Steinhoff International (Seite 3385)
eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 60.593.365 von prinzregent am 17.05.19 22:06:49
Es heißt dasselbe, was es schon seit Anfang des Jahres heißt: Man ist dabei, die alten Kreditverträge durch die neuen CVA-Kreditverträge abzulösen und möchte den Prozess so schnell wie möglich abschließen.
Dieser Prozess ist im Einzelnen komplex und erfordert grob zwei Dinge:
1. Man (d. h. Steinhoff und die Gläubiger) muss sich auf die genauen Bedingungen für die neuen CVA-Kreditverträge einigen. Heute wurde nun eine neue, überarbeitete Fassung veröffentlicht und die Gläubiger sind nun aufgefordert (Consent request), ihre Zustimmung zu dieser neuen Fassung offiziell kundzugeben.
2. Man muss die Ablösung der alten Kreditverträge durch die neuen CVA-Kreditverträge auch tatsächlich umsetzen. Dazu bedarf es einer ganzen Reihe von Rechtsakten. Erst wenn die alle vollzogen sind, verlieren die alten Kreditverträge ihre Gültigkeit und es treten die neuen CVA-Kreditverträge an ihre Stelle (Restructuring Effective Date).
Sowohl mit 1. als auch 2. ist man noch beschäftigt.
Zitat von prinzregent: It remains the objective of the Group to complete the Restructuring as soon as possible. - Was heisst das ? Wieder wird alles verschoben weil nicht complete / vollständig ?
Es heißt dasselbe, was es schon seit Anfang des Jahres heißt: Man ist dabei, die alten Kreditverträge durch die neuen CVA-Kreditverträge abzulösen und möchte den Prozess so schnell wie möglich abschließen.
Dieser Prozess ist im Einzelnen komplex und erfordert grob zwei Dinge:
1. Man (d. h. Steinhoff und die Gläubiger) muss sich auf die genauen Bedingungen für die neuen CVA-Kreditverträge einigen. Heute wurde nun eine neue, überarbeitete Fassung veröffentlicht und die Gläubiger sind nun aufgefordert (Consent request), ihre Zustimmung zu dieser neuen Fassung offiziell kundzugeben.
2. Man muss die Ablösung der alten Kreditverträge durch die neuen CVA-Kreditverträge auch tatsächlich umsetzen. Dazu bedarf es einer ganzen Reihe von Rechtsakten. Erst wenn die alle vollzogen sind, verlieren die alten Kreditverträge ihre Gültigkeit und es treten die neuen CVA-Kreditverträge an ihre Stelle (Restructuring Effective Date).
Sowohl mit 1. als auch 2. ist man noch beschäftigt.
Und weiter!
Zu den 2,9 Mrd, huch, ja wo sind sie den hin? Mhm, duftet es etwa noch nach nem knusperigen Haircut. Was MF & SEAG miteinander zu tun haben wurde hier ja auch schon gefragt, Eintritt ins Anteilsverhältnis von SUSHI erfolgte über die SEAG, wenn man vom Verlauf des Schuldenstrahls ausgeht, die noch ausstehende Gegenleistung für den ausgeführten DES bei MF/SUSHI musste somit n der SEAG Abwicklung kommen und konnte nicht vorher erfolgen, Fremdkapital Aufnahme erfolgte in der Hauptsache über die SEAG & Steinhoff Finanz und von dort aus wurde intern verteilt, daher meine lieben Freunde, ist der CVA Abschluss und somit auch der Abschluss des Insolvenzverfahrens auch so entscheidend, treten die Container aus der CVA Abfertigung aus und dann auch noch mit einem geringeren Schuldenstand als sie eingetreten sind, ja mein Lieber Herr Gesangsverein, dann haben hier wohl noch richtig was zu feiern. Werde mir das Omnibus Amendment nun auch mal reinziehen und melde mich morgen wieder dazu.
Grüße
Mysterio
Gute News!
MYSTERIO2004 : @HANKIDie News die dem Markt zur Verfügung gestellt wurde, kannst du vergessen, Interessant ist sind die Dokumente auf Lucid, es scheint doch hier wohl gerade endlich der verdammte haircut auf den Teller zu kommen, fröhliche 2,9 Mrd € wandern nach erster Einschätzung gerade in die Tonne. ;-)
Nun bekommen wir endlich das von mir sogenannte "CVA2" zu Kenntnisnahme.
