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    Beta Systems vor dem Aufstieg von Asche zum Phönix (Seite 64)

    eröffnet am 15.01.07 16:24:09 von
    neuester Beitrag 28.04.24 02:18:13 von
    Beiträge: 972
    ID: 1.105.233
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      schrieb am 15.04.15 12:13:17
      Beitrag Nr. 342 ()
      Beta Systems Software AG: Mitteilung der Deutschen Balaton AG über die Zusicherung der Abnahme der in das Übernahmeangebot der VEM Aktienbank AG eingereichten Aktien

      Beta Systems Software AG / Schlagwort(e): Sonstiges

      15.04.2015 11:24

      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service
      der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
      verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Berlin, 15.04.2015 - Am gestrigen Abend teilte die Deutsche Balaton AG dem
      Vorstand der Beta Systems Software Aktiengesellschaft (BSS, ISIN
      DE0005224406) im Zusammenhang mit dem am 13. April 2015 im Bundesanzeiger
      von der VEM Aktienbank AG, München, veröffentlichte Angebot an die
      Aktionäre der Beta Systems Software AG zum Erwerb von bis zu 1.000.000
      Aktien zu einem Preis von 1,80 Euro je Beta Systems-Aktie mit, dass die
      Deutsche Balaton AG der VEM Aktienbank AG die Abnahme von bis zu 1.000.000
      in das vorbezeichnete Angebot eingereichten Aktien der Beta Systems
      Software AG vertraglich zugesichert hat.

      Ende der Unternehmensmitteilung


      ---------------------------------------------------------------------------

      Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

      Beta Systems Software AG
      Die Beta Systems Software Aktiengesellschaft (BSS, ISIN DE0005224406)
      unterstützt seit über 30 Jahren Kunden mit großen, internationalen
      Organisationen und mit einer umfangreichen IT-Systemlandschaft sowie
      komplexen IT-Prozessen aus den Bereichen Finanzdienstleistungen, Fertigung,
      Handel und IT-Dienstleistungen mit Softwareprodukten und IT-Lösungen. Diese
      automatisieren, dokumentieren und analysieren IT-Abläufe in Rechenzentren
      und in der Zugriffssteuerung. Steigende Transaktionsvolumen, Datenmengen
      und Compliance-Standards stellen dabei höchste Anforderungen an Durchsatz,
      Verfügbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Sicherheit.

      Beta Systems wurde 1983 gegründet, ist seit 1997 börsennotiert und
      beschäftigt rund 300 Mitarbeiter. Sitz des Unternehmens ist Berlin. Beta
      Systems ist national und international mit 16 eigenen Konzerngesellschaften
      und zahlreichen Partnerunternehmen aktiv. Weltweit optimieren mehr als
      1.300 Kunden in über 3.200 laufenden Installationen in über 30 Ländern ihre
      Prozesse und verbessern ihre Sicherheit mit Produkten und Lösungen von Beta
      Systems. Das Unternehmen gehört zu den führenden mittelständischen und
      unabhängigen Softwarelösungsanbietern in Europa und erwirtschaftet die
      Hälfte seines Umsatzes international.

      Besuchen Sie Beta Systems auch auf:
      www.twitter.com/BetaSystems
      www.facebook.com/BetaSystems
      www.xing.com/companies/betasystemssoftwareag

      Pressekontakt
      Unternehmenskontakt:
      Beta Systems Software AG
      Investor Relations
      Tel.: +49 (0)30 726 118-0
      Fax: +49 (0)30 726 118-800
      E-Mail: ir@betasystems.com

      15.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
      Avatar
      schrieb am 15.04.15 06:34:31
      Beitrag Nr. 341 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.563.809 von LongIsland am 14.04.15 21:40:09
      Quelle: Bundesanzeiger
      Zitat von LongIsland: Quelle ? Finde nix


