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    Konsortium AG - Die letzten 30 Beiträge

    eröffnet am 20.06.12 06:21:44 von
    neuester Beitrag 22.01.24 07:34:44 von
    Beiträge: 262
    ID: 1.174.997
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    ISIN: DE000A1EWZA9 · WKN: A1EWZA · Symbol: KUB1
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      Avatar
      schrieb am 22.01.24 07:34:44
      Beitrag Nr. 262 ()
      Wie wohl die Zahlen 2023 hier sein werden....
      KONSORTIUM | 0,990 €
      Avatar
      schrieb am 08.03.23 16:17:43
      Beitrag Nr. 261 ()
      Mal schauen wie es weitergeht...
      KONSORTIUM | 1,490 €
      Avatar
      schrieb am 21.01.22 17:32:27
      Beitrag Nr. 260 ()
      KONSORTIUM Aktiengesellschaft: Kaufpreisangebot für gesamtes Immobilienportfolio der KK Immobilien Fonds IV AG & Co. KG a.A. über 5,8 Mio. Euro

      https://www.pressetext.com/news/20220121028
      KONSORTIUM | 2,000 €
      Avatar
      schrieb am 26.11.21 14:44:26
      Beitrag Nr. 259 ()
      Bisher keine Hauptversammlung??
      KONSORTIUM | 1,200 €
      Avatar
      schrieb am 14.03.21 20:31:04
      Beitrag Nr. 258 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.454.297 von iceland1960 am 14.03.21 20:18:07Jetzt liegt das Paket wohl bei der Baltikum AG.
      KONSORTIUM | 1,200 €

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      Avatar
      schrieb am 14.03.21 20:18:07
      Beitrag Nr. 257 ()
      https://www.pressetext.com/news/20210311034

      KONSORTIUM Aktiengesellschaft: Verkauf von Aktien der Karwendelbahn AG
      KONSORTIUM | 1,200 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.01.21 17:25:09
      Beitrag Nr. 256 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.461.159 von Hanspeterdergrosse am 15.01.21 17:18:45
      Zitat von Hanspeterdergrosse:
      Zitat von Ishi: Die faire Bewertung der Aktie der Konsortium AG wird vom Vorstand bei mindestens EUR 6,35 je Aktie gesehen. :eek:


      Ja aber Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse werden seit Jahren geheimgehalten:laugh::laugh:. Daher entscheidet der Vorstand wo der "Fäir Value" liegt. Unser "Wolfi" ist schon ein lustiger Clown.


      Warum wohl keiner bei 0,66€ zuschlägt? :D
      KONSORTIUM | 0,580 €
      Avatar
      schrieb am 15.01.21 17:18:45
      Beitrag Nr. 255 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.460.727 von Ishi am 15.01.21 16:56:26
      Zitat von Ishi: Die faire Bewertung der Aktie der Konsortium AG wird vom Vorstand bei mindestens EUR 6,35 je Aktie gesehen. :eek:


      Ja aber Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse werden seit Jahren geheimgehalten:laugh::laugh:. Daher entscheidet der Vorstand wo der "Fäir Value" liegt. Unser "Wolfi" ist schon ein lustiger Clown.
      KONSORTIUM | 0,580 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.01.21 16:56:26
      Beitrag Nr. 254 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.460.064 von straßenköter am 15.01.21 16:24:51Die faire Bewertung der Aktie der Konsortium AG wird vom Vorstand bei mindestens EUR 6,35 je Aktie gesehen. :eek:
      KONSORTIUM | 0,580 € | im Besitz: Nein
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.01.21 16:24:51
      Beitrag Nr. 253 ()
      Na, da bin ich ja mal gespannt, ob man überhaupt etwas verkauft bekommt...
      https://www.pressetext.com/news/20210115021
      KONSORTIUM | 0,580 €
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.10.20 23:02:48
      Beitrag Nr. 252 ()
      GSC Research war dort.
      Es gibt einen kostenpfichtigen HV-Bericht.