Beinhaltet kurz überflogen:
1) Verschiebung des finalen Termins auf den 30.06.19
2) Fast schon zum Schumzeln "Wir finden einige Schweizer Aktien nicht, deshalb können wir diese nicht rechtzeitig als Sicherheit anbieten"
3) Diverse Anpassungen aufgrund lokaler Gesetzgebungen (Insb. Steuerrecht). Einige kritisch, einige formal
4) Die Problematik Refinanzierung Pepkor EU
5) ...
Habe mich selbst hinterfragt, ob ich nun tiefer in die Analyse einsteigen soll. Ich lasse es. Der Aufwand ist in der Kürze der Zeit nur für Profis (also die aktuellen Gläubiger) möglich und aufgrund des Zeithorizonts (Abstimmung der Gläubiger bis zum 24.05) für einfache Aktionäre zeitlich kaum machbar.
Beinhaltet kurz überflogen:
1) Verschiebung des finalen Termins auf den 30.06.19
2) Fast schon zum Schumzeln "Wir finden einige Schweizer Aktien nicht, deshalb können wir diese nicht rechtzeitig als Sicherheit anbieten"
3) Diverse Anpassungen aufgrund lokaler Gesetzgebungen (Insb. Steuerrecht). Einige kritisch, einige formal
4) Die Problematik Refinanzierung Pepkor EU
5) ...
Habe mich selbst hinterfragt, ob ich nun tiefer in die Analyse einsteigen soll. Ich lasse es. Der Aufwand ist in der Kürze der Zeit nur für Profis (also die aktuellen Gläubiger) möglich und aufgrund des Zeithorizonts (Abstimmung der Gläubiger bis zum 24.05) für einfache Aktionäre zeitlich kaum machbar.
AN DEN HIGH COURT OF JUSTICE Claim No. 010353 of 2018
BUSINESS AND PROPERTY COURTS VON ENGLAND UND WALES
INSOLVENCY UND COMPANIES LIST
IN SACHEN
STEINHOFF FINANCE HOLDING GMBH
UND DES INSOLVENCY ACT 1986
VORSCHLAG EINES COMPANY VOLUNTARY ARRANGEMENT („CVA“) GEMÄß TEIL 1 DER
ENGLISCHEN INSOLVENZORDNUNG („INSOLVENCY ACT“) 1986 (IN DER JEWEILS
GÜLTIGEN FASSUNG)
MITTEILUNG ÜBER DEN TAG DES WIRKSAMWERDENS DES SFHG-CVA („SFHG CVA
EFFECTIVE DATE“)
1. April 2019
1. Es wird auf das company voluntary arrangement vom 29. November 2018 verwiesen,
welches gemäß Teil I der englischen Insolvenzordnung 1986 („Insolvency Act“) erstellt und
von den Direktoren der Steinhoff Finance Holding GmbH („SFHG“) vorgeschlagen wurde
sowie mit der erforderlichen Mehrheit der Gläubiger am 14. Dezember 2018 genehmigt
wurde (in der gemäß den Bedingungen geänderten und berichtigten Fassung vom 28. März
2019) (das „SFHG-CVA”)). Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe, die durch
Großschreibung als Definitionen ausgewiesen und hier nicht anderweitig definiert sind,
haben die ihnen im SFHG-CVA zugewiesene Bedeutung.
2. Hiermit wird der Tag des Wirksamwerdens („Effective Date“) für das SFHG-CVA gemäß
Klausel 2.2.3 der Ziffer 2 (Bestimmungen des SFHG-CVA) des SFHG-CVA bekannt
gegeben.
3. Die Supervisor der SFHG bestätigen hiermit, dass die Aufschiebenden Bedingungen
(„Conditions to Effectiveness“) gemäß Klausel 2.2.2 der Ziffer 2 des SFHG-CVA zum 29.
März 2019 erfüllt wurden, so dass dieses Datum als der Tag des Wirksamwerdens des
SFHG CVA („SFHG CVA Effective Date“) gilt.
4. Die SFHG arbeitet weiter an der Erfüllung der Umsetzungsbedingungen („Implementation
Conditions”), wie in Klausel 4.3 (Erfüllung von oder Verzicht auf Umsetzungsbedingungen
(„Satisfaction or waiver of the Implementation Conditions“) der Ziffer 2 (Bestimmungen des
SFHG-CVA) des SFHG-CVA beschrieben. Sobald wie möglich nachdem die
Umsetzungsbedingungen erfüllt werden (oder darauf verzichtet wird) soll SFHG (über die
Informationsstelle („Information Agent“)) gemäß Klausel 4.3.2 der Ziffer 2 (Bestimmungen
des SFHG-CVA) die Mitteilung über Umsetzungsbedingungen u.a. an die SFHG-CVA-
Gläubiger durchführen, wodurch diese u.a. über die Beteiligungsfrist („Participation
Deadline“) informiert werden. Dies gilt auch, wenn eine Umsetzungsbedingung nicht erfüllt
wurde (oder darauf verzichtet wurde), aber SFHG (nach ihrem alleinigen Ermessen) der
Auffassung ist, dass diese vor dem Umsetzungsbeginn („Implementation Commencement
Date“) (gemäß Klausel 20 (Änderungen und Verzichte) des SFHG-CVA) erfüllt (oder
verzichtet) wird.
