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    Steuern bei Schiffsbeteiligungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.04.08 18:30:27 von
    neuester Beitrag 10.04.08 19:28:43 von
    Beiträge: 26
    ID: 1.140.156
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      Avatar
      schrieb am 05.04.08 18:30:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!
      Ich habe eine Frage zur Besteuerung von Schiffsbeteiligungen.
      Ich habe während der letzten Jahre etwa ein Dutzend Schiffsbeteiligungen auf den Zweitmärkten erworben. Alles Tonnagesteuerfonds.
      Nun plane ich, einige davon wieder abzustoßen.
      Gibt es hier eine "Spekulationsteuer" und wenn ja, welche Frist gilt?
      Oder droht noch sonst irgendeine Steuer?
      Wäre für Hinweise dankbar!
      Avatar
      schrieb am 05.04.08 18:48:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.817.817 von alles_belegt am 05.04.08 18:30:27Na,
      da hast Du ja Glück gehabt!

      Es werden aus den laufenden Tonnagegewinnen für den Zeitraum, in den Du die Beteiligungen gehalten hast, keine weiteren Steuern fällig.

      Grüße
      bb
      Avatar
      schrieb am 05.04.08 19:15:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke für die Antwort!
      Bzgl. der praktisch steuerfreien Cashflows (incl. Verkauf des Schiffs) war das auch so gedacht!
      Mich interessiert vielmehr, was passiert, wenn ich nicht Jahre bis zur Abwicklung warte, sondern vorher wieder weiterverkaufe. Ich weiß nicht, ob es hier Fristen gibt oder ob mir gewerbsmäßiger Handel unterstellt wird. Zumal ich auch noch andere Geschlossene Beteiligungen erworben habe (hier mit dem Ziel, invesiert zu bleiben).
      Avatar
      schrieb am 06.04.08 00:57:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.817.984 von alles_belegt am 05.04.08 19:15:35keine Fristen...

      und Gewerbsmäßigkeit dürfte auch nur dann unterstellt werden, wenn Du maßgeblich beteiligt bist, was regelmäßig eher selten ;) der Fall ist

      bb
      Avatar
      schrieb am 07.04.08 14:04:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      ich habe ziemlichen stress mit dem finanzamt wg dem verkauf von beteilgungen bzw. fonds, daher soviel:

      Bis zur Einführung der Abgeltungssteuer kann ich nur raten: 12!!! Monate zwischen dem Kauf- und verkaufszeitpunkt eines geschlossenen Fonds vergehen zu lassen .... somit sind die dann erzielten "Kursgewinne" steuerfrei.

      Sollte man nach 2008 Fonds ankaufen, und sich dann beim Verkauf Kursgewinne einstellen, wird Abgeltungssteuer fällig!

      Bei der ganzen Diskussion um Tonnage- und Abgeltungssteuer bei Schiffonds wird vergessen, dass nur die Ausschüttungen der Tonnagesteuer unterliegen.

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      Avatar
      schrieb am 08.04.08 13:46:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.825.767 von omang am 07.04.08 14:04:48Hi omang,

      dass FA Spekulationssteuer auf einen Veräußerungsgewinn bei Schiffsbeteiligungen erhebt ist mir absolut neu.

      Würde mich freuen, wenn Du mir dazu Näheres (welches FA? etc)schreiben könntest, gern auch per BM.

      Grüße
      bb
      Avatar
      schrieb am 08.04.08 15:29:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.825.767 von omang am 07.04.08 14:04:48Also die Ausführungen omangs kann ich auch nicht so recht deuten, da sie m.E. mehrere Sachverhalte durcheinanderwürfeln.

      "Kursgewinne" gibt es bei einer Beteiligung an einer Personengesellschaft (in der die Schiffs- und Immobilienfonds ja in der Regel firmieren) nicht.

      Die "Abgeltungssteuer" hat in diesem Sinn auch nichts mit Personengesellschaften zu tun. Mir ist auch keine Änderung für 2008ff bekannt.

      Bei der ganzen Diskussion um Tonnage- und Abgeltungssteuer bei Schiffonds wird vergessen, dass nur die Ausschüttungen der Tonnagesteuer unterliegen.

