Welche Unterhaltszahlung .... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.02.10 12:26:50 von
neuester Beitrag 17.02.10 14:17:54 von
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wird wohl fällig?
verheiratet
1 Kind 16,
1 Kind 12,
1 Kind 3,
Eigentumswohnung, 100 TEUR Schulden
Frau arbeitet nicht
Mann hat monatlich 4 TEUR netto
DANKE!
PS Mann zieht zur Freundin
verheiratet
1 Kind 16,
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1 Kind 3,
Eigentumswohnung, 100 TEUR Schulden
Frau arbeitet nicht
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PS Mann zieht zur Freundin
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.933.416 von alexmay am 12.02.10 12:26:50für den Kinderunterhalt google mal nach "düsseldorfer tabelle"
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.933.416 von alexmay am 12.02.10 12:26:50na dann, schönen "Rosenkrieg"
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.933.416 von alexmay am 12.02.10 12:26:50Kannst mit 1.500-2.000 EUR rechnen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.933.416 von alexmay am 12.02.10 12:26:50Allein für deine Kinder €457.00 + 2x €614,00 = €1685.00
Unterhalt an deine Frau:
3/7 des anrechenbaren Erwerbseinkommens
zuzüglich 1/2 der anrechenbaren sonstigen Einkünfte
des Pflichtigen, nach oben begrenzt
durch den vollen Unterhalt, gemessen an den zu
berücksichtigenden ehelichen Verhältnissen;
[urlQuelle]http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2010/Duesseldorfer_Tabelle_Stand_01_01_2010.pdf[/url]
Unterhalt an deine Frau:
3/7 des anrechenbaren Erwerbseinkommens
zuzüglich 1/2 der anrechenbaren sonstigen Einkünfte
des Pflichtigen, nach oben begrenzt
durch den vollen Unterhalt, gemessen an den zu
berücksichtigenden ehelichen Verhältnissen;
[urlQuelle]http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2010/Duesseldorfer_Tabelle_Stand_01_01_2010.pdf[/url]
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.934.633 von Datteljongleur am 12.02.10 14:57:30Oha, ganz überlesen:
Eigentumswohnung, 100 TEUR Schulden
Empfehle euch gemeinsam einen Anwalt zu nehmen und alles durchzusprechen!
Eigentumswohnung, 100 TEUR Schulden
Empfehle euch gemeinsam einen Anwalt zu nehmen und alles durchzusprechen!
Das wird teuer, lieber Rechtsratschnorrer, dazu kommt noch der Zugewinnausgleich, falls kein Ehevertrag besteht!
frag einen anwalt...dazu sind sie da...kostet natürlich auch was
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.933.416 von alexmay am 12.02.10 12:26:50wird ne teure freundin
Der Selbstbehalt für den Vater dürfte um 950,- € mtl. liegen, und die Mutter darf schon mal ihre Hartz IV-Unterlagen vorbereiten.
Mediation halte ich auch in dem Fall für das Beste, da es außer Schulden nichts zu verteilen gibt.
Mediation halte ich auch in dem Fall für das Beste, da es außer Schulden nichts zu verteilen gibt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.938.705 von kevine1 am 13.02.10 00:02:32Ziemlich unqualifizierter Beitrag.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.938.705 von kevine1 am 13.02.10 00:02:32da es außer Schulden nichts zu verteilen gibt.
Woher willst du das wissen???
Kennst du den Wert der Eigentumswohnung?
Woher willst du das wissen???
Kennst du den Wert der Eigentumswohnung?
Entschuldigung, reiner Erfahrungswert! Wir hatten damals etwa dieselben Verhältnisse. Den Wert der Wohnung kenne ich natürlich nicht und muss wohl erst ein Makler prüfen, aber es war von 100.000 € Darlehen die Rede.
Der Vater darf 950,-- € behalten und die drei Kinder unter 16 Jahren bekommen 830,-- € mtl. an Kindesunterhalt. Die Mutter bekommt gar nichts an Betreuungsunterhalt, da der Selbstbehalt des Vaters sonst unterschritten würde.
Der Vater darf 950,-- € behalten und die drei Kinder unter 16 Jahren bekommen 830,-- € mtl. an Kindesunterhalt. Die Mutter bekommt gar nichts an Betreuungsunterhalt, da der Selbstbehalt des Vaters sonst unterschritten würde.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.939.473 von kevine1 am 13.02.10 12:49:28Die Mutter bekommt gar nichts an Betreuungsunterhalt, da der Selbstbehalt des Vaters sonst unterschritten würde.
Wieso das? Der Herr bekommt laut Sachverhalt 4.000 € netto im Monat!!!
