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    SEB Immoinvest, sell out nutzen! (Seite 397)

    eröffnet am 26.10.10 13:45:22 von
    neuester Beitrag 08.01.24 00:45:59 von
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      schrieb am 27.04.12 12:32:48
      Beitrag Nr. 2.853 ()
      Zitat von kevinmiddleton: Die Motivation in diesem Fall zu verkaufen kann ich durchaus verstehen. Aber ich sage mal, egal wie es ausgeht, ist es rational besser am 08.05. an der Börse zu verkaufen.
      Denn wenn der Fonds die Öffnung schafft, wird man an der Börse (ohne Rückabwicklung) annähernd den gleichen Kurs bekommen wie bei Fondsrückgabe.
      Wenn der Fonds nicht öffnet, wird bei bei Fondsrückgabe ja eh nichts bekommen, es besteht also kein Vorteil bei der Rückgabe, wenn vielleicht ein minimaler Vorteil beim Preis, der allerdings bei erfolgreicher Öffnung auch durchaus schnell auf den NAV steigen kann.
      Also wenn man verkaufen will kann man das "bequem" am 08.05. an der Börse tun.


      So könnte es natürlich sein. Aber auch wenn der Fonds öffnet, kommt die Aussetzung der Anteilsrücknahme für ein Jahr wiederum einer Schließung gleich. Auch wenn der Fonds formell geöffnet ist, ist es faktisch nur eine eintägige Öffnung und danach tritt für ein Jahr dieselbe Situation ein, die wir die letzten zwei Jahre hatten, dies dürfte sich auch entsprechend in den Börsenkursen niederschlagen.
      Avatar
      schrieb am 27.04.12 12:28:18
      Beitrag Nr. 2.852 ()
      Man sollte sich eines klar machen:

      Dies ist eine einmalige Chance für die geschlossenen u. auch die offenen.

      Überlegt mal: die anderen die abgewickelt wurden hatten diese Chance nicht!!!
      Und: Es passiert doch nichts schlimmes,außer dass das Anlegerschutzgesetz umgesetzt wird (was eh passiert)

      Von daher ist die einzig sinnvolle und logische Handlungsweise eigentlich klar. Es sei denn man braucht absolut notwendig jetzt Geld.Ansonsten wäre es regelrecht dumm (aus Sicht V.a. der Altanleger) jetzt zu verkaufen!!
      Avatar
      schrieb am 27.04.12 12:27:42
      Beitrag Nr. 2.851 ()
      Zitat von rollybolly: ... Und leider bleiben selbst im Fall einer erfolgreichen Öffnung genügend Risiken bestehen, z.B. auch, dass der Fonds beim nächsten Öffnungstermin abwickeln muss...


      Das ist aber mehr als unwahrscheilich, dieses Szenario können wir getrost vergessen.

      Denn nun hat man viel Zeit, Rückgabeanträge zu sammeln und gezielt zu verkaufen. ;)
      Avatar
      schrieb am 27.04.12 12:21:13
      Beitrag Nr. 2.850 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.096.540 von kevinmiddleton am 27.04.12 12:06:04Denn wenn der Fonds die Öffnung schafft, wird man an der Börse (ohne Rückabwicklung) annähernd den gleichen Kurs bekommen wie bei Fondsrückgabe.

      Es ist sehr schwierig, für eine gelingende Öffnung, wie wir sie alle wollen, Stimmung zu machen und gleichzeitig die Risiken nicht gänzlich außer acht zu lassen. Aus den bisherigen Börsenkursen haben wir gelernt, dass die Börse durchaus Abzinsung und Risikoabschläge einpreist. Und leider bleiben selbst im Fall einer erfolgreichen Öffnung genügend Risiken bestehen, z.B. auch, dass der Fonds beim nächsten Öffnungstermin abwickeln muss. Ein Börsenkurs am 8.5. in der Nähe des Rückgabepreises scheint mir deshalb reichlich optimistisch.
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 27.04.12 12:14:34
      Beitrag Nr. 2.849 ()
      Zitat von noonetu: PS der Börsenkurs wird auch am 7.5. nicht annähernd den NAV erreichen, denn da sind zu viele Profis, die das Prinzip dieses Tests, der erst später bewertet wird, verstanden haben und wissen, dass auch die Rückgabe an die Gesellschaft an diesem Tag keine Garantie ist, dass es auch gebucht wird. Außer die Tage bis zum 7.5. mittags/vormittags gehen so wenig Rückgabeaufträge im Vergleich zur Liquidität ein, dass es Insider sind, die was durchsickern lassen und der Börsenkurs rast an dem Tag doch noch rauf.


      Leider falsch ! :(

      Das Prinzip ist doch so:

      wer verkauft den unter NAV, wenn er zumindest theoretisch für einen Tag auch den NAV Preis bekommen kann !!! ;)

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      schrieb am 27.04.12 12:13:01
      Beitrag Nr. 2.848 ()
      Zitat von kritischeranleger:
      Zitat von noonetu: Doch leider schon. Bei dem jetzigen Umstellen auf Regeln, wie sie gesetzlich erst ab 2013 gelten und sogar auf verschärfte Regeln, müssen sie jeden Anleger informieren und stillschweigend zustimmen lassen. Jeder hat ein Sonderkündigungsrecht und ich wette auf die mind. 14 Tage Widerspruchsfrist. Aber wenn es am 7.5. mittags gut aussieht, werden sie die wenigen Sonderkündigungen auf ihre Kappe nehmen und frühzeitig die positive Entscheidung ankündigen.


