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    Karwendelbahn AG (Seite 26)

    eröffnet am 02.03.13 20:27:16 von
    neuester Beitrag 24.04.24 14:13:04 von
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      schrieb am 25.09.18 08:50:21
      Beitrag Nr. 132 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.782.062 von straßenköter am 24.09.18 14:36:01Paddy und Wolfi zwei lustige Zeitgenossen
      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      ich lach mich schlapp
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.09.18 14:36:01
      Beitrag Nr. 131 ()
      Mitteilung auf Kindergartenniveau...
      KONSORTIUM Aktiengesellschaft: Pressemitteilung

      Steinheim (pta025/24.09.2018/14:23) - Die Konsortium AG ist mit fast 50 % die größte Aktionärin der Karwendelbahn AG.

      Die Konsortium AG hat gem. § 122 AktG die Einberufung einer Hauptversammlung zur Beschlussfassung über die Durchführung einer Kapitalerhöhung erreicht.

      Die Konsortium AG vertritt die Auffassung, dass die Karwendelbahn AG zukunftsfähig gemacht werden muss durch Durchführung einer Kapitalerhöhung im Volumen von 958.100 Eur, auch wenn der Bürgermeister Hornsteiner alles dafür tut, die Karwendelbahn AG zu ruinieren.

      Mittlerweile führt der Bürgermeister Hornsteiner die dritte Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der Karwendelbahn AG.

      Bereits im vergangenen Jahr wollte die Konsortium AG eine Kapitalerhöhung bei der Karwendelbahn AG im Umfang von ca. 100.000,00 Eur beschließen, damit die Karwendelbahn entsprechende Investitionen tätigen kann.

      Sowohl der Bürgermeister Hornsteiner, als auch der Gemeinderat haben beschlossen, dieser Kapitalerhöhung nicht zuzustimmen.

      Aus diesem Grund hat die Konsortium AG auf die Durchführung der Kapitalmaßnahme im vergangenen Jahr verzichtet.

      Bei der Karwendelbahn AG stehen größere Investitionen in naher Zukunft an, so zum Beispiel eine neue Steuerung, ein neues Tragseil, die Renovierung der Gaststätte samt Dach und neuer WC-Anlage.

      Nach vorläufigen Planungsrechnungen kostet der Tragseiltausch mit neuem Seil mindestens 600.000,00 Eur.

      Da die Karwendelbahn AG nicht über die Liquidität verfügt, um eine neue Steuerung (Kostenpunkt ca. 1 Mio. Eur), ein neues Tragseil (0,6 Mio. Eur), die Sanierung der Berggaststätte mit Toilettenanlage und neuem Dach (ca. 0,4 Mio. Eur) umzusetzen, sowie weiter einen Liquiditätspuffer für die Monate Oktober bis Mai (0,6 Mio. Eur) benötigt, ist dringender Handlungsbedarf geboten, will man die Karwendelbahn AG zukunftssicher machen.

      Aus diesem Grund schlägt die Konsortium AG vor, eine Kapitalerhöhung im Umfang von fast 1 Mio. Eur durchzuführen, und ist bereit, selbst 0,5 Mio. Eur in die Karwendelbahn AG zu investieren.

      Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Markt Mittenwald der Kapitalmaßnahme zustimmt und ebenfalls ca. 0,5 Mio. Eur in die Karwendelbahn AG investiert.

      Da der Markt Mittenwald bereits über 0,5 Mio. Eur in sinnlose Aktionen seiner Anwälte investiert hat, um die Karwendelbahn AG zu schädigen, dürfte es sicherlich kein Problem sein, 0,5 Mio. Eur in die Zukunft der Karwendelbahn AG zu investieren.

      Des Weiteren sollten sich die Gemeinderatsmitglieder überlegen, ob sie in den kommenden 12 Monaten weitere 0,5 Mio. Eur in weitere Prozesse gegen die Karwendelbahn AG investieren wollen, oder ob es sinnvoller wäre, diese Prozesse, die vom Markt Mittenwald geführt werden zu stoppen und die weitere Geldverschwendung und Veruntreuung von Steuergeldern zu unterlassen und dieses Geld lieber in eine Kapitalmaßnahme zu investieren, um die Zukunftsfähigkeit der Karwendelbahn zu sichern.

      Im Gegensatz zum Markt Mittenwald stehen wir zu unserer Beteiligung an der Karwendelbahn AG und wollen zusammen mit den Mitarbeitern der Karwendelbahn AG die Seilbahn erhalten.

