Steinhoff International (Seite 2365)
eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 65.745.723 von Ines43 am 17.11.20 23:52:49
naja, es ist wie mit dem ei und dem huhn. genauso konnte man auch sagen, dass sh erst den klägern etwas anbietet, was mit den gläubigern abgestimmt ist. und wie wir jetzt wissen, wohl offensichtlich nicht abgestimmt war. denn sonst hätten die gläubiger ja spontan ihre zustimmung erteilt.
aber egal, ich gehe auch davon aus, dass man sich mit den klägern befrieden wird können.
und dann kommt der finale kampf um die refinanzierung.
Zitat von Ines43: Müssen die Kläger denn zu 100 % zustimmen?
Es macht Sinn, mit den Gläubigern vor Gericht zu ziehen wenn man bei den Gläubigern nur gut 90 % von 100 % notwendiger Zustimmung bekommen hat und man den Rest vor Gericht erzwingen kann.
Es macht aber keinen Sinn, mit den Gläubigern vor Gericht zu ziehen für einen Vergleich, für den man nicht die notwendige Zustimmung von den Klägern erlangt hat.
Diese Logik lege ich erst ab, wenn mich die Realität eines Besseren belehrt hat. Auch ich kann mich irren, musste ich in meinem Leben bitter erfahren.
naja, es ist wie mit dem ei und dem huhn. genauso konnte man auch sagen, dass sh erst den klägern etwas anbietet, was mit den gläubigern abgestimmt ist. und wie wir jetzt wissen, wohl offensichtlich nicht abgestimmt war. denn sonst hätten die gläubiger ja spontan ihre zustimmung erteilt.
aber egal, ich gehe auch davon aus, dass man sich mit den klägern befrieden wird können.
und dann kommt der finale kampf um die refinanzierung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.748.600 von price-of-success am 18.11.20 09:56:34Warum soll sich Steinhoff ohne NEWS bewegen?
Steinhoff liegt doch noch nicht im Fokus von Investoren.
Erst wenn die Risiken hier überwiegend raus sind werden Investoren wieder Interesse zeigen und dann kannst Du wahrscheinlich sehen, dass Steinhoffs Aktienkurs auch wieder dem Markt folgt.
Steinhoff liegt doch noch nicht im Fokus von Investoren.
Erst wenn die Risiken hier überwiegend raus sind werden Investoren wieder Interesse zeigen und dann kannst Du wahrscheinlich sehen, dass Steinhoffs Aktienkurs auch wieder dem Markt folgt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.750.907 von boooom am 18.11.20 12:04:01
dann fängt die schlacht um steinhoff aktie , um jeden preis
das ist die richtige video
😱
dann fängt die schlacht um steinhoff aktie , um jeden preis
das ist die richtige video
😱
!
Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: themenfremder Inhalt
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.750.652 von boooom am 18.11.20 11:51:44dann fängt die schlacht um steinhoff aktie , um jeden preis
2 hyena clans compete for a leopard's warthog kill.
2 hyena clans compete for a leopard's warthog kill.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.748.600 von price-of-success am 18.11.20 09:56:34wir alle warten auf dem knall 💣 , nach oben naturlech 😵
im moment rileks bleiben und schunn die ☕ genesenen
wire gut wenn alles vor weihnachten das passiert
im moment rileks bleiben und schunn die ☕ genesenen
wire gut wenn alles vor weihnachten das passiert
moin Ines. da hast Du recht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.748.600 von price-of-success am 18.11.20 09:56:34Wäre der Kurs vorher großartig nach oben gezogen, hätte ich meine letzten Aktien (700 000 Stück) sicher nicht mehr gekauft.
Alles hat seine Vor- aber auch Nachteile.
Alles hat seine Vor- aber auch Nachteile.
alles steigt. Steinhoff bewegt sich nicht
DATUM 17. November 2020
Bundeszentralamt für Steuern
BETREFF Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen aus Options- und Termingeschäften in die
Aktiengewinnberechnung nach § 8 InvStG 2004
BEZUG BMF-Schreiben vom 18. August 2009 (BStBl 2009 I S. 931, Rz. 162 ff.);
BMF-Schreiben vom 21. Mai 2019 (BStBl 2019 I S. 527, Rz. 56.31 ff.)
GZ IV C 1 - S 1980-1/19/10082 :006
DOK 2020/1174474
[/url]https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/…[/url]
Bundeszentralamt für Steuern
BETREFF Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen aus Options- und Termingeschäften in die
Aktiengewinnberechnung nach § 8 InvStG 2004
BEZUG BMF-Schreiben vom 18. August 2009 (BStBl 2009 I S. 931, Rz. 162 ff.);
BMF-Schreiben vom 21. Mai 2019 (BStBl 2019 I S. 527, Rz. 56.31 ff.)
GZ IV C 1 - S 1980-1/19/10082 :006
DOK 2020/1174474
[/url]https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/…[/url]
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