      VEM Aktienbank AG
      München
      Amtsgericht München, HRB 124255
      Angebot
      an die Aktionäre der
      Beta Systems Software AG
      Alt-Moabit 90d, 10559 Berlin, Deutschland
      zum Erwerb von bis zu
      Stück 1.000.000 auf den
      Inhaber lautenden Stückaktien
      (ISIN DE0005224406 / WKN 522440)
      der Beta Systems Software AG
      (Amtsgericht Berlin Charlottenburg, HRB 38874)
      gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld
      in Höhe von 1,80 Euro je Aktie
      1. Präambel

      Die Beta Systems Software AG mit Sitz in Berlin („Beta“) ist eine im Handelsregister beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg unter HRB 38874 eingetragene Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Ihr im Handelsregister eingetragenes Grundkapital in Höhe von 25.789.029,50 Euro ist eingeteilt in 19.837.715 auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien. Die Aktien der Beta werden im Freiverkehr an den Wertpapierbörsen in Frankfurt (Entry Standard), Berlin, Hamburg und Düsseldorf gehandelt.

      Dieses Angebot bezieht sich ausschließlich auf den Erwerb von bis zu Stück 1.000.000 der vorgenannt beschriebenen Aktien der Beta mit der ISIN DE0005224406 / WKN 522440 (im Folgenden auch die „Beta-Aktien“) durch die VEM Aktienbank AG mit Sitz in München (nachfolgend „VEM Aktienbank“).

      2. Gegenstand des Angebots

      Gegenstand des Angebots sind insgesamt Stück 1.000.000 der auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien der Beta Systems Software AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,30 Euro je Aktie, die unter der ISIN DE0005224406 und WKN 522440 im Freiverkehr an den Wertpapierbörsen in Frankfurt (Entry Standard), Berlin, Hamburg und Düsseldorf gehandelt werden.

      3. Angebot

      Die VEM bietet allen Inhabern von Beta-Aktien, die Gegenstand des Angebots sind, nach Maßgabe der Bedingungen und Konditionen dieses Angebots, insbesondere aber nicht ausschließlich unter der Bedingung der Begrenzung des Angebots nach Ziffer 7.5 an, die Beta-Aktien gegen Zahlung des Kaufpreises zu erwerben. Die Inhaber von Aktien, die Gegenstand dieses Angebots sind, werden nachfolgend auch als „Aktieninhaber“ bezeichnet.

      4. Kaufpreis

      Der Kaufpreis je Beta-Aktie beträgt 1,80 EUR (in Worten: ein Euro achtzig) (Stückpreis) je Beta-Aktie.

      5. Annahmefrist

      Die Annahmefrist beginnt mit Veröffentlichung des Angebots auf der Internetseite der VEM Aktienbank unter http://www.vem-aktienbank.de und im Bundesanzeiger am 13.04.2015, und endet, vorbehaltlich einer Verlängerung der Annahmefrist, am 04.05.2015, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

      Die VEM Aktienbank behält sich eine Verlängerung der Annahmefrist ausdrücklich vor. Eine Verlängerung der Annahmefrist wird die VEM Aktienbank unverzüglich vor Ablauf der Annahmefrist durch Veröffentlichung auf der Internetseite der VEM Aktienbank unter http://www.vem-aktienbank.de und im Bundesanzeiger bekanntgeben. Im Fall der Verlängerung der Annahmefrist verschieben sich die in dieser Angebotsunterlage genannten Fristen für die Abwicklung des Angebots entsprechend.

      Die Beta hat mit Veröffentlichung am 6. März 2015 ihre Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am 16. April 2015 eingeladen. Aktionäre, die die von ihnen gehaltenen Beta-Aktien in das Angebot einreichen, sind vorbehaltlich der nach Gesetz, Satzung und von der Beta festgelegten Voraussetzungen berechtigt, an der ordentlichen Hauptversammlung teilzunehmen. Das Stimmrecht für die ordentliche Hauptversammlung der Beta am 16. April 2015 geht, auch wenn die Beta-Aktien in dieses Angebot zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung der Beta bereits eingereicht worden sind, nicht auf die VEM Aktienbank über. Die Aktionäre der Beta bleiben für die ordentliche Hauptversammlung am 16. April 2015 vorbehaltlich der nach Gesetz, Satzung und von der Beta festgelegten Voraussetzungen berechtigt, ihre Stimmrechte aus Beta-Aktien auszuüben, auch soweit sie auf in dieses Angebot eingereichte Beta-Aktien entfallen.

