FinTech Group AG - der neue Internethighflyer? (Seite 518)
eröffnet am 23.08.14 22:15:52 von
neuester Beitrag 31.08.22 11:13:19 von
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Und wieder gibt es Nebelkerzen! Kein Wort mehr zum Verkauf der Company, stattdessen werden irgendwelche Kooperationen gehypt, die dem Börsenkurs noch nicht einmal zucken lassen!
Der oder die versuchen wohl weiter immer wieder den Kurs zu drücken.................
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/11829505-flatex-b…
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Antwort auf Beitrag Nr.: 61.744.129 von Skuld am 22.10.19 15:15:49
Hier kommt wohl bald eine Meldung, obwohl das Volumen höher sein könnte...
Zitat von Skuld:Zitat von Skuld: https://www.finanzen.at/nachrichten/aktien/deutsche-fintech-…
Das hier war die Ausgangslage,und ja,es ist denkbar,das man Heliad die Möglichkeit geben wollte,zu einem netten Preis auszusteigen und unser Leerverkäufer hat das mitbekommen und sich drangehängt.
Aber dann,sollte das Motto lauten,wir machen weiter wie bisher,steht die Gesellschaft doch nicht sooo übel da,und wir haben unseren Leerverkäufer,der dann doch irgendwann eindecken muß.
Tja,schon was durchgesickert?
Hier kommt wohl bald eine Meldung, obwohl das Volumen höher sein könnte...
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.702.789 von Skuld am 16.10.19 10:48:21
Tja,schon was durchgesickert?
Zitat von Skuld: https://www.finanzen.at/nachrichten/aktien/deutsche-fintech-…
Das hier war die Ausgangslage,und ja,es ist denkbar,das man Heliad die Möglichkeit geben wollte,zu einem netten Preis auszusteigen und unser Leerverkäufer hat das mitbekommen und sich drangehängt.
Aber dann,sollte das Motto lauten,wir machen weiter wie bisher,steht die Gesellschaft doch nicht sooo übel da,und wir haben unseren Leerverkäufer,der dann doch irgendwann eindecken muß.
Tja,schon was durchgesickert?
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.705.024 von toni11 am 16.10.19 14:50:59Da die meisten unserer seltenen Forenfreunde ja der meine sind,es gäbe keinen deal,kannste auch das delisting vergessen,aber wenn,dann gilt zumindest folgendes
"Ob eine Angleichung des Freiverkehrs an den regulierten Markt auch im Hinblick auf ein Delisting erfolgen wird, insbesondere durch eine analoge Anwendung des § 39 Abs. 2 Satz 2 BörsG, bleibt abzuwarten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird man eine solche Anwendung überwiegend verneinen müssen. Zudem würde eine entsprechende Anwendung des § 39 Abs. 2 Satz 2 BörsG im Falle eines Widerrufs aus einem Freiverkehrssegment nur ein flankierendes Erwerbsangebot in Anlehnung an die Bestimmungen des WpÜG bedeuten. Die Zustimmung der Hauptversammlung wäre auch in einem solchen Fall nicht notwendig. Eine freiwillige Delisting-Entscheidung der Hauptversammlung könnte Risiken vermeiden, wäre aber mit Anfechtungsrisiken verbunden.
Ein Delisting ändert jedenfalls nicht die Aktionärsstruktur. Zwar werden aufgrund der Ankündigung eines Delistings einige Minderheitsaktionäre (eher) bereit sein, ihre Aktien etwa noch über die Börse oder direkt an den Hauptaktionär zu veräußern. Im Regelfall bleiben zahlreiche Minderheitsaktionäre auch nach Durchführung eines Delistings an der Gesellschaft beteiligt. Die Durchführung von Hauptversammlungen bleibt somit nach einem Delisting weiterhin erforderlich. Ein Ausschluss von Minderheitsaktionären erfolgt typischerweise erst nach dem Delisting über eine Squeeze-out-Maßnahme auf Betreiben des Hauptaktionärs. Hierfür sind ein entsprechender Beschluss der Hauptversammlung sowie die Gewährung einer angemessenen Barabfindung erforderlich."
https://www.goingpublic.de/hv-magazin/delisting-im-freiverke…
Auf den Squeeze-out käms am Ende an...
"Ob eine Angleichung des Freiverkehrs an den regulierten Markt auch im Hinblick auf ein Delisting erfolgen wird, insbesondere durch eine analoge Anwendung des § 39 Abs. 2 Satz 2 BörsG, bleibt abzuwarten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird man eine solche Anwendung überwiegend verneinen müssen. Zudem würde eine entsprechende Anwendung des § 39 Abs. 2 Satz 2 BörsG im Falle eines Widerrufs aus einem Freiverkehrssegment nur ein flankierendes Erwerbsangebot in Anlehnung an die Bestimmungen des WpÜG bedeuten. Die Zustimmung der Hauptversammlung wäre auch in einem solchen Fall nicht notwendig. Eine freiwillige Delisting-Entscheidung der Hauptversammlung könnte Risiken vermeiden, wäre aber mit Anfechtungsrisiken verbunden.
Ein Delisting ändert jedenfalls nicht die Aktionärsstruktur. Zwar werden aufgrund der Ankündigung eines Delistings einige Minderheitsaktionäre (eher) bereit sein, ihre Aktien etwa noch über die Börse oder direkt an den Hauptaktionär zu veräußern. Im Regelfall bleiben zahlreiche Minderheitsaktionäre auch nach Durchführung eines Delistings an der Gesellschaft beteiligt. Die Durchführung von Hauptversammlungen bleibt somit nach einem Delisting weiterhin erforderlich. Ein Ausschluss von Minderheitsaktionären erfolgt typischerweise erst nach dem Delisting über eine Squeeze-out-Maßnahme auf Betreiben des Hauptaktionärs. Hierfür sind ein entsprechender Beschluss der Hauptversammlung sowie die Gewährung einer angemessenen Barabfindung erforderlich."
https://www.goingpublic.de/hv-magazin/delisting-im-freiverke…
Auf den Squeeze-out käms am Ende an...
bin heute mit ersten Stücken um 22 rein..Risko ist bekannt..evtl noch gap close um 20,65
Niehage wird liefern..
Niehage wird liefern..
Ist denn nun ein Delisting möglich, auch wenn man keine 90% der Aktien besitzt?
Der Kursverlauf sagt alles aus.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.703.149 von Horter am 16.10.19 11:21:37
Übernahme zu "Dausend"
Flatex ist und bleibt fest verbunden mit dem Namen Förtsch. Man muss halt wissen, mit wem man sich ins Bett legt. Mehr ist dazu eigentlich nicht zu vermelden. Vielleicht kommt die Übernahme zu "Dausend" oder sie fällt ins Wasser, zumindest für die Kleinaktionäre.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.702.789 von Skuld am 16.10.19 10:48:21... der dann doch irgendwann eindecken muß.
Meine Stücke bekomm er aber nicht
Meine Stücke bekomm er aber nicht
29.04.24 · wO Newsflash · Albemarle |
29.04.24 · 4investors · flatexDEGIRO |
28.04.24 · wO Chartvergleich · Albemarle |
26.04.24 · dpa-AFX · Alphabet |
26.04.24 · wO Newsflash · American Express |
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26.04.24 · dpa-AFX · Alphabet |
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