Steinhoff International (Seite 2364)
eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
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Ich dachte mit der englische Lösung habe man die 100 % schon sicher eingetütet.
Über die Kläger wissen wir eher nichts außer das VEB sicher zugestimmt hat.
Trotzdem glaube ich, dass Steinhoff die Gläubiger bzw. zwei davon, nicht in einen Prozeß verwickeln würde, näwenn man sich der Klägerseite wie auch immer ziemlich sicher wäre.
Wenn die Kläger mehrheitlich nicht zustimmen, muss man nachschießen und dann kann man bei den Gläubiger noch mal klagen.
Dann springen womöglich noch welche ab, weil ihnen das Angebot an die Kläger zu hoch erscheint.
Denn unter einem GP wollen die Gläubiger nicht zu viel leiden. Ich übrigens auch nicht.
Ich verliere lieber alles, als dass die Kläger mit einer goldenen Nase die Bühne verlassen.
Über die Kläger wissen wir eher nichts außer das VEB sicher zugestimmt hat.
Trotzdem glaube ich, dass Steinhoff die Gläubiger bzw. zwei davon, nicht in einen Prozeß verwickeln würde, näwenn man sich der Klägerseite wie auch immer ziemlich sicher wäre.
Wenn die Kläger mehrheitlich nicht zustimmen, muss man nachschießen und dann kann man bei den Gläubiger noch mal klagen.
Dann springen womöglich noch welche ab, weil ihnen das Angebot an die Kläger zu hoch erscheint.
Denn unter einem GP wollen die Gläubiger nicht zu viel leiden. Ich übrigens auch nicht.
Ich verliere lieber alles, als dass die Kläger mit einer goldenen Nase die Bühne verlassen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.759.442 von Ines43 am 18.11.20 20:11:37Ines43
Das scheint hier jedoch ein Henne-Ei-Problem zu sein. SNH muss wohl zwei Prozesse führen, um die notwendigen Zustimmungen zu bekommen. Gegen einige Gläubiger, aber auch gegen Kläger.
Was macht man also zuerst?
Ich glaube auch, dass man die Kläger eher auf die Reihe bekommt als die Gläubiger. Sicher ist das aber leider wohl nicht.
Das scheint hier jedoch ein Henne-Ei-Problem zu sein. SNH muss wohl zwei Prozesse führen, um die notwendigen Zustimmungen zu bekommen. Gegen einige Gläubiger, aber auch gegen Kläger.
Was macht man also zuerst?
Ich glaube auch, dass man die Kläger eher auf die Reihe bekommt als die Gläubiger. Sicher ist das aber leider wohl nicht.
Winfix.
danke für die Information.
Aber gehe mal davon aus, dass man auch Kontakte zur Klägerseite hat.
Wiese, VEB, Pensionsfond.
Wieviel Prozent der Forderungen bringen allein die zusammen. Das müsste doch schon mehr als 50 % sein.
Also, ohne das bestimmte Gefühl, die Klägerseite hinreichend für ihren Vergleich vereinnahmen zu können,
verwickelt Steinhoff die Gläubiger Seite in keinen Prozess. Das kann ich einfach nicht glauben.
Das wäre ja quasi ein Akt der Verzweifelung, eine Übersprungs- Handlung.
danke für die Information.
Aber gehe mal davon aus, dass man auch Kontakte zur Klägerseite hat.
Wiese, VEB, Pensionsfond.
Wieviel Prozent der Forderungen bringen allein die zusammen. Das müsste doch schon mehr als 50 % sein.
Also, ohne das bestimmte Gefühl, die Klägerseite hinreichend für ihren Vergleich vereinnahmen zu können,
verwickelt Steinhoff die Gläubiger Seite in keinen Prozess. Das kann ich einfach nicht glauben.
Das wäre ja quasi ein Akt der Verzweifelung, eine Übersprungs- Handlung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.756.583 von pater-noster am 18.11.20 17:42:22Hi
The consents listed in the announcement, being the SARB and the Lenders, are both still outstanding as explained earlier.
Regards
Steinhoff Investor Relations
_____________________________________
Tel : +27 (0)21 808 0700
E-Mail: investors@steinhoffinternational.com
Web : www.steinhoffinternational.com
_____________________________________
View our legal notice here
Subject: AW: settlement
Many thanks,
for your detailed information. I now understand that a sufficient agreement of claimants is still outstanding.
