Meinungen zur iVestos AG (Seite 19)
eröffnet am 11.11.12 08:30:08 von
neuester Beitrag 13.11.23 16:15:51 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 46.290.815 von Muckelius am 23.01.14 19:03:58wieder Mini-Umsatz. 100 Stück zum Kurs von 1,70 Euro...
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.144.723 von Muckelius am 02.01.14 17:56:24heute erster Umsatz seit September 2013 mit der Aktie. Ganze 200 Stück wurden zum Kurs von 180 Euro "verschenkt"
nun auch als News vin der Gesellschaft selbst:
iVestos AG : Beteiligung an der Pferdewetten.de AG, Düsseldorf / Segmentierung des Beteiligungsspektrums
(DGAP-Media / 02.01.2014 / 17:14)
iVestos AG: Beteiligung an der Pferdewetten.de AG, Düsseldorf / Segmentierung des Beteiligungsspektrums
Die iVestos AG hat sich an der Pferdewetten.de AG, Düsseldorf mit mehr als 3% außerbörslich beteiligt.
Die Pferdewetten.de AG ist Betreiber der Internet-Plattform www.pferdewetten.de mit mehr als 25.000 registrierten Kunden und zählt zu den Marktführern im Bereich der deutschen Online-Pferdewetten.
Hierdurch kann die iVestos AG ihr Beteiligungsportfolio ausbauen und gewinnt weiter an Diversifizierung durch eine innovative und attraktive Beteiligung.
Nach erfolgter Beteiligung wird nun das aktuelle Portfolio der iVestos AG in zwei Bereiche gegliedert: Immobilien sowie Internet / Technologie.
Mit diesen Maßnahmen verfolgt die iVestos AG weiterhin ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Substanz und Wachstum bei weiterer Diversifizierung des Beteiligungsportfolios.
Pullach, den 02. Januar 2014
Der Vorstand
iVestos AG
Über die iVestos AG:
Die iVestos AG mit Sitz im südlich von München gelegenen Pullach ist mit ihrer über zehnjährigen Erfahrung der unternehmerorientierte Partner für Investments in wachstumsversprechende Firmen.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Dipl. Ing. Georg Gabrielides
Vorstand der iVestos AG,
Wettersteinstrasse 9, 82049 Pullach
Telefon: 089 2000 467 700
Fax: 089 2000 467 799
E-Mail: gg@ivestos.de
Internet: www.ivestos.de
Ende der Pressemitteilung
Emittent/Herausgeber: iVestos AG
Schlagwort(e): Informationstechnologie
02.01.2014 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
246756 02.01.2014
iVestos AG : Beteiligung an der Pferdewetten.de AG, Düsseldorf / Segmentierung des Beteiligungsspektrums
(DGAP-Media / 02.01.2014 / 17:14)
iVestos AG: Beteiligung an der Pferdewetten.de AG, Düsseldorf / Segmentierung des Beteiligungsspektrums
Die iVestos AG hat sich an der Pferdewetten.de AG, Düsseldorf mit mehr als 3% außerbörslich beteiligt.
Die Pferdewetten.de AG ist Betreiber der Internet-Plattform www.pferdewetten.de mit mehr als 25.000 registrierten Kunden und zählt zu den Marktführern im Bereich der deutschen Online-Pferdewetten.
Hierdurch kann die iVestos AG ihr Beteiligungsportfolio ausbauen und gewinnt weiter an Diversifizierung durch eine innovative und attraktive Beteiligung.
Nach erfolgter Beteiligung wird nun das aktuelle Portfolio der iVestos AG in zwei Bereiche gegliedert: Immobilien sowie Internet / Technologie.
Mit diesen Maßnahmen verfolgt die iVestos AG weiterhin ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Substanz und Wachstum bei weiterer Diversifizierung des Beteiligungsportfolios.
