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    Internetabzocke - >Schmidtlein GbR< - Wer ist betroffen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.04.07 12:57:40 von
    neuester Beitrag 12.04.07 14:15:02 von
    Beiträge: 21
    ID: 1.123.847
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      schrieb am 11.04.07 12:57:40
      Beitrag Nr. 1 ()

      Hi Freunde,

      Habe heute 4 Mails im Postfach gehabt.

      Beim Googeln, ist wohl die halbe Nation betroffen von solchen Mails. Was soll man machen ? Die Rechnung im Anhang ist Viren verseucht.
      Anzeige erstatten, wegen Nutzungsausfall, Software Neu Installation.?

      Wer hat Rat ;)


      Anwaltskanzlei Tank
      RA Olaf Tank
      Rheiner Landstraße 197 49078 Osnabrück

      Aktenzeichen: 524503/78
      Osnabrück, den 31.04.2007

      Bitte geben Sie Ihr Aktenzeichen bei jeglichem Schriftverkehr und Zahlungen immer an.

      Sehr geehrte Kunde,

      hiermit zeige ich die Interessenvertretung der Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, Vor der Hube 3, D 64572 Büttelborn an. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Meine Mandantschaft macht gegen Sie folgende Forderung geltend:

      Rechnung vom 15,08,2006 aus Dienstleistungsvertrag mit der Rechnungsnummer R182688 für die Anmeldung vom 29,07,2006 um 14:33 Uhr auf der Internetseite P2P-heute.com mit folgender Anmelde-IP: 217.578.327.78.

      Sie schulden meiner Mandantschaft daher 412,00 EUR. Da Sie sich in Verzug befinden, sind Sie gegenüber meiner Mandantschaft verpflichtet, die durch meine Tätigkeit entstandenen Gebühren zu erstatten.

      Das Originalrechnung finden Sie im Anhang als signierte PDF Datei.
      Bitte behalten Sie das Original Rechnung unbedingt für Ihre Unterlagen.

      Liquidation:

      1,3 Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV 423,50 EUR

      Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV 7,50 EUR

      Gesamtsumme 647,00 EUR


      Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag beläuft sich somit auf 723,00 EUR.

      Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag, innerhalb einer Frist von 10 Tagen, also bis zum

      09.04.2007 (hier eingehend)

      auszugleichen. Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf das unten angegebene Konto. Sollte der Gesamtbetrag nicht fristgerecht eingehen, werde ich meiner Mandantschaft empfehlen, die Forderung ohne weitere außergerichtliche Ankündigung, gerichtlich geltend zu machen, wodurch weitere Kosten zu Ihren Lasten entstehen.

      Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die bereits ergangenen Urteile verweisen, welche Sie auf der Internetseite www.forderungseinzug.de einsehen können.

      Bei der Anmeldung auf oben genannter Internetseite wurde die zu diesem Zeitpunkt übermittelte IP-Adresse gespeichert. Die IP-Adresse ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden, im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung, die Identifikation des PC's, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.

      Als weitere Sicherheitsinstanz ist auf oben genannter Internetseite das Geburtsdatum des Users eingegeben worden. Sollte sich bei einer weiteren überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen. In diesem Fall hätte sich eine gegebenenfalls minderjährige Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier behalte ich mir im Namen meiner Mandantschaft die Erstattung einer Strafanzeige vor. Die dabei anfallenden Kosten und Auslagen sind gegebenenfalls gegen Sie geltend zu machen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Olaf Tank
      Rechtsanwalt

      Anwaltskanzlei Tank
      RA Olaf Tank
      Postfach 6251
      49078 Osnabrück
      Tel: 0541-34 97 70-0
      Fax: 0541-34 97 70-77
      anwalt@forderungseinzug.de

      Bankverbindung Ausland: Postbank Hannover IBAN DE06 2501 0030 0077 6673 07, BIC: PBNKDEFF

      Bankverbindung Deutschland: Postbank Hannover Kontonummer: 77 667 307, BLZ 250 100 30