      6. Bedingung

      Das Angebot bezieht sich ausschließlich auf die unter Ziffer 2 beschriebenen Beta-Aktien; andere Wertpapiere als die unter Ziffer 2 beschriebenen Beta-Aktien sind nicht Gegenstand dieses Angebots. Das Angebot ist begrenzt gemäß Ziffer 7.5. Das Angebot sowie die unter dem Angebot abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht, unter Ausschluss seines internationalen Privatrechts, und den Regelungen in der Angebotsveröffentlichung.

      7. Durchführung des Angebots

      7.1 Annahmeerklärung und Umbuchung

      Aktieninhaber können dieses Angebot nur innerhalb der unter Ziffer 5 benannten Annahmefrist annehmen. Die Annahme kann nur durch schriftliche Annahmeerklärung gegenüber einem depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der inländischen Niederlassung eines depotführenden Kreditinstituts oder eines depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens (nachfolgend „depotführendes Institut“) erklärt werden.

      Die Annahmeerklärung wird nur wirksam, wenn die in der Annahmeerklärung angegebene Anzahl von Aktien fristgerecht in die ISIN DE000A14KB09 / WKN A14 KB0 für eingereichte Aktien umgebucht worden ist. Die Umbuchung wird durch das depotführende Institut des annehmenden Aktionärs nach Erhalt der Annahmeerklärung veranlasst. Die Umbuchung der Aktien in die ISIN DE000A14KB09 / WKN A14 KB0 gilt als fristgerecht erfolgt, wenn die Umbuchung bis spätestens 18.00 Uhr des zweiten Bankarbeitstages nach Ablauf der Annahmefrist bewirkt wird.

      7.2 Weitere Erklärungen annehmender Aktionäre

      Mit der Annahmeerklärung gemäß Ziffer 7.1 nehmen die jeweiligen Aktionäre das Angebot für die in der Annahmeerklärung angegebene Anzahl von Aktien nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage an und erklären zugleich, dass


      sie das Angebot der Bieterin zum Erwerb des Eigentums an den eingereichten Aktien wie folgt annehmen:


      die Bieterin wird das Eigentum an den eingereichten Aktien erwerben;

      die Übertragung des Eigentums wird erst dann wirksam, wenn nach Ablauf der Annahmefrist die eingereichten Aktien von der Clearstream Banking AG Zug um Zug der Einreichungsstelle zwecks Übertragung des Eigentums an die Bieterin gegen Zahlung des Angebotspreises auf das Konto der jeweiligen Depotbank bei der Clearstream Banking AG zur Verfügung gestellt werden;

      und

      bei Übertragung des Eigentums an den eingereichten Aktien sämtliche zum Zeitpunkt der Abwicklung dieses Angebots mit diesen verbundenen Nebenrechten auf die Bieterin übertragen.

      sie ihr jeweiliges depotführendes Institut anweisen, die in der Annahmeerklärung bezeichnete Anzahl von Aktien der Beta Systems Software AG zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch die Umbuchung dieser Aktien in die ISIN DE000A14KB09 / WKN A14 KB0 bei der Clearstream Banking AG zu veranlassen;

      sie ihr jeweiliges depotführendes Institut anweisen, ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die eingereichten Aktien unverzüglich nach dem Ablauf der Annahmefrist an die Bieterin Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises auf das Konto des jeweiligen depotführenden Institut bei der Clearstream Banking AG nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage zu übertragen.