Pullach, den 02. Januar 2014
Der Vorstand
iVestos AG
Über die iVestos AG:
Die iVestos AG mit Sitz im südlich von München gelegenen Pullach ist mit ihrer über zehnjährigen Erfahrung der unternehmerorientierte Partner für Investments in wachstumsversprechende Firmen.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Dipl. Ing. Georg Gabrielides
Vorstand der iVestos AG,
Wettersteinstrasse 9, 82049 Pullach
Telefon: 089 2000 467 700
Fax: 089 2000 467 799
E-Mail: gg@ivestos.de
Internet: www.ivestos.de
Ende der Pressemitteilung
Emittent/Herausgeber: iVestos AG
Schlagwort(e): Informationstechnologie
02.01.2014 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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246756 02.01.2014
neue Beteiligung
Di, 31.12.13 17:35
pferdewetten.de AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
pferdewetten.de AG
31.12.2013 17:34
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Die iVestos AG, Pullach, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
31.12.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der pferdewetten.de
AG, Düsseldorf, Deutschland am 30.12.2013 die Schwelle von 3% der
Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,61% (das entspricht
130000 Stimmrechten) betragen hat.
31.12.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: pferdewetten.de AG
Kaistr. 3
40221 Düsseldorf
Deutschland
Internet: www.pferdewetten.ag
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Quelle: dpa-AFX
Di, 31.12.13 17:35
pferdewetten.de AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
pferdewetten.de AG
31.12.2013 17:34
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Die iVestos AG, Pullach, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
31.12.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der pferdewetten.de
AG, Düsseldorf, Deutschland am 30.12.2013 die Schwelle von 3% der
Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,61% (das entspricht
130000 Stimmrechten) betragen hat.
31.12.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: pferdewetten.de AG
Kaistr. 3
40221 Düsseldorf
Deutschland
Internet: www.pferdewetten.ag
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Quelle: dpa-AFX
Bilanz und GuV zum 30.06.2013 ist verfügbar:
http://www.ivestos.de/dokumente/zwischenabschluss-1hj-2013.p…
sowie der dazu gehörige Lagebericht:
http://www.ivestos.de/dokumente/zwischenlagebericht-1hj-2013…
http://www.ivestos.de/dokumente/zwischenabschluss-1hj-2013.p…
sowie der dazu gehörige Lagebericht:
http://www.ivestos.de/dokumente/zwischenlagebericht-1hj-2013…
auf der Homepage der Gesellschaft wird die Giengen Immobilien Invest GmbH mittlerweile als ehemalige Beteiligung aufgeführt.
Unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de findet sich aktuell folgender Eintrag:
Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 198944 Bekannt gemacht am: 25.09.2013 12:00 Uhr
In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
23.09.2013
Giengen Immobilien Invest GmbH, Pullach i. Isartal i. Isartal, Landkreis München, Wettersteinstraße 9, 82049 Pullach i. Isartal. Bestellt: Geschäftsführer: Ott, Jörg, Eisenach, *03.02.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de findet sich aktuell folgender Eintrag:
Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 198944 Bekannt gemacht am: 25.09.2013 12:00 Uhr
In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
23.09.2013
Giengen Immobilien Invest GmbH, Pullach i. Isartal i. Isartal, Landkreis München, Wettersteinstraße 9, 82049 Pullach i. Isartal. Bestellt: Geschäftsführer: Ott, Jörg, Eisenach, *03.02.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
News:
iVestos AG : Erfolgreiche Veräußerung einer Beteiligung und Prognose des Jahresergebnisses 2013
iVestos AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Beteiligung/Unternehmensbeteiligung
06.09.2013 / 10:26
Erfolgreiche Veräußerung einer Beteiligung und Prognose des Jahresergebnisses 2013:
Die iVestos AG hat am 05. September 2013 eine Beteiligung aus ihrem Portfolio veräußern können, wodurch das Ergebnis des Geschäftsjahres 2013 signifikant positiv beeinflusst wird. Die Parteien haben über den genauen Verkaufspreis, welcher aus einer festen und variablen Komponente besteht, Stillschweigen vereinbart.
Der Vorstand geht nunmehr davon aus, dass auch das Jahresergebnis 2013 ein ähnliches Niveau des Berichtsjahres 2012 mit circa einer Million EURO Jahresergebnis vor Steuern erreichen wird.
