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    Karwendelbahn AG (Seite 20)

    eröffnet am 02.03.13 20:27:16 von
    neuester Beitrag 24.04.24 14:13:04 von
    Beiträge: 382
    ID: 1.179.813
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    ISIN: DE0008257601 · WKN: 825760
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      schrieb am 14.02.19 15:05:49
      Beitrag Nr. 192 ()
      Quelle: Bundesanzeiger 14.02.2019
      Karwendelbahn AG
      Mittenwald
      WKN: 825760
      ISIN: DE0008257601
      Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage
      gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG und § 249 Abs. 1 AktG

      Die Karwendelbahn AG gibt gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekannt, dass der Aktionär Markt Mittenwald Anfechtungsklage (§ 246 AktG) und/bzw. Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) gegen die Beschlussfassungen TOP 1-8 der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23.11.2018 erhoben hat.

      Die Klage ist beim Landgericht München I – Kammer für Handelssachen – unter dem Aktenzeichen 5 HK O 18644/18 anhängig.



      Mittenwald, im Februar 2019

      Karwendelbahn AG

      Der Vorstand
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.02.19 16:29:43
      Beitrag Nr. 191 ()
      Wie geht es denn nun weiter mit der im ersten Anlauf wohl vermurksten Kapitalerhöhung?
      Avatar
      schrieb am 08.02.19 15:38:17
      Beitrag Nr. 190 ()
      Mal wieder eine Hauptversammlung:

      Karwendelbahn Aktiengesellschaft
      Mittenwald
      ISIN DE0008257601 / WKN 825760
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      Wir laden unsere Aktionäre zu der am
      Freitag, den 15.03.2019, um 11:30 Uhr,
      im internationales Handelszentrum (IHZ),
      Friedrichstraße 95, 10117 Berlin,
      Raum 0729, 7. Etage im Hochhaus,
      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
      Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 11:15 Uhr.
      Tagesordnung
      TOP 1:
      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.10.2018 mit Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017/2018

      TOP 2:
      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstandsmitglied Patrick Kenntner Entlastung zu erteilen.

      TOP 3:
      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Aufsichtsratsmitglied Gerhard Schöner, 2. Bürgermeister des Markts Mittenwald wird nicht entlastet. Den restlichen im Geschäftsjahr 2017/2018 tätigen Aufsichtsratsmitgliedern wird die Entlastung erteilt.

      Teilnahmehinweise

      Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet.

      Gem. § 15 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am vierten Werktag vor dem Versammlungstag, bei der Gesellschaft die Ausstellung einer Stimmkarte beantragen und ihre Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort hinterlegen. Samstage rechnen nicht als Werktage.

      Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Die Zustimmung der Hinterlegungsstelle ist erteilt.

      Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

      Die Beantragung der Stimmkarte gemäß § 15 der Satzung muss der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen:

      Karwendelbahn AG
      Tannhäuser Weg 44
      89518 Heidenheim

      Die Anschrift der Gesellschaft lautet:

      Karwendelbahn AG
      Tannhäuser Weg 44
      89518 Heidenheim

      Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, bei der Gesellschaft unter folgender Adresse einzureichen:

      Karwendelbahn AG
      Tannhäuser Weg 44
      89518 Heidenheim

      Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.

      Ergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen, etc. von Aktionären sind gem. der gesetzlichen Regelungen ausschließlich zu richten an:

      Karwendelbahn AG
      Tannhäuser Weg 44
      89518 Heidenheim

      Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, Ermächtigungen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen, etc. werden im Internet unter

      www.karwendelbahn.de
      im Bereich „Karwendelbahn AG“ „Investor Relations“ zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

      Information zum Datenschutz für Aktionäre

      Die Karwendelbahn AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

      Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Karwendelbahn AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

      Die Dienstleister der Karwendelbahn AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Karwendelbahn AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Karwendelbahn AG.

      Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Karwendelbahn AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse:

      service@karwendelbahn.de
      oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

      Karwendelbahn AG
      Tannhäuser Weg 44
      89518 Heidenheim

      Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

      Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:

      Karwendelbahn AG
      Tannhäuser Weg 44
      89518 Heidenheim

      Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Karwendelbahn AG

      www.karwendelbahn.de
      zu finden.



      Heidenheim, im Februar 2019

      Karwendelbahn AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 30.01.19 13:29:34
      Beitrag Nr. 189 ()
      Das ganze KE-Prozedere muss wohl komplett wiederholt werden, wollte man KE tatsächlich noch durchführen. Dann wohl unter Beseitigung der gravierenden Fehler, die im Zusammenhang mit den Formalitäten des Bezugsangebots unterlaufen sind.

      Auch ist dann zuvor wohl ein neuer HV-Beschluss über eine KE erforderlich, da der bestehende Beschluss aus 2018 in seiner Formulierung einer Wiederholung des Bezugsrechtsverfahrens zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr abdeckt.

      Mal sehen, wie Herr Kenntner sich erklärt.
      Avatar
      schrieb am 28.01.19 10:20:20
      Beitrag Nr. 188 ()
      Hornsteiner schafft beim Neujahrsempfang Klarheit
      Mittenwalds Bürgermeister möchte wieder kandidieren - unter zwei Bedingungen



      https://www.merkur.de/lokales/garmisch-partenkirchen/mittenw…

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      Avatar
      schrieb am 25.01.19 12:48:25
      Beitrag Nr. 187 ()
      Bei ca. 2 Mio Jahresumsatz könnte da schon eine nicht unerheblicher Betrag dabei herauskommen.
      Avatar
      schrieb am 25.01.19 11:56:51
      Beitrag Nr. 186 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.693.589 von Hanspeterdergrosse am 23.01.19 14:49:19http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/dsgvo-strafen-feh…

      Ist da schon eine Anzeige raus?