      Bitte geben Sie als Zahlungsempfänger unbedingt RA Olaf Tank an und Ihr Aktenzeichen als Verwendungszweck.
      Avatar
      schrieb am 11.04.07 13:56:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Tank ist der Schmidtlein-Anwalt. Die Mail kommt ohne Personalisierung, ist also ohne weiteres als Spam einzustufen. Der angegebene Grund entbehrt im übrigen jeder Grundlage. Ergo kommentarlos ab in den Papierkorb.
      Offensichtlich will jemanden den Tank mit Rückfragen zumüllen.
      Avatar
      schrieb am 11.04.07 14:22:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.755.828 von lassmichdoch am 11.04.07 12:57:40war übrigens vor kurzem ein Bericht im TV über die ...heute... Seiten (da gibts viele davon).
      Soviel ich weiß, ist da schon die Staatsanwaltschaft hinterher.
      Also ab in den Papierkorb.
      ;)
      Avatar
      schrieb am 11.04.07 14:47:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Der Anhang ( Rechnung.zip ) ist mit einem Virus verseucht...

      Am liebsten würde ich meinen Anwalt einschalten, und den verklagen

      Aber der hat schon 3000 Anzeigen angeblich am laufen.
      Avatar
      schrieb am 11.04.07 15:17:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mich hats auch erwischt.
      Bei gedichte-heute.com.
      Habe mich anscheinend aus Versehen angemeldet.
      Das schlimme war dass nachdem das erledigt war (Zahlung von 84,00 EURO) plötzlich eine zweite Anmeldung bei gedichte-server.com auch noch vorhanden war (Zahlung von 59,95 EURO)

      Habe mich auch lange gewehrt aber ohne Rechtsschutz wird so ein Streit zu teuer.

      Aus Versehen meine ich dass ich ein Gedicht für eine ins Rentenalter wechselnde Kollegin suchte, muss anscheinend hier
      einen Fehler gemacht zu haben.
      Rücktrittsrecht war auch abgelaufen (14 Tage)
      Rechnung kam natürlich erst nach cirka 20 Tagen usw.

      Ganz raffinierte Bande.
      Mein Mann sagte wenn dieses KAFF nicht soweit weg von uns wäre
      würde er diese Briefkastenbude mal kurz und klein schlagen.

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      Avatar
      schrieb am 11.04.07 15:28:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.758.386 von petra4711 am 11.04.07 15:17:23es ist angeblich noch nie zu einer Klage gekommen...

      Sie versuchen die leute nur einzuschüchtern

      Wer zahlt ist selber schuld.

      Mein Anwalt hat mir gesagt, ab in den papierkorb...

      habe ja nicht eine sonder 4 bekommen.

      Und heute morgen wie der zufall es wollte, habe ich den Rechner von einem Kollegen gewartet... weil er Outlook Probleme hatte.

      Und schwupps , hat er gestern 3 mails im Postfach gehabt :laugh:

      Obwohl der...wirklich keine Ahnung vom PC hat und fast nie online ist...
      Avatar
      schrieb am 11.04.07 15:43:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.758.615 von lassmichdoch am 11.04.07 15:28:08Man hat mir cirka 10 Gerichtsurteile von verschiedenen Staatsanwaltschaften zugemailt. Glaubt mir ich habe mich lange gewehrt, aber zum Schluss doch bezahlt.
      Avatar
      schrieb am 11.04.07 15:48:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      Schau doch mal unter www.forderungseinzug.de nach
      Da sind Gerichtsverfahren einsehbar und es steht auch ganz am Anfang etwas mit dieser komischen Rechnung???
      Avatar
      schrieb am 11.04.07 15:54:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.759.028 von petra4711 am 11.04.07 15:43:01Die Gefahr lauert im Kleingedruckten
      Bremen. Ein dreistes Betrüger-Trio sorgt mit angeblichen Gratis-Angeboten für reichlich Unmut. Auf zahlreichen Internetseiten versprechen die Betreiber kostenlose Dienste wie SMS-Versand oder Lehrstellensuche, zum Teil gepaart mit einem Gewinnspiel. Wer darauf hereinfällt, erlebt jedoch eine böse Überraschung. Nach Ablauf des Anmeldetages verwandelt sich der Zugang automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement. Daniel P. aus Bremen fiel aus allen Wolken: Eigentlich hatte sich der 20-Jährige nur aus Recherchegründen bei der kostenlosen Seite hausaufgaben.de angemeldet und den Vorgang wenige Tage später auch schon wieder vergessen. Doch einen Monat darauf flatterte plötzlich eine Mahnung ins Haus. Ein Rechtsanwalt namens Olaf Tank forderte im Auftrag der Andreas & Manuel Schmidtlein GbR die Begleichung eines Betrages von 123 Euro, bestehend aus den Kosten für ein Jahres-Abonnement samt Verzugsgebühren. Doch eine Rechnung oder auch nur eine Information über das Zustandekommen eines solchen Vertrages hatte Daniel P. nie erhalten. Sein Widerruf wurde mit der Information, die notwendigen Unterlagen wären an seine E-Mail-Adresse versandt worden, lapidar abgetan. Die Suche nach den Begriffen "Schmidtlein und Tank" in einschlägigen Suchmaschinen brachte dann Licht ins Dunkle. Die Gebrüder Schmidtlein und Rechtsanwalt Tank sind ein berüchtigtes Trio und Daniel P. nicht der einzige Betroffene. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnte bereits 16 Internetseiten des Anbieters wegen Wettbewerbsverstößen ab. „Der Fall Schmidtlein ist ein Paradebeispiel dafür, dass sich unlauterer Wettbewerb in Deutschland immer noch lohnen kann“, ärgert sich vzbv-Vorstand Edda Müller.Die Masche dahinter: Verschiedene „Gratis-Angebote“ erschienen ohne deutlich sichtbare Belehrung über die Vertragsbedingungen im Internet. Häufig sorgte ein Gewinnspiel für zusätzlichen Anreiz. Lediglich im Kleingedruckten am Ende der Seite fand sich ein entsprechender Vermerk. Wurde ein Auftritt durch die Verbraucherschützer beanstandet, verschwand dieser kurzfristig und erschien kurz darauf unter veränderter Adresse und nun mit deutlich sichtbarem Hinweis, wieder in den Weiten des World Wide Web (www.lehrstellen-heute.de, www.songtexte-heute.de). Hunderte vergleichbare Beschwerden gingen bereits bei Verbraucherzentralen in ganz Deutschland ein. Alle Betroffenen erhielten Mahnschreiben über nicht beglichene Rechungen. Alle bezogen sich auf Schmidtlein-Angebote. Doch nicht jeder, der eine Rechnung erhielt, hatte sich auch angemeldet. In einschlägigen Foren häufen sich Beiträge von Nutzern, die Stein und Bein schwören, ihre Daten niemals bestätigt und zum Teil nicht einmal eingetragen zu haben. Offensichtlich werden die beim Betreten solcher Seiten gespeicherten IP-Adressen, über die sich die postalische Anschrift ermitteln lässt, per se abgemahnt. Die Strategie dahinter hat Methode: In einer rechtlichen Grauzone versuchen die Betrüger über die breite Masse ihre Erträge zu erzielen. Internet-Surfer, angelockt durch das angebliche Gratis-Angebot, geben bereitwillig ihre Daten ein. Schließlich gibt es haufenweise solcher Offerten im Netz, im schlimmsten Fall führen sie zu noch mehr Spam im Postfach. Genau auf diese Leichtfertigkeit setzten die Betreiber entsprechender Seiten und üben anschließend massiven juristischen Druck aus. Dabei sind sie sich über die Fragwürdigkeit ihrer Methoden voll bewusst. Zu einem Gerichtsverfahren wegen nicht beglichener Rechnungen ist es bis dato noch nie gekommen. Die Betreiber bauen vielmehr auf eingeschüchterte Bürger, die lieber zahlen als es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Wird nur ein Bruchteil der Forderungen erfüllt, hat sich der Aufwand für die Drahtzieher angesichts der großen Anzahl der verschickten Zahlungsaufforderungen schon gelohnt. Rein rechtlich bewegt sich die Strategie jedoch am Rande der Legalität. Auf einigen Seiten wurde nicht ausdrücklich auf das Widerrufsrecht hingewiesen, zudem waren die Vertragskonditionen am Ende der Seite versteckt. Doch nach zahlreichen Abmahnungen haben die Betreiber reagiert. Bei Internetauftritten wie www.hausaufgaben-heute.de sind die AGBs und das Widerrufsrecht mittlerweile deutlich sichtbar, ihre Kenntnisnahme muss gesondert bestätigt werden. Dennoch ist auch hier nicht alles wasserdicht. "Meiner Ansicht nach sind die Belehrung sowie der Hinweis auf die Kosten zu klein gehalten", sagt Rechtsanwalt Dr. Lovis Wambach von der Verbraucherzentrale in Bremen. Täglich gehen dort Beschwerden ähnlicher Art ein. Allen Betroffenen rät der Anwalt, unbedingt Widerspruch einzulegen. "Auf jeden Fall per Einschreiben, damit ein Beleg vorhanden ist." Ausführliche Erklärungen sind dafür nicht notwendig, ein Hinweis auf die Ungültigkeit des Vertrages reicht aus. Zusätzlich sollte separat eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erfolgen. Alle Mahnschreiben müssen sorgfältig aufbewahrt werden, es gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Ein gerichtlicher Mahnbescheid erfordert einen unverzüglichen Widerspruch (Frist 14 Tage), da die Forderung sonst rechtskräftig wird. Sollte es entgegen allen bisherigen Erfahrungen doch zu einem Verfahren kommen, rät Wambach einen Anwalt zu konsultieren. "Das steht man allein nicht durch." Wie lange Rechtsanwalt Tank mit seinen Methoden noch tätig sein darf, ist unklar. Bei der Anwaltskammer Oldenburg liegen bereits zahlreiche Beschwerden vor, diese fordert nun den Entzug seiner anwaltlichen Zulassung. Auch bei den Geschädigten formiert sich Widerstand. Immer wieder finden kleinere Demonstrationen vor dem Wohn- und Firmensitz der Gebrüder Schmidtlein in Worfelden statt, auch einige Fernsehsender berichteten bereits. Im Internet beschäftigen sich zahlreiche Seiten und Foren mit der Thematik (www.members.aol.com/rf369258, www.netzwelt.de/forum/forumdisplay.php?f=225). Daniel P. hat sich mittlerweile einen Anwalt genommen. Neben dem Widerruf erstattete er zusätzlich Anzeige wegen Betrugs. Der hiesigen Kriminalpolizei sind die Vorgänge bereits bekannt. Die Anzeigen werden gesammelt und dann der zuständigen Staatsanwaltschaft in Hessen übermittelt. Auch diese ermittelt bereits wegen ähnlicher Fälle gegen Rechtsanwalt Tank (Aktenzeichen 3362 Js 26286/05). Peter Tänzer: Die Gefahr lauert im Kleingedruckten, Weser Kurier v. 13.07.2006, S. 36.