      Obwohl die Personaldecke im Frühjahr 2018 dünn war, ist es der Karwendelbahn AG gelungen, den Bahnbetrieb aufrecht zu erhalten.

      Der Bürgermeister hat einmal mehr sein Ziel verfehlt, die Karwendelbahn AG zu blockieren.

      Zwischenzeitlich hat der Gemeinderat von Mittenwald einen neuen Bebauungsplan beschlossen, der die Bebaubarkeit von Grundstücken der Karwendelbahn AG außerhalb von Parkflächen verhindern soll.

      Dadurch werden die Grundstücke der Karwendelbahn AG entwertet.

      Dies führt dazu, dass der Karwendelbahn AG von Banken keine Kredite zur Verfügung gestellt werden, da die Grundstücke aufgrund des Bebauungsplans schlicht und einfach keinen Wert mehr haben.

      Auch diesbezüglich hat sich der Markt Mittenwald und der Gemeinderat einen Bärendienst erwiesen.

      Das Risiko, dass die Karwendelbahn zeitnah ihren Betrieb einstellen muss, war noch nie so hoch wie heute.

      Auf der einen Seite droht die Stilllegung der Bahn, wenn kein neues Tragseil erworben wird, auf der anderen Seite droht der Stillstand der Bahn, wenn die alte Steuerung wegen eines Kurzschlusses ausfallen sollte.

      Wenn die alte Steuerung ausfällt, steht die Karwendelbahn.

      Es liegt nun am Markt Mittenwald, ob die Karwendelbahn AG zukunftsfähig gemacht werden soll, oder nicht, und insbesondere liegt es an der Entscheidung des Gemeinderats.

      Dass der Bürgermeister Hornsteiner die Karwendelbahn vernichten will, um sie im Zuge eines Insolvenzverfahrens zu erwerben, ist bereits seit Jahren bekannt.

      Die Verantwortlichen der Konsortium AG haben bereits darauf hingewiesen, dass es zu einem solchen Szenario einer Insolvenz nicht kommen wird. In diesem Fall wird die Karwendelbahn AG einfach ihren Betrieb einstellen und wird nicht mehr fahren.

      Offensichtlich ist der Bürgermeister völlig unfähig, dies zu erkennen und der Gemeinderat folgt dieser konzeptlosen Politik ihres Bürgermeisters.

      Bereits der vorsitzende Richter am Oberlandesgericht in München hat den Bürgermeister Hornsteiner darauf hingewiesen, dass die Karwendelbahn AG zeitnah stehen wird, wenn er die Karwendelbahn AG weiterhin mit seinen sinnlosen Prozessen überzieht.

      Es wäre sinnvoller, dieses Geld in die Zukunft der Karwendelbahn AG zu investieren, als den Anwälten die Taschen zu füllen.

      Da Mittenwald bereits kein Schwimmbad mehr hat und der Gemeinderat die Argumentation vertritt, die Gäste können anderswo planschen gehen, könnte man natürlich auch die Meinung vertreten, dass die Gäste auch anderswo mit einer Bergbahn fahren können.

      In den kommenden Wochen müssen der Bürgermeister Hornsteiner und die Gemeinderäte Farbe bekennen und die wichtige Entscheidung treffen, ob die Karwendelbahn in Mittenwald eine Zukunft hat oder ob der Betrieb zeitnah eingestellt werden soll. Die Gemeinderäte haben es jetzt in der Hand und tragen die Verantwortung für die Zukunft der Gemeinde. (Ende)
      Aussender: KONSORTIUM Aktiengesellschaft
      Ammonitenweg 9
      89555 Steinheim
      Deutschland
      Ansprechpartner: Patrick Kenntner
      Tel.: +49 7321 92534100
      E-Mail: kenntner@konsortium.de
      Website: www.konsortium.de
      Börsen: -
      ISIN(s): DE0006323405
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.09.18 10:40:34
      Beitrag Nr. 130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.718.725 von BVL am 17.09.18 14:52:53Natürlich sind auch die Minderheitsaktionäre betroffen. Aber als Mehrheitsaktionär dem eigenen Unternehmen durch kopflose Aktionen Schaden zuzufügen, ist Ausdruck seltener Dummheit.

      Mal sehen, ob die Herrschaften den gravierenden Fehler des Einberufungsverlangens noch finden.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 17.09.18 14:52:53
      Beitrag Nr. 129 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.712.572 von Hanspeterdergrosse am 16.09.18 18:19:35"So stolpert vorrangig zum eigenen Schaden von Fiasko zu Fiasko." Das wäre ja noch in Ordnung, den Schaden hat aber natürlich die AG und damit wir, die Aktionäre.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.09.18 18:19:35
      Beitrag Nr. 128 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.711.477 von BVL am 16.09.18 13:39:42
      Mal sehen, ob das Einberufungsverlangen noch rechtzeitig rückgängig gemacht werden kann. Damit könnt der dadurch bisher entstandene Schaden zumindest noch minimiert werden.

