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    Washington Mutual - Grösste Sparkasse der USA! Chancen & Risiken. (Seite 19418)

    eröffnet am 10.04.08 16:35:03 von
    neuester Beitrag 24.04.24 15:00:31 von
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      Avatar
      schrieb am 13.01.10 14:15:42
      Beitrag Nr. 149.578 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.726.569 von DJC1971 am 13.01.10 14:09:21Hmm ich denke die Manager von WaMu, Wirtschaftsprüfer und genehmigt wird es bestimmt von irgendeinem Amt in den Staaten.
      Avatar
      schrieb am 13.01.10 14:14:52
      Beitrag Nr. 149.577 ()
      Wie ich es verstanden habe, geht es im Prozeß auch um die Klärung ob JPM - WMI, vor der Insolvenz, schlecht gemacht hat (falsche Informationen, Lügen) um sich WMI billig (Angebot von 8 Dollar wurde ja zuvor abgelehnt) zu erschwindeln/kaufen!? Wenn das bestätigt wird, dann bin ich mal auf das Urteil des Gerichts gespannt!:)
      Avatar
      schrieb am 13.01.10 14:14:48
      Beitrag Nr. 149.576 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.726.569 von DJC1971 am 13.01.10 14:09:21Zu 1:

      Anders als bei der Eigenverwaltung im deutschen Insolvenzrecht, wo der Schuldner und der Insolvenzverwalter zur Vorlage eines Insolvenzplans berechtigt sind, gibt das amerikanische Recht dem Schuldner das alleinige Vorlagerecht. Erst wenn der Schuldner von diesem Recht, das er innerhalb der ersten 120 Tage nach dem Eröffnungsbeschluss ausüben kann, nicht rechtzeitig Gebrauch macht, oder sein Plan nicht innerhalb von insgesamt 180 Tagen von den Gläubigern angenommen wird, können die Gläubiger oder der Insolvenzverwalter einen eigenen Reorganisationsplan einreichen. Allerdings kann der Schuldner eine Verlängerung dieser Fristen beim Insolvenzgericht beantragen, muss diesen Antrag aber spätestens 18 Monate nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Die Annahme seines Plans muss spätestens 20 Monate nach der Verfahrenseröffnung erfolgen. Das erhöht den Druck gegenüber dem Schuldner, die Reorganisation seines insolventen Unternehmens auch tatsächlich voranzutreiben.

      zu 2:

      Wichtige Entscheidungsgrundlage für die Abstimmung der Gläubiger über den Reorganisationsplan ist ein so genanntes disclosure statement des Schuldners. Diese Pflichtmitteilung des Schuldners soll sicherstellen, dass die Gläubiger ausreichend über die Finanz- und Vermögenslage ihres Schuldners informiert sind (adequate information). Der Schuldner muss dabei auch die möglichen steuerlichen Auswirkungen seines Reorganisationsplans erläutern. Eine Erleichterung für den Schuldner besteht nur insoweit, als dass er den Inhalt und Umfang seines disclosure statement entsprechend der verschiedenen Gläubigerklassen variieren kann. Zudem können insolvente Kleinunternehmen (small business) von der Abgabe eines disclosure statements befreit werden.

      Im Anschluss an die Abstimmung der Gläubiger muss der Reorganisationsplan noch gerichtlich bestätigt werden. Erst dadurch ist der Plan für alle Verfahrensbeteiligten rechtlich bindend.

      Quelle:

      Das US-amerikanische Insolvenzrecht im Überblick
      Avatar
      schrieb am 13.01.10 14:14:40
      Beitrag Nr. 149.575 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.726.558 von malschauen am 13.01.10 14:08:33nun gut. Dann bezeichnen wir sie doch einfach als hochriskante Aktie.

      Was ändert es an den Tatsachen?
      Avatar
      schrieb am 13.01.10 14:13:57
      Beitrag Nr. 149.574 ()
      Dann noch eine Frage Leute,

      wie kann man eig. eine Aktie Wertlos buchen, wenn zB. Schadensersatz oder Steuern zurück fließen?
      Das heisst für mich dann: WaMu wird liquidiert und alle Anteilseigner haben was davon und die WaMuQ aktie gibts nicht mehr.
      ...
      :confused::confused::confused:

      i´m leicht confused ^^

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      Avatar
      schrieb am 13.01.10 14:13:03
      Beitrag Nr. 149.573 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.726.536 von BusinessAdministration am 13.01.10 14:06:25Warum sollte ich die Fakten, die zu genüge gezeigt wurden nochmals posten?!

      Wem die Fakten hier unklar sein sollten, dem kann nicht weitergeholfen werden und solche wozu auch Du zu gehören scheinst, die Bestätigungen in welcher Form auch immer suchen, kann man auch nicht mehr helfen.

      Jeder weiss doch was passieren könnte. Bis dahin ist hier alles reine Spekulation. Schaut euch mal z.B. Worldcom genauer an. Dann würde hier einigen mal das Licht aufgehen, anstatt sich nur anhand von Foruminfos auf invests einzulassen.
      Avatar
      schrieb am 13.01.10 14:12:54
      Beitrag Nr. 149.572 ()
      Die letzten Tage liest man hier nur noch Diskussionen über das MÖGLICHE wertlose Ausbuchen der Common-Shares,... kaum einer äussert sich zu den Vorzügen.

      Diese sind ja nach MÖGLICHER Zahlung des Tax Refunds und dem Rückfluss der 4 Mrd. "im Geld"

      Sofern dürften diese (WAMP und WAMK) meines Wissens nach nicht ausgebucht werden. Ist das richtig?
      Avatar
      schrieb am 13.01.10 14:11:51
      Beitrag Nr. 149.571 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.726.548 von HalfLife11 am 13.01.10 14:07:53mary wird dem zustimmen da ja nur noch ein paar $ fehlen



      es geht ja noch weiter 13 mrd werden folgen +klage in texas mit 20,9 mrd an jpm


      unter den umständen kann es nur eine entscheidung geben :cool:
      Avatar
      schrieb am 13.01.10 14:09:21
      Beitrag Nr. 149.570 ()
      hi,

      zwei fragen:

      1) wer stellt einen möglichen reorganisationsplan auf ?

      2) wer müsste einen solchen genehmigen ?

      vielen dank für vernünftige antworten
      Avatar
      schrieb am 13.01.10 14:08:33
      Beitrag Nr. 149.569 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.726.511 von drsch00 am 13.01.10 14:04:15So würde ich das jetzt mal nicht schreiben, als Zockeraktien sehe ich andere Sachen an.
      Nur sich hinstellen und schreiben, das ist so und so und nix anderes halte ich für etwas oberschlau.
      Naja, es gibt ja einige, die sich in vielen Threads so rausputzen...und wenns dann anders kommt, sind sie nicht mehr gesehen und schreiben eben woanders ihre ach so sicheren Thesen herunter.
      Einen ganz bestimmten gibts seit heute auch wieder im Thread.
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