      http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/verbraucherr…
      Avatar
      schrieb am 11.04.07 15:55:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.759.172 von petra4711 am 11.04.07 15:48:30Man soll nich immer alles glauben was die so schreiben...

      ich habe 4 Mails erhalten

      3 Verschiedene kontonummern ...

      Falsches Datum , flasche IP Adresse...
      Avatar
      schrieb am 11.04.07 15:56:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.759.172 von petra4711 am 11.04.07 15:48:30Petra,

      man muß da unterscheiden, einmal die Rechnungen, die Tank in Sachen Schmidtlein verschickt (übrigens nur per Post) und einmal die Spam-Rechnungen, die seit gestern die Mailboxen fluten und nur den Anschein erwecken, von Tank zu kommen.

      Die ersteren muß man (manchmal) bezahlen, die zweite sollen nur den Tank ärgern, die kann man getrost ignorieren.
      Avatar
      schrieb am 11.04.07 15:57:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.759.363 von antonazubi am 11.04.07 15:56:07Per Post habe ich nichts erhalten ;)
      Avatar
      schrieb am 11.04.07 16:04:01
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wie schafft man es denn, ausser bei einer Leseschwäche, sich "versehentlich" irgendwo anzumelden.

      Das Geheimnis konnte ich bisher nicht in Erfahrung bringen.

