. "Da uns der Gegenstand der Untersuchung im Detail bisher nicht bekannt ist, können wir dazu auch keine weiteren Einzelheiten nennen", sagte ein Sprecher des DAX-Konzerns.

      Im Mittelpunkt der Untersuchungen steht laut den Brüsseler Wettbewerbshütern eine bestimmte Art von Codesharing-Vereinbarungen. Sie betreffen die Einigung der Fluglinien darauf, Sitze der jeweils anderen Fluglinie auf Strecken zu verkaufen, auf denen beide Unternehmen bereits eigene Flüge zwischen eigenen Drehkreuzen anbieten und grundsätzlich in Wettbewerb miteinander stehen sollten. Diese Art der Codesharing-Vereinbarung könne zu höheren Preisen und schlechterer Servicequalität für die Verbraucher führen.

      Dies unterscheide sich von einer anderen gängigen Form des Codesharing, bei der eine Airline Sitze auf Flügen eines Partnerunternehmens auf solchen Strecken verkauft, die es selbst nicht betreibt. Auf diese Weise kann es die Reichweite der Dienstleistungen auszudehnen und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher vergrößern.

      Gegenstand der Untersuchung sind zum einen die Strecken München-Istanbul und Frankfurt-Istanbul, auf denen Lufthansa und Turkish Airlines die größten Betreiber sind, und zum anderen die Strecke Brüssel-Lissabon, auf der Brussels Airlines und TAP Air Portugal die einzigen Betreiber sind.

      Lufthansa hält eine Minderheitsbeteiligung an der Muttergesellschaft von Brussels Airlines, SN Airholding SA/NV. Sie darf seit diesem Jahr eine Erwerbsoption für die verbleibenden Anteile ausüben und könnte damit Brussels Airlines vollständig übernehmen.

      Die Einleitung eines Verfahrens bedeutet nicht, dass der Kommission stichhaltige Beweise für einen Verstoß vorliegen, sondern vielmehr, dass sie den Fall vorrangig behandelt.


      Webseiten:
      www.ec.europa.eu
      www.lufthansa-financials.com

      DJG/bam/has

      (END) Dow Jones Newswires

      February 11, 2011 10:10 ET (15:10 GMT)

      Copyright (c) 2011 Dow Jones & Company, Inc.



      Quelle: Dow Jones 11.02.2011 16:10:00

      wünsche allen investierten ein schönes wochenende
      gruß wok92;)
      Avatar
      schrieb am 11.02.11 00:13:00
      Beitrag Nr. 1.836 ()
      bin jetzt zwar schon 600 örö in den miesen, aber bei der aktie habe ich keine bedenken.. denke langfristig
      Avatar
      schrieb am 10.02.11 20:00:24
      Beitrag Nr. 1.835 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.014.857 von xby am 10.02.11 09:30:43danke:D:D:D:D

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      Avatar
      schrieb am 10.02.11 15:09:10
      Beitrag Nr. 1.834 ()
      Avatar
      schrieb am 10.02.11 15:07:46
      Beitrag Nr. 1.833 ()
      Lufthansa - WKN: 823212 - ISIN: DE0008232125

      Börse: Xetra in Euro/ Kursstand: 15,40 Euro

      Rückblick: Die Aktie von Lufthansa befindet sich seit dem Hoch vom 08. Dezember bei 17,93 Euro in einer Konsolidierung. Dabei fiel er zunächst auf 16,69 Euro zurück. Dieses Tief durchbrach der Wert am 19. Januar. Dabei fiel die Aktie auch unter den Aufwärtstrend seit Juni 2010 ab. Damit wurde ein Abverkauf auf 13.17 Uhr ausgelöst.

      Nach einigen Seitwärtstagen erholte sich der Wert zuletzt etwas, erreichte aber den Widerstand bei 16,69 Euro nicht. Vielmehr fällt die Aktie heute morgen mit einem kleinen Abwärtsgap zwischen 15,78 und 15,49 Euro wieder zurück. Die Aktie fällt fast auf das Tief bei 15,17 Euro zurück.

      Charttechnischer Ausblick: In den kommenden Tagen dürfte die Aktie von Lufthansa noch etwas unter Verkaufsdruck stehen. Abgaben in Richtung 14,66- 14,47 Euro sind zu erwarten. Anschließend ist aber mit einer Rally gen 16,69 und 17,93 Euro zu rechnen.

      Sollte der Wert allerdings unter 14,47 Euro mit einer langen schwarzen Tageskerze abfallen, droht ein Abverkauf in Richtung 12,50 Euro und damit auf den langfristigen Aufwärtstrend seit März 2009.

      Kursverlauf vom 17.06.2010 bis 10.02.2011 (log. Kerzendarstellung / 1 Kerze = 1 Tag)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.02.11 14:14:10
      Beitrag Nr. 1.832 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.016.889 von fichtenwald am 10.02.11 13:42:53servus,
      ich bin eingestiegen WKN: DE3DGZ
      Ist keine Kauf.- oder Verkaufsempfelung.
      Meiner Meinung nach wird der Kurs in 1 oder 2 Monate besser sein als jetzt.
      Man sollte gedult bei der Aktie haben und nicht auf schnelle Gewinne hoffen.
      Bis dann,
      Gruß wok92
      Avatar
      schrieb am 10.02.11 13:42:53
      Beitrag Nr. 1.831 ()
      naja, die Nachricht empfinde ich eigentlich ja nicht als schlecht, oder?
      eher das Gegenteil?
      hm...
      bei nochweiteren Kursrutschen, denke ich über einen Einstieg nach!
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.02.11 13:29:00
      Beitrag Nr. 1.830 ()
      DJ Lufthansa und Air Berlin dürfen Flughäfen wegen Beihilfen verklagen