      Mein Eindruck:
      Wie immer kaum Infos.
      Superkurze HV (21 min), ohne Aussprache und Beschlüsse.
      Keine Dividende, wie bei Reich´s AG üblich.
      Wer hier noch investiert ist, hat das System der Familie Reich nicht durchschaut:
      Andere Aktionäre dienen nur als Geldgeber und sind nicht willkommen.
      KONSORTIUM | 0,500 €
      Avatar
      schrieb am 16.10.20 07:50:22
      Beitrag Nr. 251 ()
      War wer in Hamburg zur HV ?
      KONSORTIUM | 0,500 €
      Avatar
      schrieb am 23.07.20 20:03:13
      Beitrag Nr. 250 ()
      na dann Prost
      jetzt will noch Schnaps brennen und Bier brauen, nüchtern erträgt man das Ganze als Aktionär wahrscheinlich auch nicht...

      aus dem Bundesanzeiger

      Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der Konsortium AG
      Konsortium AG
      Mittenwald
      Bezugsangebot
      an die Aktionäre der Konsortium AG, Mittenwald
      (nachfolgend „Gesellschaft“)
      (ISIN DE000A1EWZA9 / WKN A1EWZA)
      zum Bezug von Aktien der Karwendelbahn Brauerei- und Brennerei Manufaktur 2244 GmbH & Co. KG a.A. zum Bezugspreis von EUR 2.500,00 je Aktie
      Unsere Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien der Karwendelbahn Brauerei- und Brennerei Manufaktur 2244 GmbH & Co. KG a.A. zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit vom

      23.07.2020 (0:00 Uhr MESZ) bis zum 09.08.2020 (24:00 Uhr MESZ)
      bei der Konsortium AG während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos.

      Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre den bei der Konsortium AG erhältlichen Zeichnungsschein anzufordern.

      Entsprechend dem Bezugsverhältnis können für 100 (einhundert) Stückaktien der Konsortium AG 1 (eine) neue auf den Namen lautende Stückaktie der Karwendelbahn Brauerei- und Brennerei Manufaktur 2244 GmbH & Co. KG a.A. zum Bezugspreis in Höhe von EUR 2.500,00 je neuer Aktie bezogen werden.

      Da maximal 39 Aktien platziert werden, besteht kein Recht auf den Bezug von Aktien.

      In einem ersten Schritt plant die Karwendelbahn Brauerei- und Brennerei Manufaktur 2244 GmbH & Co. KG a.A. nun bis zu 97.500,00 € = 39 Aktien zu platzieren. Hintergrund ist, dass gem. § 4 WpPG Kapitalmaßnahmen bis zu einem Volumen von 100.000,00 € komplett prospektfrei sind. Sollte die Nachfrage nach der Aktie höher ausfallen als die zuvor genannten 97.500,00 €, wird die Gesellschaft, sollte sie sich dazu entscheiden, mehr Aktien als 97.500,00 € zu platzieren, ein entsprechendes Wertpapierinformationsblatt (WIB)/Wertpapierprospekt durch die BaFin genehmigen lassen.

      Geschäftstätigkeit Karwendelbahn Brauerei- und Brennerei Manufaktur 2244 GmbH & Co. KG a.A.

      Werde Aktionär an Deutschlands höchster Brauerei

      Die Karwendelbahn AG betreibt seit 53 Jahren die zweithöchste Bergbahn Deutschlands auf 2244m mit der längsten Skiabfahrt Deutschlands und befördert jedes Jahr ca. 65.000 Gäste. In den vergangenen 53 Jahren hat die Karwendelbahn AG über 3 Mio. Gäste auf den Karwendel befördert.

      Die Karwendelbahn betreibt auf 2244m bisher ihre Berggaststätte in Eigenregie. Nun ist die komplette Renovierung der Berggaststätte und der Einbau einer Brauerei und Brennerei in 2244m Höhe geplant. Zukünftig wird die Gaststätte in 2244m von der Karwendelbahn Brauerei- und Brennerei Manufaktur 2244 GmbH & Co. KG a.A. betrieben.