      Wechselschalter
      Avatar
      schrieb am 11.04.07 16:04:24
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.759.404 von lassmichdoch am 11.04.07 15:57:26Die Rechnung und die Mahnung kamen per email und nicht vom RA Tank sondern von Schmidtlein direkt.
      Avatar
      schrieb am 11.04.07 16:07:41
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.759.578 von petra4711 am 11.04.07 16:04:24Von diesem Rechtsanwalt habe ich heute zum erstenmal etwas hier gelesen.
      Avatar
      schrieb am 11.04.07 18:41:49
      Beitrag Nr. 16 ()
      Avatar
      schrieb am 11.04.07 19:45:50
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.759.578 von petra4711 am 11.04.07 16:04:24Du hättest niemals zahlen dürfen! :cry::cry:
      Das ist doch die Masche, einschüchtern bis zum geht nicht mehr! Und dann erwischen sie solche wie dich, die dann doch letztendlich aufgeben und zahlen!!! Ich kann nur betonen: NIEMALS zahlen und gar nicht antworten! Die sollen schreiben und drohen bis die Hölle zufriert......Das schlimmste was passieren kann ist: Gerichtlicher Mahnbescheid, aber: Das wird niemals passieren!! Hatte schon desöfteren solche Sachen, habe nie bezahlt und nichts beantwortet! Eines Tages hats aufgehört, und ich hab nie wieder etwas von diesen Brüdern gehört! Die spekulieren auf die Ahnungslosigkeit der Menschen, und leider finden sie allzuviele davon!

      Diese Typen gehen nicht das risiko ein vor Gericht zu ziehen, da die Gefahr hoch, oder nahezu wahrscheinlich ist das sie den kürzeren ziehen!!!!
      Avatar
      schrieb am 12.04.07 08:25:06
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.763.952 von Vandal am 11.04.07 19:45:50Dann lies dir doch mal auf www.forderungseinzug.de
      die Urteile, Bescheide etc durch.
      Wenn du sowas ins Haus kriegst glaube ich würdest du gerne
      zahlen um deine Ruhe zu haben.
      Avatar
      schrieb am 12.04.07 09:18:46
      Beitrag Nr. 19 ()
      was macht ihr denn so einsn Scheiss erst auf. Ich lese nur die Mails die ich lesen will. Alles andere geht mir am A vorbei und wird sofort geloescht
      Avatar
      schrieb am 12.04.07 13:41:01
      Beitrag Nr. 20 ()
      Auf Zahlungsaufforderungen welche per e-mail eingehen sollte
      man tatsächlich nicht antworten.
      Es ist nur Angstmache.
      Der Absender kann doch gar nicht beweisen, dass eine Zahlungsaufforderung eingegangen ist.
      Es kann ja sein, dass ich meinen e- mail Anbieter gewechselt habe
      und überhaupt keinen Zugriff mehr auf mein Postfachn habe.
      Diese Kriminellen arbeiten nur mit Einschüchterung und manches Angsthäschen zahlt auch noch.
      Die letzte mail in dieser Art kam von einem Inkassounternehmen
      welches einen Betrag von über 200 Euro dr aus einer kostenpflichtigen
      Mitgliedschaft bei WEB.de entstanden sein sollte.
      Ich habe ihnen mitgeteilt, dass derartige Forderungen welche sie
      ungeachtet der Richtigkeit eines wirklich zustandegekommenen Vertrages
      weiterleiten, aus meiner Sicht in den Bereich der kriminellen Vereinigung fallen. Hab ihnen dann auch noch geschrieben, dass sie mich mal kreuzweise können.
      Avatar
      schrieb am 12.04.07 14:15:02
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.762.795 von NATALY am 11.04.07 18:41:49Achtung
      Zurzeit kursieren im Internet E-Mails mit einer gefälschten E-Mail-Adresse anwalt@forderungseinzug.de und angeblichen Rechnungen. Im Anhang dieser Mails finden Sie die Datei "Original_Rechnung.zip" oder "Rechnung.zip".

      Diese E-Mails wurden unter Missbrauch unserer Kanzleiangaben als Absender versandt. Wir distanzieren uns ausdrücklich vom Inhalt dieser Spam-Mails, die einzig dem Zweck dienen, die im Anhang enthaltenen Trojaner zu verbreiten. Darum öffnen Sie den Anhang nicht!

      Gegen den Verursacher werden wir selbstverständlich rechtliche Schritte einleiten.

      Von uns üblicherweise verschickte Mails und Mahnungen enthalten keine Zip-Anhänge und selbstverständlich nicht die unpersönliche Anrede "Sehr geehrte Kunde".

      Weitere Informationen finden Sie hier!

      Die Forderungen bleiben in allen anderen Fällen ausser dem oben genannten Fall selbstverständlich weiterhin bestehen!


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