Pullach, den 06. September 2013
Der Vorstand
iVestos AG
Über die iVestos AG:
Die iVestos AG mit Sitz im südlich von München gelegenen Pullach ist mit ihrer über zehnjährigen Erfahrung der unternehmerorientierte Partner für Investments in wachstumsversprechende Firmen.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Dipl. Ing. Georg Gabrielides
Vorstand der iVestos AG,
Wettersteinstrasse 9, 82049 Pullach
Telefon: 089 2000 467 700
Fax: 089 2000 467 799
E-Mail: gg@ivestos.de
Internet: www.ivestos.de
Ende der Corporate News
06.09.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
iVestos AG : Erfolgreiche Veräußerung einer Beteiligung und Prognose des Jahresergebnisses 2013
iVestos AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Beteiligung/Unternehmensbeteiligung
06.09.2013 / 10:26
Erfolgreiche Veräußerung einer Beteiligung und Prognose des Jahresergebnisses 2013:
Die iVestos AG hat am 05. September 2013 eine Beteiligung aus ihrem Portfolio veräußern können, wodurch das Ergebnis des Geschäftsjahres 2013 signifikant positiv beeinflusst wird. Die Parteien haben über den genauen Verkaufspreis, welcher aus einer festen und variablen Komponente besteht, Stillschweigen vereinbart.
Der Vorstand geht nunmehr davon aus, dass auch das Jahresergebnis 2013 ein ähnliches Niveau des Berichtsjahres 2012 mit circa einer Million EURO Jahresergebnis vor Steuern erreichen wird.
Pullach, den 06. September 2013
Der Vorstand
iVestos AG
Über die iVestos AG:
Die iVestos AG mit Sitz im südlich von München gelegenen Pullach ist mit ihrer über zehnjährigen Erfahrung der unternehmerorientierte Partner für Investments in wachstumsversprechende Firmen.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Dipl. Ing. Georg Gabrielides
Vorstand der iVestos AG,
Wettersteinstrasse 9, 82049 Pullach
Telefon: 089 2000 467 700
Fax: 089 2000 467 799
E-Mail: gg@ivestos.de
Internet: www.ivestos.de
Ende der Corporate News
06.09.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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aus dem Bundesanzeiger:
iVestos AG
Wettersteinstraße 9
82049 Pullach
WERTPAPIER-KENNNUMMER: 794 871
ISIN: DE0007948713
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der
am Freitag, den 30.08.2013, um 11.00 Uhr
im Eurostars Book Hotel, Schwanthalerstrasse 44,
80336 München, (Raum Shakespeare),
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten und gebilligten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012, sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Beschlussfassungen sind zu diesem Tagesordnungspunkt nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2012 gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2013.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München zum Abschlussprüfer sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
5.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2012
Das Geschäftsjahr 2012 schloss mit einem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.175.592,93.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
6.
Anpassung der Satzung wegen der Zusammenführung des Bundesanzeigers mit dem elektronischen Bundesanzeiger
Seit dem 1. April 2012 ist der elektronische Bundesanzeiger mit dem gedruckten Bundesanzeiger unter dem alleinigen Titel Bundesanzeiger zusammengeführt, der in der Regel elektronisch erscheint. Nur in Ausnahmefällen erscheint der Bundesanzeiger in gedruckter Form.
Die Satzung der Gesellschaft sieht in § 4 vor, dass Bekanntmachungen der Gesellschaft im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen. Die Satzung soll an die Änderung angepasst werden. Gleichzeitig soll eine Klarstellung erfolgen, dass nur Bekanntmachungen im Sinne von § 25 AktG im Bundesanzeiger veröffentlicht werden müssen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 4 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
„Gesellschaftsblatt im Sinne des § 25 AktG ist ausschließlich der Bundesanzeiger. Bekanntmachungen, die nicht aufgrund Gesetzes oder der Satzung in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen sind (freiwillige Bekanntmachungen), können im Bundesanzeiger oder auf einer Website der Gesellschaft erfolgen.“
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
(§ 30 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG)
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 2.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Rechte der Aktionäre, Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (5 %, zum Zeitpunkt der Einberufung 110.000 Euro, entsprechend 110.000 Stückaktien) erreichen, können – unter Nachweis der nach §§ 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG erforderlichen Aktienbesitzzeit – verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse spätestens am 5. August 2013 (24.00 Uhr) zugegangen sein:
iVestos AG – Vorstand,
Wettersteinstraße 9
82049 Pullach
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gegenanträge zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind unter Beifügung eines Nachweises der Aktionärseigenschaft ausschließlich an die unten angegebene Adresse zu richten. Gegenanträge, die – ohne Berücksichtigung des Tages der Hauptversammlung und des Zugangstages – mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 15. August 2013 (24.00 Uhr), bei der Gesellschaft eingehen und die Voraussetzungen des § 126 bzw. § 127 AktG erfüllen, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter www.ivestos.de veröffentlicht.