      Die Karwendelbahn Brauerei- und Brennerei Manufaktur 2244 GmbH & Co. KG a.A. befindet sich derzeit in Verhandlungen mit den 3 renommiertesten deutschen Brauereianlagenherstellern sowie mit Brennereianlagenherstellern.

      Darüber hinaus wurde bereits der Auftrag für die Planung für die komplette Neugestaltung der Gaststätte in 2244m an einen renommierten Innenausstatter vergeben.

      Mit der Realisierung dieses Projekts würde in Mittenwald die höchste Brauerei und Brennerei in Deutschland entstehen.

      Wir gehen davon aus, dass durch dieses zukünftige Alleinstellungsmerkmal weitere zusätzliche Gäste angelockt werden und ein Touristenmagnet entstehen wird.

      In diesem Zuge können sich interessierte Investoren an der Karwendelbahn Brauerei- und Brennerei Manufaktur 2244 GmbH & Co. KG a.A. beteiligen.

      Geplant ist, dass die Karwendelbahn Brauerei- und Brennerei Manufaktur 2244 GmbH & Co. KG a.A. zukünftig über 300 Aktien à 2.500,00 € verfügt.

      Interessierte Investoren können sich zu nominal, also zum niedrigsten gesetzlich zulässigen Betrag an der Gesellschaft beteiligen.

      Eine Aktie kostet 2.500,00 €.
      Im ersten Schritt werden nur 39 Aktien an interessierte Investoren veräußert.

      Jeder Aktionär der Konsortium AG erhält das Recht, Aktien der Karwendelbahn Brauerei- und Brennerei Manufaktur 2244 GmbH & Co. KG a.A. zu erwerben.

      Sollten im ersten Schritt mehr als 39 Aktien von interessierten Investoren bezogen werden, wird bei der BaFin ein entsprechendes Wertpapierinformationsblatt genehmigt, um diese Aktien dann zuteilen zu dürfen.

      Geplant ist, dass die Karwendelbahn AG an der Karwendelbahn Brauerei- und Brennerei Manufaktur 2244 GmbH & Co. KG a.A. mit mehr als 50 % längerfristig beteiligt bleibt.

      Die Aktionäre der Karwendelbahn Brauerei- und Brennerei Manufaktur 2244 GmbH & Co. KG a.A. werden nicht nur über eine Dividende profitieren, sondern auch über weitere Vergünstigungen.

      Wer eine Aktie der Karwendelbahn Brauerei- und Brennerei Manufaktur 2244 GmbH & Co. KG a.A. erwirbt, hat die Wahl zwischen zwei Szenarien.

      Alternative 1
      Mit dem Erwerb einer Aktie kann der Aktionär lebenslang kostenlos sein Bier konsumieren. Zudem bekommt er 50 % Rabatt auf den Fahrpreis der Karwendelbahn.

      Alternative 2
      Mit dem Erwerb einer Aktie kann der Aktionär kostenlos, so oft er möchte, mit der Karwendelbahn zu seiner Brauerei auf 2244m fahren. In seiner Brauerei werden ihm für seinen Bierkonsum 50 % des normalen Bierpreises berechnet.

      Wer 2 Aktien erwirbt und 5.000 € investiert, kann lebenslang kostenlos mit der Karwendelbahn fahren und kostenlos in seiner Brauerei sein Bier konsumieren.

      Die aktuelle Jahreskarte der Karwendelbahn AG kostet 750,00 €.

      Da die Karwendelbahn AG jährlich von ca. 65.000 Menschen besucht wird, gehen wir davon aus, dass dieses Projekt ein voller Erfolg für die Aktionäre werden wird.

      Die Inneneinrichter prognostizieren durch den Einbau einer Brennerei- und Brauereianlage eine Umsatzvervierfachung.

      Wir halten dieses Szenario für nicht ausgeschlossen, planen jedoch mit deutlich geringeren Zuwächsen.

      Jedenfalls dürfte nach unserer Meinung prognostizierbar sein, dass die Gesellschaft erhebliche Gewinne zukünftig ausweisen wird, worüber dann die Aktionäre mittels einer Dividende hiervon entsprechend profitieren werden.

