IQ International AG ,nach Fusion Nachfolger von IQP Licensing AG (Seite 929)
eröffnet am 16.02.15 12:46:32 von
neuester Beitrag 01.05.24 13:00:13 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 59.059.477 von micjagger am 25.10.18 21:51:28Sorry , hab mich falsch ausgedrückt .
Ich meinte Institutionelle Ausländische Anleger .
Die Finanzierung wird ja über einen USA Fond gesteuert .
Hier gibt es Restriktionen für spezielle Markt Segmente wie den Freiverkehr.
Gilt natürlich auch für inländische Institutionelle Anleger .
Aber auch für mich ist es schwierig zum Beispiel bei der Nasdaq Stücke zu kaufen ,
Nicht jede Hausbank bietet das an und so wird es auch im Ausland für den Freiverkehr in
Deutschland sein . Im geregelten Markt ist das kein Problem .
Grüße AGMKiller
Hier steht nichts von einem mindestkur 1 € !!!!
Marktsegmente
Die Börse Berlin hat zwei Marktsegmente, den Regulierten Markt und den Freiverkehr. Der Freiverkehr verfügt zudem über das Untersegment Berlin Second Regulated Market (BSRM).
Marktsegmente
Der Regulierte Markt
Der Regulierte Markt ist ein gesetzlich geregeltes Börsensegment und ist öffentlich-rechtlich organisiert. Das Verfahren der Zulassung von Wertpapieren zum Regulierten Markt ist ein öffentlich-rechtliches Verfahren, die Zulassungsbedingungen sind durch das Börsengesetz, die Börsenzulassungsverordnung und das Wertpapierprospektgesetz geregelt.
Der Regulierte Markt entstand 2007 durch die Fusion von Geregeltem Markt und Amtlichem Markt. Die Zulassungsbedingungen zum Regulierten Markt ähneln den früheren Zulassungsbedingungen zum Amtlichen Markt.
Unternehmen, die ihr IPO am Regulierten Markt durchführen wollen, müssen mindestens folgende Kriterien erfüllen:
Seit drei Jahre existieren
Eigenkapital von mindestens 1,25 Mio €
Es müssen mindestens 10.000 Aktien begeben werden bei einem Streubesitzanteil von mindestens 25 %.
Ein von der BaFin gebilligter Prospekt mit Angaben zu Bilanzen, Kapitalfluß, Gewinn und Verlust sowie den Geschäftsaussichten muss vorgelegt werden.
Nach erfolgter Zulassung bestehen Folgepflichten für den Emittenten wie z.B. die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses und von Zwischenberichten. Kursrelevante Unternehmensnachrichten sind gemäß § 15 WpHG (Ad-hoc Publizitätspflicht) zu melden.
Ich meinte Institutionelle Ausländische Anleger .
Die Finanzierung wird ja über einen USA Fond gesteuert .
Hier gibt es Restriktionen für spezielle Markt Segmente wie den Freiverkehr.
Gilt natürlich auch für inländische Institutionelle Anleger .
Aber auch für mich ist es schwierig zum Beispiel bei der Nasdaq Stücke zu kaufen ,
Nicht jede Hausbank bietet das an und so wird es auch im Ausland für den Freiverkehr in
Deutschland sein . Im geregelten Markt ist das kein Problem .
Grüße AGMKiller
Hier steht nichts von einem mindestkur 1 € !!!!
Marktsegmente
Die Börse Berlin hat zwei Marktsegmente, den Regulierten Markt und den Freiverkehr. Der Freiverkehr verfügt zudem über das Untersegment Berlin Second Regulated Market (BSRM).
Marktsegmente
Der Regulierte Markt
Der Regulierte Markt ist ein gesetzlich geregeltes Börsensegment und ist öffentlich-rechtlich organisiert. Das Verfahren der Zulassung von Wertpapieren zum Regulierten Markt ist ein öffentlich-rechtliches Verfahren, die Zulassungsbedingungen sind durch das Börsengesetz, die Börsenzulassungsverordnung und das Wertpapierprospektgesetz geregelt.
Der Regulierte Markt entstand 2007 durch die Fusion von Geregeltem Markt und Amtlichem Markt. Die Zulassungsbedingungen zum Regulierten Markt ähneln den früheren Zulassungsbedingungen zum Amtlichen Markt.
Unternehmen, die ihr IPO am Regulierten Markt durchführen wollen, müssen mindestens folgende Kriterien erfüllen:
Seit drei Jahre existieren
Eigenkapital von mindestens 1,25 Mio €
Es müssen mindestens 10.000 Aktien begeben werden bei einem Streubesitzanteil von mindestens 25 %.
Ein von der BaFin gebilligter Prospekt mit Angaben zu Bilanzen, Kapitalfluß, Gewinn und Verlust sowie den Geschäftsaussichten muss vorgelegt werden.
Nach erfolgter Zulassung bestehen Folgepflichten für den Emittenten wie z.B. die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses und von Zwischenberichten. Kursrelevante Unternehmensnachrichten sind gemäß § 15 WpHG (Ad-hoc Publizitätspflicht) zu melden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.058.760 von benni2 am 25.10.18 20:34:07Keine Ahnung zu welchem Preis wir emittieren, feststehen dürfte jedoch, dass wir nach Resplit einen Aktienwert von 1,61 EUR haben sollten, nämlich 0,07 EUR x 23.
