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    Steinhoff International (Seite 3367)

    eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
    neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
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      schrieb am 23.05.19 13:27:04
      Beitrag Nr. 50.958 ()
      Es geht meiner Ansicht nach gar nicht, erst seine Aktien an andere zu vetkaufen um diese dann indirekt anschließend zu verklagen.
      Jooste zu verklagen, wäre in Ordnung.
      Da gibt es falsche Rechtsprechung im System.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.05.19 13:22:18
      Beitrag Nr. 50.957 ()
      Die verklagten Aktionäre auch.
      Avatar
      schrieb am 23.05.19 13:21:21
      Beitrag Nr. 50.956 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.635.513 von Ines43 am 23.05.19 13:13:03Nein, rechtlich macht das durchaus Sinn.
      Denn der geschädigte und betrogene Altaktionär verklagt das Unternehmen, welches durch seine Organe gehandelt hat. Und die verbleibenden Aktionäre können sich überlegen, ob sie ihre Anteile wegen des Risikos etwaiger Schadenersatzzahlungen veräußern oder behalten. Dafür gibt es Berichtspflichten, nämlich die Aktionäre über wesentliche Umstände unverzüglich zu unterrichten. Ansonsten machen sich Insider diese Informationen zunutze.
      Avatar
      schrieb am 23.05.19 13:21:10
      Beitrag Nr. 50.955 ()
      Die Kläger sind Opfer.
      Avatar
      schrieb am 23.05.19 13:20:57
      Beitrag Nr. 50.954 ()
      Ich techne mit nichts. Habe meinen Einsatz abgeschrieben, ziehe das Ding bis 0 Cent durch.
      Wenn dann die Kläger auch leer nach Hause gehen, ist es für mich wie ein innerer Reichsparteitag.
      Schadenfreude ist die reinste aller Freuden.

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      schrieb am 23.05.19 13:19:57
      Beitrag Nr. 50.953 ()
      Ines und ihr wirres Rechts- und Gerechtigkeitsverständnis.
      Avatar
      schrieb am 23.05.19 13:17:36
      Beitrag Nr. 50.952 ()
      Diese armen Kläger versuchen, einem nackten Mann in die Tasche zu greifen.
      Wenn Steinhoff deshalb in die Insolvenz geht, bleiben sie nur auf den Kosten sitzen.
      Glaube nicht, dass die Gläubiger mit den Klägern teilen wollen, bevir sie ihre Kredite nicht uu 100 % skchergestellt haben.
      Und das finde ich auch gut so, denn den Klägern gönne ich nichts.
      Avatar
      schrieb am 23.05.19 13:17:32
      Beitrag Nr. 50.951 ()
      @rollo: sollten die vor gericht gewinnen, sollte ihnen klar sein das sie nur einen titel in der hand halten. die stehen in der kette als letzte, davor haben sich die gläubiger alles genommen.

      Aber in der Kette immer noch vor den Aktionären.

      Wie kann man als Aktionär dann immer noch damit rechnen, dass etwas für die Aktionäre übrig bleibt? :confused:
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.05.19 13:13:03
      Beitrag Nr. 50.950 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.634.713 von RealJoker am 23.05.19 12:27:14Insolvent ist man dann, wenn man die Rechnungen nicht mehr bezahlen kann oder wenn absehbar ist, dass man das in naher Zukunft nucht mehr kann.
      Das Stadium ist offenbar noch nicht erreicht.
      Die Freunde der Insolvenz müssen sich offenbar noch gedulden.
      Und jetzt kommt Tilp und hilft den einen Aktionären die anderen auszunehmen. Darunter solche, denen sie die eigenen Aktien vorher verkauft haben.
      Das ist ein rechtliches Unding, das dürfte es so nicht geben.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.05.19 13:01:17
      Beitrag Nr. 50.949 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.635.203 von rollo_tomasi am 23.05.19 12:51:57Die Anleihegläubiger verlieren durch ihr Stillhalten ja nichts, sondern werden sogar großzügig dafür entlohnt.
      Auf Seiten der Aktionbestehen allerdings große Risiken.
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