Timeless Homes GmbH: seriöser Laden oder Anleihen-Abzocke? (Seite 19)
eröffnet am 27.05.14 16:35:02 von
neuester Beitrag 13.02.24 07:21:31 von
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Hier wird TH in einem Artikel erwähnt fast am Ende des Berichts.
https://www.faz.net/aktuell/finanzen/finanzmarkt/garantien-f…
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Antwort auf Beitrag Nr.: 65.005.599 von mistery01 am 07.09.20 08:26:38
Dir ist klar, dass "Maximilianstrasse" immer nur eine Briefkastenadresse war?
Wenn Post dorthin nicht mehr angenommen wird und auch der IR-Manager M. Fischer keine gültige Adresse rausrücken möchte, bleibt noch das Mittel der "öffentlichen Zustellung":
https://www.juraforum.de/lexikon/oeffentliche-zustellung
Du kannst auch umsonst Strafanzeige gegen den Geschäftsführer wegen Verstoss gegen formelle Pflichten des GmbH-Gesetzes stellen, wenn Du einfach nur Dampf ablassen möchtest.
Zitat von mistery01: und wer kennt die Firmenanschrift der Gesellschaft? Die Maximilianstr ist es nicht
Dir ist klar, dass "Maximilianstrasse" immer nur eine Briefkastenadresse war?
Wenn Post dorthin nicht mehr angenommen wird und auch der IR-Manager M. Fischer keine gültige Adresse rausrücken möchte, bleibt noch das Mittel der "öffentlichen Zustellung":
https://www.juraforum.de/lexikon/oeffentliche-zustellung
Du kannst auch umsonst Strafanzeige gegen den Geschäftsführer wegen Verstoss gegen formelle Pflichten des GmbH-Gesetzes stellen, wenn Du einfach nur Dampf ablassen möchtest.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.005.599 von mistery01 am 07.09.20 08:26:38Der Max Fischer sollte es doch eigentlich wissen:
max. Equity Marketing GmbH
Maximilian Fischer
Marienplatz 2
80331 München
E-Mail: info@timeless-luxury.com
Tel.: +49 (0)89 13928890
max. Equity Marketing GmbH
Maximilian Fischer
Marienplatz 2
80331 München
E-Mail: info@timeless-luxury.com
Tel.: +49 (0)89 13928890
Wann findet die 2 te GläubigerVersammlung statt und wer kennt die Firmenanschrift der Gesellschaft? Die Maximilianstr ist es nicht
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.910.336 von threeways am 28.08.20 08:39:44Das wäre zumindest eine sinnvollere Vorgehensweise wenn man daran glauben will, dass es nochmal was wird. So wie das jetzt aufgezogen ist, schauen die Anleihegläubiger endgültig in die Röhre. Da kann die restliche Kohl auch noch verballert werden. Vermutlich wird die Frist nochmal bis nach der Bundestagswahl verlängert.
Hier ist es vermutlich egal. So ein Insolvenzverfahren ist teuer und macht bei den Timelessanleihen bestenfalls noch den Sequester glücklich. Ich staune nur warum die bei den Hideways nochmal gezahlt haben. Für das Geld kann bis Weihnachten doch noch der eine oder andere Gesellschafter/"Mitarbeiter" ein paar Spesen abrechnen?
Hier ist es vermutlich egal. So ein Insolvenzverfahren ist teuer und macht bei den Timelessanleihen bestenfalls noch den Sequester glücklich. Ich staune nur warum die bei den Hideways nochmal gezahlt haben. Für das Geld kann bis Weihnachten doch noch der eine oder andere Gesellschafter/"Mitarbeiter" ein paar Spesen abrechnen?
