Steinhoff International (Seite 1386)
eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
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Aus dem Nachbarforum Ari..
"Hinterlegung der Forderungsaufstellung gemäß Artikel 263 (1) des niederländischen Konkursgesetzes
Am Mittwoch, den 25. August 2021, haben die Verwalter von SIHNV die Forderungsaufstellung bei der Geschäftsstelle der Gerichtskanzlei des Bezirksgerichts Amsterdam zur Einsichtnahme hinterlegt. Die Liste enthält die Forderungen, die im Rahmen der Zahlungseinstellung von SIHNV vor oder am 15. Juni 2021 angemeldet wurden. Gemäß dem Beschluss des Bezirksgerichts Amsterdam vom 28. Mai 2021 sind die Forderungen der SIHNV MPC-Antragsteller (wie im SIHNV-Vergleichsplan definiert) nicht in der Liste enthalten.
Die Forderungsliste wird weder online veröffentlicht, noch werden die Verwalter (oder Computershare als
Forderungsverwalter) Kopien der Forderungsliste verteilen. In Übereinstimmung mit Artikel 263 (1) des niederländischen Konkursgesetz kann die Forderungsaufstellung bei der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)"
LINK:
www.steinhoffsettlement.com/media/3556251/...st_of_claims.pd…
"Hinterlegung der Forderungsaufstellung gemäß Artikel 263 (1) des niederländischen Konkursgesetzes
Am Mittwoch, den 25. August 2021, haben die Verwalter von SIHNV die Forderungsaufstellung bei der Geschäftsstelle der Gerichtskanzlei des Bezirksgerichts Amsterdam zur Einsichtnahme hinterlegt. Die Liste enthält die Forderungen, die im Rahmen der Zahlungseinstellung von SIHNV vor oder am 15. Juni 2021 angemeldet wurden. Gemäß dem Beschluss des Bezirksgerichts Amsterdam vom 28. Mai 2021 sind die Forderungen der SIHNV MPC-Antragsteller (wie im SIHNV-Vergleichsplan definiert) nicht in der Liste enthalten.
Die Forderungsliste wird weder online veröffentlicht, noch werden die Verwalter (oder Computershare als
Forderungsverwalter) Kopien der Forderungsliste verteilen. In Übereinstimmung mit Artikel 263 (1) des niederländischen Konkursgesetz kann die Forderungsaufstellung bei der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)"
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www.steinhoffsettlement.com/media/3556251/...st_of_claims.pd…
Steinhoff
sehr gut formuliert.......ich erst ab 0,14...im Gewinn........aber noch kein Interesse am Verkauf.....
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.149.009 von lukim68 am 25.08.21 18:39:27Also, wenn ich heute verkauft hätte, hätte ich einen Nettogewinn eingefahren.
Richtig.
Da ich nicht verkauft habe, habe ich keine Gewinn realisiert.
Trotzdem stehe ich mich heute deutlich besser als wenn der Kurs nicht gestiegen wäre.
Ich fühle mich einfach besser. Schon das ist etwas wert.
Richtig.
Da ich nicht verkauft habe, habe ich keine Gewinn realisiert.
Trotzdem stehe ich mich heute deutlich besser als wenn der Kurs nicht gestiegen wäre.
Ich fühle mich einfach besser. Schon das ist etwas wert.
Zuschauen und genießen
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.149.093 von Mallorca75 am 25.08.21 18:48:02Man kennt es ja selbst auch! 💩🍻
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.149.081 von CanYouReadThis am 25.08.21 18:46:39Ja Super! Dann bin ich nun ein Jahr jünger! Nee .. ach weisste wenn man in die Kacke tritt aber dann so richtig mit Nachschlag...
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.149.051 von Mallorca75 am 25.08.21 18:43:55Dann wäre doch der Kurs hier schon viel höher!
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.148.613 von Ines43 am 25.08.21 18:00:04Um 15:41 Uhr gingen bei Tradegate ja heute über 2,1 Millionen Stück über den Tresen. Das waren dann hoffentlich nicht deine nach getaner Gartenarbeit ... 😉😁
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.148.319 von peterdergute1 am 25.08.21 17:35:22Wird PIC zustimmen?
Ich glaube sie werden zustimmen.
Dass ihre 8 % Beteiligung bei Ablehnung den Bach runter geht, wird ihnen bewusst sein. Entschädigung gibt es damn erstmal sicher keine.
Andersrum, nehmen sie an, gibt es die magere Entschädigung aber zusätzlich dürfte der Kurs deutlich profitieren.
Ich glaube sie werden zustimmen.
Dass ihre 8 % Beteiligung bei Ablehnung den Bach runter geht, wird ihnen bewusst sein. Entschädigung gibt es damn erstmal sicher keine.
Andersrum, nehmen sie an, gibt es die magere Entschädigung aber zusätzlich dürfte der Kurs deutlich profitieren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.148.991 von CanYouReadThis am 25.08.21 18:37:31
Ach so
ich dachte wir haben das Jahr 2022. 19.02.24 · dpa-AFX · Steinhoff |
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