iVestos AG – Vorstand,
Wettersteinstraße 9
82049 Pullach
oder
Fax: 089/2000467 -799
oder
eMail: hauptversammlung@ivestos.de
Aktionärsforum
Wir weisen die Aktionäre der Gesellschaft und die Aktionärsvereinigungen darauf hin, dass sie gemäß § 127a AktG die Möglichkeit haben, im Aktionärsforum des Bundesanzeigers andere Aktionäre aufzufordern, gemeinsam oder in Vertretung einen Antrag oder ein Verlangen nach dem Aktiengesetz zu stellen oder in der Hauptversammlung das Stimmrecht auszuüben.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen. Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Der Leiter der Hauptversammlung ist gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft berechtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Für den Nachweis der Berechtigung genügt eine in Textform in deutscher Sprache erstellte Bescheinigung des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf den 9. August 2013, 00:00 Uhr (so genannter Nachweisstichtag).
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, somit bis spätestens zum 23. August 2013, 24.00 Uhr, schriftlich, fernschriftlich oder auf elektronischem Weg unter der folgenden Adresse zugehen:
iVestos AG – Vorstand,
Wettersteinstraße 9
82049 Pullach
oder
Fax: 089/2000467 -799
oder
eMail: hauptversammlung@ivestos.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien in ihrer Eigenschaft als Aktionär nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Nachweis Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre Eintrittskarten, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvertretung oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen.
Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedürfen die Vollmachtserteilung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet wird.
Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Bevollmächtigung kann insbesondere dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung.
Der Nachweis einer (gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten) Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch vorab per Fax (089/2000467 -799) übermittelt werden.
Für die Bevollmächtigung von und Stimmrechtsausübung durch Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen gelten die besonderen Regelungen in § 135 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen ggf. mit diesen abzustimmen.
Wir bieten unseren Aktionären, die sich fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erbracht haben, auch in diesem Jahr an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe ihrer Weisungen bei den Abstimmungen vertreten zu lassen.
Dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen dazu Vollmacht sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, ist der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt.
Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Für die Vollmachts- und Weisungserteilung kann das Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden, welches die Aktionäre nach Anmeldung zur Hauptversammlung zusammen mit der Eintrittskarte erhalten.
Sowohl im Falle einer Stimmrechtsvertretung durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter als auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung durch einen Dritten sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden Aktionärs besteht, mehr als eine Person zu bevollmächtigen, dass die Gesellschaft jedoch berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.
Pullach, im Juli 2013
iVestos AG
Der Vorstand
iVestos AG
Wettersteinstraße 9
82049 Pullach
WERTPAPIER-KENNNUMMER: 794 871
ISIN: DE0007948713
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der
am Freitag, den 30.08.2013, um 11.00 Uhr
im Eurostars Book Hotel, Schwanthalerstrasse 44,
80336 München, (Raum Shakespeare),
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten und gebilligten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012, sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Beschlussfassungen sind zu diesem Tagesordnungspunkt nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2012 gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2013.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München zum Abschlussprüfer sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
5.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2012
Das Geschäftsjahr 2012 schloss mit einem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.175.592,93.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
6.
Anpassung der Satzung wegen der Zusammenführung des Bundesanzeigers mit dem elektronischen Bundesanzeiger
Seit dem 1. April 2012 ist der elektronische Bundesanzeiger mit dem gedruckten Bundesanzeiger unter dem alleinigen Titel Bundesanzeiger zusammengeführt, der in der Regel elektronisch erscheint. Nur in Ausnahmefällen erscheint der Bundesanzeiger in gedruckter Form.