      Aktuell planen wir eine Dividendenrendite in Höhe von 7 %, wobei die interne Gewinnerwartung bei deutlich über 7 % liegt.

      Insbesondere durch den Absatz von Destillaten, die wir in unserer Brennereianlage erzeugen werden, setzen wir große Hoffnung. Wir gehen davon aus, dass ein großer Teil der jährlich 65.000 Menschen Destillate unserer Brennereianlage erwerben wird. Darüber hinaus planen wir auch die Erzeugung von Whisky. Der Verkauf von Whisky wird allerdings erst in 3 Jahren erfolgen können, da die Bezeichnung Whisky entsprechend geschützt ist.

      Weitere Informationen finden Sie unter www.deutschlands-bieraktie.de.

      Kein von der Gesellschaft oder von der Bezugsstelle organisierter börslicher Bezugsrechtshandel, Verfall von Bezugsrechten

      Es wird kein börslicher Bezugsrechtshandel von der Gesellschaft organisiert.

      Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.

      Möglichkeit zum Überbezug

      Es besteht die Möglichkeit der Aktionäre zum Überbezug.

      Verbriefung, Einbeziehung und Lieferung der Neuen Aktien

      Die Aktien der Karwendelbahn Brauerei- und Brennerei Manufaktur 2244 GmbH & Co. KG a.A. werden nach derzeitiger Planung nicht in einer Globalurkunde verbrieft. Ein Börsenhandel, z.B. im Freiverkehr, ist nicht vorgesehen. Die Umschreibung der Aktien erfolgt im Aktienregister. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist satzungsgemäß ausgeschlossen.

      Risikohinweise

      WARNHINWEIS: DER ERWERB DIESES WERTPAPIERS IST MIT ERHEBLICHEN RISIKEN VERBUNDEN UND KANN ZUM VOLLSTÄNDIGEN VERLUST DES EINGESETZTEN VERMÖGENS FÜHREN.

      Verkaufsbeschränkungen

      Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

      Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

      Die Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S.-Personen im Sinne des U.S. Securities Act.

