DAX-SCHWERGEWICHT-Riesenchance!!! Daimler weg von Chrysler????! - 500 Beiträge pro Seite (Seite 2)
eröffnet am 26.10.06 11:05:28 von
neuester Beitrag 01.04.09 13:22:06 von
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Letzter Kurs 07.05.24 Lang & Schwarz
Neuigkeiten
04:30 Uhr · wallstreetONLINE Redaktion |
Mercedes-Benz Group: Die Trader zweifeln am „ja, aber“Anzeige |
07.05.24 · BörsenNEWS.de |
07.05.24 · dpa-AFX Analysen |
07.05.24 · dpa-AFX |
Werte aus der Branche Fahrzeugindustrie
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
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6,5000 | +21,72 | |
3,5100 | +15,08 | |
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3,0200 | +11,96 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
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12,50 | -16,67 | |
28,40 | -19,32 | |
4,3700 | -23,33 | |
1,3900 | -23,63 | |
7,2250 | -37,72 |
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.348.128 von hasni am 30.09.08 15:11:53Wenn es so kommt, wie ich befürchte, wird es viele DAX/MDAX/SDAX-Werte treffen...
DAIMLER aber steht NICHT auf dieser Liste. Sie werden auch diese Krise meistern.
Jedoch- kaufen würde ich momentan nicht.
DAIMLER aber steht NICHT auf dieser Liste. Sie werden auch diese Krise meistern.
Jedoch- kaufen würde ich momentan nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.348.639 von Dorfrichter am 30.09.08 15:42:35mir juckt es schon seit Wochen in den Fingern bei Daimler einzusteigen. Zunächst dachte ich ein Kurs von 40€, wäre ein günstiger Einstiegspreis, hätte wohl auch zugegriffen, wenn nicht die Finanzkrise endgültig ausgebrochen wäre. Jetzt sehe ich im Moment nur noch Einstiegskurse, Daimler, BMW, Coba, Dt. Bank... Wie weit geht es eurer Meinung nach noch runter bei Daimler?
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.350.033 von gewgaw am 30.09.08 17:15:53Wenn es "juckt" dann mußt Du halt einsteigen. Ich habe da ganz andere Prämissen. Der zeitfaktor spielt bei mir die Hauptrolle. Erst die Q-Ergebnisse der Amerikaner, Japaner und Chinesen, aber auch der Franzosen und Engländer, dann werden wir sehen.
Bis dahin sehen wir auch bei der Bankenkrise mehr.
Für "D" rechne ich nichtmal mit schlechten Ergebnissen.
Bis dahin sehen wir auch bei der Bankenkrise mehr.
Für "D" rechne ich nichtmal mit schlechten Ergebnissen.
Und Heute gabs Zahlen...verheerend!
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.673.648 von Dorfrichter am 23.10.08 13:50:11veheerende Zahlen oder "Ich weiß nur, daß solch ein Thread, der in die nördliche Richtung zeigt, bald wieder angesagt ist."
was denn nun? oder beides?
was denn nun? oder beides?
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.673.948 von GekkoJr am 23.10.08 14:18:44Noch zu früh. Ich schrieb hier nur eine Zeile, damit der Thread nicht in der Versenkung verschwindet.
Bitte Posting ignorieren.
Bitte Posting ignorieren.
eigentlich gibts ja noch genug Abwärtspotenzial für die Autobauer, aber eine Daimler bei 1x,xx ich weiß nicht ... ich könnt mir die nächsten Tage wieder Kurse von 26,27 vorstellen, dann wieder runter und erstmal ne Seitwärtsbewegung ne zeitlang
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.675.222 von GekkoJr am 23.10.08 16:02:54ich könnt mir die nächsten Tage wieder Kurse von 26,27 vorstellen,
Momentan ist da überhaupt nichts drin. Ich rechne mit weiteren Absackern, verursacht durch die allgemeine Baisse.
Der DAX hat noch viel Abwärtspotenzial- der DOW ebenfalls.
Momentan ist da überhaupt nichts drin. Ich rechne mit weiteren Absackern, verursacht durch die allgemeine Baisse.
Der DAX hat noch viel Abwärtspotenzial- der DOW ebenfalls.
bin zwar überzeugt, dass wir tiefere Kurse sehn werden, aber für die nächsten Wochen könnt ich mir dennoch noch eine Ralley nach oben vorstellen (Obama wird Präsident, Quartalszahlen rum etc) Im neuen Jahr mit düsteren Ausblicken etc gehts dann langsam runter - nicht in dem Tempo wie bisher.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.675.438 von Dorfrichter am 23.10.08 16:19:55aber am kurzen Ende enden die Kurzen
gutsnächtle
fürheutreichts
gutsnächtle
fürheutreichts
News - 01.04.09 12:55
ROUNDUP: Urteil im Schrempp-Prozess am 22. April
STUTTGART (dpa-AFX) - Im millionenschweren Schadenersatz-Prozess um die angeblich verspätete Mitteilung über den Rücktritt des ehemaligen DaimlerChrysler-Chefs Jürgen Schrempp wird voraussichtlich am 22. April das Urteil verkündet. Am Mittwoch sagten zwei Topmanager vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart aus. Der frühere Mercedes-Benz- Chef Eckhard Cordes und der damalige EADS- Co-Verwaltungschef Arnaud Lagardère betonten bei ihren Vernehmungen, dass sie über das Insiderrecht und dessen Folgen informiert gewesen seien. Der derzeitige METRO-Vorstandschef Cordes galt 2005 neben dem heutigen Daimler-Chef Dieter Zetsche als Schrempp-Nachfolger. Lagardère saß damals als Kontrolleur im Aufsichtsrat.