Maybe you can comment the number of outstanding requirements before an offer could be proposed via a court sanctioned process?
Do you mean the consent of the South African Reserve Bank mainly or is there something additional?
Best regards
The consents listed in the announcement, being the SARB and the Lenders, are both still outstanding as explained earlier.
Regards
Steinhoff Investor Relations
_____________________________________
Tel : +27 (0)21 808 0700
E-Mail: investors@steinhoffinternational.com
Web : www.steinhoffinternational.com
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Subject: AW: settlement
Many thanks,
for your detailed information. I now understand that a sufficient agreement of claimants is still outstanding.
Maybe you can comment the number of outstanding requirements before an offer could be proposed via a court sanctioned process?
Do you mean the consent of the South African Reserve Bank mainly or is there something additional?
Best regards
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.756.220 von Winfix am 18.11.20 17:20:13
hm, dass steht aber im widerspruch zur meldung vom 4.11. da heißt es:
The SEAG CPU will run in parallel with other processes and as such is not expected to delay the intended implementation of the Proposed Settlement. As previously announced, Steinhoff’s intention is to implement the Proposed Settlement as soon as possible.
ich verstehe das so, dass die verzögerung der gläubigerzustimmung nicht das proposed settlement mit den klägern verzögert. btw: die höhe des angebots ist ja bekannt, warum sollten die kläger mit ihrer zustimmung warten? und nein, auch wiese hat ja schon seine zustimmung geäussert.
https://www.news24.com/fin24/companies/retail/the-whole-stei…
Zitat von Winfix: Hab mich jetzt mal mit IR in Verbindung gesetzt, mit folgendem Ergebnis:
- Erst die Zustimmung von Reservebank und Gläubiger
- Dann offizielles Angebot an die Kläger, über Gerichtsverfahren
Sieht so aus, als ob vorher keine Abstimmung mit den Klägern stattgefunden hat bzw. dass keine erforderliche Mehrheit Zustimmung signalisiert hat. Offensichtlich hat sich nur VEB eindeutig geäussert.
Fazit:
Auf jeden Fall zeitliche Verzögerung.
Ausgang weiterhin ungewiss, auch wenn Gläubiger (gezwungen) zustimmen.
Aber: Warum sollten Kläger nicht zustimmen? Besser 1 Mrd. als nichts.
hm, dass steht aber im widerspruch zur meldung vom 4.11. da heißt es:
The SEAG CPU will run in parallel with other processes and as such is not expected to delay the intended implementation of the Proposed Settlement. As previously announced, Steinhoff’s intention is to implement the Proposed Settlement as soon as possible.
ich verstehe das so, dass die verzögerung der gläubigerzustimmung nicht das proposed settlement mit den klägern verzögert. btw: die höhe des angebots ist ja bekannt, warum sollten die kläger mit ihrer zustimmung warten? und nein, auch wiese hat ja schon seine zustimmung geäussert.
https://www.news24.com/fin24/companies/retail/the-whole-stei…
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.755.875 von Ines43 am 18.11.20 17:00:25
- Erst die Zustimmung von Reservebank und Gläubiger
- Dann offizielles Angebot an die Kläger, über Gerichtsverfahren
Sieht so aus, als ob vorher keine Abstimmung mit den Klägern stattgefunden hat bzw. dass keine erforderliche Mehrheit Zustimmung signalisiert hat. Offensichtlich hat sich nur VEB eindeutig geäussert.
Fazit:
Auf jeden Fall zeitliche Verzögerung.
Ausgang weiterhin ungewiss, auch wenn Gläubiger (gezwungen) zustimmen.
Aber: Warum sollten Kläger nicht zustimmen? Besser 1 Mrd. als nichts.
Ines43 und aa; weiteres Verfahren
Hab mich jetzt mal mit IR in Verbindung gesetzt, mit folgendem Ergebnis:- Erst die Zustimmung von Reservebank und Gläubiger
- Dann offizielles Angebot an die Kläger, über Gerichtsverfahren
Sieht so aus, als ob vorher keine Abstimmung mit den Klägern stattgefunden hat bzw. dass keine erforderliche Mehrheit Zustimmung signalisiert hat. Offensichtlich hat sich nur VEB eindeutig geäussert.