      Das ist in mehrfacher Hinsicht falsch, denn die umgangssprachlich genannte "Tonnagesteuer" (nach EStG §5a) ist ein Gewinnermittlungsart, die den Gewinn entsprechend der NRZ (u.a.) bemisst. Auf diese niedrige Gewinnbemessungsgrundlage fällt die "normale" Steuer an. Die "Ausschüttung" (besser "Liquiditätsauszahlung") unterliegt KEINER Steuer. In dem von alles_belegt dargelegten Fall fällt m.E. auch keine "Spekulationssteuer" an.

      Omang, vielleicht kannst Du Deinen Fall noch mal etwas präzisieren - soll ja auch den einen oder anderen Finanzbeamten geben, der mit der Materie nicht so vertraut ist...

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 08.04.08 16:42:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Also gut... K1 hat natürlich bei der genauen Definition der Tonnagesteuer erst einmal recht:

      Richtig ist, dass der nach Tonnagesteuer ermittelte Wert nach dem persönlichen Steuersatz dann zu versteuern ist.

      Richtig ist aber auch, dass derzeit noch zwischen An- und Verkauf eines geschlossenen Fonds 12 Monate verstreichen müssen, sonst liegt ein privates steuerrelevantes Veräußerungsgeschäft vor, wobei die Differenz zwischen An- und Verkauf wiederum voll dem persönlichen Steuersatz unterliegt.

      Mit Einführung der Abgeltungssteuer ist dann die Differenz zwischen An- und Verkauf dann "nur" noch mir 25% zu versteuern.

      Wer also z.B. einen Bulkerfonds vor knapp 12 Monaten billig auf dem Zweitmarkt erworben hat, und ihn nun innerhalb der 12 Monatsfrist wieder teurer veräußert hat, muß die Differenz eben versteuern.....
      Avatar
      schrieb am 08.04.08 17:19:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.837.638 von omang am 08.04.08 16:42:35Richtig ist aber auch, dass derzeit noch zwischen An- und Verkauf eines geschlossenen Fonds 12 Monate verstreichen müssen, sonst liegt ein privates steuerrelevantes Veräußerungsgeschäft vor, wobei die Differenz zwischen An- und Verkauf wiederum voll dem persönlichen Steuersatz unterliegt.

      Mit Einführung der Abgeltungssteuer ist dann die Differenz zwischen An- und Verkauf dann "nur" noch mir 25% zu versteuern.


      Ich bin da anderer Meinung. Einkünfte Gewerbe gehen solchen aus §23 EStG vor.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 08.04.08 17:27:39
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.837.638 von omang am 08.04.08 16:42:35Ich sehe das auch anders:
      Mit der Tonnagesteuer sind alle Steuern abgegolten !
      (es können auch keine Sonderbetriebsausgaben geltend gemacht werden usw.).
      Avatar
      schrieb am 08.04.08 17:30:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.837.638 von omang am 08.04.08 16:42:35@omang
      wenn Dein FA bei einer Schiffsbeteiligung ein Spekugeschäft unterstellt (bei einem Verkauf innerhalb von 12 Monaten), würde mich auch der konkrete Fall interessieren, da dies eine Abweichnung meines Kenntnisstandes wäre; :confused:
      Avatar
      schrieb am 08.04.08 18:57:45
      Beitrag Nr. 12 ()
      habe noch nirgends gelesen/gehört dass bei Schiffsbeteiligungen die 1-jährige Spekufrist gelten soll. Meiner Meinung nach unterliegen die Erträge der Tonnagesteuer (ESt -Einnahmen aus Gewerbebetrieb) und damit ist alles abgegolten, auch ein Gewinn bei Verkauf. Das dies geändert werden soll, wäre mir ganz neu.
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 16:35:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      Also gut ... nochmals ganz kurz:

      1. Ich gehe davon aus, dass der Schiffonds im Privatvermögen als unwesentliche Beteiligung (Beteiligung unter 1% des Nominalkapitals)- das dürfte wohl der Regefall sein - gehalten wird. Liegt zwischen An- und Verkauf eines Fonds - keine Ausschüttung, Auflösung etc - keine 12 Monate, greift § 23 ESTG Private Veräußerungsgeschäfte. Ansonsten sind private Veräußerungsgeschäfte steuerfrei.

      2. Die Tonnagesteuer ist eine pauschale Berechnungmethode, die einen Wert X ergibt, die dem persönlichen Steuersatz zu unterwerfen ist.

      3. Private Veräußerungsgeschäfte und Tonnagesteuer haben nichts miteinander zu tun.

      4. Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind in § 15 ESTG geregelt und unterliegen z.B. Erträge aus geschlossenen Fonds, die nicht der Tonnagesteuer unterliegen.