Es ist kaum zu glauben. Oder? All die Firmen die von Events leben (z.B. Restaurants oder halt auch Partybooten)....denen wird es im kommenden März auch nicht besser gehen als jetzt. Die logische Konsequenz müsste eigentlich sein, dass die Insolvenzpflicht bis wenigstens Ende kommendes Jahres beibehalten wird in der Hoffnung, dass die Überschuldungen nach Start des Neugeschäfts (vielleicht in 2021??) abgebaut sein wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.840.474 von DocPop am 21.08.20 15:16:43...zumindest hat es die Bundesregierung geschafft, dass sich das Drama bis mindestens Ende des Jahres verlängert:
Lockerungen im Insolvenzrecht sollen verlängert werden, um in der Corona-Krise eine Pleitewelle zu verhindern. Demnach wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung bis Ende des Jahres weiterhin ausgesetzt. Die Insolvenzantragspflicht war im März bis Ende September ausgesetzt worden für Fälle, in denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Firmen auf den Folgen der Corona-Pandemie beruht.
Quelle: FAZ
Lockerungen im Insolvenzrecht sollen verlängert werden, um in der Corona-Krise eine Pleitewelle zu verhindern. Demnach wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung bis Ende des Jahres weiterhin ausgesetzt. Die Insolvenzantragspflicht war im März bis Ende September ausgesetzt worden für Fälle, in denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Firmen auf den Folgen der Corona-Pandemie beruht.
Quelle: FAZ
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.783.432 von albondy am 17.08.20 10:52:47... oder aber Herr Büchner klaubt die letzten Scheinchen zusammen, die von den vielen Millionen für die Anleihen noch übrig sind, setzt sich in seine Ocean-Yacht (eines von den genau drei umgesetzten Vorhaben der Timeless Group) und braust in den Sonnenuntergang davon.
Was soll denn sonst schon geschehen? Wo ja die beiden Immobilien der einzige nennenswerte Besitz in der Timeless Group sind, aber zusammen noch nicht einmal die Rückzahlung der Timeless Homes-Anleihe decken können, gegeben, dass da noch größere Verbindlichkeiten gegenüber Banken zu bedienen sind. Und neben den TH gibt es auch noch die Timeless Hideaways zu bezahlen. Und womöglich die ominösen Tokens. Wie kann irgend jemand noch glauben, da könnte eine Rückzahlung erfolgen, wo *keines* der angekündigten Projekte umgesetzt wurde und schlicht kein Geld in die Gesellschaft kommen konnte; außer Spesen ...
Was soll denn sonst schon geschehen? Wo ja die beiden Immobilien der einzige nennenswerte Besitz in der Timeless Group sind, aber zusammen noch nicht einmal die Rückzahlung der Timeless Homes-Anleihe decken können, gegeben, dass da noch größere Verbindlichkeiten gegenüber Banken zu bedienen sind. Und neben den TH gibt es auch noch die Timeless Hideaways zu bezahlen. Und womöglich die ominösen Tokens. Wie kann irgend jemand noch glauben, da könnte eine Rückzahlung erfolgen, wo *keines* der angekündigten Projekte umgesetzt wurde und schlicht kein Geld in die Gesellschaft kommen konnte; außer Spesen ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.780.984 von mistery01 am 17.08.20 06:49:28
... der Notar übt grad diese echt knifflige Sache mit der korrekten Prozentrechnung zwischen projektiertem und plaziertem Volumen. Wenn er damit erfolgreich durch ist, wird mit entsprechender Frist vermutlich die nächste virtuelle Online-Abstimmung anberaumt. Ob das 2-Asset-Unternehmen zwischendurch zur Mehrheitsgewinnunjg noch Informationen raushaut, steht in den Sternen.
Zitat von mistery01: Hat jemand eine Idee wie es hier weitergeht?
... der Notar übt grad diese echt knifflige Sache mit der korrekten Prozentrechnung zwischen projektiertem und plaziertem Volumen. Wenn er damit erfolgreich durch ist, wird mit entsprechender Frist vermutlich die nächste virtuelle Online-Abstimmung anberaumt. Ob das 2-Asset-Unternehmen zwischendurch zur Mehrheitsgewinnunjg noch Informationen raushaut, steht in den Sternen.
Hat jemand eine Idee wie es hier weitergeht?
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