Hintergrund des neu aufgerollten Musterverfahrens ist die Schadenersatzklage von Kleinaktionären gegen die damalige DaimlerChrysler AG. Sie werfen dem Konzern vor, die Rücktritts-Mitteilung zu spät herausgegeben zu haben. Die Aktie des Autobauers war nach der Veröffentlichung massiv gestiegen. Die Kläger argumentieren, sie hätten ihre Papiere nicht kurz vor der Mitteilung verkauft, wenn sie früher informiert gewesen wären. Für entgangene Kursgewinne fordern sie rund 5,5 Millionen Euro Schadenersatz.
HINTERGRUND
Schrempp hatte am 28. Juli 2005 nach einer Aufsichtsratssitzung seinen Rücktritt zum Jahresende bekanntgegeben. Knackpunkt des Verfahrens ist, ob der Autobauer bereits am Tag vor dieser entscheidenden Sitzung eine adhoc-Mitteilung über den anstehenden Wechsel an der Spitze hätte verschicken müssen. Denn bereits am 27. Juli hatte ein Aufsichtsrats-Ausschuss über die Personalie beraten. Schrempp hatte im September 2008 in dem Prozess aber betont, bis zum Schluss sei seine Entscheidung zum Rücktritt offen gewesen.
Das Gericht muss klären, ob vor der Veröffentlichung eine 'hinreichende Wahrscheinlichkeit' für den Personalwechsel bestand. Diese Definition nach dem Wertpapierhandelsgesetz und die Unterscheidung zwischen einer 'hinreichend wahrscheinlichen Absicht' und einer 'möglichen Absicht' ist entscheidend. Hat ein börsennotiertes Unternehmen konkrete Pläne, die den Aktienkurs beeinflussen können, müssen diese unverzüglich in einer adhoc-Mitteilung veröffentlicht werden.
Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil des OLG wegen Fehlern aufgehoben. Damals hatte ein anderer Senat des OLG die Schadenersatzforderungen von Anlegern abgewiesen: Erst nach dem Beschluss des Aufsichtsrates habe das Unternehmen die Insiderinformation gemäß des Wertpapierhandelsgesetztes veröffentlichen müssen. Die Vorabgespräche über das vorzeitige Ausscheiden von Schrempp seien dagegen nicht adhoc-pflichtig gewesen./bs/DP/he
Quelle: dpa-AFX
ROUNDUP: Urteil im Schrempp-Prozess am 22. April
STUTTGART (dpa-AFX) - Im millionenschweren Schadenersatz-Prozess um die angeblich verspätete Mitteilung über den Rücktritt des ehemaligen DaimlerChrysler-Chefs Jürgen Schrempp wird voraussichtlich am 22. April das Urteil verkündet. Am Mittwoch sagten zwei Topmanager vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart aus. Der frühere Mercedes-Benz- Chef Eckhard Cordes und der damalige EADS- Co-Verwaltungschef Arnaud Lagardère betonten bei ihren Vernehmungen, dass sie über das Insiderrecht und dessen Folgen informiert gewesen seien. Der derzeitige METRO-Vorstandschef Cordes galt 2005 neben dem heutigen Daimler-Chef Dieter Zetsche als Schrempp-Nachfolger. Lagardère saß damals als Kontrolleur im Aufsichtsrat.
Hintergrund des neu aufgerollten Musterverfahrens ist die Schadenersatzklage von Kleinaktionären gegen die damalige DaimlerChrysler AG. Sie werfen dem Konzern vor, die Rücktritts-Mitteilung zu spät herausgegeben zu haben. Die Aktie des Autobauers war nach der Veröffentlichung massiv gestiegen. Die Kläger argumentieren, sie hätten ihre Papiere nicht kurz vor der Mitteilung verkauft, wenn sie früher informiert gewesen wären. Für entgangene Kursgewinne fordern sie rund 5,5 Millionen Euro Schadenersatz.
HINTERGRUND
Schrempp hatte am 28. Juli 2005 nach einer Aufsichtsratssitzung seinen Rücktritt zum Jahresende bekanntgegeben. Knackpunkt des Verfahrens ist, ob der Autobauer bereits am Tag vor dieser entscheidenden Sitzung eine adhoc-Mitteilung über den anstehenden Wechsel an der Spitze hätte verschicken müssen. Denn bereits am 27. Juli hatte ein Aufsichtsrats-Ausschuss über die Personalie beraten. Schrempp hatte im September 2008 in dem Prozess aber betont, bis zum Schluss sei seine Entscheidung zum Rücktritt offen gewesen.
Das Gericht muss klären, ob vor der Veröffentlichung eine 'hinreichende Wahrscheinlichkeit' für den Personalwechsel bestand. Diese Definition nach dem Wertpapierhandelsgesetz und die Unterscheidung zwischen einer 'hinreichend wahrscheinlichen Absicht' und einer 'möglichen Absicht' ist entscheidend. Hat ein börsennotiertes Unternehmen konkrete Pläne, die den Aktienkurs beeinflussen können, müssen diese unverzüglich in einer adhoc-Mitteilung veröffentlicht werden.
Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil des OLG wegen Fehlern aufgehoben. Damals hatte ein anderer Senat des OLG die Schadenersatzforderungen von Anlegern abgewiesen: Erst nach dem Beschluss des Aufsichtsrates habe das Unternehmen die Insiderinformation gemäß des Wertpapierhandelsgesetztes veröffentlichen müssen. Die Vorabgespräche über das vorzeitige Ausscheiden von Schrempp seien dagegen nicht adhoc-pflichtig gewesen./bs/DP/he
Quelle: dpa-AFX
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