      sie die VEM Aktienbank AG als Einreichungsstelle und Bieterin sowie ihr jeweiliges depotführendes Institut unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB beauftragen, und bevollmächtigen, unverzüglich nach dem Ablauf der Annahmefrist alle zur Abwicklung dieses Angebots nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen vorzunehmen und entsprechende Erklärungen abzugeben und entgegen zunehmen, insbesondere den Übergang des Eigentums an den eingereichten Aktien der Beta Systems Software AG auf die Bieterin zu übertragen;

      sie ihr jeweiliges depotführendes Institut anweisen, ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, unmittelbar oder über das depotführende Institut die für die Bekanntgabe über den Erwerb der Aktien entsprechend dieser Angebotsunterlage erforderlichen Informationen, insbesondere die Anzahl der im Depot des depotführenden Institut bei der Clearstream Banking AG in die ISIN DE000A14KB09 / WKN A14 KB0 (die „Zwischen-ISIN“) umgebuchten Aktien, börsentäglich an die VEM Aktienbank AG zu übermitteln und

      ihre eingereichten Aktien zum Zeitpunkt der Übertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind.
      Die in dieser Ziffer aufgeführten Erklärungen, Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich abgegeben bzw. erteilt.

      7.3 Rechtsfolgen der Annahme

      Mit der Annahme dieses Angebots kommt ein Kauf- und Übereignungsvertrag zwischen der Bieterin und dem einreichenden Aktionär nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Angebots zustande.

      Dabei kommt mit dem vorstehend bezeichneten Vertrag eine Einigung zwischen dem annehmenden Aktionär und der Bieterin über den Übergang eines Miteigentumsanteils an den in Girosammelverwahrung verbuchten Aktienurkunden entsprechend der Anzahl der eingereichten Aktien des jeweiligen Aktionärs wie unter Ziffer 7.2 erläutert zustande. Mit Übergang des Eigentums an den jeweiligen Aktien gehen auch alle zum Zeitpunkt des Übergangs des Eigentums bestehenden Nebenrechte, insbesondere die Gewinnberechtigung, auf die Bieterin über.

      Darüber hinaus erteilt jeder annehmende Aktionär mit der Annahmeerklärung unwiderruflich die in dieser Angebotsunterlage genannten Weisungen, Aufträge und Vollmachten.

      7.4 Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung und Leistungsort

      Die Zahlung der Geldleistung erfolgt an die depotführenden Institute der Aktionäre der Beta Systems Software AG, die dieses Angebot angenommen haben bzw. im Falle einer zwischenzeitlichen Veräußerung an den oder die Erwerber Zug um Zug gegen Umbuchung der eingereichten Aktien auf das Depot der VEM Aktienbank AG. Die Zahlung erfolgt unter Zugrundelegung üblicher Arbeitsabläufe voraussichtlich am vierten und spätestens am achten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist.

      Mit der der Gutschrift bei dem jeweiligen depotführenden Institut hat die Bieterin die Verpflichtung zur Zahlung der Gegenleistung erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen depotführenden Institut, die Geldleistung dem Aktionär gutzuschreiben.

      Leistungsort ist Frankfurt am Main.

      7.5 Begrenzung des Angebots und verhältnismäßige Annahme des Angebots

      Das Angebot bezieht sich auf den Erwerb von insgesamt bis zu Stück 1.000.000 Beta-Aktien mit der ISIN DE0005224406 / WKN 522440. Sofern im Rahmen dieses Angebots über die depotführenden Institute Annahmeerklärungen für mehr als Stück 1.000.000 Beta-Aktien zum Erwerb eingereicht werden, gilt Folgendes:

      Nehmen Aktieninhaber dieses Angebot für insgesamt mehr als die Stück 1.000.000 Beta-Aktien an, auf die dieses Erwerbsangebot seiner Zahl nach beschränkt ist, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, d. h. im Verhältnis der Gesamtzahl der Beta-Aktien, auf deren Erwerb dieses Angebot gerichtet ist (Stück 1.000.000) zur Anzahl der insgesamt eingereichten Beta-Aktien. Sollten sich bei einer verhältnismäßigen Berücksichtigung Bruchteile ergeben, wird stets auf die nächste ganze Zahl abgerundet.