Fazit:
Auf jeden Fall zeitliche Verzögerung.
Ausgang weiterhin ungewiss, auch wenn Gläubiger (gezwungen) zustimmen.
Aber: Warum sollten Kläger nicht zustimmen? Besser 1 Mrd. als nichts.
Das ist die Ruhe vor dem Sturm !!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.753.751 von Ines43 am 18.11.20 14:52:17 Ines43
The_aa,
Steinhoff hat sich wohl mit den Gläubigern abgestimmt.
Sie haben mehr als 90 % Zustimmung und wissen, wie man zu 100 % kommt.
Auf der Grundlage kann man sich auch mit den Klägern einigen.
( oh man ich kriege die gresie 🤒 )
ich kriege die gresie wenn ich diese thema lesen , 😡
bitte leute her auf mit diesem thema zu schreiben
wenn das stemmen was ihr schreibt , werde heute das kurz über 15 C
keiner weiß was morgen mit diese Steinhoff Aktie passiert
The_aa,
Steinhoff hat sich wohl mit den Gläubigern abgestimmt.
Sie haben mehr als 90 % Zustimmung und wissen, wie man zu 100 % kommt.
Auf der Grundlage kann man sich auch mit den Klägern einigen.
( oh man ich kriege die gresie 🤒 )
ich kriege die gresie wenn ich diese thema lesen , 😡
bitte leute her auf mit diesem thema zu schreiben
wenn das stemmen was ihr schreibt , werde heute das kurz über 15 C
keiner weiß was morgen mit diese Steinhoff Aktie passiert
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.753.751 von Ines43 am 18.11.20 14:52:17Nicht the aa war gemeint sondern pater noster.
The_aa,
Steinhoff hat sich wohl mit den Gläubigern abgestimmt.
Sie haben mehr als 90 % Zustimmung und wissen, wie man zu 100 % kommt.
Auf der Grundlage kann man sich auch mit den Klägern einigen.
Wenn man die 100 % hat, kann man mit den Klägern die Sache rechtlich dingfest machen.
Der grundsätzlichen Bereitschaft der Kläger kann man sich auch schon vor dem letzten Richterspruch versichern.
Es hat jedenfalls keinen Sinn, mit der einen Seite eine feste Vereinbarung zu treffen, wenn man sich über die Zustimmung der dritten Seite nicht grundsätzlich sicher ist.
Also, rechtlich verbindliche 100 % Zustimmung vor Gericht zu erstreiten, macht keinen Sinn wenn man nicht sehr zuversichtlich ist, dass die Kläger dem Vergleich in der nötigen Quote zustimmen oder man sie notfalls zwingen kann.
Die Gläubiger müssen zu 100 % zustimmen.
Die Kläger haben entweder zugestimmt, oder man kann sie auch in den Vergleich zwingen.
So stellt sich die Lage nach meiner Logik dar.
Steinhoff hat sich wohl mit den Gläubigern abgestimmt.
Sie haben mehr als 90 % Zustimmung und wissen, wie man zu 100 % kommt.
Auf der Grundlage kann man sich auch mit den Klägern einigen.
Wenn man die 100 % hat, kann man mit den Klägern die Sache rechtlich dingfest machen.
Der grundsätzlichen Bereitschaft der Kläger kann man sich auch schon vor dem letzten Richterspruch versichern.
Es hat jedenfalls keinen Sinn, mit der einen Seite eine feste Vereinbarung zu treffen, wenn man sich über die Zustimmung der dritten Seite nicht grundsätzlich sicher ist.
Also, rechtlich verbindliche 100 % Zustimmung vor Gericht zu erstreiten, macht keinen Sinn wenn man nicht sehr zuversichtlich ist, dass die Kläger dem Vergleich in der nötigen Quote zustimmen oder man sie notfalls zwingen kann.
Die Gläubiger müssen zu 100 % zustimmen.
Die Kläger haben entweder zugestimmt, oder man kann sie auch in den Vergleich zwingen.
So stellt sich die Lage nach meiner Logik dar.
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