      5. Nur der guten Ordnung halber: Private Veräußerungsgeschäfte können natürlich auch bei geschlossenen Fonds vorliegen, die Einküfte aus Gewerbebetrieb erzielen.
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 16:58:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.847.323 von omang am 09.04.08 16:35:53Warum nicht 10 Jahre Spekulationsfrist wie bei Flugzeugen??
      Lt. Prospekten gilt keine Spekulationspflicht. Erträge aus dem Verkauf des Schiffes und der Beteiligung ysind steuerfrei.
      Ansonsten müssten 10 Jahre Frist gelten, da es sich ähnlich wie bei einer Immobilie um ein langwirtschaftliches Wirtschaftsgut handelt.
      Gruß
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 18:33:31
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.847.323 von omang am 09.04.08 16:35:53@omang

      1. Ich gehe davon aus, dass der Schiffonds im Privatvermögen als unwesentliche Beteiligung (Beteiligung unter 1% des Nominalkapitals)- das dürfte wohl der Regefall sein - gehalten wird. Liegt zwischen An- und Verkauf eines Fonds - keine Ausschüttung, Auflösung etc - keine 12 Monate, greift § 23 ESTG Private Veräußerungsgeschäfte.

      Das ist nach geltender Gesetzeslage falsch. Bei Einkünften GSE gibt es nich gleichzeitig (zusätzlich) Einkünfte aus privaten Veräusserungsgeschäften.


      3. Private Veräußerungsgeschäfte und Tonnagesteuer haben nichts miteinander zu tun.

      U.a. deshalb ist ja Dein "1." falsch.


      4. Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind in § 15 ESTG geregelt und unterliegen z.B. Erträge aus geschlossenen Fonds, die nicht der Tonnagesteuer unterliegen.

      Es werden selbstverständlich auch die "Tonnagesteuermodelle" auf Grundlage von §15 EStG besteuert, denn §5a EStG ist eine GewinnermittlungsART(!) die die GewinnHÖHE (=Bemessungsgrundlage für die Steuer) abziel und nicht etwa eine gesonderte SteuerART darstellt.


      5. Nur der guten Ordnung halber: Private Veräußerungsgeschäfte können natürlich auch bei geschlossenen Fonds vorliegen, die Einküfte aus Gewerbebetrieb erzielen.

      Nur der guten Ordnung halber: Das ist in dem hier vorliegenden Zusammenhang [regulärer Schiffsfonds] falsch.


      Willst Du Deinen Fall nicht mal mehr im Detail darstellen - so kommt hier keiner weiter und m.E. wird so nur Verwirrung gestiftet.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 18:54:56
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.848.808 von K1K1 am 09.04.08 18:33:31Es handelt sich ja auch nicht um Spekulationsgewinne aus Wertpapieren, sondern um Spekulationsgewinne aus einer Personengesellschaft.
      Nur mal so...
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 20:10:02
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.849.091 von Profistar am 09.04.08 18:54:561. Wer ein Gewerbe ausübt hat aus diesem Gewerbe keine Einkünfte aus "privaten Veräusserungsgewinnen". Zur Verdeutlichung: Wenn eine Firma Ware einkauft und dann innerhalb eines Jahres (zu einem höheren Preis) verkauft sind das keine "Spekulationsgewinne", sondern Einnahmen aus Gewerbebetrieb, die als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu versteuern sind.

      2. Der Betrieb eines Schiffes ist nach herrschender Meinung ein Gewerbebetrieb.

      3. Die Einkünfte einer Personengesellschaft (bspw. KG, GmbH & Co. KG etc.) werden sozusagen "transparent" bei den Anteilseignern (=den Fondsanlegern) anteilig steuerlich berücksichtigt. Wenn die Personengesellschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat, dann hat der Anteilseigner ebensolche aus Gewerbebetrieb aus der Personengesellschaft.

      4. Anders liegt der Fall, wenn es sich NICHT um eine Personengesellschaft handeln würde (was aber hier nicht der Fall ist), sondern um ein Kapitalgesellschaft bei nicht wesentlicher Beteiligung (z.B. AG, GmbH etc.) - dann gibt es keine "transparente" steuerliche Berücksichtigung der Einkünfte dieser Kapitalgesellschaft beim Anteilseigner und es kann bei Veräusserung dieser Kapitalgesellschaft zu privaten Veräusserungsgewinnen kommen. Die Schiffsfonds sind aus diesem Grund jedoch NICHT in dieser Rechtsform organisiert (Ausnahmen marenave AG und solch ein Paar Sonderfälle - das sind dann aber eben absichtlich so konzipierte Gesellschaften).