      Die auffallend hohe Eigentor-Quote bei Aktionen von Seiten von Reich/Kenntner dürfte wohl auch damit zu tun haben, dass den Akteuren schlichtweg die fachliche Qualifikation fehlt.

      So stolpert vorrangig zum eigenen Schaden von Fiasko zu Fiasko.
      2 Antworten

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      schrieb am 16.09.18 13:39:42
      Beitrag Nr. 127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.704.528 von Hanspeterdergrosse am 14.09.18 21:00:54Ich wundere mich auch, dass er mal Fechter gewesen sein will. Ich hätte ja eher an einen über Jahre erfolglosen Boxer gedacht.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.09.18 21:00:54
      Beitrag Nr. 126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.702.227 von Hanspeterdergrosse am 14.09.18 16:51:12Kenntner und Psycho-Wofi, alias W.Reich, scheinem mal wieder ordentlich durch den Wind zu sein. So einen Mist wie sie verzapfen.
      Ein Eigentor nach dem anderen.:laugh::laugh:
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.09.18 16:51:12
      Beitrag Nr. 125 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.691.862 von Hanspeterdergrosse am 13.09.18 15:30:45Vermutlich am kostenguenstigsten für die Gesellschaft, wenn man die HV kurzerhand wieder absagt.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.09.18 15:30:45
      Beitrag Nr. 124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.629.312 von Hanspeterdergrosse am 06.09.18 10:08:14Veröffentlichung von heute. und wieder nicht durchdacht.:laugh:
      Mal sehen, ob nochmals der Fehler bemerkt und korrigiert wird:rolleyes:.

      Und der ganze Aufwand wohl eh für die Tonne, da die Marktgemeinde mit Sicherheit juristisch gegen eventuelle Beschlüsse vorgehen wird.

      Karwendelbahn-Aktiengesellschaft
      Mittenwald
      ISIN DE0008257601, WKN 825760
      Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 04. Oktober 2018

      Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 21. August 2018 wurde die außerordentliche Hauptversammlung der Karwendelbahn Aktiengesellschaft am Donnerstag, den 04. Oktober 2018, 17:00 Uhr, im hbw ConferenceCenter Haus der Bayerischen Wirtschaft, Erdgeschoss, Bayernsaal, Max-Joseph-Str. 5, 80333 München einberufen.

      Auf Verlangen der Aktionärin Konsortium Aktiengesellschaft wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung am 04. Oktober 2018 um folgende Gegenstände zur Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht:

      TOP 2:
      Beschlussfassung über die Aufhebung, Änderung und Neufassung von § 4 der Satzung:

      Die Konsortium Aktiengesellschaft, Mittenwald, schlägt vor, zu beschließen:

      § 4 der Satzung, der bisher wie folgt lautet:

      㤠4
      (1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EURO 1.916.200,-- zerlegt in 36.850 Stückaktien.

      (2) Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist ausgeschlossen.“

      wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

      㤠4
      (1) Die Aktien lauten auf den Inhaber oder auf den Namen.

      (2) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EURO 1.916.200,-- zerlegt in 36.850 Stückaktien, die auf den Inhaber lauten und 0 Stückaktien, die auf den Namen lauten.

      (3) Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist ausgeschlossen.“

      Begründung:

      Die Satzung der Gesellschaft sieht bisher nicht vor, ob die Aktien auf den Inhaber oder auf den Namen lauten.

      Die Kapitalerhöhung der Gesellschaft unter TOP 1, soweit die Hauptversammlung sie beschließt, soll durch die Ausgabe von Namensaktien erfolgen.

      Aus diesem Grund ist eine Klarstellung bezüglich der Aktien, die auf den Inhaber bzw. auf den Namen lauten notwendig.



      Mittenwald, im September 2018

      Karwendelbahn Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.09.18 10:08:14
      Beitrag Nr. 123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.507.803 von Hanspeterdergrosse am 22.08.18 14:06:28Dürfte eine interessante Hauptversammlung werden. Voraussichtlich kommen gerichtlich durchgesetzte Ergänzungsantraege und weitere Anfechtungsklagen in Folge.
      Da gibt es wohl auch einen schwerwiegenden formalen Mängel, den Herr Kenntner bei der Einladung übersehen hat.
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