      Von Kirsten Bienk
      DOW JONES NEWSWIRES

      HAMBURG (Dow Jones)--Die Deutsche Lufthansa und Air Berlin haben im Streit über mutmaßliche Beihilfezahlungen von Flughäfen an Mitbewerber einen Teilerfolg erzielt. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied laut einer Mitteilung vom Donnerstag, dass Fluggesellschaften Flughäfen verklagen können, wenn diese möglicherweise anderen Airlines ungerechtfertigte staatliche Beihilfen gezahlt hätten. Diesem Urteil entsprechend müssen nun die Klagen der beiden größten deutschen Airlines gegen die Flughäfen Frankfurt-Hahn und Lübeck neu verhandelt werden.

      Lufthansa und Air Berlin zeigten sich mit dem Urteil zufrieden. "Wir haben nun Rechtssicherheit erhalten", sagte eine Air-Berlin-Sprecherin Dow Jones Newswires auf Anfrage. Nun müssten die entsprechenden Gerichte prüfen, ob die irische Airline staatliche Beihilfen erhalten habe und diese auch zurückzahlen müsse.

      Außerdem erwartet Air Berlin als Opfer dieser vermuteten Ungleichbehandlung eine Entschädigung. Deutschlands zweitgrößte Airline habe ihren Strecken von Hamburg nach London beziehungsweise Mailand wegen Unwirtschaftlichkeit einstellen müssen, nachdem Ryanair in Lübeck entsprechende Angebote aufgenommen und zu wesentlich günstigeren Preisen angeboten habe, sagte die Sprecherin.

      Die Deutsche Lufthansa AG erwartet als Folge dieses Urteils vor allem, "dass es für Ryanair und Kleinstflughäfen in Zukunft deutlich schwieriger wird, von unrechtmäßigen Subventionen und damit von deutschen Steuergeldern zu profitieren und den Wettbewerb im Luftverkehr zu verzerren". Sie zeigte sich mit dem BGH-Urteil zufrieden, weil es im Einklang mit der bisherigen europäischen Rechtssprechung stehe.

      "Überraschend waren die Urteile in den Vorinstanzen, die die europäischen Vorgaben negierten", sagte Lufthansa-Sprecher Peter Schneckenleitner. Die Oberlandesgerichte müssten nun feststellen, ob Beihilfen vorliegen. Da auch die Europäische Kommission im Jahr 2008 ein Beihilfeverfahren gegen den Flughafen Hahn eingeleitet hat, sind für die Lufthansa "deutliche" Anhaltspunkte für Beihilfen vorhanden. Ob auch Deutschlands größte Airline Entschädigungen erwartet, sagte er nicht.

      Landgericht und Berufungsgericht hatten die Klage von Lufthansa zuvor abgewiesen. Das Berufungsgericht hatte laut BGH angenommen, es bestehe keine Grundlage für Ansprüche der Lufthansa gegen den Flughafen. Die Airline hätte Auskunft über die Ryanair gewährten Vorteile und die Unterlassung von der Gewährung von "Marketing Support" oder sonstigen Zuschüssen verlangt.

      Der BGH stellte nun fest, dass entsprechende Ansprüche bestehen. "Gewährt ein staatlicher Flughafen unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot einer Fluggesellschaft Beihilfen, so können daher deren Konkurrenten von dem Flughafen verlangen, die Beihilfe zurückzufordern", heißt es in der Begründung.

      Das Berufungsgericht muss nun prüfen, ob die Ryanair eingeräumten Konditionen staatliche Beihilfen sind, die der Kommission anzumelden waren. Dabei kommt es dem BGH zufolge darauf an, ob die entsprechenden Handlungen des Flughafens dem Staat zurechenbar seien, ob andere Fluggesellschaften dieselben Konditionen wie Ryanair hätten erhalten können und ob sich der Flughafen wie ein privater Eigentümer verhalten habe.

      "Sollte das Berufungsgericht Beihilfen feststellen, darf es nicht darüber entscheiden, ob sie genehmigt werden können", so das Gericht weiter. Diese Beurteilung obliege allein der Kommission.

      Ryanair hat eigenen Angaben zufolge keine Beihilfen erhalten. Die von der Airline mit den Flughäfen unterzeichneten Verträge stünden auch jeder anderen Fluggesellschaft zur Verfügung, begründete Sprecher Daniel de Carvalho diese Einschätzung.

      Die Genehmigung von Beihilfen verneinte auch der Flughafen Frankfurt-Hahn und äußerte sich zuversichtlich über die erneute Prüfung des Oberlandesgerichts (OLG). Das OLG habe bereits während der ersten Verhandlung in einem Hinweisbeschluss seine Auffassung geäußert, dass es sich hier nicht um Beihilfe handele, sagte Sprecherin Maria Horbert. Aus diesem Grund sehe der Flughafen auch der erneuten Prüfung zuversichtlich entgegen.

      Webseiten: www.lufthansa-financials.com
      www.airberlin.com
      www.bundesgerichtshof.de

      - Von Kirsten Bienk, Dow Jones Newswires,
      +49 (0) 40 3574 3116, kirsten.bienk@dowjones.com,
      DJG/kib/brb
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