      So wie ich das Vorgehen der SEB inzwischen verstehe, wird wohl kein gesonderter Widerspruch gegen die AGB-Änderung möglich sein. Wer mit der Änderung der AGB nicht einverstanden ist, muß die Anteile zum 7.5. zurückgeben. Ansonsten wird von einer stillschweigenden Zustimmung ausgegangen. Wenn die Information bis nächsten Montag oder Dienstag durch die Banken bei den Anlegern ist bzw. in den Pflichtblättern veröffentlicht wurde, dürfte die diese auch noch rechtzeitig raus sein, so daß die Möglichkeit zur Kenntnisnahme bestanden hat. Dann wird auch niemand nach dem 7.5. widersprechen können.



      Genau so ist es nämlich richtig !


      "jeden Anleger informieren" kann nämlich durchaus auch die Info über die Website bedeuten, und das ist geschehen ! ;)
      Avatar
      schrieb am 27.04.12 12:06:04
      Beitrag Nr. 2.847 ()
      Zitat von jaelpe: Wir überlegen (meine Mutter) auch, wie wir am 07.05. verfahren. Sie hat zwar nicht viele Anteile (450) - möchte mittlerweile aber Sicherheit.

      Der Vertrauensverlust hat auch damit zu tun. Man bekam ja fast keine sachliche Info irgendwo im Netz (meist Anwalt ... rät dies ect.). Am 23.3. hatte ich die SEB per Mail um Info gebeten, ich erwartete zumindest ein bla-bla. Aber nichts kam. Ebenso auf meine Erinnerungs-Mail 4 Wochen später!!! Meine Mutter hat wie gesagt nicht viele Anteile - aber solch eine Hochmütigkeit hatte ich nicht erwartet.
      Jetzt rät genau diese "Firma" zu Vertrauen.


      Die Motivation in diesem Fall zu verkaufen kann ich durchaus verstehen. Aber ich sage mal, egal wie es ausgeht, ist es rational besser am 08.05. an der Börse zu verkaufen.
      Denn wenn der Fonds die Öffnung schafft, wird man an der Börse (ohne Rückabwicklung) annähernd den gleichen Kurs bekommen wie bei Fondsrückgabe.
      Wenn der Fonds nicht öffnet, wird bei bei Fondsrückgabe ja eh nichts bekommen, es besteht also kein Vorteil bei der Rückgabe, wenn vielleicht ein minimaler Vorteil beim Preis, der allerdings bei erfolgreicher Öffnung auch durchaus schnell auf den NAV steigen kann.
      Also wenn man verkaufen will kann man das "bequem" am 08.05. an der Börse tun.
      8 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 27.04.12 12:00:41
      Beitrag Nr. 2.846 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.096.498 von rollybolly am 27.04.12 11:58:30natürlich 31.März 2013..
      Avatar
      schrieb am 27.04.12 12:00:29
      Beitrag Nr. 2.845 ()
      Wenn man abwägt, welche Szenarien welchen Verlust/Gewinn bringen stellt sich das für mich wie folgt dar.
      1. man selbst will zurückgeben (und ca. 51-52 Euro erlösen) - alle anderen tun es nicht und der Fonds bleibt offen, Erlös 51-52 Euro
      2. wie 1. nur wollen alle anderen das auch - Erlös vermutlich weniger als der aktzelle Börsenkurs wegen Abwicklung
      3. man slebst bleibt drin - alle anderen auch Erlös ca. 50 Börsenkurs, der sich bei Erfolg dem NAV annähern wird, da das Risiko weg ist und nur noch ein zeitlicher Faktor bleibt
      4. man selbst bleibt drin - alle anderen gehen raus auch hier leiben nur Kurse unter aktuellem Niveau.

      Wenn man vergleicht mag man kaum einen Unterschied sehen, ABER rational betrachtet steht man sich mit 3. und 4. nicht schlchter als mit 1. und 2., es gibt also theoretisch keine Präferenz.
      Wenn sich alle für dieses Szenario entscheiden ist aber 3. am wahrscheinlichsten und für alle am Besten.
      Ich hoffe ich konnte mich etwas verstänldich ausdrücken^^
      Avatar
      schrieb am 27.04.12 11:58:30
      Beitrag Nr. 2.844 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.095.914 von kevinmiddleton am 27.04.12 10:08:04Wenn man innerhalb eines Jahrs 30.000 ohne irgendwelche Kündigungsfristen zurückgeben kann (später ggf. 60.000) und wirklich nur für größere Beträge eine Kündigungsfrist von einem jahr hätte, dann gibt es für die allermeisten Kleinanleger überhaupt keinen Grund zum 07.05. zurückzugeben

      Allerdings mit einer wesentlichen Änderung, die vor allem den Kleinanlegern nicht behagen dürfte: Rückgaben bis auf weiteres nur einmal im Jahr und erstmals am 31.März 2003, während Kleinanleger nach dem ursprünglich geplanten Anlegerschutzgesetz bis 30.000 pro Halbjahr jederzeit zurückgeben konnten.
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