      Die VEM Aktienbank behält sich vor, mehr als 1.000.000 Beta-Aktien zu erwerben, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch eine nachträgliche und vor Ende der Annahmefrist erfolgende Erhöhung der Stückzahl, auf die dieses Angebot begrenzt ist. Außerdem behält sich die VEM Aktienbank im Falle der Überannahme des Angebots das Recht vor, alle im Rahmen des Erwerbsangebots zum Erwerb angedienten Aktien zu erwerben und für diesen Fall, auf die verhältnismäßige Annahme zu verzichten. Mit Annahme des Angebots erklärt der jeweils die Annahme erklärende Aktieninhaber hierzu sein Einverständnis. Die VEM Aktienbank wird eine nachträgliche Erhöhung der Stückzahl, auf die sich dieses Erwerbsangebot bezieht, oder einen Verzicht auf die verhältnismäßige Annahme durch Veröffentlichung in dem unter Ziffer 9 genannten Medium mitteilen.

      7.6 Kosten der Annahme

      Etwaige mit der Annahme dieses Angebots entstehende Kosten sind von den betreffenden Aktieninhaber selbst zu tragen. Aktieninhabern, die dieses Angebot annehmen wollen, wird empfohlen, etwaige durch die Annahme des Angebots entstehende Kosten mit dem depotführenden Institut abzuklären.

      7.7 Handelbarkeit der Beta-Aktien bis zur Abwicklung des Angebots

      Ein börslicher und außerbörslicher Handel der zum Erwerb eingereichten Beta-Aktien (ISIN DE000A14KB09 / WKN A14 KB0 ) ist nicht vorgesehen. Aktionäre, die dieses Angebot annehmen, können daher die in die Zwischen-ISIN umgebuchten Beta-Aktien bis zu einer eventuellen Löschung des Sperrvermerks aufgrund einer Überannahme oder der Übertragung der Aktien an die VEM Aktienbank wahrscheinlich nicht über die Börse verkaufen, und zwar unabhängig davon, ob die Beta-Aktien im Wege der Zuteilung übernommen werden oder wegen einer eventuellen Überannahme nach Ablauf der Annahmefrist (teilweise) zurückgegeben werden. Der Handel der Beta-Aktien bleibt im Übrigen von diesem Erwerbsangebot unberührt.

      8 Steuerlicher Hinweis

      Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs und der Dividendenzahlung bei den Aktieninhabern hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen Aktieninhabers ab.

      9 Veröffentlichungen

      Für den Fall der Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 7.5) wird die VEM Aktienbank AG sobald wie möglich die Zuteilungsquote, mit der die Annahmeerklärungen Berücksichtigung finden, auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

      Soweit in den vorherigen Ziffern dieser Angebotsunterlage nichts anderes bestimmt ist und soweit nicht eine weitergehende Veröffentlichungspflicht besteht, erfolgen alle Veröffentlichungen und sonstigen Mitteilungen der VEM Aktienbank Aktiengesellschaft im Zusammenhang mit diesem Angebot, nur auf der Internetseite der VEM Aktienbank Aktiengesellschaft unter http://www.vem-aktienbank.de/.

      10 Rückfragen

      Wir stehen Ihnen für Rückfragen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

      VEM Aktienbank Aktiengesellschaft, Prannerstraße 8, 80333 München, Telefon: +49 (0) 89 30 90 3 – 4800, Telefax: +49 (0) 89 30 90 3 – 4999, E-Mail: info@vem-aktienbank.de.



      München, im April 2015

      VEM Aktienbank AG




      Bitte senden Sie das nachstehende Formular zur Annahme des Angebots an Ihre Depotbank!
      Annahmeerklärung zum freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot
      der VEM Aktienbank AG, Prannerstraße 8, 80333 München
      an die Inhaber von Aktien der Beta Systems Software AG
      (nachfolgend „Beta-Aktien“)
      (ISIN DE0005224406 und WKN 522440)
      gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld
      in Höhe von 1,80 Euro
      je Beta-Aktie
      Die VEM Aktienbank AG („VEM Aktienbank“) hat durch Veröffentlichung auf ihrer Internetseite unter http://www.vem-aktienbank.de und im Bundesanzeiger am 13. April 2015 (Angebotsveröffentlichung) ein Angebot (Erwerbsangebot) an die Inhaber der Beta-Aktien zum Erwerb von Stück 1.000.000 auf den Inhaber lautende Beta-Aktien gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von 1,80 Euro je Beta-Aktie veröffentlicht (Angebotsveröffentlichung). Die Annahmefrist endet, vorbehaltlich einer Verlängerung, am 04. Mai 2015, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

      Das Angebot sowie die unter dem Angebot abgeschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht und den Regelungen in der Angebotsveröffentlichung.



