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    Wirecard - Top oder Flop (Seite 16244)

    eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
    neuester Beitrag 01.05.24 18:36:58 von
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      Avatar
      schrieb am 24.07.08 15:19:34
      Beitrag Nr. 3.719 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.578.541 von crude_facts am 24.07.08 15:00:08Über den Textteil darf man gar nicht reden. Da bekommt man deutlich besseres auf einer Straße in Köln-Kalk geboten.
      Bin eben noch über die Kalker Hauptstraße gegangen und kann das bestätigen:laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 15:11:20
      Beitrag Nr. 3.718 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.578.207 von gutdrauf9 am 24.07.08 14:27:52Nein!

      Im Geschäftsbericht von Wirecard ist der Konzernabschluss, also Bilanz, GuV, Anhang sowie EK-Veränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung sowie Konzern-Lagebericht enthalten. Die erhalten in Summe den sog. Bestätigungsvermerk.

      Da der BSV dort wiedergegeben wird, wird die Übereinstimmung dahingehend überprüft.

      Ferner ist der Einzelabschluss (nach HGB), ggf. samt Lagebericht zu sehen, ggf. ebenfalls prüfungspflichtig.
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 15:06:02
      Beitrag Nr. 3.717 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.578.157 von nordlicht2005 am 24.07.08 14:23:32Wir setzen keine Gerüchte in die Welt, sondern beschreiben Offensichtliches oder eben nicht begreifbares. Wer es besser kann, kann dieses Forum gerne nutzen, um die notwendigen Erklärungen zu geben.

      Das ist allemale produktiver als bloßes Wiedergeben und Kommentieren von aktuellen Kursen, die jeder auch selbst zeitgleich im Netz sehen kann.

      Wie man liest, nutzen viele die Foren als Informationsquelle. :D

      Nicht nur ein Herr Straub, sondern auch diverse Medien und Journalisten, Fondsmanager und die PR-/ IR-Abteilungen der betreffenden Unternehmen.

      Genau das ist der Zweck der Foren.
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 15:02:00
      Beitrag Nr. 3.716 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.578.123 von LupusCanus am 24.07.08 14:19:53Weil der WP in der Regel in der Materie ist und die dahinterliegenden Vorgänge und Zahlenwerke kennt. Damit hat man natürlich einen ganz anderen Hintergrund und kann sich den Rest aus dem katastrophalen Textteil und den ggf. fehlenden Zahlenangaben hinzu oder eben anders dazudenken. Das passiert leider häufiger.
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 15:00:08
      Beitrag Nr. 3.715 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.578.015 von parkettbruder am 24.07.08 14:08:10Über den Textteil darf man gar nicht reden. Da bekommt man deutlich besseres auf einer Straße in Köln-Kalk geboten.

      Wahrscheinlich ist damit gemeint, dass die ursprünglich vereinbarten erfolgsabhängigen Kaufpreisbestandteile variabel vereinbart wurden, so dass dort eine Formel auf Basis bestimmter Erfolgsgrößen (z.B. EBIT oder was auch immer) und darauf anzuwendender fixer Multiplikatoren hinterlegt ist. Ist das Ergebnis des Bezugsjahres für die Erfolgsgröße (z.B. EBIT 2007 für das erworbene Kundenportefeuille) besonders gut, erhöht sich im Nachhinein der zu zahlende Anschaffungspreis an den Veräußerer für die akquirierten Kundenportefeuilles, d.h. nachträgliche (überplanmäßige) Anschaffungskosten des Erwerbers (Wirecard).

      Das betraf wohl die Anschaffungen aus dem Vorjahr 2006, der nachträgliche Kaufpreis fällt ins Geschäftsjahr 2007.

      Davon abzugrenzen sind Neuakquisitionen des abgelaufenen Geschäftsjahres 2007 (€ 6 Mio.).

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      schrieb am 24.07.08 14:54:18
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beschwerde durch Firma liegt w:o vor
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 14:44:53
      Beitrag Nr. 3.713 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.578.157 von nordlicht2005 am 24.07.08 14:23:32Hallo Nordlicht,

      meiner Ansicht nach dient ein solches Board gerade dazu, sich inhaltlich auszutauschen. Ich denke, das ich von den klugen Fragen, die einige Poster hier stellen, noch viel lernen kann, und das Board gibt doch eine prima Gelegenheit dazu.

      Gerüchte und Thesen wurden hier heute sicher nicht in die Welt gesetzt. Es wurde lediglich beschrieben, was nicht eindeutig ist. Die kritischen Kommentare waren dabei jedoch deutlich objektiver als diese inhaltsleeren Pusher-Postings, da wirst Du mir sicher zustimmen. Die Zocker werden sicher nicht dafür sorgen, dass die Anleger, die auf riesigen Buchverlusten sitzen, ihr Geld wiederbekommen, die steigen nach 20-30% Gewinn aus. Das kann nur durch neu geschaffenes Vertrauen in das Unternehmen, die handelnden Personen, sein Geschäftsmodell und seine Berichterstattung geschehen. Und dafür muss eben an den Punkten, die hier als unzulänglich erläutert kritisiert werden, Fleisch an den Knochen. Nicht mehr und nicht weniger.

      Aber Du hast Recht: Warten wir´s ab. Es wird sich alles klären.
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 14:39:55
      Beitrag Nr. 3.712 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.577.716 von parkettbruder am 24.07.08 13:37:22Dabei ist das doch standardmäßig immer dabei. Klar, die hier verwendeten Ansätze unterliegen auch Schätzungen, aber es wäre wenigstens transparent, was da angesetzt wurde.
      /i]

      was heißt schätzungen bei unternehmenszukäufen?
      denke die bewertung ergibt sich durch den kaufpreis
      oder liege ich da völlig daneben
      oder geht es hier nicht um die bilanzierung?
      und sonstiges immaterielles vermögen bei börsennotierten unternehmen
      drückt sich im marktwert aus


      bin jahrgang 1939, habe noch den wöhe 5. ausgabe "beackern" müssen
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 14:27:52
      Beitrag Nr. 3.711 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.578.165 von parkettbruder am 24.07.08 14:24:02meines Wissens prüfen die WP nur Bilanz und GuV, nur die erhalten den Bestätigungsvermerk.

      Der Geschäftsbericht liegt in der Verantwortung des Vorstandes. Er liegt zum Zeiptunkt der Prüfung durch die WP noch nicht vor.
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 14:24:02
      Beitrag Nr. 3.710 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.578.123 von LupusCanus am 24.07.08 14:19:53Na ja, WP sind ja auch nur Menschen, und grundsätzlich kann man zunächst mal bei jedem WP davon ausgehen, dass sie demnach ihren Mandanten, der sie bezahlt, nicht zu arg verprellen wollen.
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