      5. Anders liegt der Fall auch, wenn es sich um einen Immobilienfonds handelt. Dieser kann gewerblich geprägt sein (dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb - aber KEINE privaten Veräusserungsgewinne) oder nicht gewerblich (dann Einkünfte aus V+V und bei Haltedauer =< 10 Jahre Einkünfte aus privaten Veräusserungsgeschäften). Aber um diese Fälle geht es hier ja auch nicht.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 10.04.08 09:58:16
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.849.977 von K1K1 am 09.04.08 20:10:02Tonnagesteuer!!!
      Einnahmen steuerfrei und Gewinne auch.
      Gruß
      Avatar
      schrieb am 10.04.08 10:14:06
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.849.977 von K1K1 am 09.04.08 20:10:02Aoso nochmal als Auszug...
      Die T-Steuer ist eine pauschale Gewinnermittlung für Seeschiffe, die im intern. Verkehr eingesetzt werden. Sie ersetzt die reguläre Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich. Mit der pauschalen Gewinnermittlung sind nicht nur die laufenden Gewinne eines Schiffsbetriebes, sondern auch ein etwaiger Gewinn aus einer Anteilsveräußerung oder Veräußerung des Schiffes abgegolten......
      Der Regelungsbereich des § 15a EStG sowie 15 b wird nich berührt.
      Das steht so in den Prospekten. z.B. NAVALIA 9 Seite 76.
      Sollte das jetzt nicht richtig sein, steht das gleiche in HARTMANN
      Prospekt Cuxhaven Seite 55.
      Gruß
      Avatar
      schrieb am 10.04.08 10:22:17
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.854.045 von Profistar am 10.04.08 09:58:16Tonnagesteuer!!!
      Einnahmen steuerfrei und Gewinne auch.


      Naja, ...:confused:
      Avatar
      schrieb am 10.04.08 10:28:15
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.854.281 von Profistar am 10.04.08 10:14:06Die Darstellung im Prospekt gibt die von mir dargestellte Variante wieder (die im Gegensatz zu Deiner #18 steht).

      Unabhängig davon kann in einem Prospekt viel stehen (habe schon genug falsche Darstellungen gelesen) - was zählt ist die Gesetzeslage und die von den Gerichten praktizierte Interpretation.

      Ich denke mal ich lasse Euch jetzt -solange keine neuen Argumente kommen- "Eure" Sichtweise, denn die Diskussion wird ein wenig wirr...

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 10.04.08 10:42:23
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.854.463 von K1K1 am 10.04.08 10:28:15Hallo K 1
      Ich denke ich habe die -meist 0,25 % - Pauschalsteuer des Anlegers vernachl. Schau doch bitte in § 5a EStG.
      Gruß
      Du hast recht, es wird jetzt etwas wirr...
      Avatar
      schrieb am 10.04.08 11:09:01
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.854.639 von Profistar am 10.04.08 10:42:23Ich denke ich habe die -meist 0,25 % - Pauschalsteuer des Anlegers vernachl. ...

      Soso, "Pauschalsteuer", naja eigentlich ist die "Tonnagesteuer" ja eine Art der Gewinnermittlung - aber ich glaube das ist hier eher hoffnungslos...

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 10.04.08 11:23:55
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.854.968 von K1K1 am 10.04.08 11:09:01Tonnagesteuer = pauschale Gewinnermittlung welche sich nach der Nettoraumzahl des Schiffes richtet...
      Aber jetzt solltees auch gut sein
      Gruß
      Avatar
      schrieb am 10.04.08 11:35:27
      Beitrag Nr. 25 ()
      @ K1 + Profistar
      "streitet" doch nicht über die "richtigen" Begriffe :rolleyes:
      Ihr seid doch schließlich beide der Meinung, daß bei einem Verkauf von einer Schiffsbeteiligung keine Spekufrist zu beachten ist... :look:
      K1 formuliert es nur steuerrechtlich richtig und Profistar eben etwas "allgemeiner" ;)
      Avatar
      schrieb am 10.04.08 19:28:43
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.855.268 von brunch68 am 10.04.08 11:35:27Danke an alle!
      Denke das reicht mir :)
      Damit werde ich die nächsten Wochen mal das ein oder andere Teil anbieten.


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