      Konsortium AG
      Tannhäuserweg 44
      89518 Heidenheim

      Tel.: +49 (0) 7321 / 2748836
      Fax: +49 (0) 7321 / 2748838

      E-Mail: mail@konsortium.de
      Internet: www.konsortium.de



      Mittenwald, den 20.07.2020


      Der Vorstand
      KONSORTIUM | 0,750 € | im Besitz: Ja | Meinung: verkaufen
      Avatar
      schrieb am 03.06.20 15:29:19
      Beitrag Nr. 249 ()
      Karwendelbahn AG Mittenwald ISIN DE0008257601 / WKN 825760 Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 10.07.2020, um 11:00 Uhr, im Internationales Handelszentrum (IHZ), Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, Raum 0729, 7. Etage im Hochhaus, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung Tagesordnungspunkt 1: Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht. Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG beschränkt. Teilnahmehinweise Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. § 15 der Satzung lautet wie folgt und ist hier allein zur Information der Aktionäre wortwörtlich wiedergegeben. Dieser Abschnitt des § 15 der Satzung stellt keinerlei Verpflichtung für die Aktionäre dar. Möglicherweise gelten auch die gesetzlichen Regelungen gem. § 123 AktG. Aktionären wird daher empfohlen, sich Rechtsrat einzuholen, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um an der Hauptversammlung teilnehmen zu können. § 123 AktG lautet wie folgt: „(1) Die Hauptversammlung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tage der Versammlung einzuberufen. Der Tag der Einberufung ist nicht mitzurechnen. (2) Die Satzung kann die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts davon abhängig machen, dass die Aktionäre sich vor der Versammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. In der Satzung oder in der Einberufung auf Grund einer Ermächtigung durch die Satzung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Die Mindestfrist des Absatzes 1 verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist. (3) Die Satzung kann bestimmen, wie die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen ist; Absatz 2 Satz 5 gilt in diesem Fall entsprechend. (4) Bei Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften reicht ein durch das depotführende Institut in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus. Der Nachweis hat sich bei börsennotierten Gesellschaften auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. In der Satzung oder in der Einberufung auf Grund einer Ermächtigung durch die Satzung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. (5) Bei Namensaktien börsennotierter Gesellschaften folgt die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts gemäß § 67 Absatz 2 Satz 1 aus der Eintragung im Aktienregister.“ § 15 der Satzung lautet wie folgt: „(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am vierten Werktag vor dem Versammlungstag bei der Gesellschaft oder den sonstigen, in der Einladung bekanntgegebenen Stellen die Ausstellung einer Stimmkarte beantragen und ihre Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort hinterlegen. Samstage rechnen nicht als Werktage. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. (2) Sind Aktienurkunden nicht ausgegeben, so ist bei der Einladung zur Hauptversammlung bekanntzugeben, unter welchen Voraussetzungen die Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung zugelassen werden.“ Soweit in § 15 der Satzung von der Gesellschaft gesprochen wird, gilt die folgende Adresse der Gesellschaft: Karwendelbahn AG Tannhäuserweg 44 89518 Heidenheim Sind Aktienurkunden nicht ausgegeben, gilt die gesetzliche Regelung. Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen. Für die Erteilung und den Widerruf von Stimmrechtsvollmachten gilt die schriftliche Form. Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen von Aktionären sind ausschließlich zu richten an: Karwendelbahn AG Tannhäuserweg 44 89518 Heidenheim Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter www.karwendelbahn.de im Bereich https://www.karwendelbahn.de/investor-relations/ zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Heidenheim, im Mai 2020 Karwendelbahn AG Der Vorstand « Vorheriger Eintrag Zurück zur ErgebnisseiteNächster Eintrag »

      Karwendelbahn AG | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1179813-291-300/…
      KONSORTIUM | 0,750 €
      Avatar
      schrieb am 16.03.20 20:32:54
      Beitrag Nr. 248 ()
      Wolfi braucht Kleingeld, ist es Pleite??? :laugh::laugh::laugh:

      https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2020-03/4911153…
      KONSORTIUM | 0,520 €
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 14:51:35
      Beitrag Nr. 247 ()
      Was machen eigentlich die unter dem Dach der Konsortium AG angesiedelten Bordell-Aktivitäten im Heidenheimer Puff-Milieu??

      Ist ja nun fast ein Jahr her, dass die Geschichte groß an die Öffentlichkeit kam.
      KONSORTIUM | 0,750 €
      Avatar
      schrieb am 08.01.20 23:04:34
      Beitrag Nr. 246 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.320.865 von sulp002 am 08.01.20 22:57:17

      Aber ein neues Seil gibt es wohl unverändert nicht, oder?

      Hat Wolfi nicht gross rumgetönt, dass im November ein neues Seil gezogen werden soll?

      Aber Wolfi ist eben etwas "besonders".

      Mal sehen, wann die Bahn dann endgültig steht.
      KONSORTIUM | 0,920 €
      Avatar
      schrieb am 08.01.20 22:57:17
      Beitrag Nr. 245 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.959.911 von Hanspeterdergrosse am 19.11.19 13:36:32
      Zitat von Hanspeterdergrosse: Na, was macht das Tragseil der Karwendelbahn???
      Und wann kommt die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft?


      Das Karwendelbahnseil wiegt 12 kg pro Meter macht bei 2 500 Meter ein Gewicht von 30 000 kg
      KONSORTIUM | 0,920 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.01.20 22:49:33
      Beitrag Nr. 244 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.126.129 von Hanspeterdergrosse am 10.12.19 19:42:24
      Alles wie immer
      ergebnislos abgebrochen
      KONSORTIUM | 0,920 €
      Avatar
      schrieb am 10.12.19 19:42:24
      Beitrag Nr. 243 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.113.505 von Hanspeterdergrosse am 09.12.19 14:49:52
      GSC Research wird wohl berichten:lick:.
      KONSORTIUM | 1,120 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.12.19 14:49:52
      Beitrag Nr. 242 ()
      Berlin, Berlin, wir fahren nach Berlin!!


