Steinhoff International (Seite 2958)
eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 62.152.208 von MGQ am 13.12.19 13:45:49Ja, sicher. Aber: wer weiß, wie oft sich noch "geirrt" wurde? Also mir fällt es auf, wenn 50 Millionen abfließen oder zufließen, die mir nicht gehören oder die ich bewußt falsch an jemanden überweise. Was kann das wohl bedeuten?
Und die zweite Frage ist ja dann auch, wie oft das passiert ist.
Und die dritte Frage ist, ob es dann überhaupt eine funktionierende Buchführung gibt???
Und die vierte Frage ist, warum das erst jetzt auffällt?
Ich vermute da einen Beschiß hinter. Die Katze lässt das Mausen nicht.
Und die zweite Frage ist ja dann auch, wie oft das passiert ist.
Und die dritte Frage ist, ob es dann überhaupt eine funktionierende Buchführung gibt???
Und die vierte Frage ist, warum das erst jetzt auffällt?
Ich vermute da einen Beschiß hinter. Die Katze lässt das Mausen nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.151.716 von hkl00001 am 13.12.19 12:51:40
Es geht nicht um die ganzen 800 Mio. €, sondern nur um einen Anteil von knapp 50 Mio. €, der SFHG zugeflossen ist und nun rückabgewickelt bzw. an die anderen Gläubiger verteilt werden muss.
Zitat von hkl00001: Tja... 800 Mio sollen fließen. Das ist die Aussage von Hemisphere.
Ob das auch derjenige, der löhnen soll, so sieht?
Es geht nicht um die ganzen 800 Mio. €, sondern nur um einen Anteil von knapp 50 Mio. €, der SFHG zugeflossen ist und nun rückabgewickelt bzw. an die anderen Gläubiger verteilt werden muss.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.151.332 von pater-noster am 13.12.19 12:12:23
Worauf ich hinaus will?
Ausgangspunkt
Ines43 hat (CVA-)Gläubiger und Steinhoff als Verbündete im Kampf gegen die Kläger bezeichnet, weil die (CVA-)Gläubiger ja höllisch aufpassen müssten, dass ein Vergleich zwischen Steinhoff und den Klägern nicht zu ihren Lasten geht. In diesem Zusammenhang hat er Interesse bekundet, auf was sich Steinhoff und die (CVA-)Gläubiger wohl geeinigt haben mögen, um das sicherzustellen.
Antwort
Sie haben sich auf das geeinigt, was man im Umbrella Agreement zum Thema Settlement nachlesen kann. Darin steht, wie Steinhoff Ansprüche der Kläger begleichen darf. Z. B. durch:
10.3/4.(a)(i) Kapitalerhöhungen in beliebigem Umfang -> schadet zwar den Aktionären, aber eben nicht den CVA-Gläubigern
10.3/4.(a)(ii) durch Nachranganleihen (nachrangig gegenüber den CVA-Gläubigerforderungen) in beliebigem Umfang, sofern dabei zusätzlich auch keinerlei Zahlungen vor dem 30. Juni 2022 anfallen -> schadet zwar den Aktionären, aber eben nicht den CVA-Gläubigern
10.3/4.(a)(iii) durch bis zu 30 Mio. € Cash, sofern dieses überhaupt frei verfügbar ist und nicht anderweitig gebunden ist (z. B. durch die Rückzahlungsbedingungen in den CVA-Kreditverträgen) -> schadet zwar den Aktionären, aber nicht den CVA-Gläubigern
10.3/4.(a)(iv) durch den Verkauf von sogenannten Settlement Assets innerhalb des Südafrika-Geschäfts in maximaler Höhe des sogenannten Settlement Values (20% von Pepkor Africa). Da diese Assets von vornherein nicht zu den CVA-Pfändern gehören, gilt auch hier -> schadet zwar den Aktionären, aber nicht den CVA-Gläubigern.
In Summe kann man die Frage von Ines43 also so beantworten: Die CVA-Gläubiger haben damit sichergestellt haben, dass zunmindest sie bei jeder Einigung von Steinhoff mit den Klägern keinen weiteren Schaden nehmen. Da sich der Schaden bei den Klägern im Falle einer Einigung reduziert nicht weiter zunimmt, bleiben folglich nur noch die (Alt-)Aktionäre als Leidtragende.
Zitat von pater-noster: daher meine frage: auf was genau willst du hinaus?
Worauf ich hinaus will?
Ausgangspunkt
Ines43 hat (CVA-)Gläubiger und Steinhoff als Verbündete im Kampf gegen die Kläger bezeichnet, weil die (CVA-)Gläubiger ja höllisch aufpassen müssten, dass ein Vergleich zwischen Steinhoff und den Klägern nicht zu ihren Lasten geht. In diesem Zusammenhang hat er Interesse bekundet, auf was sich Steinhoff und die (CVA-)Gläubiger wohl geeinigt haben mögen, um das sicherzustellen.