      Ich / Wir (*)
      (Name, Vorname)


      wohnhaft in
      (Straße und Hausnummer) (PLZ und Ort)


      Bankverbindung
      (Name und Ort der Bank) (Depotnummer)




      (Bankleitzahl) (Kontonummer)


      nehme(n) das Angebot der VEM Aktienbank an, von mir / uns (*) _____________________________ Stück Aktien der Beta Informationssysteme AG, ISIN DE0005224406 / WKN 522440, zu einem Kaufpreis von 1,80 Euro je Beta-Aktie nach Maßgabe der Bestimmungen des Erwerbsangebots, wie es am 13. April 2015 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der VEM Aktienbank veröffentlicht wurde, zu erwerben.

      Mir / Uns (*) ist bekannt, dass die Beta-Aktien, für welche ich / wir (*) die Annahme des Erwerbsangebots erklärt habe / haben (*), bis zum Ablauf der Annahmefrist und Übertragung der Beta-Aktien an die VEM Aktienbank von meiner Bank in einer Zwischen-ISIN verbucht werden müssen und ich / wir (*) die Beta-Aktien, für welche ich / wir (*) die Annahme des Angebots erklärt habe / haben (*), in dieser Zeit nicht über die Börse verkaufen kann / können (*). Dies gilt auch, soweit aufgrund einer erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme im Falle einer Überannahme des Erwerbsangebots nicht alle von mir / uns (*) im Rahmen des Erwerbsangebots zum Erwerb angedienten Beta-Aktien berücksichtigt werden können.

      Ich erkläre / Wir erklären (*), dass die zum Erwerb angedienten Beta-Aktien im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs auf die VEM Aktienbank frei von Rechten Dritter sind.

      Die VEM Aktienbank nimmt das Angebot nach Maßgabe der Bestimmungen des Erwerbsangebots an.




      Ort, Datum Unterschrift
      (*) Nichtzutreffendes bitte streichen



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      Avatar
      schrieb am 14.04.15 21:40:09
      Beitrag Nr. 340 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.553.531 von straßenköter am 13.04.15 18:44:14Quelle ? Finde nix
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.04.15 19:02:57
      Beitrag Nr. 339 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.562.297 von Afam am 14.04.15 18:15:41
      Zitat von Afam: Man kann die Aktie noch für 1,77€ kaufen, obwohl man sie sicher für 1,80€ wieder verkaufen kann?


      Nur wenn maximal 1 Mio Aktien angedient werden. Werden mehr angedient, werden Dir Deine Aktien nur quotal abgenommen.
      Avatar
      schrieb am 14.04.15 18:15:41
      Beitrag Nr. 338 ()
      Man kann die Aktie noch für 1,77€ kaufen, obwohl man sie sicher für 1,80€ wieder verkaufen kann?
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 13.04.15 18:44:14
      Beitrag Nr. 337 ()
      Übernahmeangebot der VEM Aktienbank zu 1,80€ für 1Mio Aktien
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 11:19:35
      Beitrag Nr. 336 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.427.678 von tzadoz2014 am 26.03.15 11:03:37
      Zitat von tzadoz2014: Kann nicht ganz nachvollziehen, wieso sie eine KE brauchen. War die Übernahme SO teuer ? Geldknappheit gab es bislang ja nicht.


      Es geht darum den Anteilsbesitz auszubauen. Und das ganze noch über eine Erhöhung zu 1€, also unterhalb vom Cash bzw. der Substanz.
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 11:11:04
      Beitrag Nr. 335 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.427.678 von tzadoz2014 am 26.03.15 11:03:37Die Deutsche Balaton AG will auf diesem Weg (halt wieder mal) ihre Anteilsbesitz erhöhen.

