Wirecard - Top oder Flop (Seite 16275)
eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
neuester Beitrag 01.05.24 18:36:58 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 34.569.373 von crude_facts am 23.07.08 14:14:39Die werden ja nicht das gesamte Geschäftsmodell auf dem Ausspähen fremder vertraulicher Daten aufgesetzt haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.569.373 von crude_facts am 23.07.08 14:14:39thx
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.568.844 von permuto am 23.07.08 13:19:01Straftaten können zunächst einmal nur von natürlichen Personen begangen werden. Das träfe dann zunächst die entsprechenden Vorstände/ Geschäftsführer.
Die werden ja nicht das gesamte Geschäftsmodell auf dem Ausspähen fremder vertraulicher Daten aufgesetzt haben.
Die werden ja nicht das gesamte Geschäftsmodell auf dem Ausspähen fremder vertraulicher Daten aufgesetzt haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.568.661 von permuto am 23.07.08 12:57:12Zunächst einmal gibt es in Deutschland kein gesetzlich kodifiziertes Bankgeheimnis. Hier können nur die allgemeinen Vorschriften zur informationellen Selbstbestimmung und zum allgemeinen Schutz der Privatsphäre greifen.
Das "Bankgeheimnis" wird in Deutschland privatschriftlich durch Vertrag mit der Bank geregelt. Dort ist es z.B. in den Musterbedingungen/ AGB regelmäßig enthalten.
Anders sieht das in anderen Ländern aus, z.B. in Luxemburg oder in der Schweiz, wo das Bankgeheimnis gesetzlich verankert ist. So ist beispielsweise die Verletzung des Bankgeheimnisses - neben zivilrechtlichen Folgen - in der Schweiz strafbewährt.
In Deutschland könnten natürlich alle Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre einschlägig sein, je nach dem, wie die Informationsbeschaffung erfolgte. Strafrechtlich bewegen wir uns dann beispielsweise in den §§ 201ff. StGB. Und je nach dem, wie "robust" man dabei vorgegangen ist...
Das "Bankgeheimnis" wird in Deutschland privatschriftlich durch Vertrag mit der Bank geregelt. Dort ist es z.B. in den Musterbedingungen/ AGB regelmäßig enthalten.
Anders sieht das in anderen Ländern aus, z.B. in Luxemburg oder in der Schweiz, wo das Bankgeheimnis gesetzlich verankert ist. So ist beispielsweise die Verletzung des Bankgeheimnisses - neben zivilrechtlichen Folgen - in der Schweiz strafbewährt.
In Deutschland könnten natürlich alle Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre einschlägig sein, je nach dem, wie die Informationsbeschaffung erfolgte. Strafrechtlich bewegen wir uns dann beispielsweise in den §§ 201ff. StGB. Und je nach dem, wie "robust" man dabei vorgegangen ist...
Und schon is das posting wieder weg...
"...auf einer Hütte ein paar Bier trinken und dann wahrscheinlich irgendwo in den Schnee pissen."
Na dem wünsch ich aber tüchtig Wind von vorn!
Na dem wünsch ich aber tüchtig Wind von vorn!
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.569.169 von FreeWilly2 am 23.07.08 13:52:32und jetzt zu der vermutung das wdi ihr bankgeheimnis ausgenutz hat:
Wurde vom wdi vorstand nicht ausdrücklich gesagt, das auf der HV von den leuten von der sdk gesagt wurde, dass der straub in puts investiert is? Und diese aussage hat die sdk meines wissens nach bestätigt...lest mal nach
ach so
dann hat straub wohl bei der wc-bank seine "dinger"abgwickelt?
das wird jetzt aber immer "doller"
Wurde vom wdi vorstand nicht ausdrücklich gesagt, das auf der HV von den leuten von der sdk gesagt wurde, dass der straub in puts investiert is? Und diese aussage hat die sdk meines wissens nach bestätigt...lest mal nach
ach so
dann hat straub wohl bei der wc-bank seine "dinger"abgwickelt?
das wird jetzt aber immer "doller"
!
Dieser Beitrag wurde moderiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.569.213 von Floripa am 23.07.08 13:56:34Ja.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.569.169 von FreeWilly2 am 23.07.08 13:52:32Warum der Firmensitz in gibralta oder auf irgendwelchen inseln liegt ist unter den fragen auf der wdi homepage geklärt...
wirklich?
ist das die ganze wahrheit?
wirklich?
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