      Die vollständige Ausserachtlassung datenschutzrechtlicher Belange im Rahmen des Bezugsrechtsangebots (von potentiellen Zeichnern sollten umfassend, z.t. höchst sensible (Kontoverbindung, Vermögensangaben usw. der Gesellschaft offenbart werden) könnte auch noch nicht unerhebliche Bussgelder für die Karwendelbahn AG nach sich ziehen.
      Avatar
      schrieb am 23.01.19 14:49:19
      Beitrag Nr. 185 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.635.550 von Hanspeterdergrosse am 15.01.19 15:23:59
      Zitat von Hanspeterdergrosse: Na, die Kapitalerhöhung dürfte vermutlich nicht den Weg ins Handelsregister finden. Da wurden technisch/rechtlich schlichtweg zu viele gravierende Fehler gemacht:

      1.
      Im Zeichnungsschein werden diverse persönliche Daten der Zeichner erhoben, ohne dass im Schein oder der dazugehörigen Bekanntmachung die gesetzlich zwingend erforderlichen Hinweise auf Datenschutz erfolgen. Totales No-Go in Zeiten der DSGVO,

      2.
      Noch weitaus schwerwiegender ist, dass Zeichnungsfrist nicht eindeutig bestimmt ist. Der Begriff "Zeichnung" an verschiedenen Stellen in Bekanntmachung und Zeichnungsschein gravierend widersprüchlich verwendet wird.
      Einerseits wird angegeben, dass der Kapitalerhöhungsbeitrag erst nach "Zeichnung" auf ein noch bekanntzugebenes Konto einzuzahlen ist.
      Andererseits wird an anderer Stelle für die fristgerechte "Zeichnung" auch der fristgerechte Zahlungseingang als Voraussetzung für eine fristgerechte Zeichnung genannt. Ja nu, was denn nun???
      Da die Kontonummer des Kapitalerhöhungskonto auch erst nach Eingang der (fristgerechten??) Zeichnung dem potentiellen Zeichner bekannt werden soll, bliebe im letzteren Falle völlig unklar, bis bis wann die Erklärung der Gesellschaft zuzugehen hat, um sicherzustellen, dass die Bekanntgabe der dummerweise geheimgehaltenen Kontonummer (auf welchem Wege? Post?) noch so rechtzeitig erfolgen kann, damit die Zahlung des Zeichners noch fristgerecht auf dem Konto eingeht. Zumal die Dauer des Prozesses der Bekanntgabe der in der Bekanntmachung und Schein wohl bewusst verschwiegenen Kontoverbindung für den Zeichner nicht abschätzbar (und sogar von Seiten der Gesellschaft bewusst manipulierbar) ist. Konkret gefragt: Bis zu welchem Zeitpunkt hätte eigentlich der Zeichnungsschein bei der Gesellschaft eingehen müssen um sicher zu stellen, dass die Bekanntgabe der verschwiegenen Kontoverbindung noch rechtzeitig erfolgt, dass auch die Gutschrift des Zeichnungsbetrages fristgerecht erfolgen kann.

      Sehr stümperhaft vorbereitet das Ganze. Peinlich, peinlich.



      Na wie steht es denn nun um die Kapitalerhöhung???

      Mit den aufgezeigten gravierenden Fehlern wohl ein fulminanter Schuss in den Ofen, der der Gesellschaft mal wieder nur Kosten verursacht hat.

      Das der für die Ordnungsgemäßheit einer Kapitalerhöhung verantwortliche Vorstand wohl nun auch erkannt. Mal sehen, wie er sich aus der Affäre zieht.

      Zu allem Überfluss hat der Vorstand dann auch noch die amüsante Bordell-Geschichte um den Dorf-Puff vom wohl ausgeprägt "Bordell-affinen" AR-Vorsitzenden an der Backe, über die sich derzeit das ganze Werdenfelser Land erheitert.:cry:

      Kein Wunder, dass da bei der Karwendelbahn offensichtlich Personal an allen Ecken und Enden fehlt:
      https://www.karwendelbahn.de/unternehmen/stellenangebote/#15…

      Welche Stelle ist da eigentlich noch besetzt?:rolleyes:

      Man müsste ja von allen guten Geistern verlassen sein, um sich bei famosen "Chaos-Bude" aus dem Hause Reich zu bewerben.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.01.19 16:30:24
      Beitrag Nr. 184 ()
      ich glaube, da kommt noch mehr un auch in der überregionalen Presse.....:rolleyes::rolleyes:

      Wenn die Angaben der Heidenheimer Zeitung stimmen, dann ist ja auch Vermögen von zum Teil auch börsengehandelter Gesellschaften mit breiterem Aktionariat ohne deren Wissen in Bordell-Geschäften gebunden.

      Das hat´s in Deutschland wohl noch nicht gegeben. :laugh::laugh::laugh::cry:

      Aber schon unterhaltsam, wie der lustige Wolfi immer wieder Schlagzeilen macht. Und dann jammert er rum, dass ihn die Mittenwalder nicht ernst nehmen. Warum wohl??:laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.01.19 09:30:09
      Beitrag Nr. 183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.657.897 von Hanspeterdergrosse am 17.01.19 23:12:28@ Echo in der bayrischen Presse finden.

      Karwendelbahn-Aufsichtsratsvorsitzender bietet Anlegern an, in Bordelle zu investieren

      https://www.merkur.de/lokales/garmisch-partenkirchen/mittenw…
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