…………………………………………..
Simon Edel
Joint Supervisor
BUSINESS AND PROPERTY COURTS VON ENGLAND UND WALES
INSOLVENCY UND COMPANIES LIST
IN SACHEN
STEINHOFF FINANCE HOLDING GMBH
UND DES INSOLVENCY ACT 1986
VORSCHLAG EINES COMPANY VOLUNTARY ARRANGEMENT („CVA“) GEMÄß TEIL 1 DER
ENGLISCHEN INSOLVENZORDNUNG („INSOLVENCY ACT“) 1986 (IN DER JEWEILS
GÜLTIGEN FASSUNG)
MITTEILUNG ÜBER DEN TAG DES WIRKSAMWERDENS DES SFHG-CVA („SFHG CVA
EFFECTIVE DATE“)
1. April 2019
1. Es wird auf das company voluntary arrangement vom 29. November 2018 verwiesen,
welches gemäß Teil I der englischen Insolvenzordnung 1986 („Insolvency Act“) erstellt und
von den Direktoren der Steinhoff Finance Holding GmbH („SFHG“) vorgeschlagen wurde
sowie mit der erforderlichen Mehrheit der Gläubiger am 14. Dezember 2018 genehmigt
wurde (in der gemäß den Bedingungen geänderten und berichtigten Fassung vom 28. März
2019) (das „SFHG-CVA”)). Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe, die durch
Großschreibung als Definitionen ausgewiesen und hier nicht anderweitig definiert sind,
haben die ihnen im SFHG-CVA zugewiesene Bedeutung.
2. Hiermit wird der Tag des Wirksamwerdens („Effective Date“) für das SFHG-CVA gemäß
Klausel 2.2.3 der Ziffer 2 (Bestimmungen des SFHG-CVA) des SFHG-CVA bekannt
gegeben.
3. Die Supervisor der SFHG bestätigen hiermit, dass die Aufschiebenden Bedingungen
(„Conditions to Effectiveness“) gemäß Klausel 2.2.2 der Ziffer 2 des SFHG-CVA zum 29.
März 2019 erfüllt wurden, so dass dieses Datum als der Tag des Wirksamwerdens des
SFHG CVA („SFHG CVA Effective Date“) gilt.
4. Die SFHG arbeitet weiter an der Erfüllung der Umsetzungsbedingungen („Implementation
Conditions”), wie in Klausel 4.3 (Erfüllung von oder Verzicht auf Umsetzungsbedingungen
(„Satisfaction or waiver of the Implementation Conditions“) der Ziffer 2 (Bestimmungen des
SFHG-CVA) des SFHG-CVA beschrieben. Sobald wie möglich nachdem die
Umsetzungsbedingungen erfüllt werden (oder darauf verzichtet wird) soll SFHG (über die
Informationsstelle („Information Agent“)) gemäß Klausel 4.3.2 der Ziffer 2 (Bestimmungen
des SFHG-CVA) die Mitteilung über Umsetzungsbedingungen u.a. an die SFHG-CVA-
Gläubiger durchführen, wodurch diese u.a. über die Beteiligungsfrist („Participation
Deadline“) informiert werden. Dies gilt auch, wenn eine Umsetzungsbedingung nicht erfüllt
wurde (oder darauf verzichtet wurde), aber SFHG (nach ihrem alleinigen Ermessen) der
Auffassung ist, dass diese vor dem Umsetzungsbeginn („Implementation Commencement
Date“) (gemäß Klausel 20 (Änderungen und Verzichte) des SFHG-CVA) erfüllt (oder
verzichtet) wird.
…………………………………………..
Simon Edel
Joint Supervisor
It remains the objective of the Group to complete the Restructuring as soon as possible. - Was heisst das ? Wieder wird alles verschoben weil nicht complete / vollständig ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.591.887 von SirRolfi am 17.05.19 17:32:224 stunden und keine antwort auf ne Meldung .. und werna sprengts die finger weg, weil ihm kein neuer nick einfällt..
!
Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: themenfremder Inhalt19.02.24 · dpa-AFX · Steinhoff |
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