Das "Marktsegment" dürfte aber wesentlich für den Handel und die Kursentwicklung sein, d.h. regulierter Markt sollte sich auch in unserem Fall als vorteilhaft gegenüber dem derzeitigen Freiverkehr an der Börse Berlin erweisen.
Das "Marktsegment" dürfte aber wesentlich für den Handel und die Kursentwicklung sein, d.h. regulierter Markt sollte sich auch in unserem Fall als vorteilhaft gegenüber dem derzeitigen Freiverkehr an der Börse Berlin erweisen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.058.559 von AGMKiller am 25.10.18 20:14:35
...
warum können ausländische Investoren nicht auch in Berlin kaufen???
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.058.760 von benni2 am 25.10.18 20:34:07
Splitt, und nach Monaten ist die Aktie auf demselben Niveau wie heute, da ist doch gar keine Substanz in der Firma, sondern nur heisse Luft
Zitat von benni2: Bei Neuemissionen liegt der Mindestpreis bei 1 € ...., das würde heißen Re-Splitt 1:23 vorher ...
Gilt dies auch nur bei Listung in einen anderen Marktsegment? ..., wer kennt sich aus?
Splitt, und nach Monaten ist die Aktie auf demselben Niveau wie heute, da ist doch gar keine Substanz in der Firma, sondern nur heisse Luft
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.058.559 von AGMKiller am 25.10.18 20:14:35Bei Neuemissionen liegt der Mindestpreis bei 1 € ...., das würde heißen Re-Splitt 1:23 vorher ...
Gilt dies auch nur bei Listung in einen anderen Marktsegment? ..., wer kennt sich aus?
Gilt dies auch nur bei Listung in einen anderen Marktsegment? ..., wer kennt sich aus?
Ich bin mal gespannt wann wir in den geregelten Markt gehen .
War ja beschlossene Sache und finanziert wird es auch .
Kann nicht mehr so lange dauern , dann gibts XETRA und ausländische Investoren können einsteigen .
AGMKiller
War ja beschlossene Sache und finanziert wird es auch .
Kann nicht mehr so lange dauern , dann gibts XETRA und ausländische Investoren können einsteigen .
AGMKiller
Neu im Händlerverzeichnis von Mixtech Eu.....
https://www.autoteile-weinhold.de/shopumleitung/index.php?we…
https://www.autoteile-weinhold.de/shopumleitung/index.php?we…
Warum so kompliziert denken.
Vielleicht wollte BS einfach nur eine Hypotek bedienen und brauchte eben mal Cash, um sie abzulösen. Es gibt auch ganz banale Gründe, warum er die WA verflüssigt hat.
Vielleicht wollte BS einfach nur eine Hypotek bedienen und brauchte eben mal Cash, um sie abzulösen. Es gibt auch ganz banale Gründe, warum er die WA verflüssigt hat.
Ich bin mir sehr sicher das es im Zusammenhang mit der Fusion (Zusammenschluss von IQP und Engenavis ) Gründe rechtlicher Art geben wird die WA und die damit verbundenen Regularien zu beenden.
Wie sollte es ablaufen wenn ich aktuell noch im Besitz von WA bin die ich entweder verzinst bekomme oder in IQPL Aktien tauschen kann wenn IQPL erloschen ist und es dafür die neue IQP Inc. gibt.
Das Prozedere WA in IQPL AG Aktien zu tauschen ( die es aber nicht mehr gibt ) dann noch einen Split durchzuführen um im Anschluss IQP INV. Aktien zu erhalten.
Sorry liebe Mitinvestierte. Ich halte so ein Prozedere für uneffektiv und zu kostenaufwendig!
Aus dieser Situation heraus hat Bob Sullivan vermutlich seine WA zurückgegeben und sich das Geld auszahlen zu lassen.
Dieses Prozedere wird sicher für alle WA Halter zutreffen.
Es wird einfach ein Strich unter die Vergangenheit gezogen.
Dies ist für mich die einzig erklärbare Lösung für die WA die im Besitz von Bob waren.
Wie sollte es ablaufen wenn ich aktuell noch im Besitz von WA bin die ich entweder verzinst bekomme oder in IQPL Aktien tauschen kann wenn IQPL erloschen ist und es dafür die neue IQP Inc. gibt.
Das Prozedere WA in IQPL AG Aktien zu tauschen ( die es aber nicht mehr gibt ) dann noch einen Split durchzuführen um im Anschluss IQP INV. Aktien zu erhalten.
Sorry liebe Mitinvestierte. Ich halte so ein Prozedere für uneffektiv und zu kostenaufwendig!
Aus dieser Situation heraus hat Bob Sullivan vermutlich seine WA zurückgegeben und sich das Geld auszahlen zu lassen.
Dieses Prozedere wird sicher für alle WA Halter zutreffen.
Es wird einfach ein Strich unter die Vergangenheit gezogen.
Dies ist für mich die einzig erklärbare Lösung für die WA die im Besitz von Bob waren.
Tja, drüben herrscht offensichtlich Langeweile vor und von allein kommt rein gar nichts zustande... - Armutszeugnis!
IQ International AG ,nach Fusion Nachfolger von IQP Licensing AG