Die Satzung der Gesellschaft sieht in § 4 vor, dass Bekanntmachungen der Gesellschaft im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen. Die Satzung soll an die Änderung angepasst werden. Gleichzeitig soll eine Klarstellung erfolgen, dass nur Bekanntmachungen im Sinne von § 25 AktG im Bundesanzeiger veröffentlicht werden müssen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 4 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
„Gesellschaftsblatt im Sinne des § 25 AktG ist ausschließlich der Bundesanzeiger. Bekanntmachungen, die nicht aufgrund Gesetzes oder der Satzung in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen sind (freiwillige Bekanntmachungen), können im Bundesanzeiger oder auf einer Website der Gesellschaft erfolgen.“
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
(§ 30 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG)
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 2.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Rechte der Aktionäre, Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (5 %, zum Zeitpunkt der Einberufung 110.000 Euro, entsprechend 110.000 Stückaktien) erreichen, können – unter Nachweis der nach §§ 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG erforderlichen Aktienbesitzzeit – verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse spätestens am 5. August 2013 (24.00 Uhr) zugegangen sein:
iVestos AG – Vorstand,
Wettersteinstraße 9
82049 Pullach
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gegenanträge zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind unter Beifügung eines Nachweises der Aktionärseigenschaft ausschließlich an die unten angegebene Adresse zu richten. Gegenanträge, die – ohne Berücksichtigung des Tages der Hauptversammlung und des Zugangstages – mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 15. August 2013 (24.00 Uhr), bei der Gesellschaft eingehen und die Voraussetzungen des § 126 bzw. § 127 AktG erfüllen, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter www.ivestos.de veröffentlicht.
iVestos AG – Vorstand,
Wettersteinstraße 9
82049 Pullach
oder
Fax: 089/2000467 -799
oder
eMail: hauptversammlung@ivestos.de
Aktionärsforum
Wir weisen die Aktionäre der Gesellschaft und die Aktionärsvereinigungen darauf hin, dass sie gemäß § 127a AktG die Möglichkeit haben, im Aktionärsforum des Bundesanzeigers andere Aktionäre aufzufordern, gemeinsam oder in Vertretung einen Antrag oder ein Verlangen nach dem Aktiengesetz zu stellen oder in der Hauptversammlung das Stimmrecht auszuüben.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen. Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Der Leiter der Hauptversammlung ist gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft berechtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Für den Nachweis der Berechtigung genügt eine in Textform in deutscher Sprache erstellte Bescheinigung des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf den 9. August 2013, 00:00 Uhr (so genannter Nachweisstichtag).
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, somit bis spätestens zum 23. August 2013, 24.00 Uhr, schriftlich, fernschriftlich oder auf elektronischem Weg unter der folgenden Adresse zugehen:
iVestos AG – Vorstand,
Wettersteinstraße 9
82049 Pullach
oder
Fax: 089/2000467 -799
oder
eMail: hauptversammlung@ivestos.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien in ihrer Eigenschaft als Aktionär nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Nachweis Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre Eintrittskarten, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvertretung oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen.
Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedürfen die Vollmachtserteilung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet wird.
Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Bevollmächtigung kann insbesondere dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung.
Der Nachweis einer (gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten) Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch vorab per Fax (089/2000467 -799) übermittelt werden.
Für die Bevollmächtigung von und Stimmrechtsausübung durch Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen gelten die besonderen Regelungen in § 135 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen ggf. mit diesen abzustimmen.
Wir bieten unseren Aktionären, die sich fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erbracht haben, auch in diesem Jahr an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe ihrer Weisungen bei den Abstimmungen vertreten zu lassen.
Dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen dazu Vollmacht sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, ist der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt.
Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Für die Vollmachts- und Weisungserteilung kann das Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden, welches die Aktionäre nach Anmeldung zur Hauptversammlung zusammen mit der Eintrittskarte erhalten.
Sowohl im Falle einer Stimmrechtsvertretung durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter als auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung durch einen Dritten sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden Aktionärs besteht, mehr als eine Person zu bevollmächtigen, dass die Gesellschaft jedoch berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.
Pullach, im Juli 2013
iVestos AG
Der Vorstand
Jahrsabschluss 2012 ist online. "Nicht schlecht Herr Specht": JÜ liegt bei 1168991,58 Euro . Ausblick aber eher verhalten...
http://www.ivestos.de/dokumente/jahresabschluss-2012.pdf
http://www.ivestos.de/dokumente/jahresabschluss-2012.pdf
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.137.653 von Muckelius am 13.02.13 18:46:53die Homepage wurde im Bereich "Beteiligungen" aktualisiert. Es finden sich zu einigen der Tochtergesellschaften nun nähere Erläuterungen.
http://www.ivestos.de/beteiligungen.html
http://www.ivestos.de/beteiligungen.html