Wieso das? Der Herr bekommt laut Sachverhalt 4.000 € netto im Monat!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.939.550 von DerStrohmann am 13.02.10 13:23:29Richtig, aber für die Unterhaltsberechnung wird das Nettogehalt auf das "anrechenbare Nettoeinkommen" heruntergerechnet, z.B. können in Abzug gebracht werden Werbungskosten (inkl. KFZ-Kosten), Kosten für die private Krankenversicherung, Schuldendienst (etwa Verlust aus ETW-Verkauf).
Deshalb ist es für beide Seiten enorm wichtig, sich umfassend beraten zu lassen, da im Einzelfall krasse Divergenzen zur Düsseldorfer Tabelle entstehen können.
Grüße
Deshalb ist es für beide Seiten enorm wichtig, sich umfassend beraten zu lassen, da im Einzelfall krasse Divergenzen zur Düsseldorfer Tabelle entstehen können.
Grüße
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.939.656 von kevine1 am 13.02.10 14:11:02Das ist alles korrekt, aber bei 4.000 € Netto pauschal davon auszugehen, dass die Frau zum Sozialamt gehen muss mit drei minderjährigen Kindern, halte ich für absolut abwegig. Die Realität sieht wohl so aus, dass trotz der jüngsten Änderungen im Unterhaltsrecht die nächsten Jahre alles, was oberhalb der laufenden Verpflichtungen des Unterhaltspflichtigen liegt, an die Ex-Familie abgedrückt werden darf und die Wohnung muss wohl im Scheidungsfall unter Wert verkauft werden, um den sehr wahrscheinlichen Zugewinn zu finanzieren. Es sind schon viele Ex-Ehemänner arbeits- und obdachlos geworden dank Scheidung. Dem Fazit, dass es sich um eine teure Gespielin handelt, kann ich mich deshalb nur anschließen. Wer seine langjährige Ehefrau mit drei minderjährigen Kindern für seine "Freundin" verlässt, hat es aber in meinen Augen auch nicht anders verdient.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.940.066 von DerStrohmann am 13.02.10 17:00:38Deinem letzten Satz schließe ich mich an... der Schritt sollte gut überlegt sein.
Pauschalisieren wollte ich nicht, da mag etwas Verbitterung in meinem ersten Posting mitgeschwungen haben. Mir als Mutter wurde nach zehn Mediationssitzungen gesagt, "na, bei Ihrem Lebenslauf sollte diese Lösung (umpf!) ja kein Problem sein".
Das war es dann auch nicht wirklich, dennoch bleibt das Fazit: In so einem Fall verlieren beide.
Pauschalisieren wollte ich nicht, da mag etwas Verbitterung in meinem ersten Posting mitgeschwungen haben. Mir als Mutter wurde nach zehn Mediationssitzungen gesagt, "na, bei Ihrem Lebenslauf sollte diese Lösung (umpf!) ja kein Problem sein".
Das war es dann auch nicht wirklich, dennoch bleibt das Fazit: In so einem Fall verlieren beide.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.933.416 von alexmay am 12.02.10 12:26:50Sehr entscheidend ist auch, ob beide für die 100.000,- Euro Verbindlichkeiten einzustehen haben, also beide Kreditnehmer sind und was dafür an Kreditrate zu bezahlen ist.
Der Mann kann während der Trennungsphase u.a. die vollen Zins- und Tilgungszahlungen vorher abziehen. Da schmelzen die anfangs optisch hohen 4.000,- netto neben den anderen anzusetzenden Abzügen schnell dahin. Daher ist ALG2 für Frau und Kinder gar nicht so unrealistisch.
Die Rosenkriegshauptpersonen sollten möglicherweise darüber nachdenken Trennungs- und Scheidungsabsichten zumindest auf dem Papier zu vermeiden, um beiden eine vernünftige weitere Existenz zu ermöglichen. Spötter könnten sagen, daß die "Institution der Ehe" nur dem lukrativen Broterwerb der bei dessen kostenspieliger Auflösung beteiligten Personen dient.
Der Mann kann während der Trennungsphase u.a. die vollen Zins- und Tilgungszahlungen vorher abziehen. Da schmelzen die anfangs optisch hohen 4.000,- netto neben den anderen anzusetzenden Abzügen schnell dahin. Daher ist ALG2 für Frau und Kinder gar nicht so unrealistisch.
Die Rosenkriegshauptpersonen sollten möglicherweise darüber nachdenken Trennungs- und Scheidungsabsichten zumindest auf dem Papier zu vermeiden, um beiden eine vernünftige weitere Existenz zu ermöglichen. Spötter könnten sagen, daß die "Institution der Ehe" nur dem lukrativen Broterwerb der bei dessen kostenspieliger Auflösung beteiligten Personen dient.
Desweiteren ist davon auszugehen, dass sich die 4000€ netto nur durch Steuerklasse 3 und 3 Kindern auf der "Karte" errechnen.
Das wird ja zukünftig auch nicht mehr der Fall sein!
Das wird ja zukünftig auch nicht mehr der Fall sein!
@ ALL
D A N K E !!
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