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    Grundsteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.09.08 11:38:19 von
    neuester Beitrag 14.09.08 11:43:11 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.144.188
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      Avatar
      schrieb am 13.09.08 11:38:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich habe vor ein paar Wochen einen Bescheid bekommen über die Bestimmung d. Einheitswertes meines selbst genutzen EFH.
      Gebaut habe ich vor 6 jahren. Es geht wahrscheinlich darum, daß die Grundsteuer noch nicht in voller Höhe veranschlagt wurde.
      Tatsächlich habe ich Überprüfung m. Kontoauszüge festgestellt, daß wir, wie es aussieht immer noch den Betrag für das unbebaute Grundstück zahlen.

      Meine Frage ist, ob das Finanzamt die letzten 6 Jahre nachfordern darf, oder ob es da irgendwelche Verjährungsfristen gibt. Wir zahlen ja auch Müll u. Wasser u. Abwasser, da hätte die Gemeinde schon merken müssen, daß wir falsch eingestuft sind. Mir ist es auf jeden Fall erst jetzt aufgefallen.

      Gruß

      Goldbacher
      Avatar
      schrieb am 13.09.08 11:54:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sehr geehrter Herr Goldbacher!

      Vielen Dank für Ihre Mitteilung!

      Wir werden umgehend Ihre Daten hier bei Wallstreet-online mit denen bei den Finanzämtern und Kämmereien hinterlegten abgleichen und Ihnen den korrigierten Einheitswertbescheid und anschliessend die richtiggestellte Zahlungsaufforderung Grundsteuer zukommen lassen!

      Mit freundlichen Grüssen!

      Ihr Finanzamt
      Avatar
      schrieb am 13.09.08 11:55:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      ..habe auch schon wegen ursprünglicher Falschberechnung und dann Neubewertung nachzahlen müssen.

      gehe nur zum König, wenn Du gerufen wirst!
      Avatar
      schrieb am 13.09.08 11:59:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.089.242 von Robert_Reichschwein am 13.09.08 11:55:50daß eine Nachzahlung kommt, ist mir auch schon klar.
      Bis Mitte nächster Woche soll ich den ausgefüllten Bescheid abgeben, meine Frage ist nur, ob man die letzten 6 jahre nachfordern kann, schließlich war es nicht mein Fehler, daß man so spät gemerkt hat. 6 Jahre Nachzahlung ist schließlich nicht gerade wenig.
      Avatar
      schrieb am 13.09.08 14:21:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Gehe von einer Forderung rückwirkend 4 Jahre aus.

      http://www.juraforum.de/forum/t109299/s.html

      Habe auch schon mal einem Vermieter nachgewiesen, dass er über 30 Jahre die Grundsteuer von seinen Mietern sowohl von der Gesamtwohnfläche als auch von der Geragenfläche extra ( die war aber in der Geamtfläche mit drin) berechnet hatte.
      Alle Mieter welche eine Garage hatten bekamen aber nur die letzten 4 Jahre Rückerstattung.

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      Avatar
      schrieb am 13.09.08 15:46:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.089.756 von Red_Eileen am 13.09.08 14:21:34@red_Eileen

      vielen Dank für die Info. Ich denke nur, daß das Finanzamt es wohl mit den letzten 6 Jahren versuchen wird. Gibts irgend ein Urteil oder ein Gesetz für die Verjährung?
      Avatar
      schrieb am 13.09.08 16:03:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.089.989 von Goldbacher am 13.09.08 15:46:17http://www.wer-weiss-was.de/theme66/article3118284.html
      Avatar
      schrieb am 14.09.08 11:43:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.090.060 von Red_Eileen am 13.09.08 16:03:23@red_Eileen

      danke für die Info. Ich werde jetzt erst einmal meinen Bescheid abgeben u. abwarten.
      Wenn man allerdings versucht, die letzten 6 Jahre (statt 4 Jahre Verjährungsfrist)zu veranschlagen, weiß ich noch nicht, wie ich mich dann wehren soll,einen Rechtsschutz für Haus- u. Grundstück habe ich nicht (nur Fam.rechtsschutz, die angegebenen Infos in Klammern könnte man wieder so auslegen, daß ich hätte wissen müssen, daß wir falsch eingestuft sind, das Finanzamt wird sich da wieder ein Hintertürchen offen halten.
      Der Bescheid wird wahrscheinlich von der Gemeinde kommen, dann werde ich mich mit denen rumschlagen müssen.


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