Antwort
Sie haben sich auf das geeinigt, was man im Umbrella Agreement zum Thema Settlement nachlesen kann. Darin steht, wie Steinhoff Ansprüche der Kläger begleichen darf. Z. B. durch:
10.3/4.(a)(i) Kapitalerhöhungen in beliebigem Umfang -> schadet zwar den Aktionären, aber eben nicht den CVA-Gläubigern
10.3/4.(a)(ii) durch Nachranganleihen (nachrangig gegenüber den CVA-Gläubigerforderungen) in beliebigem Umfang, sofern dabei zusätzlich auch keinerlei Zahlungen vor dem 30. Juni 2022 anfallen -> schadet zwar den Aktionären, aber eben nicht den CVA-Gläubigern
10.3/4.(a)(iii) durch bis zu 30 Mio. € Cash, sofern dieses überhaupt frei verfügbar ist und nicht anderweitig gebunden ist (z. B. durch die Rückzahlungsbedingungen in den CVA-Kreditverträgen) -> schadet zwar den Aktionären, aber nicht den CVA-Gläubigern
10.3/4.(a)(iv) durch den Verkauf von sogenannten Settlement Assets innerhalb des Südafrika-Geschäfts in maximaler Höhe des sogenannten Settlement Values (20% von Pepkor Africa). Da diese Assets von vornherein nicht zu den CVA-Pfändern gehören, gilt auch hier -> schadet zwar den Aktionären, aber nicht den CVA-Gläubigern.
In Summe kann man die Frage von Ines43 also so beantworten: Die CVA-Gläubiger haben damit sichergestellt haben, dass zunmindest sie bei jeder Einigung von Steinhoff mit den Klägern keinen weiteren Schaden nehmen. Da sich der Schaden bei den Klägern im Falle einer Einigung reduziert nicht weiter zunimmt, bleiben folglich nur noch die (Alt-)Aktionäre als Leidtragende.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.151.089 von MGQ am 13.12.19 11:54:06Tja... 800 Mio sollen fließen. Das ist die Aussage von Hemisphere.
Ob das auch derjenige, der löhnen soll, so sieht?
Ob das auch derjenige, der löhnen soll, so sieht?
0,052 € zeit für den weiteren einkauf😁.
habe indes mal wieder bei wulf bley vorbei getubed! 👍👏
habe indes mal wieder bei wulf bley vorbei getubed! 👍👏
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.150.945 von MGQ am 13.12.19 11:42:56ja, ich kenne die unterschiedlichen amendments. aber der passus, permited partial settlement und permitted global settlement hat sich doch seit v1 nicht mehr geändert. partial ist mit 15 mio und global mit 30 mio € limitiert. aber wir kennen doch die verwässerung noch gar nicht. erlaubt sind unter 10.3. a (i) ausgabe von equity oder sogar 10.3. a (ii) neue schulden.
ich denke, es ging ines darum ein ohr bei den verhandlungen zu haben und zu wissen, was die gläubiger sh erlauben, den klägern zu geben. allein schon, weil das ja massgeblich für die aktionäre ist. und genau diese summen stehen halt nicht im umbrelle agreement.
daher meine frage: auf was genau willst du hinaus?
ich denke, es ging ines darum ein ohr bei den verhandlungen zu haben und zu wissen, was die gläubiger sh erlauben, den klägern zu geben. allein schon, weil das ja massgeblich für die aktionäre ist. und genau diese summen stehen halt nicht im umbrelle agreement.
daher meine frage: auf was genau willst du hinaus?
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.150.927 von Elblotse am 13.12.19 11:41:41
Soweit ich das auf die Schnelle überblicken kann, steht da vereinfacht gesagt, dass eine Steinhoff-Tochter (Hemisphere) einer anderen Steinhoff-Tocher (SFHG) zu Unrecht Geld überwiesen hat und das Geld deshalb zurückzufließen muss bzw. stattdessen an die anderen Gläubiger ausgezahlt zu werden hat.
Zitat von Elblotse: News ! Schaut mal hier:
http://www.steinhoffinternational.com/creditors-information.…
Soweit ich das auf die Schnelle überblicken kann, steht da vereinfacht gesagt, dass eine Steinhoff-Tochter (Hemisphere) einer anderen Steinhoff-Tocher (SFHG) zu Unrecht Geld überwiesen hat und das Geld deshalb zurückzufließen muss bzw. stattdessen an die anderen Gläubiger ausgezahlt zu werden hat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.149.535 von pater-noster am 13.12.19 09:37:56
Vielleicht suchst du nur in der falschen Version? In der Variante von Ende 2018 steht tatsächlich nicht viel drin. Mit den ganzen folgenden Amendments bis einschließlich denen zum vierten Consent Request, hat sich das geändert. Ich beziehe mich auf eine Version, die man z. B. hier findet: CVA4SEAG.zip
Zitat von pater-noster: und klar, wird es ein limit geben, dass die gläubiger den klägern gestatten, aber die zahlen stehen nicht im umbrella-doc, die suche kannst du dir sparen.
Vielleicht suchst du nur in der falschen Version? In der Variante von Ende 2018 steht tatsächlich nicht viel drin. Mit den ganzen folgenden Amendments bis einschließlich denen zum vierten Consent Request, hat sich das geändert. Ich beziehe mich auf eine Version, die man z. B. hier findet: CVA4SEAG.zip
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.149.535 von pater-noster am 13.12.19 09:37:56News ! Schaut mal hier:
http://www.steinhoffinternational.com/creditors-information.…
http://www.steinhoffinternational.com/creditors-information.…
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.147.333 von Ines43 am 12.12.19 22:12:27noch ist gar nichts entschieden, die sind ja offensichtlich noch in vertieften gesprächen, sonst hätte man schon etwas gehört. und klar, wird es ein limit geben, dass die gläubiger den klägern gestatten, aber die zahlen stehen nicht im umbrella-doc, die suche kannst du dir sparen.
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