      Die auch hier wieder praktizierte Unsitte, keinen Bezugsrechthandel über die Börse vorzunehmen ist, eine große ......
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 11:03:37
      Beitrag Nr. 334 ()
      Kann nicht ganz nachvollziehen, wieso sie eine KE brauchen. War die Übernahme SO teuer ? Geldknappheit gab es bislang ja nicht.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 10:43:50
      Beitrag Nr. 333 ()
      12. Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals und Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Änderung der Fassung der Satzung
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
      a) Das gemäß Beschlussfassung unter Tagesordnungspunkt 11 auf 19.812.761,00 Euro herabgesetzte Grundkapital, das in 19.812.761 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt ist, wird von 19.812.761,00 Euro gegen Bareinlagen um bis zu 6.604.253,00 Euro auf bis zu 26.417.014,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 6.604.253 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Stückaktie, gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind ab Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt.
      b) Die neuen Aktien sind den Aktionären durch die Gesellschaft im Wege des unmittelbaren Bezugsrechts zum Ausgabebetrag von 1,00 Euro je Aktie gegen Bareinlagen im Verhältnis 3:1 (drei zu eins) ohne Einschaltung eines Kreditinstituts, auch nicht zur mittelbaren Stellvertretung, durch Veröffentlichung des Bezugsangebots durch die Gesellschaft im elektronischen Bundesanzeiger zum Bezug anzubieten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes (Bezugsfrist) endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebotes. Der bezugsberechtigte Aktienbestand des den Bezug erklärenden Aktionärs muss vom depotführenden Kreditinstitut des Aktionärs bescheinigt werden.

      Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Aktien können ausschließlich von Aktionären gezeichnet werden (Mehrbezug), die von ihrem Bezugsrecht vollständig Gebrauch gemacht haben und deren ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Zeichnungsscheine fristgerecht, das heißt innerhalb der Bezugsfrist, bei der Gesellschaft eingegangen sind. Die maximale Zahl der von einem Aktionär im Mehrbezug jeweils erwerbbaren Aktien entspricht dem 1,0-Fachen der Aktienzahl des durch seinen Zeichnungsschein angemeldeten Bezugs. Ein Mehrbezug ist nur bezüglich einer ganzen Aktie oder eines Vielfachen davon möglich. Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Mehrbezugs nicht möglich sein sollte, allen Aktionären sämtliche von ihnen im Mehrbezug gewünschten neuen Aktien zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb weiterer neuer Aktien im Rahmen des Mehrbezugs verhältnismäßig auf Basis der im Überbezug gezeichneten Aktien zugeteilt. Falls die Zuteilung von neuen Aktien aufgrund einer Ausübung des Mehrbezugsrechts durch mehrere Aktionäre zu Bruchteilen von Aktien führen würde, werden die rechnerischen Bruchteile auf eine volle Aktienanzahl abgerundet. Neue Aktien werden nur durch Bezugsrechtsausübung und Mehrbezugszeichnungen ausgegeben, sollten durch Bezugsrechtsausübungen und Mehrbezugszeichnungen nicht sämtliche 6.604.253 Stück neue Aktien gezeichnet werden, werden die nicht gezeichneten neuen Aktien nicht ausgegeben. Eine Platzierung an Dritte findet nicht statt. Die Kapitalerhöhung richtet sich ausschließlich an Aktionäre der Gesellschaft, die Bezugsrechte erhalten keine eigene Wertpapierkennnummer, ein börsenmäßiger Bezugsrechtshandel findet nicht statt und wird von der Gesellschaft nicht beantragt werden...

      13. Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals mit Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts und die Einfügung eines neuen § 4 Abs. 8 in der Satzung
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
      a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15. April 2020 einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen um bis zu insgesamt 9.000.000,00 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Grundsätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:
      (1) Um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.
      (2) Wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 S. 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden. Auf die Begrenzung auf 10% des Grundkapitals ist ferner die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, wenn die Veräußerung auf Grund einer im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des genehmigten Kapitals gültigen Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss erfolgt.
      Wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen bzw. Unternehmensteilen oder des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt.
      Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf dieser Ermächtigungsfrist neu zu fassen....
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