      Na, wer kommt denn alles zur arg verspäteten ordentlichen Hauptversammlung diese Woche???

      Die Situation rund um die Karwendelbahn AG und die Bordellaktivitäten der Konsortium AG dürften für viele Fragen der Aktionäre sorgen.
      KONSORTIUM | 1,120 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.11.19 13:36:32
      Beitrag Nr. 241 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.831.155 von Hanspeterdergrosse am 04.11.19 13:59:54Na, was macht das Tragseil der Karwendelbahn???
      Und wann kommt die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft?
      KONSORTIUM | 1,120 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.11.19 13:59:54
      Beitrag Nr. 240 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.797.238 von Hanspeterdergrosse am 30.10.19 11:51:38Auch wenn witterungsbedingt in den vergangenen Tagen die Karwendelbahn kaum in Betrieb war, seit heute ist sie nun bis zu den Weihnachtstagen ausser Betrieb.

      Mal sehen, ob das neue Tragseil - wie von Wolfi gross angekündigt - nun auch im November aufgezogen wird.
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      schrieb am 30.10.19 11:51:38
      Beitrag Nr. 239 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.790.407 von Hanspeterdergrosse am 29.10.19 15:45:34Hier eine geschlossene, parteiübergreifende grundsätzliche Stellungnahme der Mitglieder Gemeindevertretung von Mittenwald in Sachen Karwendelbahn AG:

      https://veh.de/sites/default/files/2019-10/KarwendelbahnAGOf…
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      schrieb am 29.10.19 15:45:34
      Beitrag Nr. 238 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.789.369 von Hanspeterdergrosse am 29.10.19 13:34:38
      Regelrecht bizarr der Auftritt .......
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      schrieb am 29.10.19 13:34:38
      Beitrag Nr. 237 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.788.904 von straßenköter am 29.10.19 12:39:27Richter sind im Umgang mit gestörten Personen meist gut trainiert. Das zieht man das Programm einfach professionell durch.
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      schrieb am 29.10.19 12:39:27
      Beitrag Nr. 236 ()
      Ich kann mir vorstellen, dass es als Richter/in echt schweirig sein muss, die Fassung zu wahren.
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      schrieb am 29.10.19 12:36:25
      Beitrag Nr. 235 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.788.634 von Hanspeterdergrosse am 29.10.19 12:12:44
      Zitat letzter Satz:

      "Daraufhin erhebt sich Reich – und kommt nicht wieder.":laugh::laugh:

      Nee, bitte nicht!

      Wolfis Peinlichkeiten sind doch immer für ein Lacher gut.🤣
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      schrieb am 29.10.19 12:12:44
      Beitrag Nr. 234 ()
      Neue Peinlichkeiten vom lustigen Wolfi und der Karwendelbahn AG . Schwere psychopathologische Auffälligkeiten manifestieren sich da im kindischen Gebaren:

      https://www.merkur.de/lokales/garmisch-partenkirchen/mittenw…

      Und die Aufklärung tragisch-peinlichen Puff-Affäre der Frau Aniko Köpf in Funktion als Vorstandsfrau der Konsortium AG zieht sich auch hin. Die gesetzlich längst überfällige ordentliche Hauptversammlung steht immer noch aus.

      So wird uns das peinliche Bordelltreiben der tragischen Aniko und dem lustigen Wolfi noch lange Zeit beschäftigen. Die Aktionäre verlangen ja zu Recht Rechenschaft.
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      schrieb am 09.10.19 13:13:22
      Beitrag Nr. 233 ()
      Wie steht es denn nun um den Puff????

      Da stand doch eine Baugenehmigung zu Baubeginn bis Oktober im Raum, wenn ich den Artikel in der Heidenheimer Zeitung noch recht in Erinnerung habe.

      Und eine ordentliche Hauptversammlung steht hier wohl auch noch aus..... Die bayrische Justiz wird dem lustigen Wolfi schon Beine machen......
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